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Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb JPLafitte:

Kleiner Tipp: Schaut mal beim Filialsterben eurer Banken vorbei. Ich habe einen 4er Kleintresor abstauben können, er hat ein Zahlenschloß und hat nichts gekostet.

Er ist zwar von 1992 und wiegt etwas viel....

 

Bei den Bank-"Klein"tresoren als Waffenschränke ist eben gerade letzterer Punkt manchmal entscheidend...

Sprich, man muss auch die Mittel bzw. Möglichkeiten haben, die (wenn sie mal in Richtung einer halben Tonne gehen) an den neuen Aufstellort zu "expedieren".

  • 1 Monat später...
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb ASE:

Der Titel diese Threads sollte umbenannt werden in 

 

Seit 6. Juni 2017 bedeutungsloses Urteil zur Schlüsselaufbewahrung

Dumm nur daß das Urteil von 2019 ist ....

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb Sigges:

Dumm nur daß das Urteil von 2019 ist ....

Und sich auf eine Vorgang vor der Neureglung bezieht, insbesondere der alten Aufbewahrungsregeln....

 

Zitat

Der Bescheid des Beklagten vom 05.05.2017 wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

 

Jungs, das kann doch nicht euer Ernst  sein, das hier unter auslassung elementarer rechsstaatlicher Grundsätze argumentiert wird.

 

Auch die Urteilsbegründung lesen: Es ist von " Krafteinsatz" und "Aufbruchwerkzeug" die Rede. Das sind Argumentationen die nur nach altem Recht möglich waren, dar WAffenschränke nach A und B garkein Zertifikat besitzen. Die VDMA war lediglich eine Bauvroschrift, wirklich geprüft, wie bei den EN-Schränken, hat das keiner. 

 

Heute müsste,  betroffen wäre,  eine gutachterliche Einschätzung erfolgen ob das Behältnis des Schlüssels die Widerstandseinheiten  RU für Teilzugriff/ Vollzugriff  erfüllt hätte.

Bearbeitet von ASE
Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb ASE:

Heute müsste,  betroffen wäre,  eine gutachterliche Einschätzung erfolgen ob das Behältnis des Schlüssels die Widerstandseinheiten  RU für Teilzugriff/ Vollzugriff  erfüllt hätte.

Wo soll das deiner Meinung nach den enden? Wo kommt der Schlüssel für den Schlüsseltresor hin? In einen Schlüsseltresor-Tresor? Oder hast du was vorliegen das für Schlüsseltresore ein Zahlenschloß vorschreibt? Das ist eine Möbiusschleife, die Katze die sich in den Schwanz beisst. Wie soll das denn bitte Funktionieren mit dem Verschluss der Verschlusssachen/Schlüssel ? Wo ist das Ende? Wo bleibt der letzte Schlüssel??? Oder sag an wo das mit den Zahlenschlössern im Gesetz verankert ist.

Ansonsten mach du wie du willst/denkst und wir machen wie wir meinen. 

Geschrieben

Nur die Schlüssen der Waffenschränke müssen in ein Behältniss (Schlüsseltresor) der der höchsten Wiederstandsklasse der Waffenschränke entspricht.

Der Schlüssen für den Schlüsseltresor kann man im Nachtschrank liegen haben. Er ist nicht in den Vorschriften eingebunden.

 

Geht auf Nummer Sicher und schluckt den Schlüssel runter - aber bitte vorher einen Faden anbringen damit Ihr ihn wieder raus ziehen könnt.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb JPLafitte:

Geht auf Nummer Sicher und schluckt den Schlüssel runter - aber bitte vorher einen Faden anbringen damit Ihr ihn wieder raus ziehen könnt.

Jepp, sonst kann man bei einer Kontrolle ja nicht den Inhalt der Tresore vorweisen und man muss ja schliesslich immer selber Zugang zu den Waffen haben.......

Bearbeitet von PetMan

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