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IGNORED

Wechselsystem erwerben - organisatorische Frage


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Geschrieben

Hallo,

 

ich möchte für meine Desert Eagle ein Wechselsystem kleineren Kalibers kaufen. Grundsätzlich kein Problem - nur die organisatorische Fragestellung:

 

- muss ich dem Hädler meine WBK im Original schicken, wo dieser mir dann den Eintrag vornimmt und samt dem System zurück zu mir schickt oder

- der Händler schickt mir das Wechselsystem mit Rechnung und ich gehe innerhalb von 14 Tagen zu meiner Sachbearbeiterin (Ordnungsamt bzw. KVR), und lasse den Eintrag von ihr vornehmen.

 

Hintergrund: Ich möchte meine WBK äußerst ungern postalisch versenden .... 

 

Danke und vG

FWB

Geschrieben

Das Gesetz sagt eintragen.

Das ist zunächst die Normallage.

 

Alles weitere kann möglicherweise verhandelt werden.

Das ist i.d.R. dann aber zwischen mehr als deiner Behörde und dem Händler zu vereinbaren.

Das Amt vom Waffenhändler kann das nämlich viel kritischer sehen und im einen Gesetzesverstoß reinbacken.

Ganz egal was das nicht zuständige Amt vereinbart.

 

Was haben denn eigentlich alle für eine Angst um ein STück grüne oder gelbe Pappe?

Geschrieben (bearbeitet)

 

Wechselsystem  und WBK gelb/Rot sagt das gesetz nicht unbedingt eintragen 

kommt drauf an wie Mann den §34 unc den §10(1) ließt 

 

beim eintragen geht geht es primär darum, das mit dem Eintrag der Voreintrag quasi gefüllt wird.

 

bei WS oder Gelb/Rot gibts nix zu füllen, da die erwebsberechtigung ja kein Voreintrag ist 

Bearbeitet von CZM52
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb schiiter:

Das Gesetz sagt eintragen.

Das ist zunächst die Normallage.

 

Alles weitere kann möglicherweise verhandelt werden.

Das ist i.d.R. dann aber zwischen mehr als deiner Behörde und dem Händler zu vereinbaren.

 

 

Unsere Behörde will seit geraumer Zeit "ALLES" selbst eintragen! Toll wenn dann wieder der Behördendrucker Mist druckt und der SB dann wieder "händisch" korrigiert und den Stempel "amtlich geändert" reindrückt... Sieht dann sehr bescheiden aus.

Aber wenn es so gewünscht wird, dann bitte!

Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb CZM52:

Was die „will“ ist erstmal legal 

 

Ich bin der letzte der meiner Behörde das erklärt....

Bin aber bereit ein WS (brauche noch ein Weihnachtsgeschenk für mich) bei Dir zu ordern und Du machst dann mal......:drinks:

 

Geschrieben

Was will das Amt denn auch machen?

Es ist meist im VErsandhandel garnicht für den Händler zuständig und das Gesetz ist eindeutig.

Mir persönlich ist es vollkommen egal, was irgendein ein weit entferntes Amt gern möchte.

Mein Amt ist da bedeutend wichtiger.

Das sagt: Gesetz!

Geschrieben

Meine Behörde möchte auch selbst eintragen und hat das, trotz Behördendrucker bisher gut hin bekommen. Das sollen aber Behörde und Händler unter sich abklären. Wenn der Händler dann auf die WBK bestehen würde bekäme er sie. Selbst wenn sie dabei weg käme, es ist nur ein Stück Papier.

Geschrieben

....idR nicht, hatten wir aber schonmal. Die Daten liegen der Behörde vor, es muss nichts geprüft werden, nur das Stück Papier neu ausgestellt. Entweder die Kostenordnung sieht hier ausdrücklich etwas vor ( bei meiner Behörde keine 50 euro) oder es ist kostenfrei.

Geschrieben
vor 49 Minuten schrieb P22:

Entweder die Kostenordnung sieht hier ausdrücklich etwas vor ( bei meiner Behörde keine 50 euro) oder es ist kostenfrei.

In der neuen saarländischen Kostenverordnung steht :  die Höhe der jeweiligen Ursprungsgebühr

Das nix geprüft wird stört die nicht.

 

Geschrieben

Danke für die vielen Meldungen.

 

Hier ein Zwischenstand: Mein Händler schickt mir die notwendigen Daten, welche ich beim SB eintragen lasse. Hiervon schicke ich einen Scan an den Händler, welcher nach Gegencheck das Wechselsystem zu mir versendet. 

 

Das ist für mich ein vernünftiger Weg.

 

PS: Ich vergaß: Der Versand erfolgt natürlich erst nach Zahlungseingang. :-)

Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb Feinwerkbau:

PS: Ich vergaß: Der Versand erfolgt natürlich erst nach Zahlungseingang. :-)

Das wiederum ist waffenrechtlich gänzlich irrelevant.

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