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IGNORED

Wechsellauf aus Österreich - Stressfrei möglich?


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Geschrieben

Hallo,

die Forensuche brachte zunächst kein Ergebnis:

Ich möchte mir für ein Steyr AUG Z A3 demnächst gerne einen Wechsellauf in 417mm zu meinem bereits verbauten 508mm gönnen.

In DEU ist Waffen Schuhmacher Generalimporteur für Steyr AUG und bietet auch Wechselläufe an, mein Büxer fragt (hoffentlich) dort an.

Allerdings hatte ich bereits mit einer Bestellung der Waffe via Schuhmacher extrem lange Wartezeiten - und letztendlich meine Waffe nach fast einem Jahr ohne Zulauf aus anderer Quelle erworben.

 

Da ich ungern -lass mich aber gerne positiv von Schuhmacher überraschen- wieder ein Jahr warten möchte, meine Überlegung:

 

Kann ich bei einem österreichischen Händler einen Wechsellauf ordern, nach DEU senden lassen und hier ohne weitere Zicken (Eintragung natürlich) verwenden, oder stehen dann Dinge, wie ein Neubeschuss in DEU aus?

Ggf. weitere rechtliche Hürden, die diesen Gedanken unwirtschaftlich machen?

 

Danke und Gruß,

Matthias

Geschrieben

Einen österr. "Erlaubnisschein" Vordruck leicht verständlich erklärt aufbereitet und mehr oder weniger immer aktuell.

Suchbegriff "VB-0400 "  sog. "Arbeitsrichtlinie Waffen "

 

https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e1s5

 

Als pdf Momentsufnahme heute:

https://findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/059638f5-06a0-4174-b595-4ce6efb848cb/27106.8.1.pdf

Zitat

"... Erlaubnisschein gemäß § 37 Abs. 1 des Waffengesetzes 1996 zum Verbringen von Waffen/Munition aus der Republik Österreich ... "

 

Geschrieben

Je nach dem wie dämlich sich die Behörde in AT anstellt, drehst Du dich im Kreis.

AT-Behörde möchte vorab die Verbringungserlaubnis aus DE um Ihre Verbringungserlaubnis aus AT nach DE auszustellen.
DE stellt aber nix aus ohne das AT-Papier!

ABER:

In DE bekommt man die vorherige Einverständniserklärung zur Erteilung einer Verbringungserlaubnis. (gleiches Formular mit anderer Überschrift) Diesen Schein nach AT zur Behörde, die stellt das deren Zettel aus, diesen dann zur Behörde nach DE die Verbringungserlaubnis beantragen. Die dann in Kopie zum Verkäufer in AT senden, der packt sie dann gut sichtbar bei die Ware. Bei Selbstabholung solltest Du das Original mitführen.
Ob das zwischen Händler in AT und Privat in DE einfacher geht weis ich nicht. Ich hatte seinerzeit Privat zu Privat.

 

Erinnert mich stark an denn Passierschein A38. Rosa Formular, 8 Stock, Stiege 6, Gang C, Schalter 17.

Viel Spaß

Frank           

Geschrieben

Es gibt Händler die haben Filialen in D und AT, die bieten grenzüberschreitenden Warenverkehr als Service.

 

Ein "Exportpapier" wird als Antwort auf ein "Importpapier" ausgestellt. Die hier nötige Verbringungserlaubnis "Einfuhr nach D" ist also nur von der Erwerbserlaubnis abhängig und kann der Behörde in AT dann vorgelegt werden.

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb MatthiasW:

Kann ich bei einem österreichischen Händler einen Wechsellauf ordern

Mal von technischer Seite aus gefragt:

 

Bisher (da ändert sich wohl was mit dem grade erst in Kraft getretenen geänderten WaffG AT) mussten Halbautomaten in AT doch wohl technisch abgeändert werden, um nicht als Kriegsmaterial zu gelten.

 

Vom OA AR15 gab es z.B. eine AT-Version mit einer Verriegelungswarze weniger.

 

Das AUG Z in AT hat wohl auch nur einen Verschluss mit 6 Verriegelungswarzen:

 

img_0227gnofd.jpg

 

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXII/AB/AB_03599/fnameorig_056189.html

 

Zitat

AUG Z:

Bei dem Steyr Selbstladegewehr AUG Z handelt es sich um eine reine zivile Produktion der Firma Steyr.

In der Waffe befindet sich eine Schlageinrichtung die nur Einzelschüsse ermöglicht. Der Schaft der Waffe ist derart gestaltet, dass Reihenfeuereinrichtungen nicht eingebaut werden können. Es befinden sich im Schaftmaterial 2 Stahlstifte, die die Veränderung der Schlageinrichtungsaufnahme verhindern. Der Matchlauf und der Verschluss sind aus ziviler Produktion und sind nicht mit den militärischen kompatibel. Das Gehäuse der Waffe ist gegenüber der militärischen Ausführung mit einer veränderten Aufnahme für den Lauf und den Verschlusskopf ausgestattet. Die militärischen Läufe passen somit nicht in das AUG-Z. Der Verschlusskopf des zivilen Modells "Z" ist entsprechend nur mit 6 Verriegelungswarzen versehen. Der Zerlegeknopf für den raschen Laufausbau bzw. militärisch raschen Laufwechsel ist nicht vorhanden. Anstatt dessen ist ein kurzer Stift gesetzt der nur mittels Werkzeug zu bedienen ist.

 

Ich hab' mein AUG momentan nicht zur Hand, aber wie sieht denn der in Deutschland mit dem AUG Z vertriebene Verschluss bzw. Lauf aus? Ist das kompatibel?

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Frank222:

Je nach dem wie dämlich sich die Behörde in AT anstellt, drehst Du dich im Kreis.

AT-Behörde möchte vorab die Verbringungserlaubnis aus DE um Ihre Verbringungserlaubnis aus AT nach DE auszustellen.
DE stellt aber nix aus ohne das AT-Papier!

ABER:

...

Das ist in der Tat immer wieder unerfreulich, wenn in den verschiedenen Landesgesetzen immer erst die Genehmigung des anderen Mitgliedstaates verlangt wird. Die allgemeine Vorgabe der EU-Waffenrichtlinie, dass immer zuerst die Ausfuhr und dann die Einfuhr zu genehmigen ist, läuft dann rasch ins Leere...

 

Im vorliegenden Fall haben wir das Problem aber nicht, weil man in der BRD für die Einfuhr von Wechselläufen (zumindest in den Standardfällen des § 2 Abs. 2 WaffG i.V. mit Anlage 2 Abschnitt 2 UA 2 Nr. 2.1 oder 2.2) keine Zustimmung nach § 29 Abs. 2 WaffG braucht. ?

 

Grüßle

SB

Geschrieben (bearbeitet)

Ich habe das vor Jahren mal mit dem Erwerb eines Laufs für meinen Blaser-Repetierer - von einem Händler aus Austria - durchexerziert.

War ein klein wenig Bürokratismus (mit Verbringungserlaubnis eben, wie oben geschildert), ging aber ganz gut.

 

 

Bearbeitet von karlyman
Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Bautz:

Ein "Exportpapier" wird als Antwort auf ein "Importpapier" ausgestellt. Die hier nötige Verbringungserlaubnis "Einfuhr nach D" ist also nur von der Erwerbserlaubnis abhängig und kann der Behörde in AT dann vorgelegt werden.

So die Theorie. Dass es in der Praxis oftmals anders läuft und zum Ping-Pong-Spiel zweier Staaten kommt, ist eine andere Geschichte...

 

Eines der Länder muss dann halt über seinen Schatten springen und seinen Erlaubnisschein unter Vorbehalt der Erlaubniserteilung des anderen Mitgliedstaates ausstellen. Die Gegenerlaubnis kann ihr dann ja bis spätestens am Verbringungstag nachgereicht werden. Wünschenswert wäre natürlich, dass die EU-Staaten einheitliche Regelungen schaffen, aber das bleibt wohl ein Wunsch.

 

Der Referentenentwurf zum 3. WaffRÄndG formuliert unter § 29 Abs. 2 (ersetzt den jetzigen § 31 Abs. 2) übrigens wie folgt:

 

"Sollen Waffen oder Munition nach Anlage 1 Abschnitt 3 (Kategorien A 1.2 bis C) aus dem Geltungsbereich des Gesetzes in einen anderen Mitgliedstaat verbracht werden, wird die Erlaubnis nur erteilt, wenn dieser andere Mitgliedstaat das Verbringen erlaubt hat, sofern eine solche Erlaubnis nach dem Recht des anderen Mitgliedstaats erforderlich ist."

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb German:

Ich hab' mein AUG momentan nicht zur Hand, aber wie sieht denn der in Deutschland mit dem AUG Z vertriebene Verschluss bzw. Lauf aus? Ist das kompatibel?

Es ist nur so halb, wie ich es meinte in Erinnerung zu haben:

 

Der in Deutschland mit den AUG Z verkaufte Verschluss hat 7 Verriegelungswarzen. Die in Österreich mit den AUG Z verkauften die oben abgebildeten 6 Verriegelungswarzen. Der (417mm) Lauf verriegelt aber mit (8) eigenen Verschlusswarzen im Gehäuse und der Verschluss ebenfalls, die verriegeln also bei AUG (militärisch wie zivil) nicht ineinander. Ob sich in der AT-Version jetzt nur der Verschlusskopf zur D-Version unterscheidet oder auch die Verriegelung des Laufes, kann ich mangels Vergleichstücken nicht sagen.

 

Ob das in der Praxis ein Problem darstellt, wenn es so wäre, hab' ich dementsprechend auch noch nicht probieren können. Das solltest Du aber erfragen, wenn Du das nicht schon geklärt hast.

Geschrieben

die ersten xr15 von sabre defence hatten das auch und zusätzlich war als "gegenlager" ein bolzen an der stelle im lauf wo die fehlende warze des verschlusses verriegeln würde...

ist das bei den aug z aus ösi genau so?!?

Geschrieben

Wie gesagt, beim AUG verriegelt der Verschluss in das Gehäuse und der Lauf verriegelt von der anderen Seite im Gehäuse. Der Verschluss hat bei den deutschen AUG definitiv eine Warze mehr als bei den in Österreich verkauften. Was jetzt zu klären wäre, ist ob die Laufverriegelung bei den DE- und den AT-Modellen identisch ist oder nicht.

Aber nächste Woche ist ja Enforce Tac und IWA, da kann man das ja mal erfragen.

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