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mehr als 2 KW auf grüne WBK, geschickt argumentieren


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Geschrieben
Am 8.12.2018 um 09:08 schrieb Königstiger:

Bein DSB und seinen LV`s musst du sogar die VM schießen um an der Kreis-/Bezirksmeisterschaft starten zu können. Und zwar jede Disziplin separat.

Das kann man machen aber muss man das zwingend?

Gibt doch genug Alternativen.

Geschrieben
Am 5.12.2018 um 06:57 schrieb Flohbändiger:

Dem kann man dann aber entgegenhalten, dass Du, bevor Du neue, bessere Waffen genehmigt bekommst, dich erstmal von den alten, schlechteren trennen kannst. ;o)

Dem könnte man wiederum das wirtschaftliche Interesse wegen des Wertverlusts entgegenhalten.

Ist ja auch ein Bedürfnisgrund.

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Waffen Tony:

Dem könnte man wiederum das wirtschaftliche Interesse wegen des Wertverlusts entgegenhalten.

Ist ja auch ein Bedürfnisgrund.

Nein, nach der aktuellen Rechtsprechung ist die Angst vor Wertverlust kein wirtschaftliches Interesse und somit auch kein Bedürfnisgrund.

Geschrieben (bearbeitet)
Am 8.12.2018 um 09:08 schrieb Königstiger:

Bein DSB und seinen LV`s musst du sogar die VM schießen um an der Kreis-/Bezirksmeisterschaft starten zu können. Und zwar jede Disziplin separat.

Nochmal, die Vereins und KM sind doch total pupe. Ob ich nun so zum schießen gehe oder die VM mit mache. Bei KM ist es ähnlich. Wenn das die  Hürde für die 3 und 4 KW ist, bitte.

Bei BDS bin ich froh um Bezirk und Land. 1. ist es ein nettes Event wo man auch immer wieder nette Leute trifft, genau wie auf der DM. Und 2. wo kann ich schon alles an Disziplinen unter Wettkampfbedingungen trainieren?

Bearbeitet von callahan44er
Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb Flohbändiger:

Nein, nach der aktuellen Rechtsprechung ist die Angst vor Wertverlust kein wirtschaftliches Interesse und somit auch kein Bedürfnisgrund.

Hab ich noch nie gelesen. Hast du da eine Quelle?

Den Bedürfnisgrund wirtschaftliches Interesse findet man allerdings in §8WaffG.

Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb Waffen Tony:

Hab ich noch nie gelesen. Hast du da eine Quelle?

Würde ich das sonst schreiben? OVG Berlin-Brandenburg vom 25.10.2012, OVG 11 N 20.11.

 

vor 12 Minuten schrieb Waffen Tony:

Den Bedürfnisgrund wirtschaftliches Interesse findet man allerdings in §8WaffG.

Den Bedürfnisgrund gibt es ja auch. Nur das der nicht so auszulegen ist, wie Du es tust.

Geschrieben (bearbeitet)

Die Bitte um die Quelle bezieht sich nicht auf Unglaube, sondern die Möglichkeit sich einzulesen.

Danke also.

 

NAch kurzemm Studium fällt auf, dass der Fall mit Bezuig auf Altbesitz nicht direkt übertragbar wäre.

Es mangelt ja an mehreren Stellen, so dass dann auch das wirtschaftliche Interesse, besonders vor dem Hintergrund der speziellen Regelung der Übergangsfrist.

Ein eher wenig nutzbares Urteil

 

Bearbeitet von Gast
Geschrieben (bearbeitet)
vor 47 Minuten schrieb Waffen Tony:

NAch kurzemm Studium fällt auf, dass der Fall mit Bezuig auf Altbesitz nicht direkt übertragbar wäre.

Es mangelt ja an mehreren Stellen, so dass dann auch das wirtschaftliche Interesse, besonders vor dem Hintergrund der speziellen Regelung der Übergangsfrist.

Ein eher wenig nutzbares Urteil

Das Urteil besagt eindeutig, dass die Argumentation "Ich habe ein wirtschaftliches Interesse, die Waffen zu behalten, weil die mal (viel) Geld gekostet haben, was ich im Falle eines Überlassens nicht mehr wieder bekomme" kein Bedürfnis darstellt, weil dadurch keine wirkliche Bedürfnisprüfung stattfinden, sondern ein Automatismus entstehen würde, den der Gesetzgeber nicht wollte. Das kann man problemlos auf den Sachverhalt hier übertragen.

 

Außerdem, wenn das, was Du sagst, stimmen würde, müsste die Anzahl der Widerrufe wegen Wegfall des Bedürfnisses gegen Null gehen. Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass dem nicht so ist.

Bearbeitet von Flohbändiger
Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb Flohbändiger:

Außerdem, wenn das, was Du sagst, stimmen würde, müsste die Anzahl der Widerrufe wegen Wegfall des Bedürfnisses gegen Null gehen. Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass dem nicht so ist.

das hat aber in 99,x % der Fälle einen andern Grund!

Geschrieben (bearbeitet)

Das Urteil verweist doch vielmerh darauf, dass man dies in diesem konkreten Fall nicht geltend machen könne, weil es dazu eben eine explizite Regelung gäbe. Deshalb auch der sonderbare Umgang mit dem Erbe.

Dort wird nicht gesagt dass man grundsätzlich kein wirtschaftliches Interesse hätte.

Ebenfalls ist ein Wegfall des Bedürfnisses anders gelagert.

Das ist aber selbsterklärend und deutlich beschrieben.

Der Bezug auf die Eindeutigkeit der Erstinstanz hebt dies nochmal hervor.

Die im WaffG dazu getroffene Regelung ist das A und O in beiden Begründungen im Zusammenhang mit Fehlen der (nicht abschließend ) in §8 aufgeführten Regelbeispiele.

Ergo: Es mangelt an allen Anspruchsvorraussetzungen und im WaffG ist explizit zum dargestellten Fall eine Regelung getroffen.

 

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb Waffen Tony:

Das Urteil verweist doch vielmerh darauf, dass man dies in diesem konkreten Fall nicht geltend machen könne, weil es dazu eben eine explizite Regelung gäbe. Deshalb auch der sonderbare Umgang mit dem Erbe.

Dort wird nicht gesagt dass man grundsätzlich kein wirtschaftliches Interesse hätte.

 

Welcher Teil des folgenden Satzes aus der Urteilsbegründung

Zitat

Die für den Erwerb getätigten Aufwendungen seien schon deshalb nicht als besonders anzuerkennendes wirtschaftliches Interesse anzusehen, weil anderenfalls der Altbesitz derartiger Waffen stets das Bedürfnis für deren Weiterbesitz begründen würde und damit ein Automatismus vorläge, den der Gesetzgeber in dieser Form nicht gewollt habe.

ist denn da jetzt unklar?

 

vor 11 Minuten schrieb Waffen Tony:

Ebenfalls ist ein Wegfall des Bedürfnisses anders gelagert.

In wie fern denn?

 

vor 21 Minuten schrieb Waffen Tony:

Das ist aber selbsterklärend und deutlich beschrieben.

Das stimmt. Ich fürchte nur nicht so, wie Du es sehen willst.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Königstiger:

Ja, das muß man zwingend. Die SpO gibt das so vor.

Und das muss zwingend die vom DSB sein ???

 

 

Geschrieben

So du den im DSB bist ist sie zwingend. Aaaaaaaber Ausnahmen bestätigen die Regel. KM - VM oder du meldest einen Wettkampf den du woanders geschossen hast als VM an.

Nicht jeder Verein ist in München Hochbrück oder an einem Leistungszentrum ansässig so das die Mitglieder jederzeit alles schießen können. Und bevor jemand meutert, ich habe

"Leistungsschützen" im Protokoll von Kreis- und Bezirksmeisterschaften gesehen die bis zu meinem Start nicht auf der Ergebnisliste waren. Ich bin im letzten Durchgang gestartet.

 

Aber wieder zurück zum Thema, Wettkämpfe für die dritte KW sind kein Problem. Es sind ja nicht die Teilnahme an LM und DM vorgeschrieben - wie auch wenn für die Teilnahme

Limitzahlen vorgeschrieben sein sollten. Wie schon Deutsche Meister im DSB feststellten: "Es ist leichter dort zu Siegen als sich zu qualifizieren"

Geschrieben
Am 8.12.2018 um 09:08 schrieb Königstiger:

Bein DSB und seinen LV`s musst du sogar die VM schießen um an der Kreis-/Bezirksmeisterschaft starten zu können. Und zwar jede Disziplin separat.

Da wird nicht geschossen, da wird das Meldeergebnis "gewürfelt", versuch doch nicht immer die Leute zu verarschen.

Geschrieben
Am 1.12.2018 um 13:19 schrieb alzi:

warum wird hier wieder diskutiert und gestritten?

 

 

weil mal wieder einer (der TE nämlich) aufgrund von "einfach nur haben wollen" das gesetzlich geregelte Bedürfnisprinzip, und die hierzu rechtlich vorgeschriebene Abfolge der Schritte, auf den Kopf stellen will. und das Forum soll ihm dabei helfen.

 

Volltreffer!?

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 23 Stunden schrieb BBF:

Da wird nicht geschossen, da wird das Meldeergebnis "gewürfelt", 

Bei mir haben sie gerne mal die Einladung oder die Weitermeldung zum Gau (offen) vergessen. Dünnes Holz statt dünner Bretter könnte man sagen.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb alzi:

...wie von der SpO gefordert die VM geschossen!

 

erzähl nicht son Mist der waffenrechtliche Probleme bereiten würde!

Das ist mir mittlerweile sch...egal

Geschrieben
Am 11.12.2018 um 22:07 schrieb BBF:

Da wird nicht geschossen, da wird das Meldeergebnis "gewürfelt", versuch doch nicht immer die Leute zu verarschen.

Vielleicht ist das in deiner Gegend oder deinem Verein so, aber aus "Es gibt Autofahrer, die in der Stadt 80 km/h fahren" zu schlussfolgern, das das überall normal und allgemeiner usus sei, ist schon ein wenig dahergeholt. Oder mit anderen Worten: "Was ich denk und tu, trau ich andrern zu." 

Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb BBF:

Das ist mir mittlerweile sch...egal

und darum alle andern mit in die S******e ziehen....na herzlichen Dank!

 

wie ich das sonst bezeichnen würde, lass ich hier in einem öffentlichen Forum sein.... aber wer solche Kameraden hat, braucht keine Feinde...

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