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IGNORED

DSGVO - Einwilligung zur Uberpruefung der Zuverlässigkeit


skipper

Empfohlene Beiträge

Hi Zusammen,

 

habe doch tatsächlich anhängendes Formular bei eine Jagd- und Waffenbehörde gefunden. Nun können wir dort auch freiwillig unsere Daten speichern lassen, die das Gesetz sowieso fordert.

Einwilligung_zur_UEberpruefung_der_jagd-_und_waffenrechtlichen_Zuverlaessigkeit.pdf

Bearbeitet von skipper
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Zustimmung nicht erforderlich, da Anforderung gesetzlich vorgesehen/erlaubt. 

 

Das einzige was man vielleicht erwarten könnte, wäre bei Erstkontakt mit der Behörde ein allgemeiner Hinweis auf die Verarbeitung etc. 

 

Da hat sich jemand zu viele Gedanken gemacht 

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vor 5 Stunden schrieb Gruger:

Zustimmung nicht erforderlich, da Anforderung gesetzlich vorgesehen/erlaubt.  

Wofür wird bei waffenrechtlichen Anträgen eingentlich immer der Beruf abgefragt? Ich habe da öfter offensichtlichen Schwachsinn oder auch gar nichts eingetragen und es würde sich nicht daran gestört.

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vor 13 Minuten schrieb _peti:

Wofür wird bei waffenrechtlichen Anträgen eingentlich immer der Beruf abgefragt? Ich habe da öfter offensichtlichen Schwachsinn oder auch gar nichts eingetragen und es würde sich nicht daran gestört.

Dann schreib doch mal "Taxifahrer" rein........:spiteful:

 

abs4

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Reine Dienstleistung am Bürger, aber Hauptsache in WO mal wieder Behörden kritisiert. Das Formular braucht man, wenn man/jemand keinen Antrag stellt, es bei Antragstellung aber schneller gehen soll.

 

Es ist nicht unüblich, dass Personen in der Ausbildung zum Jäger mit der Behörde Kontakt aufnehmen und um Vorbereitung der Erteilung eines Jagdscheins bitten. Hier ist es Usus anzurufen, wenn man die schriftliche Prüfung bestanden hat. Bis zur praktischen Prüfung vergehen da ja noch ein paar Wochen. Ab Antragstellung ist die Datenverarbeitung von Gesetzes wegen möglich vorher braucht es eine andere Rechtsgrundlage z.B. die Einwilligung. Nun kann noch einer sagen, stellt man halt sofort einen Antrag. Kann man machen, das nimmt aber den kurzen Ausgang - Prüfungszeugnis nicht vorgelegt - der Antrag bleibt liegen bis das Zeugnis da ist, denn die Abfrage würde den Bürger ja in seinen Rechten (Datenschutz) verletzen.

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Bautz widersprichst du dir da nicht selbst? Antrag gestellt vor Zeugnis, ist immer noch Antrag gestellt. Die Feststellung der Zuverlässigkeit hat doch im Laufe des Verfahrens zu erfolgen. Der Bürger WILL ja, das man ihn in seinen Rechten verletzt, ansonsten würde er ja keinen Antrag stellen ?

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vor 2 Stunden schrieb sonnyboy:

Ich habe immer "allimentierter Staatsbürger a.D." angegeben

Bei mir:

 

Erlernter Beruf: Aalbrutzüchter

Ausgeübter Beruf: Pfahlrammer

 

Offizielle Berufe mit Berufekennziffer. War nicht mal eine hochgezogene Augenbraue wert.

Aber warum zum Geifer wollen die das wissen? 

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Am 11.3.2019 um 21:17 schrieb Gruger:

Bautz widersprichst du dir da nicht selbst? Antrag gestellt vor Zeugnis, ist immer noch Antrag gestellt. Die Feststellung der Zuverlässigkeit hat doch im Laufe des Verfahrens zu erfolgen. Der Bürger WILL ja, das man ihn in seinen Rechten verletzt, ansonsten würde er ja keinen Antrag stellen

Nein ich widerspreche mir nicht. Das Zeugnis ist zwingende Voraussetzung der Erteilung des ersten Jagdscheins. Liegt kein Zeugnis vor, ist das ein Versagungsgrund. An/ab der Stelle gibt es keine Rechtfertigung der Datenabfrage aus dem Gesetz, zumindest ist das eine vertretbare Ansicht. Wenn der Bürger will, dass die Abfrage gemacht wird, dann soll er halt sein Einverständnis mit der Datenverarbeitung schriftlich erklären. Die Behörde ist ja dazu bereit.

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Sehe ich anders, denn mit der Antragstellung erfolgt ja die Veranlassung des "vollen Programms". Am besten legt der Antragsteller im Antragsformular schon dar, dass er den Sachkundenachweis/Bedürfnisnachweis/Tresornachweis bis voraussichtlich zum ... nachreichen wird. Die Genehmigungsbehörde wird dann die Überprüfung der Zuverlässigkeit und der persönlichen Eignung starten und sich eine entsprechende Wiedervorlage setzen.

 

Eine frühzeitige Antragstellung beschleunigt zwar das Verfahren, birgt aber natürlich auch die Gefahr, dass man bei Nichtbestehen der Sachkundeprüfung auf den Kosten für den bislang entstandenen Verwaltungsaufwand sitzen bleibt. Wenn eine Zuverlässigkeitsprüfung bei einer Behörde generell etliche Wochen oder gar Monate dauert, kann ich aber jeden gut verstehen, der seinen Antrag so früh wie möglich stellt.

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