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Offenlegung aller WBK für Bedürfnisbescheinigung im DSB


CiscoDisco

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Nun, ich denke mal, das hat einer einfach beim Erstellen der Verordnung gepennt und die Personalunion Sposchü/Waffensammler/Jäger nicht aufm Schirm gehabt.

Setzen wir man den Fall so:

Ich bin im Besitz mehrerer Roter WBK mit diversen Waffen, die gar keinen gültigen Beschuß haben, sportlich aber einsetzbar wären, weiterhin besitze ich noch einige vollautomatische Waffen in der Sammlung, mit denen überhauptniemalsnicht geschossen werden kann.

Schon hätte der Verband ein Problem, das mit dem dem Nichtbeschuß kann er gar nicht wissen und die FA Kanonen sind eh uninteressant.

Ums rund zu machen, habe ich auf Jagdschein noch UNMENGEN sportlich viel zu kurzer oder kalibermäßig sonstwie ausgeschlossener Waffen, die auch KOMPLETT uninteressant für einen Sportschützenverband sind.

Was soll der Verband also mit diesen Infos?

NIX! Sie sind absolut nicht relevant für die Entscheidung, ob ich eine 3. KW oder einen weiteren sportlichen HA oberhalb Kontingent bekommen kann, da diese Waffen nicht anrechenbar sind, da sie auf Grund anderweitiger, NICHT SPORTLICHER Bedürfnisse erworben worden und auch nicht sportlich eingesetzt werden können.

 

Somit gebe ich beim Verband, mit Rückendeckung meiner Behörde, nur die mit sportlichem Bedürfnis erworbenen Waffen an, denn nur dafür ist der Verband auch zuständig.

 

Beispiel: Ich beantrage eine Sportpistole im Kaliber .45ACP über den DSB respektive dessen Unterverband in meinem Bundesland.

Ich besitze schon 2 Sportpistolen Kaliber 9Para, somit wäre die 45er die dritte Sportkurzwaffe. Nehmen wir mal an, ich habe mit einer Leihwaffe erfolgreich überregional wettgekämpft, somit wären alle Voraussetzungen erfüllt für die Bedürfnisbescheinigung.

 

Meine jagdlichen Kurzwaffen in .45ACP gehen den DSB nix an, die eine ist eine Pistole mit Tritium Visier, von daher ausgeschlossen, die andere ein Revolver, somit auch außen vor.

Dass ich noch 2 Dutzend 1911er ausm WK auf dem Roten Lappen hab, macht auch ganz genau NIX, weil die haben gar keinen Beschuß!

Aslo warum sollte man einen SPORTschützenverband mit Infos verwirren, die er weder bewerten und somit auch nicht gebrauchen kann?

 

Die Sportverbände sind für die SPORTwaffen zuständig, für mehr nicht.

Da können die fordern, was sie wollen, sie bekommen es einfach nicht, weil sie weder Verwendung noch Berechtigung haben. Die Verwaltungsvorschirft bindet nur die Verwaltung. Verbände sind keine Verwaltung.

Manche Verbände wollen aber heiliger als der Papst sein, das muß man ja nicht unterstützen.

Einer der Gründe, warum ich mich damals für den Jagdschein entscheiden habe. Noch hat man da die Freiheit, zu kaufen was und wieviel man eben denkt zu brauchen, im Rahmen des Jagdgesetzes natürlich.

Dass das nicht so bleiben wird, ist auch klar. Aber haben ist besser als brauchen :)

 

 

 

 

 

 

 

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vor 13 Minuten schrieb AWO425:

Somit gebe ich beim Verband, mit Rückendeckung meiner Behörde, nur die mit sportlichem Bedürfnis erworbenen Waffen an, denn nur dafür ist der Verband auch zuständig. 

Aber nur dann ist man (bis zum Wechsel des Sachgebietsleiters oder Sachbearbeiters, falls der Nachfolger eine andere Ansicht hat) halbwegs rechtlich sicher. Und das macht mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht jede Behörde mit.

 

P.S.: Meine Behörde und ich haben den gleichen Deal.

 

vor 13 Minuten schrieb AWO425:

Da können die fordern, was sie wollen, sie bekommen es einfach nicht, weil sie weder Verwendung noch Berechtigung haben. Die Verwaltungsvorschirft bindet nur die Verwaltung. Verbände sind keine Verwaltung.

Bla. :rolleyes: Welche Folgen wiederholt falsche Bedürfnisbescheinigungen für einen Verband haben können, habe ich weiter oben schon dargelegt.

 

Wenn Du der Forderung in den Bedürfnisformularen nicht nachkommst und der Verband bekommt Wind davon und ihn interessiert Dein Deal mit Deiner Waffenbehörde nicht, hast Du keinen Anspruch auf eine Bedürfnisbescheinigung. Ob das Gericht auch der Meinung ist, ob die Verwaltungsvorschrift nur die Verwaltung, nicht aber den Verband bindet, wird man dann ja sehen, wenn Du des Webnotars Hobbys frönst. ;)

 

Bearbeitet von German
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Anyway, ich muß nich vor nem Verband buckeln, was ich haben will, bekomme ich auch ohne den großen Bückling :)

 

Das unser WaffG + Zubehör krank ist, müssmer auch nich noch ma durchkaun.

Wobei die Großmachtstellung der Verbände vielleicht sogar das größere Hemmnis ist..............

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Ich finde das die Rote die Verbände nichts angeht und der JS auch nicht.

Was interessiert es den Verband wenn auf der Neuen Gelben ein K31 eingetragen ist, und ich möchte ein Bedürfnis für eine SpoPi in .22 auf grün?

Auch Erbwaffen sorgen immer regelmäßig für Erlebnisse mit dem Verband.

Oder:

Eine Bekannte hatte das Bedürfins für einen Revolver in .357 beim RSB beantragt.... Kopie aller WBK`s mitgeschickt.

Antrag wurde abgelehnt, da ja schon eine Waffe in .357 vorhanden wäre......

Die eingetragene Waffe war eine Pistole, DE in .357......

 

Soviel dazu!

Ein kurzes Telefonat schaffte Klarheit...... bzgl. Pistole und Revolver

 

Wäre auch zu schön gewesen wenn der RSB seit neuestem Pistolen im Revolver-Kaliber befürworten würde....:gr1:

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vor 9 Minuten schrieb Micha176:

Antrag wurde abgelehnt, da ja schon eine Waffe in .357 vorhanden wäre......

Die eingetragene Waffe war eine Pistole, DE in .357......

Wäre ja auch zuviel verlangt wenn man den Antrag richtig lesen würde für 35.-€ Gebühr!!!

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vor 9 Stunden schrieb AWO425:

Schon hätte der Verband ein Problem, das mit dem dem Nichtbeschuß kann er gar nicht wissen und die FA Kanonen sind eh uninteressant.

Genau deshalb muß ich beim GSVBW nicht nur die Kopien aller WBKs einreichen, sondern auch eine zusätzliche Liste mit allen vorhandenen Waffen der beantragten Art (Kurz- oder Langwaffe). Und dort wird dann das Bedürfnis für den Erwerb und technische Ausschlußgründe abgefragt. Das ist insofern auch sinnvoll, daß die meisten Jäger-Sportschützen die ich kenne, keine getrennten WBKs für Jagd- und Sportwaffen führen, und auch mit jagdlichem Bedürfnis erworbene Waffen sportlich eingesetzt werden. Mache ich auch so. Da Waffen auf der roten WBK nicht zum Sportschießen verwendet werden dürfen (ungeachtet der Eignung), würde ich die jetzt mal ignorieren.

 

Ja, es ist bekloppt, und die Welt wird kein bißchen sicherer, nur weil ich die beiden .38er Revolver die ich gerne hätte nicht kaufen darf, ohne vorher die vorhandenen vier .44-40-Revolver zu verkaufen, die ich aber nach dem Kauf der .38er wieder zurück kaufen kann. Nur solange ich die .44er habe, bekomme ich keine weiteren .38er, weil in der beantragten Disziplin alle einsetzbar sind (wenn auch nicht sinnvoll).

 

vor 9 Stunden schrieb AWO425:

weil die haben gar keinen Beschuß!

Und wer darf Dir unbeschossene Waffen überlassen? Ich weiß daß es oft gemacht wird, meines Wissens verstößt der Überlasser damit aber gegen das Beschußgesetz.

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vor 11 Stunden schrieb callahan44er:

Wäre ja auch zuviel verlangt wenn man den Antrag richtig lesen würde für 35.-€ Gebühr!!!

Als nette Geschichte dabei. Vor ein paar Wochen beantragt ein Schütze beim RSB auch einen Revolver in 357. Zurück kam ein Bedürfnis für eine Pistole in 22! Gut, kann er sich jetzt noch ne 2te kaufen!

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vor 2 Stunden schrieb callahan44er:

Als nette Geschichte dabei.

... noch'n Frankfurter Highlight:

Zusammen mit den beiden (im Voraus bezahlten, seinerzeit insgesamt 150,00 € !) Anträgen auf Erteilung einer Bedürfnisbescheinigung für den Erwerb von zwei Kurzwaffen wurde auf dem zweiten Antragsformular auch die Bestätigung der Sportschützeneigenschaft (nur ein zusätzliches Kreuzchen im entsprechenden Formularfeld) als Voraussetzung für die Erteilung einer Erwerbserlaubnis auf der Grundlage des § 14 (4) WaffG (Sportschützen-WBK) angefordert. Durch den Vereinsvorsitzenden war die mehr als 10-jährige Vereinsmitgliedschaft sowie die regelmäßige Teilnahme am Schießsport (insgesamt 44 Termine innerhalb der letzten 12 Monate, davon 14 Wettkämpfe [VM/KM/BM/RWK] mit Datum u. bei Wettkämpfen Ergebnis/Platzierung auf separater Liste) nachgewiesen und durch den BSM als Zwischeninstanz unterschriftlich bestätigt.

Dieses zweite Antragsformlar wurde nach etwa 2 Wochen unbearbeitet und ohne Begründung zurück geschickt, natürlich unter Einhaltung des "Dienstweges", also LV schickt zurück an BSM, BSM schickt zurück an Vereinsvorsitzenden, Vereinsvorsitzender händigt den unbearbeiteten Antrag persönlich an den Antragsteller aus. Begründung für die Nicht-Bearbeitung? Fehlanzeige!

Es folgt also die telefonische Rückfrage durch den Antragsteller unmittelbar an die zuständige Sachbearbeiterin in der LV-Geschäftsstelle.

Nach einem pampigen Anschiss, wieso man sich denn als Antragsteller erdreistet direkt in der Geschäftsstelle anzurufen, wird nochmals höflich nach dem Ablehnungsgrund gefragt. Daraufhin wird der Frankfurter Telefonhörer auf den dortigen Schreibtisch geknallt (Gehörschutz ist angeraten!) und bleibt dort erstmal für ca. 5 Min. liegen. Dann ist die "nette" Dame wieder dran und belehrt den Antragsteller: "Nur zwei Waffen im Halbjahr!"

Auf die Anmerkung, dass es sich hierbei nicht um eine Bedürfnisbescheinigung zum Waffenerwerb handele, sondern lediglich um eine Tatsachenbestätigung zur Sportschützeneigenschaft, wird die Dame ausführlicher: "Nur zwei Waffen im Halbjahr!"  :016:

Damit beendet die Dame grußlos das Gespräch und legt den Hörer auf.

Die Bearbeitung der zusammen vorgelegten zwei Anträge dauerte knapp 4 Monate, erst nach Androhung rechtlicher Schritte wurde dann auch der Kostenanteil für den nicht bearbeiteten Antrag (Sportschützenbescheinigung) ebenfalls schon nach 4 Monaten zurück gezahlt.

Leute, kommt zum HSV (DSB LV HES), da könnt ihr was erleben!

Mit der Wahl des vormaligen Präsidenten des hessischen Landesverbandes zum DSB-Präsidenten hat man dann noch richtig den Bock zum Gärtner gemacht ... :s84:

btw: die Bearbeitung jedes Einzelantrages kostet beim HSV mittlerweile 75,00 €, in Worten: fünfundsiebzig!

 

Mit freundlichem Schützengruß,

CM

Bearbeitet von cartridgemaster
Textergänzung
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vor 54 Minuten schrieb CZ-Fan:

Na dan kann man eigentlich nur Geld sparen und den Verband wechseln !

Das ist leider nicht immer möglich. Da der DSB nur Vereine akzeptiert wo alle Mitglieder auch Mitglied im Teilverband des DSB sind. Ist hier im RSB auch so. Die die zusätzlich im BDS sind, sind autom. auch im RSB. Der einzige Vorteil es kostet nix extra zur Vereinsmitgliedschaft. Und nein, die von der Tennisabteilung oder Yoga zahlen alle das gleiche. Allerdings muss man natürlich keine Knarre über den RSB beantragen ?

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Ich wiederhole: Die Verbände sind das größte Hemmnis.

Da lassen sich die Fürsten feiern, aber sowas von!

Es wurde da den Obervereinsmeiern Macht gegeben, das war nicht gut, wie die Beispiele wunderbar zeigen.

Wir haben auch unser Kreuz mit dem DSB, aber wenn die weiter zach sind, keine Förderung kommt, dann zitieren wir den Götz und moven den ganzen Verein zum BDS, eh viel interessantere Disziplinen.....

 

@Fyodor: War nur so als Beispiel geschrieben. Ums plausibel zu machen: die Knabüsen könnten Bescheinigungen zur Nichtbeschußfähigkeit haben oder eben von mir selber importiert worden sein(dann müsste ich die bei Verkauf beschießen lassen) Ich hab natürich werde 2 Dutzend 1911er noch Fa Waffen, viel zu teuer und nutzlos.

WENN ich FA Wummen befummeln und benutzen will, besuche ich Sammlerkollegne im Ausland, miete da nen schönen Privatstand und acker den um, danach wird gegrillt und alle sind happy.

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