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Ausgewandert: Wie WBK behalten ohne Bedürfnis?


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Geschrieben

Der Verein muss doch das Bedürfnis bescheinigen und nicht nur die Mitgliedschaft. Und das tut der Verein auch nur, wenn das Bedürfnis besteht, wofür die passive Mitgliedschaft nicht ausreicht.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Ulli S:

Eventuell noch eine Bestätigung des Vereines, das man noch Mitglied ist. Fertig. 

Nene, ließ nochmal die VV zu §4 WaffG. Oben ist es schon zitiert: Mitgliedschaft im Verband und schiesssportliche Aktivität hat der Verein zu bestätigen. Bescheinigt der Verein nur die Mitgliedschaft im Verein und Verband, wird die Behörde beim WBK-Inhaber andere Nachweise der Aktivität verlangen.

vor einer Stunde schrieb Ulli S:

Ist quasi der Umkehrschluss, das der Verein ja verpflichtet ist, das Ausscheiden eines Mitglieds mit Waffenrechtlichen Erlaubnissen zu melden hat - und nicht, das derjenige im letzten Jahr nur 2 mal Schießen war.

Das sind 2 Paar Schuhe. Der Verein ist gesetzlich lediglich verpflichtet einen Austritt zu melden, also diesbezüglich von sich aus aktiv zu werden.

Die Prüfung des Bedürfnisses obliegt jedoch ausschließlich der Behörde, der Verein muss da nur auf Nachfrage von Behörde oder Mitglied aktiv werden. 

Geschrieben
vor 40 Minuten schrieb Ablaze:

 Und das tut der Verein auch nur, wenn das Bedürfnis besteht, wofür die passive Mitgliedschaft nicht ausreicht.

Jou und 12/18 und/oder Wettkämpfe bedarf es hierfür trotzdem nicht.

 

Man nimmt einfach Kontakt mit dem zuständigen Landesverband auf und klärt die Sache dort persönlich ohne großen Aufriss.

Fertig.

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Geschrieben
vor 19 Stunden schrieb blackys:

Bescheinigt der Verein nur die Mitgliedschaft im Verein und Verband, wird die Behörde beim WBK-Inhaber andere Nachweise der Aktivität verlangen.

Und diese Aktivität muss ja nicht zwingend in deutschen Schießstätten erfolgen, oder?

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb ChrisH:

Und diese Aktivität muss ja nicht zwingend in deutschen Schießstätten erfolgen, oder?

Siehe die Antwort hierauf in Ziffer 8.1.1 (Absätze 1 und 5) und Ziffer 8.1.5 der WaffVwV.
Kurzform: nicht "zwingend", aber faktisch halt doch. :-D

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb ChrisH:

Und diese Aktivität muss ja nicht zwingend in deutschen Schießstätten erfolgen, oder?

Das entscheidet ja die Behörde, was sie da akzeptiert und was nicht. Mir ging es ja oben nur darum, dass eine reine Bestätigung der Mitgliedschaft eines Vereines vermutlich nicht ausreicht (und ein Verein üblicherweise nur für ihn nachprüfbare Termine -also auf der eigenen/selbstgemieteten Schiessstätte-  als Aktivitäten bestätigt). 

Geschrieben
vor 22 Minuten schrieb Ablaze:

Wozu soll man ein Bedürfnis haben, in DE Waffen zu haben, wenn man nur im Ausland mit ausländischen Waffen schießt?

Ich muss ja auch im Inland nicht nachweisen, dass ich mit meinen eigenen Waffen schieße...

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb blackys:

Das entscheidet ja die Behörde, was sie da akzeptiert und was nicht.

Im konkreten Fall nicht, da die Behörde optimalerweise keine Termine/Schießbuch vorgelegt bekommt, sondern nur der Verband!

Der bestätigt dann entsprechend.

 

Geschrieben
vor 48 Minuten schrieb P22:

Im konkreten Fall nicht, da die Behörde optimalerweise keine Termine/Schießbuch vorgelegt bekommt, sondern nur der Verband!

Der bestätigt dann entsprechend.

 

Äh ja, wenn eine Verbandsbestätigung vorliegt: klar. Ich antwortete oben allerdings immer auf die Aussagen bezüglich der Vereinsbestätigung.

 

Aber in dem Laberthread hier verliere ich allerdings auch die Übersicht...:gr1::headbang:

 

 

Geschrieben (bearbeitet)

Ein Kollege hat gerade mit dem BDS telefoniert wegen einer Bescheinigung. Antwort, macht der Verband nur nach den ersten drei Jahren. Danach der Verein. Somit wieder vom Vereinsfürst abhängig. Der BDS sagte es reicht aus aktiv zu sein, nix mit 12/18 oder so. Wenn der TE jetzt also 5x schießt oder so im Jahr, vielleicht noch ein Pokalschießen, sollte das locker reichen.

Bearbeitet von callahan44er
Geschrieben (bearbeitet)
Am 29.6.2018 um 12:08 schrieb Ablaze:

Wozu soll man ein Bedürfnis haben, in DE Waffen zu haben, wenn man nur im Ausland mit ausländischen Waffen schießt?

damit hast Du Deine Eingangsfrage beantwortet und diesen thread selbst ad absurdum geführt.

 

 

das einzige was Dir Deine Verrenkungen (Platzer auf grün behalten) einbringen, ist, dass Du evtl. Deinen Tresor für irgendwann später weiternutzen könntest. für ALLES ANDERE musst Du eh wieder zurück auf Los......

 

 

... also lass den schei$$ mit dem bedürfnisfreien Platzer ... bringt Dir (abgesehen von o.G. Tresorgeschichte) garnix! ausser unnötigerweise Überprüfungen die möglicherweise mit Gebühren verbunden sind. ...... von Kosten für Verein/Verband ganz zu schweigen ....

 

...einfach zwanglos Schießen gehen, geht auch ohne...

Bearbeitet von alzi
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb micky123:

Europäischer Feuerwaffenpass ?

Dann kannst du deine Waffen auch mit ins Ausland nehmen und dort schießen.

 

Damit bleibt dein Bedürfniss bestehen.

 

Zwar sowohl sachlich falsch als auch für meinen Fall überhaupt nicht praktikabel (ganz offensichtlich nicht mal den Thread gelesen), aber schön, dass Du auch was kommentiert hast.

Geschrieben

Was genau ist daran falsch?

 

Du hast deine Waffen weiterhin in Deutschland und nimmst sie via Feuerwaffenpass mit ins Ausland um dort zu trainieren/schießen. (Nach Rücksprache mit den dortigen Behörden)

Damit bleibt dein Sportschützenstatus bestehen.

 

Und ja ich habe den Thread gelesen. Du solltest vielleicht mal zwischen den Zeilen lesen können

 

 

Geschrieben

Halbautomaten sind in Norwegen seit Kurzem illegal. Für die Einfuhr benötigt man einen Grund (nein, "ich will halt lieber hier schießen gehen" ist kein Grund). Man benötigt eine offizielle Einladung zu einem Wettkampf z.B.

Man kann nicht einfach bewaffnet durch die Gegend reisen, nur weil man einen EFP hat. Dazu jedes Mal dann Zollformulare ausfüllen, mit den Grenzbeamten sprechen, Gepäck aufgeben und Gebühren zahlen. Ich habe über 120 Flüge im Jahr. Die Waffen nehme ich dann wohl am besten immer zum Kunden mit ins Büro. Hat ja jeder Kunde einen zugelassenen Waffenschrank für den Fall, dass der Berater seinen in dem Land illegalen Halbautomaten mitführt.

Ich bin nicht an einem festen Ort, sondern dauernd woanders. Das einzige, was relativt konstant ist, ist, dass ich nicht in Deutschland bin. Aber sicherlich interessiert es die deutsche Behörden nicht, dass meine in Deutschland registrierten Waffen überhaupt nicht in Deutschland sind, sondern einfach fröhlich mit mir 120 Flüge im Jahr quer durch die Weltgeschichte machen.

Ein deutscher Verband erkennt außerdem Termine im Ausland nicht an für das Bedürfnis (wohl weil man schlechter die Echtheit der Schießbucheinträge nachprüfen kann etc.), außerdem ist ja auch nicht wirklich plausibel, dass man IN DEUTSCHLAND Waffen benötigt, wenn man eh nie in Deutschland schießt, insofern also logisch.

Kurzum: nicht hilfreich.

 

Ich werde die Waffen vermutlich erst mal bei meinen Eltern unterstellen und versuchen, wenigstens 3-5x im Jahr nach Deutschland zu kommen und Wettkämpfe zu schießen o.ä., damit mir der Verband weiter das Bedürfnis bescheinigt.

 

Geschrieben (bearbeitet)

Zur Überprüfung des Aktivstatus nicht zwingend für Altschützen, hatte mal bei der WB in Gotha gefragt, die überprüfen nur Neuschützen bis 3 Jahren, Altschützen nicht, würde also ne Mitgliedschaft im Verein ausreichen, mehr nicht.

 

Ich steh irgendwann vor ähnlichem Problem Erstwohnsitz in Spanien, wie ichs dann mache keine Ahnung,aber ich häng an meinem Zeug, würde es gern unten haben, Trap halt kaum möglich, zu weit weg, so ne Flächendeckung an Trapständen wie bei Uns kann man von träumen.

Bearbeitet von lastunas
Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb lastunas:

Spanien

Ich kenne 2 Kameraden, die jeweils hier und in Spanien leben ohne Kenntnis der Einzelheiten bzgl. ihrer Wohnsitze. Es geht wohl sowohl Dauereintrag der Spanier als Gastland im EFP als auch eigene "WBK" und zusätzlicher Erwerb in Spanien.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb lastunas:

Zur Überprüfung des Aktivstatus nicht zwingend für Altschützen, hatte mal bei der WB in Gotha gefragt, die überprüfen nur Neuschützen bis 3 Jahren, Altschützen nicht, würde also ne Mitgliedschaft im Verein ausreichen, mehr nicht.

 

Ja, wie ich schon ganz am Anfang schrieb, so handhabt das die Behörde in Berlin auch. Die ist aber leider nicht mehr zuständig. Die Behörden interpretieren das Gesetz wohl unterschiedlich und der Anwalt, den ich gesprochen hatte, meinte, man könne da nix machen ("Nur weil Berlin das so lax handhabt, können Sie nicht fordern, dass jede andere Behörde das auch so macht").

Geschrieben (bearbeitet)
vor 6 Stunden schrieb lastunas:

Zur Überprüfung des Aktivstatus nicht zwingend für Altschützen, hatte mal bei der WB in Gotha gefragt, die überprüfen nur Neuschützen bis 3 Jahren, Altschützen nicht, würde also ne Mitgliedschaft im Verein ausreichen, mehr nicht.

 

ja, darum erfolgt dort, und im restlichen Geltungsbereich des dt. WaffG, dann (nach den ersten 3 Jahren) die Bedürfnisprüfung anlassbezogen . WIE HIER!!!! Anlass: Wegzug aus Deutschland
 

 

die bloße Mitgliedschaft reicht - schon seit geraumer Zeit! - für den Bedürfnisherhalt eben nicht mehr aus!

 

 

ätsch..pech..........tja... isso

 

Am 7.7.2018 um 12:52 schrieb micky123:

Europäischer Feuerwaffenpass ?

Dann kannst du deine Waffen auch mit ins Ausland nehmen und dort schießen.

 

Damit bleibt dein Bedürfniss bestehen.

dafür (Kontext: dieser thread) ist der EFWP schlicht nicht da!

Bearbeitet von alzi
Geschrieben (bearbeitet)

Wenn du eh kaum in Deutschland bist und, wie du schreibst, es dir auch nicht vorstellen kannst, demnächst wieder zu kommen, wozu brauchst du die Waffen? Spar dir den Stress, verkauf sie. Und wenn du dich vielleicht irgendwann irgendwo niederlässt, kannst du dir ja Waffen nach den dortigen Bestimmungen holen. Dass das Bedürfnis nur nach 3 Jahren geprüft wird und dann nicht mehr, ist nicht richtig. Einige handhaben es nur so. Es kann immer wieder geprüft werden, ob du noch Sportschütze bist - wo kämen wir denn hin, wenn jemand einfach so hochgefährliche Feuerwaffen besäße?:wink:

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb lastunas:

Zur Überprüfung des Aktivstatus nicht zwingend für Altschützen, hatte mal bei der WB in Gotha gefragt, die überprüfen nur Neuschützen bis 3 Jahren, Altschützen nicht, würde also ne Mitgliedschaft im Verein ausreichen, mehr nicht.

 

Ich steh irgendwann vor ähnlichem Problem Erstwohnsitz in Spanien, wie ichs dann mache keine Ahnung,aber ich häng an meinem Zeug, würde es gern unten haben, Trap halt kaum möglich, zu weit weg, so ne Flächendeckung an Trapständen wie bei Uns kann man von träumen.

Das würde mich jetzt doch mal interessieren .... mit welchem Status ist denn eine deutsche WB für Dich zuständig, wenn Du keinen Wohnsitz in Deutschland hast?

Wenn der Erstwohnsitz im Ausland (auch EU) ist, gibt es keinen Wohnsitz in Deutschland. So war das zumindest bei mir. Wie hast Du die Ummeldung mit der WB geklärt? Oder sind die Waffen an jemanden dauerhaft verliehen (eingelagert)?

Geschrieben
vor 16 Stunden schrieb lastunas:

Zur Überprüfung des Aktivstatus nicht zwingend für Altschützen, hatte mal bei der WB in Gotha gefragt, die überprüfen nur Neuschützen bis 3 Jahren, Altschützen nicht, würde also ne Mitgliedschaft im Verein ausreichen, mehr nicht.

Und damit gilt diese Aussage exakt für eine von ca. 550 Waffenbehörden und hilft nur arg eingeschränkt...  :unknw:

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