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IGNORED

Auslegung neues Waffengesetz - viel Spaß!


OsiLu

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Gerade eben schrieb ZaphodBeeblebrox:

@ASE es reicht mir es jedem einzelnen Schützenkameraden im Verein haarklein verständlich zu machen. Hier hast Du den Luxus, das Dir die Info's auf dem Silbertablett serviert werden.

Mit anderen worten:

 

Heisse Luft.

 

 

Wo ist der Gesetztentwurf, welcher deine Behauptung stützt?

 

  Der im Bundestag in Lesung befindliche gibt die behauptungen der Verbände nicht her.

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vor 2 Stunden schrieb weissblau:

 

Ich an Deiner Stelle würde meine Waffen abgeben und auswandern.....

 

Jammer nicht rum, schreib Briefe, Mails, wehr Dich!

Das, was jetzt auf dem Tisch liegt, stand doch von Anfang an fest!

Die ganzen Anhörungen waren doch nur Augenwischerei!

Kein Brief, keine Mail wird was ändern!

Und ja, meine 18 Waffen kommen weg.

Auswandern werde ich nicht, aber anfangen das System auszusaugen, solange wie noch Geld da ist für "bedürftige" Deutsche. 

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vor 6 Minuten schrieb PetMan:

Unterstellst du jetzt nicht nur Fritz sondern auch noch allen anderen Verbandsvertretern das sie substanzlose Behauptungen aufstellen, also Lügen???? Oh man, geh Briefmarken sammeln.....................

Exakt das unterstelle ich. Nur das eine Lüge vorsatz bedingt. Für Fake-News reicht Inkompetenz. Also nicht durch Böswilligkeit zu erklären versuchen, wofür Dummheit reicht.

 

Wenn dem nicht so ist, kann man ja Entspannt den Gesetzesentwurf vorlegen, welcher die eigenen Behauptungen stützt, Anstatt auf irgendwelche "Geheimtreffen" mit dem BMI zu verweisen. Witzig: Das BMI hat gar kein Initiativrecht, das hat nur de Bundesregierung wenn Horst also was ändern wollte, wie der Fritz behauptet... dan geht das garnicht ohne Kabinettsbeschluss

Bearbeitet von ASE
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@ ASE also nochmal für Dich: Die IG's waren am 18. im BMI um ihre Wünsche wiederzugeben und sich die Lesart der geforderten Gesetztesverschärfung erläutern zu lassen. Sprich, was sich der Gesetzesurheber bei denkt. Genau das wurde wiedergegeben. Was Du Dir dabei denkst ist dabei unerheblich. Siehe das letzte umstrittene Urteil. Das ist genau das, was sich das BMI vorstellt.

Bearbeitet von ZaphodBeeblebrox
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vor 2 Minuten schrieb ASE:

Exakt das unterstelle ich.

ok...die haben bestimmt da zusammen gesessen und bewustseinsverändernde Drogen geraucht, geschnupft, what ever......und als alle wieder clean waren haben sie ihre gemeinsame Halluzinationen zusammengetragen und sie in Newslettern veröffentlicht......oh man..........

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Gerade eben schrieb ZaphodBeeblebrox:

@ ASE also nochmal für Dich: Die IG's waren 18. im BMI um ihre Wünsche wiederzugeben und sich die Lesart der geforderten Gesetztesverschärfung erleutern zu lassen. Sprich, was sich der Gesetzesurheber bei denkt. Genau das wurde wiedergegeben. Was Du Dir dabei denkst ist dabei unerheblich. Siehe das letzte umstrittene Urteil. Das ist genau das, was sich das BMI vorstellt.

 

DU wiederhoslt dich.

 

1. ) Bei wem waren sie?

2.) Was waren die Aussagen

3.) Protokoll?

 

4.) Wo ist jetzt der Gesetzesentwurf der die Behauptung bestätigt?

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vor 1 Minute schrieb PetMan:

ok...die haben bestimmt da zusammen gesessen und bewustseinsverändernde Drogen geraucht, geschnupft, what ever......und als alle wieder clean waren haben sie ihre gemeinsame Halluzinationen zusammengetragen und sie in Newslettern veröffentlicht......oh man..........

Warst du dabei?

 

Gesetzesentwurf?

 

Immer noch keiner?

 

Ich glaube: Im BMI hatentweder jemand,  der den Entwurf nicht kannte oder jemand der nicht zwischen seinen Wunschvorstellungen und dem Buchstaben des Entwurfs unterscheiden konnte, das Interview gegeben.

 

Also: Herr mit der Bundesdrucksache

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vor 10 Minuten schrieb ZaphodBeeblebrox:

@ASE Du kennst ihn schon, interpretierst ihn aber anders.

A Rückzug auf den Interpretationshügel...

 

 

Ich habe das schon mehrfach gepostet, es gibt es nichts zu interpretieren, der Wortlaut ist eindeutig, bezüglich Inhalts der Bedrüfnisbescheinigungen und das die Eintragung der ersten Waffe  für die 10 Jahresfrist zählt. Letzteres stand im ursrpünglichen Kabinettsentwurf noch anders und in der tat dort missverständlich. Hat die Bundesregierung heimlich geändert, ist keinem aufgefallen. Soviel zum exakten lesen....

 

Nochmal

 

 

Zitat


(4) Für das Bedürfnis zum Besitz von Schusswaffen(das ist Plural, hergottnochmal) und der dafür bestimmten Munition 
ist durch
eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes
 glaubhaft
zu machen, dass
1. das Mitglied in den letzten zwölf Monaten vor Prüfung des Bedürfnisses den Schießsport 
in einem
Verein regelmäßig als Sportschütze betrieben hat und (steht da mit der Waffe? Nein? Oh! sollte die Panikmache keine Grundlage haben?)

2. die Waffe, die das Mitglied besitzt, für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des
 Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.


Sind seit der Eintragung einer Schusswaffe in die Waffenbesitzkarte oder der Ausstellung 
einer Munitionserwerbserlaubnis zehn Jahre vergangen, genügt für das Fortbestehen des
 Bedürfnisses die Mitgliedschaft in einem Schießsportverein nach Absatz 2; die 
Mitgliedschaft ist im Rahmen der Folgeprüfungen nach § 4 Absatz 4 Satz 2 durch eine
 Bescheinigung des Schießsportvereins nachzuweisen.“ 

 

 

Bearbeitet von ASE
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Nur meine Meinung: Da gehört in jedes Schreiben rein, dass

  • sich CDU/CSU zwar als natürliche Vertreter der LWB sehen, aber tatsächlich wurde es mit der CDU/CSU jedes Mal nur schlechter.
  • Die einzige Verbesserung für uns kam 2002 durch Rot/Grün (ausgerechnet die Grünen)
  • Die AfD ist die einzige Partei, die sich in der EU und in D für uns einsetzt UND auch so abstimmt - und damit die Partei, die sich tatsächlich für unsere Interessen einsetzt.
  • Alle Beteuerungen, die sie uns da erzählen, sind wertlos, wenn sich das nicht auch unmisverständlich(!) im Gesetzestext ablesen lässt.
  • Und nur das Ergebnis (Gesetzestext) zählt.
  • Andere Länder haben die Magazinregelung ganz anders umgesetzt. Das ist Tatsache. Zu behaupten, das sei gar nicht möglich, ist schlichtweg falsch (zurückhaltend formuliert).

Man muss auch im Auge behalten, dass Politik ein dreckiges Geschäft ist. Gut möglich, dass das Ministerium diesen Unsinn da rein geschrieben hat, weil sie bei den Magazinen in Argumentationsnotstand geraten sind. Und jetzt haben sie was, wo sie nachgeben können, damit sie die Magazinregelung so wie gewollt durchgesetzt bekommen und sich noch alle darüber freuen, dass es nicht so schlimm kam. Insofern muss man die Abgeordneten auch fragen, wie weit sie selbst die Gesetze machen oder nur das durchreichen, was das Ministerium ihnen vorlegt. Also eigentlich muss man fragen, warum man sie braucht und warum man überhaupt noch wählen soll.

 

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vor 15 Minuten schrieb götz:

 

Und ja, meine 18 Waffen kommen weg.

 

Ich fürchte und glaube, das ist genau das was im Hintergedanken der Gesetzgeber will, eine "(Gesund)Schrumpfung" der Schusswaffen in Händen bereits aktiver deutscher LWB. Heisst konkret, viele LWB's müssen/werden alle Schusswaffen bzw. einen grossen Teil der Schusswaffen verkaufen/veräussern müssen, bis man so bei 1-5 Schusswaffen angelangt ist aufgrund der dann verschärften Trainingsnachweise. Andere LWB werden frustriert alles verkaufen und das Hobby aufgeben. Quasi eine kalte (schleichende) Enteignung par excellence!

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vor 1 Minute schrieb ZaphodBeeblebrox:

@ASE Sorry, aber ich kann Dir nicht helfen. Such Dir nen anderen Deppen aus.

 

Also, mit anderen Worten, du kannst deine Position, d.h. dine Panikmache, nicht belegen.

 

Ansonsten argumentiere doch mit dem Gesetzesentwurf. Aber da kommt ja nix von dir.

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vor 39 Minuten schrieb ASE:

Wo ist der Gesetztentwurf, welcher deine Behauptung stützt?

Wir kennen Alle die gelebte Praxis des Waffenrechts. Insofern sind wir schon an die "Lesart" von Gesetzen durch die Behörde gewöhnt. Deshalb brauchen wir gar keine Beweislast-Umkehr, bei der der Fordernde durch nichts zufriedenzustellen ist. Die Verbandsinformation, die ja einheitlich von Allen Teilnehmern im FWR verbreitet worden ist, stützt sich ja genau auf die aktuell stattgefundene Runde im BMI. Dort hat man die Intention klargemacht: Bürokratiemonster für nix.

Und weil Du nicht Lesen kannst, es ist nicht §14 sondern §4, dessen Anwendung offenbar diskutiert wurde. Das ist Punkt 3. der BT Drucksache 19/13839.

 

Genau diese Anwendung "Jede Erlaubnis einzeln (also pro Waffe)" ist zu prüfen manifestiert sich bereits in Gerichtsurteilen, die hier im Forum ausführlich diskutiert worden sind. Dabei wird die Abminderung aus der Verwaltungsvorschrift "Nicht so intensiv wie beim Erwerb" kurzerhand über Bord geschmissen.

 

Ich gönne Dir Optimismus. Aber alle Überraschungen des Optimisten sind negativ. Das hat bisher jede Umsetzung von WaffRecht auch bestätigt. Siehe dazu beispielsweise die Magazingröße für Jäger. Erst als die Anwendung des Gesetzes unerträglich wurde, hat die Politik reagiert.

 

Dein Blöken ist somit unangebracht, tauch ruhig wieder ab.

Bearbeitet von Tyr13
da fehlte 'ne 1 im Dokumenten-Verweis auf die BT Drucksache.
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vor 7 Minuten schrieb ASE:

Warst du dabei?

 

Gesetzesentwurf?

 

Immer noch keiner?

 

Ich glaube: Im BMI hatentweder jemand,  der den Entwurf nicht kannte oder jemand der nicht zwischen seinen Wunschvorstellungen und dem Buchstaben des Entwurfs unterscheiden konnte, das Interview gegeben.

 

Also: Herr mit der Bundesdrucksache

Wo ist denn die Richtigstellung oder Antwort des BMI? Wenn alles nur ein Missverständnis war, würde sich Herr Mayer oder ein Sprecher doch korrigierend dazu äussern?

Die 12/18-Regelung steht übrigens auch nicht so im Gesetz. Das hat sich vielmehr durch die Rechtsprechung in der Praxis so herausgebildet. Dementsprechend muss nicht alles 1:1 so im Gesetzestext stehen.

Die Verbände fordern lediglich, dass eine derart restriktive Lesart im Gesetz explizit ausgeschlossen wird, damit Gerichte und Waffenbehörden dies eben nicht so interpretieren können (wie es in der Vergangenheit bereits vorkam) und der Wille des Gesetzgebers entsprechend deutlich wird.

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vor 8 Minuten schrieb Paul089:

 

Die Verbände fordern lediglich, dass eine derart restriktive Lesart im Gesetz explizit ausgeschlossen wird, damit Gerichte und Waffenbehörden dies eben nicht so interpretieren können (wie es in der Vergangenheit bereits vorkam) und der Wille des Gesetzgebers entsprechend deutlich wird.

 

 

Bei der Forderung gehe ich ja auch grundsätzlich mit. Wie ich  bereits schon oben erwähnt habe, gab es bereits eine Korrektur von "der Waffe" auf "einer Waffe" seitens der Bundesregierung bezüglich der 10-Jahres regel. Gepperth behauptet das glatte Gegenteil. Und er kann wie erwähnt nicht belegen, wie er auf Training mit jeder waffe kommt. Zu Bescheinigen ist laut entwurf lediglich schießsportliche Aktivität. Genau wie für den erwerb. Sollte das der Gepperth für seinen Verband strenger auslegen wollen, wäre mein Austritt sicher.

Bearbeitet von ASE
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vor 2 Minuten schrieb ASE:

Die Auffassung halte ich für unrichtig, §14 stellt ein lex specialis zu §4 dar und ist diesem in der Regel vorranging. Ansonsten existierte bereits heute keine gelbe WBK.. 

Möglich. Ich vermute aber, dass die Verbände diese Gefahr offen angesprochen haben und dann beim BMI auf taube Ohren damit gestoßen sind. Eventuell wurde auch deutlich, dass eine Interpretation in dieser Art sogar im Sinne des BMI wäre. Deshalb machen die jetzt so einen Wind.

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@ASE Gepperth und die anderen Verbände waren persönlich vor Ort. Warst du es auch?

 

Du stützt dich auf ein Dokument, von dem fraglich ist, ob es überhaupt der aktuelle Stand ist. Keiner hier weiß, was der aktuelle Arbeitsstand im Ausschuss ist. Und glaube doch nicht, das Ministerium würde nicht mit im Ausschuss sitzen. Wenn die nachträglich was rein geschrieben haben wollen, dann...

Bearbeitet von knight
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vor 1 Minute schrieb Paul089:

Möglich. Ich vermute aber, dass die Verbände diese Gefahr offen angesprochen haben und dann beim BMI auf taube Ohren damit gestoßen sind. Eventuell wurde auch deutlich, dass eine Interpretation in dieser Art sogar im Sinne des BMI wäre. Deshalb machen die jetzt so einen Wind.

 

Eine Gefahr, die schlicht nicht existierte. Und uch im kompletten Widerspruch zur Logik des §14 steht, sprich Erwerb  gelbe WBK ohne exlizite Bedürfnisprüfung.

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vor 12 Minuten schrieb knight:

Gepperth und die anderen Verbände waren persönlich vor Ort. Warst du es auch?

 

Du stützt dich auf ein Dokument, von dem fraglich ist, ob es überhaupt der aktuelle Stand ist. Keiner hier weiß, was der aktuelle Arbeitsstand im Ausschuss ist. Und glaube doch nicht, das Ministerium würde nicht mit im Ausschuss sitzen. Wenn die nachträglich was rein geschrieben haben wollen, dann...

 

 

.....ist das auch in der Vergangeneit regeläßig gescheitert, ich sage nur Lex Breneke...

 

 

Man soll eben den Sachstand vorlegen. Ohne Entwurf kann man nichts angehen und macht sich 1) entweder lächerlich oder b) gibt am Ende noch ungute Ideen.

 

 

Bis Konkretes vorliegt  steht meine Meinung momentan: Das Gesetz kommt  so oder so nach dem Entwurf des Bundeskabinetts. Man macht jetzt noch ein bischen Wind, um später behaupten zu können, alles hätte noch vieeeel schlimmer kommen Können hätte man nicht in letzter minute...blabla...also her mit eurer Kohle.

 

Nicht das sich noch einer fragt was wozu eine Mitgliedschaft im FWR und Konsorten übehaupt gut sein soll. Bei den Stellungnahmen zum Referentenentwurf war die Suppe nämlich ziemlich dünn, welche da verteilt wurde. Und in der Zwischenzeit war es komplett still, keine Infos, keine Aktionen, nichts. Und es war zuletzt eine kommerzielle Seite, welche den Kabinettsentwurf veröffentlicht hat. Wo war die Lobby da nochmal? Gepennt haben sie.

 

Bearbeitet von ASE
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