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IGNORED

Auslegung neues Waffengesetz - viel Spaß!


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Geschrieben

Du meine Güte geht das wieder los, Sportschütze beneidet den Jagdscheininhaber !     

 

 

                                                                                   Zitat :

 

Vielmehr reißen solche vergifteten Debatten beide Seiten in eine Abwärts-Spirale, an deren Ende auf beiden  Seiten nur Verlierer stehen.

Daher: einfach bleiben lassen - und sich nicht auf das Spiel unserer Gegner einlassen. Denn das ist es letztlich, was man damit betreibt. 

 

Das sehe ich genauso, natürlich können Jäger und Sportschützen an einem Strang ziehen, aber dann müssen wir alle erst einmal die Alt eingesessenen

von uns überzeugen die noch auf dem Stand von 1800 sind. Ich sehe es teilweise bei den alten Greisen " Sportschützen und Jäger "  wenn es nach den

gehen würde, würden die Sportschützen  " Greisen " am besten nur noch mit der Luftwaffe schießen dürfen und bei den alten Jägern nur noch eine

Bock oder Querflinte und eine Büchse mit dem Kaliber 22 Hornet geben, was meint Ihr wo ich mit der Halbautomatischen AR10 zur Jagd ging wie die 

alten Jäger mich da angesehen hatten ! Man, wir Jäger und Sportschützen müssen zusammen halten ihr seht doch selber was auf uns zukommt,

Bleiverbot, Magazinverbot, Verfassungsschutz usw. das betrifft uns alle WBK Inhaber und nur weil ein Jäger dies und das darf und der Sportschütze nicht,

man man man, übrigens ich bin beides Sportschütze und Jäger.

 

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Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb Gruger:

Du hast doch schon als Sportschütze genug für die Jagd total ungeeignete Waffen, was willst du denn noch?? Jagdwaffen? Mach den Schein!

Ne, ihr habt mich falsch verstanden. Ich gönne es den Jägern doch. Aber warum soll ich einen Jagdschein machen, wenn ich gar nicht jagen will? Warum muss meine Sig 522 einen röhrenförmigen Vorderschaft haben und die von meinem Kollegen (Jäger) nicht? Weg mit den Beschränkungen für Sportschützen!

 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Oneshot:

Warum muss meine Sig 522 einen röhrenförmigen Vorderschaft haben und die von meinem Kollegen (Jäger) nicht?

Warum sollte ich bis vor noch nicht langer Zeit, als Jäger lediglich z.B.eine Vorderschaft Repetierflinte besitzen dürfen, in den sich max. 3 Pillen einführen lassen?

Es sind einfach zu viele Idioten unterwegs, die meinen jedem anderen ihre Ansichten aufzwingen zu müssen. Diese Idioten findet man nicht nur

unter den Beamten, nein, auch in jedem Schützenverband, in jedem Verein und fast auf jedem Schiesstand. Das unter der Jägerschaft und auch unter

den Sportschützen. Da denke ich immer, die sind im wahren Leben zu kurz gekommen und versuchen dann auf diesem Weg ihre Befriedigung zu finden.

Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb subjella:

Warum sollte ich bis vor noch nicht langer Zeit, als Jäger lediglich z.B.eine Vorderschaft Repetierflinte besitzen dürfen, in den sich max. 3 Pillen einführen lassen?

In welchem Land soll denn das gewesen sein?

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb Quwertzuiop:

Ich verstehe den Gedankengang dahinter nicht. Wenn Jäger dann genauso schikaniert werden wie Sportschützen, fühlst du dich dann wohler? Bzw. was hast du davon? Gönnst du es ihnen nicht? Oder denkst du, dass dann die Restriktionen gegen uns Sportschützen erleichtert werden?

Er versteht einfach nicht, dass die Jäger ebenso ein Bedürfnis nachweisen müssen. Sie dürfen eben auch keine von der Jagd ausgeschlossenen waffen auf Jagdschein kaufen.

Es gibt aber eben keine "Disziplin" verhoffendes Schwarzwild oder schnürender Fuchs oder flatternde Ente.

Dafür kann ein Jäger sich ziemlich verrenken, wenn er auch nur eine dritte Kurzwaffe möchte. Weil er eben nicht mit der fünften Kurzwaffe auf 25m ein Loch in Pappe machen möchte mit Disziplin XY123 nachwiesen kann.
Keiner fragt warum der SPortschütze das darf. Er hat doch schon was zum Löcher auf 25m in die Pappe schießen.

Die schlimmsten sind immer die, welche keine Ahnung von dem haben, von dem sie schreiben.

Die Unterstellung zur Jagd nicht geeignete Waffen ist ja schon Unsinn. Die bekomt man auf Jagdschein ja eben nicht. es gibt nur eben sehr wenig Langwaffen, welche für die Jagd nicht geeignet (also zugelassen) wären.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 16 Minuten schrieb erstezw:

In welchem Land soll denn das gewesen sein?

Na hier bei uns im freien Deutschland.

 

" 2. Verboten ist die Ausübung der Jagd mit halbautomatischen Waffen, die nach ihrer baulichen Beschaffenheit geeignet sind, ein Magazin mit einer Kapazität von mehr als zwei Patronen aufzunehmen."

 

2016 wollte mir ein Sportschützenkollege seine Pumpe (6+1) (auf Anraten seines Büchsers) nicht auf Jagdschein verkaufen.😉

Bearbeitet von subjella
Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb erstezw:

Zum Glück ist unser WaffG so simpel, dass es auch einfachste Geister verstehen...

Naja, der Gesetzgeber hat sich auch extra darum bemüht!

Nach dem Motto: Liebe Sachbearbeiter, hier ist unser neues WaffG...

macht was schönes daraus.

Geschrieben

Vielleicht möchtest du noch mal darüber nachdenken oder klarer ausdrücken, was du eigentlich meinst :yes: :hi2:

vor 52 Minuten schrieb subjella:

Warum sollte ich bis vor noch nicht langer Zeit, als Jäger lediglich z.B.eine Vorderschaft Repetierflinte besitzen dürfen, in den sich max. 3 Pillen einführen lassen?

vor 25 Minuten schrieb subjella:

" 2. Verboten ist die Ausübung der Jagd mit halbautomatischen Waffen, die nach ihrer baulichen Beschaffenheit geeignet sind, ein Magazin mit einer Kapazität von mehr als zwei Patronen aufzunehmen."

 

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb knight:

Vielleicht möchtest du noch mal darüber nachdenken oder klarer ausdrücken, was du eigentlich meinst :yes: :hi2:

vor 59 Minuten schrieb subjella:

Warum sollte ich bis vor noch nicht langer Zeit, als Jäger lediglich z.B.eine Vorderschaft Repetierflinte besitzen dürfen, in den sich max. 3 Pillen einführen lassen?

vor 32 Minuten schrieb subjella:

" 2. Verboten ist die Ausübung der Jagd mit halbautomatischen Waffen, die nach ihrer baulichen Beschaffenheit geeignet sind, ein Magazin mit einer Kapazität von mehr als zwei Patronen aufzunehmen."

Ja, habe ich ein wenig verkehrt ausgedrückt, meinte natürlich HA.

2016 war zwischenzeitlich die Lage aber so abstrus das viele Jäger (und auch mein Sportschützenkollege und sein BüMa) dachten/meinten, das diese Regelung, die ja Gott sei Dank vom Tisch ist, auch für z.B. Repetierflinten gelten würde.

Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb erstezw:

Zum Glück ist unser WaffG so simpel, dass es auch einfachste Geister verstehen...

Auf die anstehende Verschärfung angesprochen, hat meine Sachbearbeiterin die Absicht geäußert, kündigen zu wollen. Ernsthaft. Alleine die Schei.ße mit den Magazinen blickt doch eh keiner durch. Bin ja mal gespannt, wie das in Tschechien gehandhabt wird. Wenn man da als Normaldepp einfach in den Laden gehen und kaufen kann, lache ich mich tot. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 23 Stunden schrieb Direwolf:

Ganz anderes Thema: Langwaffen-Magazine über 10 Schuss, KW Magazine über 20 Schuss. Werden die in Zukunft für jedermann zum verbotenen Gegenstand oder nur in Verbindung mit dem Besitz einer dazu gehörigen Waffe? 

Zitat

Jedermann. Nur gibts keine Strafe dafür und auch kein Bußgeld.

 

Eventuell aber Probleme mit der Zuverlässigkeit, daher nur für LWB ein Problem. Der Rest kann weiterschlafen.

Was ist mit Waffenbesitzern, die aber keine passende Waffe haben?

 

Wird der Handel verboten sein?

 

Wie wird man "große" Magazine aufbewahren müssen?

 

Wird man vor dem Stichtag erworbene Magazine kennzeichnen müssen?

 

Wie weist man den Kauf vor dem Stichtag nach? 

 

"Auslegung neues Waffengesetz - viel Spaß!"

 

Hier passt der Threadtitel mal wirklich! 👍

Bearbeitet von Direwolf
Geschrieben

Weiß jemand wie das mit der erweiterten Kennzeichnung gehandhabt werden soll?

 

Was wird aus den derzeit nicht gekennzeichneten Teilen? Beispiel AR15, was wird aus den Lowern, den Uppern, den Verschlussträgern, die alle nicht gekennzeichnet sind?

 

Was machen Händler mit ihren Waffen die noch nicht gekennzeichnet sind? Nochmal zum Beschuss?

 

Was wird aus den ganzen, auf Vorrat liegenden, nicht gekennzeichneten Teilen? Meldet man die als Händler nach? Müssen die auch zum BA?

 

Dieses Gesetz ist hinten wie vorne gigantischer Unsinn. Was passiert, wenn man nun mit Waffen, die nun plötzlich waffenrechtlich relevante, aber nicht gekennzeichnete Teile haben, schießen gehen will und angetroffen wird?

Verstoß WaffG? Zu Altbestand etc lese ich nämlich nichts. Bis das alles beim BA durch wäre vergingen Jahrzehnte in denen niemand die rechtliche Möglichkeit hätte seiner zwingenden, schießsportlichen Betätigung nachzukommen.

Bei unseren Richtern würde ich solche Urteile auch nicht für abwegig halten.

 

 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Direwolf:

Auf die anstehende Verschärfung angesprochen, hat meine Sachbearbeiterin die Absicht geäußert, kündigen zu wollen. Ernsthaft. Alleine die Schei.ße mit den Magazinen blickt doch eh keiner durch. Bin ja mal gespannt, wie das in Tschechien gehandhabt wird. Wenn man da als Normaldepp einfach in den Laden gehen und kaufen kann, lache ich mich tot. 

Tschechien wurde grad richtig gelockert.

Geschrieben
vor 18 Stunden schrieb Quwertzuiop:

Ich verstehe den Gedankengang dahinter nicht. Wenn Jäger dann genauso schikaniert werden wie Sportschützen, fühlst du dich dann wohler? Bzw. was hast du davon? Gönnst du es ihnen nicht? Oder denkst du, dass dann die Restriktionen gegen uns Sportschützen erleichtert werden?

Erleichtert wird da wohl nix aber das Lachen gewisser Leute wird danncwohl leiser (inclu Herr Lindner) aber jetzt klapp ich das Märchenbuch wieder zu

Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb Direwolf:

In den Gesetzentwurf stehen ja Summen drin, wie teuer das für die Bürokratie ist. Ich denke, die Berechnungsgrundlage ist in etwa so gut wie die vom BER oder der Elb Philharmonie. 

Die, die berechnen sind nicht die, die bezahlen...

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb EzLord:

Weiß jemand wie das mit der erweiterten Kennzeichnung gehandhabt werden soll?

 

Was wird aus den derzeit nicht gekennzeichneten Teilen? Beispiel AR15, was wird aus den Lowern, den Uppern, den Verschlussträgern, die alle nicht gekennzeichnet sind?

 

Was machen Händler mit ihren Waffen die noch nicht gekennzeichnet sind? Nochmal zum Beschuss?

 

Was wird aus den ganzen, auf Vorrat liegenden, nicht gekennzeichneten Teilen? Meldet man die als Händler nach? Müssen die auch zum BA?

 

Dieses Gesetz ist hinten wie vorne gigantischer Unsinn. Was passiert, wenn man nun mit Waffen, die nun plötzlich waffenrechtlich relevante, aber nicht gekennzeichnete Teile haben, schießen gehen will und angetroffen wird?

Verstoß WaffG? Zu Altbestand etc lese ich nämlich nichts. Bis das alles beim BA durch wäre vergingen Jahrzehnte in denen niemand die rechtliche Möglichkeit hätte seiner zwingenden, schießsportlichen Betätigung nachzukommen.

Bei unseren Richtern würde ich solche Urteile auch nicht für abwegig halten.

 

 

Das weiss alles noch keiner. genausowenig wie bei den nicht umsetzbaren Magazindefinitionen.
Aber warum sollen Teile, die keiner Beschusspflicht unterliegen zum BA?
Zu den Teilen, gabs einiges zu lesen. Nur wie das dann am Ende tatsächlich umgesetzt wird, weiss niemand.
ISt ja auch "nur" Angelegenheit der letztendlich Betroffenen und wenn man das nicht selbst ist, ignoriert man sowas oft einfach.

Geschrieben

Mal eine ganz doofe Frage.

Irgendwie habe ich den Zeitplan zum "neuen Waffengesetz" etwas aus den Augen verloren, sollte nicht am 11.11 oder 14.  im BT darüber abgestimmt werden?

Was sind den nun die nächsten Termine die wir auf dem Weg zu unserem neuen Waffengesetz das uns alle sicherer leben lässt vor uns haben?

 

Geschrieben

Die 2. Lesung zum Waffengesetz war nicht auf der Tagesordnung.

 

Es bleibt jetzt Zeit die AfD anzuschreiben mit der Bitte, bei der Parlamentsabstimmung -ich schätze eines gemütlichen Abends um 1:34 Uhr- in Fraktionsstärke anwesend zu sein.

 

Die Maxipackung Koffeintabletten spendiere ich gerne.

 

Selbiges gilt auch für die FDP.

 

Beide Parteien werden sich an ihrem Abstimmungsverhalten messen lassen müssen.

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 7 Stunden schrieb Katechont:

Die 2. Lesung zum Waffengesetz war nicht auf der Tagesordnung.

 

Es bleibt jetzt Zeit die AfD anzuschreiben mit der Bitte, bei der Parlamentsabstimmung -ich schätze eines gemütlichen Abends um 1:34 Uhr- in Fraktionsstärke anwesend zu sein.

 

Die Maxipackung Koffeintabletten spendiere ich gerne.

 

Selbiges gilt auch für die FDP.

 

Beide Parteien werden sich an ihrem Abstimmungsverhalten messen lassen müssen.

Dann müssten sie ja ihre Bürger ,von denen sie gewählt worden sind , informieren.

Wo kämmen wir denn da hin.

 

Bearbeitet von 444 marlin

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