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Faustmesser aus Kunststoff


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Geschrieben

Hallo,

 

kurze knappe Frage: Faustmesser aus Kunststoff, sind die verboten bzw. fallen Plastikmesser unter das Waffenrecht?

 

Hintergrund: Jemand den ich kenne hat zu Weihnachten einen 3D-Drucker bekommen und angefangen sich Counterstrike-Items auszudrucken. Unter anderem halt auch ein Faustmesser. Das Messer ist für einen Erwachsenen zu klein, die Klinge ist offensichtlich nicht geeignet damit was zu schneiden (ok, eine Banane) Allerdings ist die Klinge andererseits auch erstaunlich stabil, spitz und man kann sich damit piksen. 

 

Viele Grüße

Geschrieben

Nach meinem Grundverständniss über das Waffenrecht gibt es keinen unterschied ob das Messer aus Metall oder Kunststoff ist ebenso wenig wie es einen unterschied macht ab das Messers scharf ist oder nicht. Wen das Messer einen Griff hat der im 90° Winkel zur Klinge steht ist es ein verbotener Gegenstand. Wenn die "Klinge" aus Gummi wäre, würde die Waffeneigenschaft hingegen fehlen ( dann wäre es wohl ein Spielzeug ).

Wir sind nun mal in Deutschland und da wird alles was mit Waffen im weitesten sinne zu Thun hat sehr restriktiv ausgelegt, nicht so wie andere belange wie z.b. Drogen, Steuerhinterziehung, illegale ........, Sexualverbrechen. Ist halt so, müssen wir mit leben oder auswandern. Aber keine angst, anderswo ist auch nicht alles Gold was glänzt, auch nicht in dem Bereich der unser Hobby betrifft.

Geschrieben
vor 58 Minuten schrieb ScaterTom:

Vom einem Shop wird ein solches zum Verkauf angeboten mit dem Hinweis: in Deutschland frei ohne Altersbeschränkung zu führen - Messereigenschafft aberkannt durch das BKA - BKA Freigabe durch Feststellungsbescheid 89 

 

Der Shop verarscht seine Kunden denn auch ohne die Einstufung als Faustmesser handelt es sich um eine Waffe und Führen ist nach 42a verboten.

Geschrieben

Ehrlich gesagt frage ich mich, wie man auf die Idee kommt, dass so ein Teil aus den Bestimmungen fällt, bloß weil es aus Kunststoff ist. Dann wäre ja auch das Griffstück einer Glock nicht umfasst...

 

Ob's umfasst ist oder nicht kann ich nicht sagen, bloß bestimmt nicht wegen des Materials...

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb BlackBull:

bloß weil es aus Kunststoff ist.

Eine Glock die auf einem 3D-Drucker ausgedruckt wird, fehlt die Waffeneigenschaft. Sie ist keine Waffe im Sinne des WaffG und kann von Hinz und Kunz beliebig oft ausgedruckt werden. Beachtet werden muss lediglich die Anscheinsregelung. Die gedruckte Glock aus schwarzem Kunststoff darf nicht geführt werden, die (idealerweise noch verkleinerte) gedruckte Glock aus rotem Kunststoff darf geführt werden.

 

Und nun du wieder. :)

Geschrieben
vor 29 Minuten schrieb Shiva:

Eine Glock die auf einem 3D-Drucker ausgedruckt wird, fehlt die Waffeneigenschaft. Sie ist keine Waffe im Sinne des WaffG...

Das ist so in dieser Form falsch... Und ich glaube Du bist lang genug dabei um zu wissen weshalb.

Nur so viel: es kommt auf die Feinheiten an und was das "Druckwerk" alles "kann". Selbst wenn sie beim fünften Schuss auseinander fliegt, kann es eine Schusswaffe sein.

Und was man alles "drucken" kann weisst du bestimmt auch, ob da nun Glock draufsteht oder sonstwas...

 

Jetzt wieder du...?:knuddel01:

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb BlackBull:

Das ist so in dieser Form falsch... Und ich glaube Du bist lang genug dabei um zu wissen weshalb.

 

Eine ausgedruckte Pistole kann gar nichts. Keine Patronen zünden, nicht genug Druck aufbauen um das Geschoss zu beschleunigen. Der Kunststoff PLA mit einer Wandstärke von weniger als einem Millimeter ist offensichtlich nicht für Feuerwaffen geeignet. Beim bestem Willen nicht. Die ausgedruckten Sachen sind so zerbrechlich, dass man sie fast in der Hand zerdrücken kann. 

 

Eine ausgedruckte Pistole ist ein Kinderspielzeug. So wie dieses Gewehr hier:

 

https://www.amazon.de/Simba-108046945-Planet-Fighter-Blaster/dp/B00AYR5U18/ref=sr_1_45?ie=UTF8&qid=1546035229&sr=8-45&keywords=pistole

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 38 Minuten schrieb Shiva:

Eine ausgedruckte Pistole kann gar nichts

Ich finds gerade nicht, aber ich habe vor 1-2 Wochen (ich glaube bei thingiverse) ein Glock Griffstück gesehen, das jemand erfolgreich mit einem 22er WS getestet hat.

Gibt ja auch noch andere Materialien außer PLA.....

 

edit: 1911  /  P320

 

Bearbeitet von howagga
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Shiva:

Eine ausgedruckte Pistole kann gar nichts. Keine Patronen zünden, nicht genug Druck aufbauen um das Geschoss zu beschleunigen. Der Kunststoff PLA mit einer Wandstärke von weniger als einem Millimeter ist offensichtlich nicht für Feuerwaffen geeignet. 

 

Du hast offenbar noch nie was von Songbird oder Washbear gehört. Und dass PLA nicht der einzig mögliche Werkstoff für gängige 3D-Drucker ist. Aber Hauptsache, die Tasten klappern.

 

 

 

 

 

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 13 Stunden schrieb Shiva:

Eine Glock die auf einem 3D-Drucker ausgedruckt wird, fehlt die Waffeneigenschaft.

Du redest nicht von einer Glock sondern von einem Glockmodell.

Bearbeitet von bumm

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