Zum Inhalt springen
IGNORED

Opas Luftgewehr


litle

Empfohlene Beiträge

Moin,

Im Nachlass meines Großvatersbefinden sich 2 alte Luftgewehre bei denen ich mir gerade noch etwas unsicher bin wie diese zu behandeln sind.

 

Beide haben noch kein F im Fünfeck, müssten also Frei ab 18 sein wenn sie vor 1970 gebaut wurden. Seh ich das richtig?

Wie finde ich jetzt raus ob sie auch tatsächlich nicht über 7,5J liegen, sei es weil es ab werk "Weitschussluftgewehre" waren oder wil mein Großvater als Schlosser mal irgendwas angestellt hat?

Muss ich mir echt ein balistisches Pendel bauen?

 

Es geht dabei um ein "Feinwerkbau 150er Serie", hier hab ich vom Hersteller die Bestätigung dass das Gewehr 1967 hergestellt wurde.

Und um ein "Walther LGV" wo ich leider noch keine Antwort vom Hersteller habe.

Im Zweifel wäre eine gelbe WBK vorhanden auf der auch das Anschütz 54 vom gleichen Opa eingetragen wurde, genau deswegen möchte ich aber natürlich auch nichts falsch machen...

 

Bearbeitet von litle
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich denke du gehst da den richtigen weg. Mit der Bestätigung des Herstellers bist du auf der sicheren Seite. Für das 2. Gewehr vielleicht die Waffenbehörde informieren das man das am klären ist und je nach Auskunft das LG in die gelbe WBK nimmt. Dran denken das mit diesen Gewehren > 7,5 Joule nicht mehr im Garten geschossen werden darf. Wie du messen kannst ob größer oder kleiner 7,5 Joule kann ich allerdings nicht schreiben. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Moin auch.

Grundsätzlich sind alle Luftgewehre die vor dem 01.01.1970 hergestellt wurden auch

ohne (F) Zeichen erlaubnisfrei. Auch wenn die Energie deutlich über 7.5 J ist.

Bezüglich der Vorgehensweise schließe ich mich den Ratschlägen von PetMan an.

 

Bei der Frage "über oder unter 7.5J" können die Beschussämter helfen.

Waffe hinbringen oder hinschicken

Wenn unter 7.5J wird das (F) Zeichen reingekloppt  und gut iss.

Kostet ohne Versandgebühren um die 30€.

 

Viele Grüße

 

oswald

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 3 Stunden schrieb Fyodor:

Auf dem Schießstand mit Chrony. Warum sollte man das nicht schreiben?

" Das kann ich nicht sagen " soll nicht heißen, ich weiß es aber sage es nicht. Das sollte heißen das ich in dem Moment nicht drauf kam wie er das Ermitteln soll. Beschussamt hatte ich im Kopf, das schien mir aber für ein altes Luftgewehr mit Kanonen auf Spatzen schiessen. Wenn das aber nur 30 Euro kostet wäre das natürlich eine gute Option, die dann u.U. sogar das F. einbringt

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor einer Stunde schrieb GunsRus:

Bist du sicher, dass sich überhaupt zwei Luftgewehre im Nachlass befanden?

:spiteful:

Zwei was? ;)

Nein, mir gehts nur drum das die Dinger mir nicht irgendwann mal auf die Füße fallen können, weil was weiß ich was passiert, keine Ahnung, Hausdurchsuchung weil der Kumpel vom Nachbarn der Exfreundin meint mir irgendwas anhängen zu müssen oder so.

Und mein echtes Zeug abgeben zu müssen wegen Opas Luftpumpen, das würde mir schon sehr misfallen...

Wenn die LG vor 1.1.70 sowieso frei sind, welchen Vorteil hätte dann ein nachträgliches F?

(Außer vielleicht weniger Diskusionen bei einer Kontrolle?)

Ich hätte jetzt maximal die Email vom Hersteller ausgedruckt und für den fall der Fälle dazu gelegt...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 12 Minuten schrieb Fyodor:


Schießen im Keller oder Garten.

 

Steht das noch wo anders das man dafür wirklich ein F im Fünfeck braucht? Weil das WaffG gibt IMHO nur die 7,5J Grenze vor. Die würde ich tatsächlich mal nachmessen wenn ich irgendwo einen Chrony auftreibe...

 

(4) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig

1.durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum

a)mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können,

b)mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann.


 
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bloß kein F stempeln lassen! Mal angenommen die Luftpumpe hat jetzt unter 7,5J, dann wäre es möglich und du könntest zu Hause unter den beschriebenen Bedingungen schießen. Irgendwann entschließt du dich dann dazu das gute Stück mal zu überholen. Baust eine originale Feder und einen originale Dichtung ein. Plötzlich hat die F-Büchse 10 oder 13 J und du eine illegale Schusswaffe...

Die FWB150 als Matchgewehr sollte zwar selbst restauriert nicht über 8,5J bringen, wäre aber trotzdem grenzwertig viel. Die LGV wird mit neuer Feder und Dichtung mehr bringen.

 

Möglichkeit zur Messung, wenn kein Chrony zur Hand ist: 5-10m von der Mündung entfernt einen Schraubstock oder ähnlich massives Metall aufstellen. Auf genau der halben Strecke ein Mikrofon, z.B. von einem Headset aufbauen. Dann lädst du dir das Freeware-Programm Audacity runter, und nimmst den Schuss auf. Hohe Abtastrate wählen, ein bischen mit der Emfindlichkeit der Aufnahmelautstärke spielen und du solltest eine brauchbare Messung kriegen. Man kann in dem Programm extrem fein in die Aufnahme "reinzoomen" und auf die Millisekunde genau ablesen. Du solltest zwei große Ausschläge erkennen, einmal, wenn die Feder sich entspannt und der Mündungsknall folgt. Dann folgen z.B. 30ms leiseres Rauschen, da werden nur vom Boden reflektierte Schallwellen gemessen. Die nächste Spitze ist der Einschlag des Diabolo.

 

 

Lass sie wie sie sind, stell sie in den abgeschlossenen Kleiderschrank oder ähnliches. Wenn du sie schießen willst, nimmst sie mit zum Schießstand. Wenn du Zuhause schießen willst, leg dir ein neues mit F zu.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 4 Minuten schrieb Ronon79:

Lass sie wie sie sind, stell sie in den abgeschlossenen Kleiderschrank oder ähnliches. Wenn du sie schießen willst, nimmst sie mit zum Schießstand. 

Volle Zustimmung! Bloß nicht stempeln!

Sehen das die anderen hier mit der Aufbewahrung genauso? 

Da habe ich bis jetzt immer gehadert?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@litel

Bei alten Match(luft)gewehren lässt sich in der Regel die Leistung eh nicht nach oben(oder unten)  schrauben, da die auf permanent bleibende Leistung gebaut worden sind (V0)

damit sich das Trefferbild nicht auch noch durch Druck Schwankungen verändern kann.

Wenn du ein FT Club in der Nähe hast  kannst du dort ja mal als Gast mit den  "Luftpumpen" vorbeifahren...die haben mit Sicherheit n Chrony und stehen dir mit rat und tat zur verfügung... das Co² Forum im übrigen wohl auch.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.