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Nachträgliche Klassifizierung eines Waffenschranks


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vor 2 Stunden schrieb Josef Maier:

 

Was wollt Ihr denn mit dem Schweißverfahren? Davon steht im hier vorliegenden VdMA Zettel nix.

 

Ansonsten mal ins Unreine gedacht: Wer ist denn Sachverständiger für Tresore? Kann man sich dazu vielleicht selbst ernennen? 

Frag Joe07, ihm ist anscheinend das Schweissverfahren wichtig.

 

 

Google mit den keywords "Sachverständiger Tresor" zeigt freie und Bestellte Sachverständige mit der Thematik.

Und ja, du kannst dich zum Sachverständigen ernennen. Ob du weit damit kommst ist eine offene Frage.

Bearbeitet von chapmen
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Wenn du es nicht lesen möchtest, lass es. Bei mir war die nachträgliche Einstufung problemlos, wenn du daraus eines machst ist es dein Ding.

Bearbeitet von chapmen
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Es war doch vor dem Stichtag schon der gleiche Schrank.

Es war nur die konforme Aufbewahrung nachzuweisen.

Nicht jeder einzelne Schrank.

Der Schrank kann also durchaus bereits ohne Angabe bei der BEhörde genutzt worden sein.

Auf dem Formular kreuzt man lediglich an, die Waffe entsprechend aufzubewahren. Nicht in welchem Schrank.
Hat die Behörde Zweifel, fordert sie einen Nachweis oder macht eine Nachschau.

Bearbeitet von Gast
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"Nachweisen" oder "glaubhaft machen" (Zeugen o.ä.)?

 

vor 4 Stunden schrieb Waffen Tony:

Es war doch vor dem Stichtag schon der gleiche Schrank.

Sehe ich genau so!

 

Bei Sagerer gibt's einen Fragebogen zu deren Waffenschränken, Fotos dazu (IIRC) und die stellen für rel. wenig Geld (ca. 30,- €, IIRC) eine Bescheinigung aus, dass der Waffenschrank der Sicherheitsstufe A o. B entspricht.

Warum die in diesen Schränken keinen Aufkleber angebracht haben ... ???

 

vor 5 Stunden schrieb chapmen:

Bei mir war die nachträgliche Einstufung problemlos, wenn du daraus eines machst ist es dein Ding.

WER hat das gemacht und wie teuer war das?

 

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@chapmen werden / wurden die Bauteile der Waffenscheänke geklebt?

 

Voraussetzung einer Zertifizierung ist immer eine vollständige Verfahrensbeschreibung! Wo soll die nun nachträglich herkommen?

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vor 12 Stunden schrieb Fyodor:

Genau. Und wenn man den Nachweis nicht erbringen kann?

Ich sehe da keine Schwierigkeiten.

Ein Kaufvertrag ist ein Kaufvertrag.

Auch für seine Magazine mit Stichtag wird man wohl noch einen Kaufvertrag von einem Kollegen finden.

Das ist nicht so kompliziert.

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Ich verstehe das ganze Gewese hier nicht, Ihr redet von einem "vielleicht A" Schrank.

 

Ihr habt kein Problem damit, vierstellig für Waffen zu bezahlen, hunderte Schuß Fabrikmunition zu kaufen, Vereinsbeitrag zu bezahlen, etc. pp..

In der heutigen Zeit ist es sicher nicht verkehrt, ein Wertbehältnis zu Hause zu haben, auch für Bargeld, Uhren, Schmuck und so weiter.

 

Kauft Euch was gescheites, lieber eine Nummer zu groß und nutzt solch alte Blechdosen für Munition, wo ist das Problem?

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Das Problem beginnt, wenn man den 0/1er Schrank jedesmal von einer Spedition bewegen lassen muss, während man den A-Schrank beliebig durchs HAus tragen konnte.

Ja. Das kommt vor.

Ich suche gerade einen Transporteur um eine Treppe tiefer zu kommen.

Von der Sicherheit gibt es keinen Unterschied.

Ich habe bereits eine Haustür, die Unbefugte von den herumliegenden Reichtümern in den Gelassen fernhält.
AUch das BErnsteinzimmer ist seit Jahrzehnten dort gut geschützt.

Bearbeitet von Gast
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vor 17 Stunden schrieb Waffen Tony:

Auf dem Formular kreuzt man lediglich an, die Waffe entsprechend aufzubewahren. Nicht in welchem Schrank.

Also gefühlt wurde in allen Berliner Antragsformularen in diesem Jahrtausend immer schon nach "Stufe" Schrank / Tresor gefragt.

Ab wann nun wirklich genau (2003 ?) werde ich jetzt nicht beschwören.

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vor 20 Stunden schrieb Fyodor:

Die A- und B-Schränke waren nie zertifiziert. 

 

Ich weiß, aber auch so etwas kann man als (freiwillige gewerbliche) Zertifizierung betrachten oder wenn man das Wort Zertifizierung vermeiden möchte dieses durch Herstellererklärung ersetzen!

Das Problem liegt hier darin begründet, dass solche Erklärungen - wenn diese nachvollziehbar sein sollen - vor der Herstellung mit dem Vorliegen einer betrieblichen Verfahrensbeschreibung erfolgt sein müssen! 

Im vorliegenden Fall können entsprechende Dokumenten nicht mehr rückwirkend erstellt werden.

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vor 19 Stunden schrieb Pi9mm:

Also gefühlt wurde in allen Berliner Antragsformularen in diesem Jahrtausend immer schon nach "Stufe" Schrank / Tresor gefragt.

Ab wann nun wirklich genau (2003 ?) werde ich jetzt nicht beschwören.

Im Formular nicht zu finden
https://www.berlin.de/polizei/_assets/service/waffenbehoerde_bescheinigung_sportschuetzen.pdf
In Brandenburg kreuzt man Aufbewahrungan. Wenn du einmal Aufbewahrung im A-Schrank angegeben hast, kannst du das auch 999 weitere Male angeben.

Den einzelnen Schrank (Nachweis) hat immer die Behörde extra abgefragt (Foto, Rechnung).

Wieviele Schränke wurde nicht angefragt und kann bedarfsgerecht durch die Behörde erfolgen.
 

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Am 14.6.2019 um 20:39 schrieb Fyodor:

Genau. Und wenn man den Nachweis nicht erbringen kann?

Macht es euch doch nicht immer so schwer. Schränke waren nicht meldepflichtig. Ich hatte einen A und einen B gemeldet mit WBK Antrag. Nach dem Stichtag fragte die Behörde welche Schränke ich jetzt hätte. Habe dann alle die ich habe angegeben und gut war! Eine Rechnung, die ich nicht habe über die zusätzlichen, wollte auch keiner sehen. Nur Fotos.

Bearbeitet von callahan44er
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vor 18 Minuten schrieb callahan44er:

Nach dem Stichtag fragte die Behörde welche Schränke ich jetzt hätte.

 

Nur Fotos

Womit Du das nachgewiesen hättest.

 

Wer damals nicht gefragt wurde (hat meine Behörde auch nicht gemacht), und nicht freiwillig gemeldet hat (habe ich gemacht), muss sich von der Behörde heute eben u.U. Nachfragen gefallen lassen.

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vor 22 Minuten schrieb HangMan69:

stimmt doch!!! zumindest bei meiner behörde!!!

Jede Behörde scheint das unterschiedlich zu interpretieren, scheinbar auch oft "jenseits" der Gesetzestexte.

 

Wie oft haben wir hier schon diskutiert wie der Nachweis der konformen Aufbewahrung zu erfolgen hat?

 

Den "erstmaligen" Nachweis kann man als Bringschuld des "Alt-Waffenbesitzers" (vor 2003) interpretieren; wer erstmals NACH 2003 eine Waffe angemeldet (bzw. sich einen Voreintrag geholt hat) musste sowieso einen entsprechenden Nachweis bringen.

 

Ob man JEDEN Waffenschrank "anmelden" muss wird unterschiedlich gesehen.

Wenn z.B. ein Jäger einen großen B-Schrank der Behörde gemeldet hatte (in den auch alle seine Waffen passen würden), der aber "ungünstig" steht und dann die häufig genutzten in einem weiteren, kleinen Schrank z.B. neben den Hintereingang gestellt hat, musste er dann diesen Schrank auch der Behörde melden und, wenn er dies nicht getan hat, darf er den jetzt weiter verwenden (er wurde ja vor Stichtag schon als solcher genutzt, nur der Behörde nicht gemeldet)?

DARAN scheiden sich doch die Geister.
 

vor 36 Minuten schrieb HangMan69:

wenn deine das anders handhabt, freu dich! aber dann verallgemeinere es auch du nicht...

Das tust DU doch auch:

"zumindest bei meiner behörde!!!" ist doch auch eine Verallgemeinerung.

 

 

 

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