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IGNORED

Waffen selbst überarbeiten...ua neuenLauf einbauen


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Geschrieben

Ich möchte meine Remington 700 selbst überarbeiten und einen neuen Lauf spendieren.

Also all das was ein Spezialist so macht möchte ich selbst machen.

Wie ist die rechtliche Lage? Ich meine, das es früher so geregelt war, dass ich meine eigene Waffe überarbeiten und einen neuen Lauf einbauen kann.

Allerdings sollte man dies dem zuständigen Beamten melden.

Besteht eine solche Möglichkeit oder gehört diese Aussage ins Reich der Fabelwesen.

Bitte nur ernsthafte Antworten.

Geschrieben

Mal von der Bürokratie abgesehen, was steht in Richtung Befähigung, Werkzeuge und Maschinen zur Verfügung? Das ist ein wenig aufwändiger als ein Legobausatz. Patronenlagerreibahle, Verschlussabstandslehren, Drehbank und entsprechende Kenntnisse vorhanden? Fehler werden dabei schnell teuer.

Nach der Befähigung wird die Behörde vermutlich auch fragen.

Geschrieben

Lauf mit System zum Büma deines geringsten Mißtrauens, der schickt das Ding nach Lothar Walter. Die bauen dir den alten Lauf aus und einen neuen ein, dein Büma muß das Ding nur noch zusammenschrauben und beschießen lassen. Alles andere wie Strahlen, Polieren, Brünieren, Bettung, Lack etc. kannst du selber machen. Allerdings musst du bei LW auch 5 Monate + einrechnen.

 

Cheers,

Shilo

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb theshooter55:

Fallstricke? Verordnungen....Hürden....ect?

Google oder die SuFu hier im Forum sind dein Freund, ganz simpel soll es den Erfahrungen die ich bisher gelesen habe, nach aber nicht sein.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb theshooter55:

Ich möchte meine Remington 700 selbst überarbeiten und einen neuen Lauf spendieren.

Also all das was ein Spezialist so macht möchte ich selbst machen.

Ungeachtet der Rechtslage, beahtworte bitte mal meine Fragen.

*wie baust du den Lauf aus? der ist u.U. mit 4-500 N/M eingeschraubt.

*was machst du, dass sich der Rückstoßstollen beim einschrauben desLaufes, micht mitdreht?

*wie groß sollte der Abstand von der Kammer zur Laufwurzel sein, und wie misst du dies?

*wie misst du den VA, wenn er zu groß oder zu klein ist?

*wie korrigierst du den, wenn der VA zu groß oder zu klein ist?

*wie groß ist die Toleranz?

Ich habe ganz vergessen, dass die Remmi die besonderheit hat, dass die Kammer ein Stück in den Lauf eintaucht.

 

Schnuffi

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Shilo Schaf:

Lauf mit System zum Büma deines geringsten Mißtrauens, der schickt das Ding nach Lothar Walter. 

Naja, Läufe drehen, kann nicht nur die Mori Seiki vom LW, das kann auch eine Nakamura, Mazak oder eine Index....

Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb Schnuffi:

Naja, Läufe drehen, kann nicht nur die Mori Seiki vom LW, das kann auch eine Nakamura, Mazak oder eine Index....

Und ne Meuser erst...........wenn der Bediener es kann....

Geschrieben
vor 37 Minuten schrieb theshooter55:

 

Erstmal die zuständige Sachbearbeiterin kontaktieren.....dann sehen wir weiter.

Wäre der richtige Weg (gewesen) .......

Geschrieben

Aber bevor ich zur SB gehe ohne "zu wissen das es § 26 gibt" also ohne "Grundwissen" werde ich natürlich abgewiesen....zumal ich davon ausgehen muss das die politische Einstellung der SB GRÜN ist.Und hier sind soviele Fachleute unterwegs die einem helfen können.

Geschrieben

Wenn du den 26 kennst und die Verwaltungsvorschrift dazu ebenfalls solltest du erkennen können das du die Arbeitszeit deines SBs vergeudest.

"Kennen" bedeutet allerdings lesen und verstehen.

Die politische Einstellung deines SBs ist dabei vollkommen egal. Oder anders gesagt- du erfüllst keine der vorgesehenen Vorraussetzungen, ebenso wenig ist ein Bedürfnis deinerseits vorhanden.

Geschrieben
Am 4.10.2018 um 14:56 schrieb chapmen:

Oder anders gesagt- du erfüllst keine der vorgesehenen Vorraussetzungen, ebenso wenig ist ein Bedürfnis deinerseits vorhanden.

Die Bedürfnisse im Gesetz selber beziehen sich doch bloß auf den Ausnahmefall der nicht in Zahl und Art begrenzten Genehmigung, die er ja nicht braucht oder will. Für den normalen Fall ist im Gesetz keine besondere Einschränkung vorgesehen. In der Verwaltungsvorschrift schon, denn die empfiehlt eine restriktive Handhabung, aber das ist dann doch wieder eine Sache der Antragsgestaltung und des Ermessens der Behörde. Gegen die Einschränkung in der Verwaltungsvorschrift, daß die Herstellung nicht lediglich der Liebhaberei dienen soll, spricht ja, daß sie einem anerkannten Bedürfnis dient, für das schon eine WBK ausgestellt wurde. Mir scheint die Einschränkung jedenfalls nicht so restriktiv, daß da kein Ermessensspielraum bestünde, es zu erlauben.

Geschrieben

Du bist im Besitz einer Erlaubniss nach 26?

Du hast schon mal eine Erlaubniss nach 26 beantragt?

Ich vermute zweimal nein, ansonsten wäre dir der Ermessensspielraum bekannt.

 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Proud NRA Member:

Gegen die Einschränkung in der Verwaltungsvorschrift, daß die Herstellung nicht lediglich der Liebhaberei dienen soll, spricht ja, daß sie einem anerkannten Bedürfnis dient, für das schon eine WBK ausgestellt wurde.

?????

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Moin!

 

Leute mit eine fundierten Metallausbuldung haben bei meiner Behörde gute Karten eine Waffenherstellungserlaubnis zu bekommen. Bedürfnis entweder als Jäger, Sachverständiger oder Sportler. Grundlage ist dann das eigene wirtschaftliche Interesse.

 

Die Waffe selber ist dann ja eh instandsetzungs- beschusspflichtig.

 

Das Ergebnis wird also geprüft.

 

frogger

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