skipper Posted March 11, 2019 Share Posted March 11, 2019 (edited) Hi Zusammen, habe doch tatsächlich anhängendes Formular bei eine Jagd- und Waffenbehörde gefunden. Nun können wir dort auch freiwillig unsere Daten speichern lassen, die das Gesetz sowieso fordert. Einwilligung_zur_UEberpruefung_der_jagd-_und_waffenrechtlichen_Zuverlaessigkeit.pdf Edited March 11, 2019 by skipper Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gruger Posted March 11, 2019 Share Posted March 11, 2019 Zustimmung nicht erforderlich, da Anforderung gesetzlich vorgesehen/erlaubt. Das einzige was man vielleicht erwarten könnte, wäre bei Erstkontakt mit der Behörde ein allgemeiner Hinweis auf die Verarbeitung etc. Da hat sich jemand zu viele Gedanken gemacht Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
_peti Posted March 11, 2019 Share Posted March 11, 2019 vor 5 Stunden schrieb Gruger: Zustimmung nicht erforderlich, da Anforderung gesetzlich vorgesehen/erlaubt. Wofür wird bei waffenrechtlichen Anträgen eingentlich immer der Beruf abgefragt? Ich habe da öfter offensichtlichen Schwachsinn oder auch gar nichts eingetragen und es würde sich nicht daran gestört. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
BBF Posted March 11, 2019 Share Posted March 11, 2019 (edited) Die Hessen Das war bestimmt ein Praktikant, der "Formulare" machen durfte. Edited March 11, 2019 by BBF Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Absehen4 Posted March 11, 2019 Share Posted March 11, 2019 vor 13 Minuten schrieb _peti: Wofür wird bei waffenrechtlichen Anträgen eingentlich immer der Beruf abgefragt? Ich habe da öfter offensichtlichen Schwachsinn oder auch gar nichts eingetragen und es würde sich nicht daran gestört. Dann schreib doch mal "Taxifahrer" rein........ abs4 1 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
sonnyboy Posted March 11, 2019 Share Posted March 11, 2019 vor 7 Minuten schrieb Absehen4: Dann schreib doch mal "Taxifahrer" rein........ abs4 Ich habe immer "allimentierter Staatsbürger a.D." angegeben Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
rwlturtle Posted March 11, 2019 Share Posted March 11, 2019 vor 7 Minuten schrieb Absehen4: "Taxifahrer" Wenn schon, denn "Taxi Driver". Mit dem Passfoto: Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted March 11, 2019 Share Posted March 11, 2019 Reine Dienstleistung am Bürger, aber Hauptsache in WO mal wieder Behörden kritisiert. Das Formular braucht man, wenn man/jemand keinen Antrag stellt, es bei Antragstellung aber schneller gehen soll. Es ist nicht unüblich, dass Personen in der Ausbildung zum Jäger mit der Behörde Kontakt aufnehmen und um Vorbereitung der Erteilung eines Jagdscheins bitten. Hier ist es Usus anzurufen, wenn man die schriftliche Prüfung bestanden hat. Bis zur praktischen Prüfung vergehen da ja noch ein paar Wochen. Ab Antragstellung ist die Datenverarbeitung von Gesetzes wegen möglich vorher braucht es eine andere Rechtsgrundlage z.B. die Einwilligung. Nun kann noch einer sagen, stellt man halt sofort einen Antrag. Kann man machen, das nimmt aber den kurzen Ausgang - Prüfungszeugnis nicht vorgelegt - der Antrag bleibt liegen bis das Zeugnis da ist, denn die Abfrage würde den Bürger ja in seinen Rechten (Datenschutz) verletzen. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
BBF Posted March 11, 2019 Share Posted March 11, 2019 vor 5 Minuten schrieb Bautz: ... Oh, fühlen sich die Schergen ungerecht behandelt? 1 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted March 11, 2019 Share Posted March 11, 2019 Hat sich doch bei der ZÜP bewährt: Der Antragsteller beantragt die A*********** auch noch selber. Hätte er ja nicht gemußt. Usw. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gruger Posted March 11, 2019 Share Posted March 11, 2019 Bautz widersprichst du dir da nicht selbst? Antrag gestellt vor Zeugnis, ist immer noch Antrag gestellt. Die Feststellung der Zuverlässigkeit hat doch im Laufe des Verfahrens zu erfolgen. Der Bürger WILL ja, das man ihn in seinen Rechten verletzt, ansonsten würde er ja keinen Antrag stellen ? 1 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
_peti Posted March 11, 2019 Share Posted March 11, 2019 vor 2 Stunden schrieb sonnyboy: Ich habe immer "allimentierter Staatsbürger a.D." angegeben Bei mir: Erlernter Beruf: Aalbrutzüchter Ausgeübter Beruf: Pfahlrammer Offizielle Berufe mit Berufekennziffer. War nicht mal eine hochgezogene Augenbraue wert. Aber warum zum Geifer wollen die das wissen? Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Proud NRA Member Posted March 11, 2019 Share Posted March 11, 2019 vor 1 Stunde schrieb _peti: Ausgeübter Beruf: Pfahlrammer Das sage ich in Zukunft wenn ich eine Schöne anquatsche... Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted March 16, 2019 Share Posted March 16, 2019 Am 11.3.2019 um 21:17 schrieb Gruger: Bautz widersprichst du dir da nicht selbst? Antrag gestellt vor Zeugnis, ist immer noch Antrag gestellt. Die Feststellung der Zuverlässigkeit hat doch im Laufe des Verfahrens zu erfolgen. Der Bürger WILL ja, das man ihn in seinen Rechten verletzt, ansonsten würde er ja keinen Antrag stellen Nein ich widerspreche mir nicht. Das Zeugnis ist zwingende Voraussetzung der Erteilung des ersten Jagdscheins. Liegt kein Zeugnis vor, ist das ein Versagungsgrund. An/ab der Stelle gibt es keine Rechtfertigung der Datenabfrage aus dem Gesetz, zumindest ist das eine vertretbare Ansicht. Wenn der Bürger will, dass die Abfrage gemacht wird, dann soll er halt sein Einverständnis mit der Datenverarbeitung schriftlich erklären. Die Behörde ist ja dazu bereit. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted March 22, 2019 Share Posted March 22, 2019 Sehe ich anders, denn mit der Antragstellung erfolgt ja die Veranlassung des "vollen Programms". Am besten legt der Antragsteller im Antragsformular schon dar, dass er den Sachkundenachweis/Bedürfnisnachweis/Tresornachweis bis voraussichtlich zum ... nachreichen wird. Die Genehmigungsbehörde wird dann die Überprüfung der Zuverlässigkeit und der persönlichen Eignung starten und sich eine entsprechende Wiedervorlage setzen. Eine frühzeitige Antragstellung beschleunigt zwar das Verfahren, birgt aber natürlich auch die Gefahr, dass man bei Nichtbestehen der Sachkundeprüfung auf den Kosten für den bislang entstandenen Verwaltungsaufwand sitzen bleibt. Wenn eine Zuverlässigkeitsprüfung bei einer Behörde generell etliche Wochen oder gar Monate dauert, kann ich aber jeden gut verstehen, der seinen Antrag so früh wie möglich stellt. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
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