Zum Inhalt springen
IGNORED

Waffen selbst überarbeiten...ua neuenLauf einbauen


theshooter55

Empfohlene Beiträge

Ich möchte meine Remington 700 selbst überarbeiten und einen neuen Lauf spendieren.

Also all das was ein Spezialist so macht möchte ich selbst machen.

Wie ist die rechtliche Lage? Ich meine, das es früher so geregelt war, dass ich meine eigene Waffe überarbeiten und einen neuen Lauf einbauen kann.

Allerdings sollte man dies dem zuständigen Beamten melden.

Besteht eine solche Möglichkeit oder gehört diese Aussage ins Reich der Fabelwesen.

Bitte nur ernsthafte Antworten.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Mal von der Bürokratie abgesehen, was steht in Richtung Befähigung, Werkzeuge und Maschinen zur Verfügung? Das ist ein wenig aufwändiger als ein Legobausatz. Patronenlagerreibahle, Verschlussabstandslehren, Drehbank und entsprechende Kenntnisse vorhanden? Fehler werden dabei schnell teuer.

Nach der Befähigung wird die Behörde vermutlich auch fragen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Lauf mit System zum Büma deines geringsten Mißtrauens, der schickt das Ding nach Lothar Walter. Die bauen dir den alten Lauf aus und einen neuen ein, dein Büma muß das Ding nur noch zusammenschrauben und beschießen lassen. Alles andere wie Strahlen, Polieren, Brünieren, Bettung, Lack etc. kannst du selber machen. Allerdings musst du bei LW auch 5 Monate + einrechnen.

 

Cheers,

Shilo

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 3 Stunden schrieb theshooter55:

Ich möchte meine Remington 700 selbst überarbeiten und einen neuen Lauf spendieren.

Also all das was ein Spezialist so macht möchte ich selbst machen.

Ungeachtet der Rechtslage, beahtworte bitte mal meine Fragen.

*wie baust du den Lauf aus? der ist u.U. mit 4-500 N/M eingeschraubt.

*was machst du, dass sich der Rückstoßstollen beim einschrauben desLaufes, micht mitdreht?

*wie groß sollte der Abstand von der Kammer zur Laufwurzel sein, und wie misst du dies?

*wie misst du den VA, wenn er zu groß oder zu klein ist?

*wie korrigierst du den, wenn der VA zu groß oder zu klein ist?

*wie groß ist die Toleranz?

Ich habe ganz vergessen, dass die Remmi die besonderheit hat, dass die Kammer ein Stück in den Lauf eintaucht.

 

Schnuffi

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 11 Minuten schrieb Schnuffi:

Naja, Läufe drehen, kann nicht nur die Mori Seiki vom LW, das kann auch eine Nakamura, Mazak oder eine Index....

Und ne Meuser erst...........wenn der Bediener es kann....

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn du den 26 kennst und die Verwaltungsvorschrift dazu ebenfalls solltest du erkennen können das du die Arbeitszeit deines SBs vergeudest.

"Kennen" bedeutet allerdings lesen und verstehen.

Die politische Einstellung deines SBs ist dabei vollkommen egal. Oder anders gesagt- du erfüllst keine der vorgesehenen Vorraussetzungen, ebenso wenig ist ein Bedürfnis deinerseits vorhanden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am 4.10.2018 um 14:56 schrieb chapmen:

Oder anders gesagt- du erfüllst keine der vorgesehenen Vorraussetzungen, ebenso wenig ist ein Bedürfnis deinerseits vorhanden.

Die Bedürfnisse im Gesetz selber beziehen sich doch bloß auf den Ausnahmefall der nicht in Zahl und Art begrenzten Genehmigung, die er ja nicht braucht oder will. Für den normalen Fall ist im Gesetz keine besondere Einschränkung vorgesehen. In der Verwaltungsvorschrift schon, denn die empfiehlt eine restriktive Handhabung, aber das ist dann doch wieder eine Sache der Antragsgestaltung und des Ermessens der Behörde. Gegen die Einschränkung in der Verwaltungsvorschrift, daß die Herstellung nicht lediglich der Liebhaberei dienen soll, spricht ja, daß sie einem anerkannten Bedürfnis dient, für das schon eine WBK ausgestellt wurde. Mir scheint die Einschränkung jedenfalls nicht so restriktiv, daß da kein Ermessensspielraum bestünde, es zu erlauben.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Du bist im Besitz einer Erlaubniss nach 26?

Du hast schon mal eine Erlaubniss nach 26 beantragt?

Ich vermute zweimal nein, ansonsten wäre dir der Ermessensspielraum bekannt.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Stunde schrieb Proud NRA Member:

Gegen die Einschränkung in der Verwaltungsvorschrift, daß die Herstellung nicht lediglich der Liebhaberei dienen soll, spricht ja, daß sie einem anerkannten Bedürfnis dient, für das schon eine WBK ausgestellt wurde.

?????

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 3 Wochen später...

Moin!

 

Leute mit eine fundierten Metallausbuldung haben bei meiner Behörde gute Karten eine Waffenherstellungserlaubnis zu bekommen. Bedürfnis entweder als Jäger, Sachverständiger oder Sportler. Grundlage ist dann das eigene wirtschaftliche Interesse.

 

Die Waffe selber ist dann ja eh instandsetzungs- beschusspflichtig.

 

Das Ergebnis wird also geprüft.

 

frogger

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.