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Voreintrag Kat. B?


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Geschrieben

Es bezieht sich auf die inzwischen Europaweite Klassifizierung von Feuerwaffen. In der Kategorie B ist alles drin, was 'gerade noch' zivil erlaubt ist. Also mehrschüssige Kurzwaffen, halbautomatische Langwaffen etc. nachzulesen im WaffG, Anlage 1 Abschnitt 3 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Tyr13:

nachzulesen im WaffG, Anlage 1 Abschnitt 3 

Seit mindestens 2008, mittlerweile also 10 Jahren.

Und seit Einführung des Nationalen Waffenregisters 2012 sukzessive auch in den WBKs zu finden.

 

vor 1 Stunde schrieb MarcusGoebel:

Was bedeutet denn das Kat B ?

 

Unter welchem Stein hast Du denn die letzten 6-10 Jahre verbracht?

 

 

Wie Tyr schon sagte:

 

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_1.html

 

Ganz unten, Abschnitt 3...

Geschrieben
vor 39 Minuten schrieb rwlturtle:

Ein jeder blamiert sich, so gut er kann.

Ich kann Dir nicht uneingeschränkter zustimmen... :good:

 

 

...und in einem anderen Forenteil wird Fördermitliedschaft tatsächlich als Qualitätskriterium gesehen. ;)

Geschrieben (bearbeitet)

Wenn man nicht ständig damit befasst ist, sich in den 942 Seiten von WaffG, AWaffV, WaffVwV, SprengG, SprengVO, etc. zu vergraben, da sind kleine Wissenslücken sicher kein Beinbruch.

 

Aber tröstet Euch, ab 2019 wird es ja EU-übergreifend die längst fällige Erweiterung der Waffenkategorien geben:

 

- Kat. D Schreckschuss- u. Reizstoffwaffen, mehrschüssige Vorderlader/Sp-Waffen, einschüssige Vorderlader/SP-Waffen

- Kat. E zu Salutwaffen abgeänderte ehem. schussfähige Waffen

- Kat. F zu Deko-Waffen abgeänderte ehem. schussfähige Waffen

- Kat. G Druckluftwaffen bis 7,5 Loule

- Kat. H Anscheins-Airsoft-Waffen

- Kat. K Airsoftwaffen ohne Anscheinsmerkmale

- Kat. L Magazine für halbautomatische Langwaffen mit einem Fassungsvermögen von mehr als 10 Patronen

- Kat. M Magazine für halbautomatische Kurzwaffen mit einem Fassungsvermögen von mehr als 20 Patronen

 

Kat. L u. M sind nur nach jeweiliger Einzelfallentscheidung durch den EUGH genehmigungsfähig, mit einer Verfahrensdauer von 3 - 5 Jahren ist zu rechnen.

 

Eine Kategorisierung von Jagd-, Taschen- u. Küchenmessern ist bereits in Vorbereitung.

 

CM

Bearbeitet von cartridgemaster
Dreckfuhler beseitigt!
Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb cartridgemaster:

Wenn man nicht ständig damit befasst ist, sich in den 942 Seiten von WaffG, AWaffV, WaffVwV, SprengG, SprengVO, etc. zu vergraben, da sind kleine Wissenslücken sicher kein Beinbruch.

Das kann man auch nicht von jedem verlangen.

 

Aber jeder, der es bis in's Internet schafft, um diese Frage in einem anmeldepflichtigen Forum zu stellen (und lobenswerterweise sogar noch 12 Euro dafür überweist!), der könnte auch einfach mit der Tastenkombination "Strg + F" in der wahrscheinlichsten Quelle, dem Waffengesetzvolltext (den wiederum findet man, in dem man bei Google "WaffG" oder "Waffengesetz" eingibt als ersten Suchtreffer), einfach mal den Begriff "Kategorie" suchen. Damit ist die Frage dann eigentlich auch schon beantwortet...

 

 

...das man sich als Waffenbesitzer im jeweils aktuellen Waffenrecht halbwegs fit halten sollte, steht auf einem anderen Blatt. Dafür ist aber eine gewisse Eigenleistung vonnöten.

 

Wie gesagt, war auch kein Vorwurf, das war nur eine ernstgemeinte Frage, wo er die letzten 10 Jahre gesteckt hat, um diese Entwicklung nicht mitzubekommen. :unknw:

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Wolfi B.:

Kategorie Halbautomatische Kurz- und Langwaffen nach EG Recht

und vieles anderes, was annahmsweise "deliktrelevant" ist.

 

Z.B. kann auch eine (Repetier-)Büchse in die Kategorie B fallen.

In XWaffe (Deutschland) wird sie dann folgendermaßen spezifiziert:

 

EU-Kategorie: B

Anlage 1 Abschnitt 3 Nummer 2.6

Bezeichnung nach Anlage 1 Abschnitt 3 WaffG: lange Repetier-Schusswaffen (Lauflänge </= 60cm)

Bezeichnung für Verwaltungsvorschrift: Repetierbüchse

Kurzbezeichnung für WBK-Druck: Kat.B  Rep.Büchse

 

Die Spezifikationen findet man z.B. dort

https://www.xrepository.de/Datei/urn:uuid:917197e0-ba92-458a-bcbf-c06574ed161e.pdf

oder auch hier

https://www.vdw-duesseldorf.de/images/Nat.Waff.Register_-_Matrix_121218_inklusive_Erwerbsvoraussetzungen.pdf

usw.

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb Onkel:

 

Z.B. kann auch eine (Repetier-)Büchse in die Kategorie B fallen.

 

Da ist das XWaffe Werkzeug echt daneben.

2.1 Kurze Repetierwaffen (Revolver) fallen in Kat B

2.6 Langwaffen mit glattem Lauf bei Lauf Unter 60cm Länge

Nach meiner Lesart müsste es dann Kat B (Repetier-/Selbstlade-)Flinte heißen

 

Ist aber auch hepp. Die Verwaltung wird schon wissen, wie es richtig ist.... Lalalala

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Tyr13:

Die Verwaltung wird schon wissen, wie es richtig ist ...

An der Wand hinter dem Schreibtisch meines zuständigen Sachbearbeiters in der örtlichen Ordnungsbehörde hängt ausgedruckt und eingerahmt folgender Satz:

„Ein Revolver ist eine Pistole, die aussieht wie ein Revolver.“

 

Kein Witz.

 

CM

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