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Referenten Entwurf Änderung Waffg. ?


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Geschrieben

Zeit für konstruktive Vorschläge:

 

IMI KIDON  https://www.imidefense.com/product-category/kidon/

 

Zusammengeschoben >60 cm, ausgezogen irgendwas bei 75 cm.

 

Wenn das Starterfeld aus 2 Schützen mit KIDON Schäften besteht, weil alle zuhause bleiben mussten, sich nicht trauten oder von rechtssicheren Aufsichten daran gehindert wurden, dann reicht das hochgerechnet mindestens für den Dritten Platz!

 

So, mehr als mahnen und erinnern kann ich nicht. Macht was draus...

 

 

- Anzeige -

Komm gib's zu, du wolltest schon immer einen KIDON haben. Jetzt ist die Zeit einen KIDON zu kaufen.

Ja, einen KIDON von IMI. Von IMI einen KIDON.

Geschrieben
Am 26.8.2019 um 21:00 schrieb Gruger:

Jedes Land, auch die Schweiz, darf das Waffenrecht noch schärfer gestalten als in der Richtlinie vorgegeben.

 

Es gab übrigens auch in der Vergangenheit in der Schweiz durchaus waffenrechtliche Regelungen, die strenger waren als die in D.

Siehe bestimmte in D "freie Waffen".

Geschrieben
vor 25 Minuten schrieb Gruger:

... oder von rechtssicheren Aufsichten daran gehindert wurden,...

Naja, dass Aufsichten eher mal UNsicher in Bezug auf bestimmte Konfigurationen sind, gibt es schon. Dann fordern sie meist einen...

BKA-Bescheid.

Dann wird es aber erst recht spannend, weil dann nicht (nur) die Beurteilung, ob was in Kategorie A8 (verbotene Waffe) fällt, geprüft wird, sondern auch noch...

der Anschein (§6 AWaffV gilt ja weiter).

Übrigens auch ein Problem, das unterschwellig fortbesteht, wenn man die Sache jetzt nicht im Gesetzgebungsverfahren mitregeln lässt.

 

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb Gruger:

Kann ich dir vielleicht einen KIDON von IMI anbieten um deine Laune aufzubessern?

 

 

Mir werden diese "MPi-Einlegeschäfte" ohnehin langweilig. Ich vertraue auch, wie schon an anderer Stelle gesagt, der rein "systemischen" Präzision der Dinger nicht. Und wenn ich kurze Langwaffe schießen will, schieße ich kurze Langwaffe....

Somit - vielen Dank, aber nein danke.

Wenn Schaft für KW, dann nehme ich einfach einen klassischen Pistolen-Anschlagschaft (a la Bubits für Glock; oder die Klassiker).

Geschrieben (bearbeitet)
vor 38 Minuten schrieb Gruger:

...ich brauch den ja noch für die DM

also in 1323 werden wir mit diesem Schaftsystem zur DM anrücken:

https://ouluntyostokeskus.com/en/products/sak-ruger-shoulder-stock

 

Es ist absolut EU Kategorie A8-kompatibel:

1. Es lässt sich nichts werkzeuglos abklappen oder einschieben.

2. Für Montage und Demontage braucht es zudem immer einen Inbus-Schlüssel.

3. Die Gesamtlänge bleibt immer < 60 cm.

4. Original 10-Schuss-Magazine, um dem EU-Verbot von Schulterwaffen mit > 10 Schuss zu begegnen (wobei das m.E. nur für GK/Zentralfeuer gilt).

5. In Verbindung mit einer Ruger Competition Pistole (Chrom statt böseschwarz  ;-) , v.a. aber  keine Luftschlitze, MFDs, lange Mags, usw. ) dürfte auch der Anschein kein Problem sein.

 

Alternativ haben wir für 1323 die Glock + Uhl-KK-Wechselsystem + IGB-Schaft getestet. Geht auch. Die finnische Schulterstütze ist aber schneller und übrigens sehr passgenau gearbeitet.

Made in Finnland kostet 100 EUR + 20 EUR Versand sind fair. In 3 Längen verstellbar (nur mit Inbus-Schlüsseln).

Made in Austria kostet ähnlich, also beides sehr günstige Schaftlösungen!

 

Für 1321/1421 kann man auch die "große" Glock mit IGB nehmen: 

http://www.igbaustria.com/index_files/Page2865.htm

 

Auch hier dürfte die EU-Kompatibilität A8 kein großes Problem sein:

1. Nix einklappen/einschieben.

2. Für die Montage braucht es ein Werkzeug (einen Stöpsel)

3. Die Gesamtlänge bleibt mit der Tactical m.W. < 60 cm (muss ich aber nochmals messen)

4. Man muss/darf evtl. in Zukunft dann nur noch 10er Magazine verwenden (EU-Schulterwaffen analog zu Langwaffen mit max. 10 Schuss Magazinbegrenzung).

5. Der Anschein ist gewahrt: Daumenlochgriff (kein freistehender Pistolengriff mehr), keine Luftschlitze, kein MFD/Comp, keine herausstehenden Mags, kein Klapp-/Schubschaft, nix nach §6 AWaffV Kritisches)

6. Ist sogar in DP3 beim BDMP zugelassen!

 

Bearbeitet von Schwarzwälder
Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Mildotmaster:

Sorry Schwarzwälder aber so gesehen fällt das Uhl wohl raus,Magazin fast mehr als 10 Patronen

Für 1323 müsste man den auf jeden Fall nehmen können. Die Uhl-KK-Glock hat zwar ein 15-Schuss-Magazin, aber für Randfeuer greifen die evtl. 10er Begrenzungen nicht.

Für die "große" Glock wird es spannend. In der Schweiz wird für alle Schulterwaffen eine 10-Schuss-Begrenzung gefordert. Unklar bleibt halt, was die EU mit "Schulterwaffe" im Endeffekt alles umfasst und was in D daraus interpretiert wird.

Daneben wäre dann auch spannend, ob die Regelung, wer Kurzwaffen und Langwaffen mit selbem Magazin besitzt, darf keine Magazinkapazität > 10 Schuss haben, auch für diese "Schulterwaffen"-Besitzer/Schaftbesitzer gilt.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Schwarzwälder:

also in 1323 werden wir mit diesem Schaftsystem zur DM anrücken:

https://ouluntyostokeskus.com/en/products/sak-ruger-shoulder-stock

 

Für 1321/1421 kann man auch die "große" Glock mit IGB nehmen: 

http://www.igbaustria.com/index_files/Page2865.htm

 

 

Ja, und?

Das sind schlicht traditionelle Anschlagschäfte (genau genommen ein fester Hinterschaft, der am Pistolengriff angesteckt oder -geschraubt und ebenso schnell wieder entfernt wird) - wie es sie seit VL-Pistolen-Zeiten gibt, und für Selbstladepistolen auch seit teilw. 120 Jahren, von C96 über 08, Stjetschkin und FN HP, bis zu den gezeigten moderneren Kunststoffausführungen für Glock u.ä.

 

Die waren doch bei dem ganzen Kat. A8-Diskussions-"Tralala" um die ganz anders konstruierten "Komplettschäfte" ohnehin nicht gemeint.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 5 Minuten schrieb karlyman:

 

...Die waren doch bei dem ganzen Kat. A8-Diskussions-"Tralala" um die ganz anders konstruierten "Komplettschäfte" ohnehin nicht gemeint.

Ist halt Definitionssache. Das tschechische Innenministerium (s.o.) sieht sie (inkl. C96) in einer großen Analyse/Rechtsgutachten als möglicherweise doch vom A8 Verbot umfasst. Ist zumindest strittig. "Schulterwaffe" ist eben ein neuer, sehr vager Begriff im EU-Waffenrecht.

Da hätte man als Lobby stark dagegen intervenieren sollen.

Bearbeitet von Schwarzwälder
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Schwarzwälder:

Daneben wäre dann auch spannend, ob.....auch für diese "Schulterwaffen"-Besitzer/Schaftbesitzer gilt.

 

Ach, "Schulterwaffen"....

 

Die im WaffG vorgesehene Mag.-Regelung ist bezogen auf KW/LW.

Eine Selbstladekurzwaffe wird keine Selbstladelangwaffe, weil ein Anschlagbrett hinten dran geklippt ist.

 

Alles andere würde auch die genannte Kategorisierung völlig durcheinanderwerfen.

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Da hätte man als Lobby stark dagegen intervenieren sollen.

 

Der BDMP zumindest hat bezüglich DP 3 offenbar keine Betroffenheit gesehen.

Man muss auch reichlich verquer denken, bis man da auf eine solche kommen kann.

Geschrieben
Gerade eben schrieb karlyman:

 

...

Eine Selbstladekurzwaffe wird keine Selbstladelangwaffe, weil ein Anschlagbrett hinten dran geklippt ist.

...

Aber es wird eine "Schulterwaffe" daraus. Dass dieser Begriff bisherige Klassifizierungen möglicherweise durcheinanderwirbelt - da gebe ich Dir uneingeschränkt Recht!

Deshalb hätte dieser Begriff so auch nie in das EU-Waffenrecht reinrutschen dürfen.

Daran ist aber nicht der Schwarzwälder schuld.

Ich finde nur: Bei Rechtsunklarheiten gehört verhandelt und klar definiert - sonst gibt es viel später ein URTEIL - und wie das ausgehen kann...

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Schwarzwälder:

...Dass dieser Begriff bisherige Klassifizierungen möglicherweise durcheinanderwirbelt - da gebe ich Dir uneingeschränkt Recht!

Deshalb hätte dieser Begriff so auch nie in das EU-Waffenrecht reinrutschen dürfen.

Daran ist aber nicht der Schwarzwälder schuld.

 

 

Nein, da ist er natürlich nicht dran schuld.

Die Frage ist aber, ob sich das BMI seine bislang eherne Klassifizierung bei den KW/LW dadurch durcheinanderwirbeln lässt.

Erstens kann man die EU-Regellungen dazu wahrlich unterschiedlich sehen bzw. auslegen; zweitens ist man an anderer Stelle in der Umsetzung der EU-Regelungen ja auch sehr kreativ.

Geschrieben (bearbeitet)

Einlegeschäfte:

Zitat

1.8
halbautomatische Lang-Feuerwaffen, die ursprünglich als Schulterwaffen vorgesehen sind und die ohne Funktionseinbuße mithilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts oder eines ohne Verwendung eines Werkzeugs abnehmbaren Schafts auf eine Länge unter 60 cm gekürzt werden können,

 

Man sollte beachten, dass wir eine Pistole, die nie als Schulterwaffe konstruiert wurde, in einen Schaft einlegen. Die Pistole wird somit ggf. "ungefährlicher", da nicht mehr so leicht zu verbergen.

Hier hervorzuheben der Kidon von IMI, ja von IMI der Kidon, der nicht unter 60cm eingeschoben werden kann.

 

Und ein Kidon-Schaft ist auch keine halbautomatische Lang-Feuerwaffe, die ursprünglich als Schulterwaffe vorgesehen ist. Sonst würde ich einen Schaft durch Abnehmen eines Schaftes auf unter 60cm.. ähhhh.

 

Ich kann die Tschechen verstehen, die wollen die Wilderer im Grenzgebiet zu Deutschland schützen und vielleicht auch die heimische Waffenindustrie. Aber Nebelkerzen mit den Einlegeschäften zu werfen.. naja.

 

Bearbeitet von Gruger
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Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb Gruger:

Einlegeschäfte:

 

 

Hier hervorzuheben der Kidon von IMI, ja von IMI der Kidon, der nicht unter 60cm eingeschoben werden kann.

 

Und ein Kidon-Schaft ist auch keine halbautomatische Lang-Feuerwaffe, die ursprünglich als Schulterwaffe vorgesehen ist. Sonst würde ich einen Schaft durch Abnehmen eines Schaftes auf unter 60cm.. ähhhh.

 

 

 

Problematisch ist bei dem Schaft die zu verwendete Pistole bzw. deren Magazin. In Verwendung eines solches Schaftes von Kideon >60 cm Gesamtlänge, aber mit einer Pistole über 10 Schuss Standardmagazin, müsste ich in meinem Fall trotzdem eine kantonale Ausnahmebewilligung beantragen. Bis 10 Schuss oder weniger, wäre es in meinem Fall bedürfnisfrei und bräuchte keine gesonderte Bewilligung. Ich bin mittlerweile überzeugt, der schweizerische Gesetzgeber hat die ganzen Regelungen bezüglich Schaftsysteme wie Kideon, Roni und co. auf Druck der EU bzw. deren Ansichtsweise diesbezüglich ins neue Gesetz/Verordnung aufgenommen, denn vorher war es komplett bedürfnisfrei. Diesen Mist können wir der EU verdanken!

Geschrieben (bearbeitet)

Das mit den 10 Schuss bei euch ist natürlich dumm gelaufen - sofern das Gesetz das wirklich so vorschreibt. In D bleibt die Waffe trotz Einlegeschaft waffenrechtlich eine Kurzwaffe.

 

PS:

Wenn sich das alles mal als so schlimm wie von @Schwarzwälder befürchtet herausstellt, dann setze ich mich mit ihm zusammen und wir trinken ein Kirschwässerchen auf den Untergang der Vernunft.

Bearbeitet von Gruger

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