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IGNORED

Wieviele Waffen am Anfang kaufen ?


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Geschrieben

Hallo,

 

ich habe es nicht mehr so richtig aufm Schirm. Ich darf ja pro Halbjahr 2 Waffen kaufen, aber das betrifft nur die bedürfnispflichtigen (grün), oder ?

Also ich meine damit, ich darf mir doch als erste Waffen direkt in einem Zug 2 grüne und 1 gelbe zulegen , richtig ?

 

Ich dachte mir, ich bin mit solchen Fragen hier richtig. Meine Kollegen sehe ich erst in ein paar Wochen wieder (bin gerade m Ausland)

 

Grüße

Geschrieben (bearbeitet)

Zulegen kannst Du Dir beliebig viele Waffen pro Halbjahr.  
Also das Eigentum daran erwerben. 

Die Waffen müssten dann aber noch z. B.  beim Verkäufer verbleiben...


Auf Deine WBKs darfst Du Dir, wie schon geschrieben, nur 2 Waffen pro Halbjahr eintragen lassen. 


Unterscheide: Eigentum erwerben vs. tatsächliche Gewalt darüber ausüben/Waffen besitzen. 

 

Bearbeitet von IMI
Geschrieben

Die Sache ist, ich habe 2 Waffen für die grüne WBK beantrag und wollte schonmal die gelbe WBK gleich mit beantragen, wenn ich schon Post zum Verband schicke. Ich plane auch schon den Kauf der Waffe für deie gelbe WBK. Nun kann ich diese erst in einem halben Jahr kaufen.

 

Mein Verband hat mich angerufen (die Sekretärin), da ich beim gelben WBK-Antrag noch keine Waffe angegeben habe (beim grünen schon).

 

Er könne die gelbe WBK nur ausstellen, wenn auch eine Waffe mit angegeben wird.

 

Wenn ich allerdings nur 2 Stück beantragen darf, weshalb sagt sie mir ich soll die Waffe für die gelbe WBK mit angeben ?!?

Geschrieben

Du darfst natürlich das Bedürfnis für 3 beantragen. Bei der Behörde bekommst Du auch 2 Voreinträge auf grün und die gelbe blanko. Habe ich auch so gemacht. Zuerst beide grünen gekauft und 7 Monate später eine auf gelb. Hört sich so an, als wärst Du beim BDS Hessen

 

Gesendet von meinem SM-G903F mit Tapatalk

 

 

 

 

Geschrieben (bearbeitet)

Sehe da auch kein Problem. 
Falls Du alle Waffen bereits weißt, einfach alle 3 angeben/beantragen und 2 jetzt erwerben und besitzen und 1 Waffe eben erst nach mehr als 6 Monaten nach Erwerb und Besitz der ersten Waffe...

Bearbeitet von IMI
Geschrieben

danke, genau so ist es.

 

die 2 grünen waffen habe ich schon gekauft und liegen auch schon beim Händler und warten auf Abholung.

 

für die gelbe habe ich ein gutes Angebot erhalten und werde sie in den nächsten Wochen bezahlen, aber noch dort lassen und erst nach der frist werde ich sie eintragen lassen und abholen

Geschrieben

Wenn es BDS Hessen ist, gib bei gelb die Waffe an, die Du möchtest, sonst bekommst Du das Bedürfnis nicht genehmigt. Falls Du dann doch was anderes kaufts, schickst denen ne Mail

Gesendet von meinem SM-G903F mit Tapatalk

Geschrieben
Auf gelb einfach nen repetierer in,. 308 beantragem beim Verband, das Amt gibt dir blanko eine gelbe raus. Was du dann kaufst ist egal und der Verband bekommt das auch nicht mit und es geht ihn auch nichts an.
Der Verband bekommt das wohl mit, wenn Du die nächste Waffe auf grün beantragst. Da musst Du Kopien aller WBKs einreichen

Gesendet von meinem SM-G903F mit Tapatalk

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Commerzgandalf:

Und? Meinst du der vereicht dann den Antrag von vor x Jahren? Es geht den Verband nichts an, was ich auf gelb kaufe, weil ich da auch Waffen kaufen darf für die der Verband keine Disziplinen hat.

 

 

Der Verband lässt alle erlaubnispflichtige Waffen und WBKen dokumentieren.

Anders kann er auch kein Bedürfnis bescheinigen.

Das ist Teil seiner Pflichten.

Geschrieben

Waffenrechtlich gesehen muss man nicht die Waffe auf Gelb kaufen, die man angegeben hat, nur der Verband könnte dann Probleme machen. Im Zweifel könnte er das nächste Bedürfnis auf Grün verweigern.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Waffen Tony:

Der Verband lässt alle erlaubnispflichtige Waffen und WBKen dokumentieren.

Anders kann er auch kein Bedürfnis bescheinigen.

Das ist Teil seiner Pflichten.

 

Warum sollte ich für ein Bedürfnis auf „grün“ meine Gelben vorlegen?

Gibt es Überschneidungen in den Disziplinen?

Geschrieben

Natürlich.
Ansonsten musst du das die Verbände fragen. Die verweisen auf WaffVwV 14.2.1 und prüfen ob zugelassen und erforderlich.
Dafür brauchen sie nun einmal ALLE Angaben.

Geschrieben

Bei uns im GSVBW ist es dem Verband egal, ob ich die beantragte Waffe auf gelb auch tatsächlich kaufe oder nicht. Rastatt trägt die beantragte Waffe aber als Voreintrag auf die gelbe ein.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Waffen Tony:
vor einer Stunde schrieb jimmypop:

Gibt es Überschneidungen in den Disziplinen?


Dafür brauchen sie nun einmal ALLE Angaben.

Das beantwortet meine Frage vollumfänglich.

Vielen Dank dafür.

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb Smuji:

 

 

Mein Verband hat mich angerufen (die Sekretärin), da ich beim gelben WBK-Antrag noch keine Waffe angegeben habe (beim grünen schon).

 

 

Seit wann gibt man auf gelb eine Waffe an? Du beantragst die WBK und kannst dir dann ohne Voreintrag auf gelb wann immer du willst was kaufen (unter Beachtung von 2/6)

Geschrieben
vor 52 Minuten schrieb sealord37:

Seit wann gibt man auf gelb eine Waffe an? Du beantragst die WBK und kannst dir dann ohne Voreintrag auf gelb wann immer du willst was kaufen (unter Beachtung von 2/6)

Die Behörden behandeln das unterschiedlich. Vor einigen Jahren waren es noch recht wenige, inzwischen verlangen alle mir bekannten Ämter bei der Beantragung der Gelben eine Befürwortung. Danach nicht mehr, dann wird es so gehandhabt wie du hier schreibst.

Ich vermute, die Verwaltungen wurden nach und nach dazu angehalten.

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