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IGNORED

Waffenrechtliche Zuverlässigkeit & frühere Verfehlungen


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Geschrieben

Schönen Guten Abend zusammen!

 

Auch wenn es nicht die feine Art ist, ohne Vorstellung mit der Tür ins Haus zu fallen, hoffe ich doch auf eure Hilfe und euren Rat. Mir ist bewusst, dass ich hier keine verbindliche Rechtsberatung erhalte, aber ich denke das einige von euch ein wenig Ahnung von der Materie haben.

 

Kurz zu mir:

Ich bin 38 Jahre alt und nun seit 1,5 Jahren begeisteter Sportschütze (dazu seit August 2017 auch Mitglied im BSSB). Ich schiesse zudem auch seit meiner Jugend Bogen, bevorzugt Compound auf dem Jagdparcour. Im kommenden August wären meine 12 Monate um, regelmäßiges Training kann ich ebenfalls nachweisen. Ich könnte mir also dann ein Bedürfnis für eine eigenen Waffe ausstellen lassen und meine WBKs beantragen. Nun plagt mich allerdings eine gewisse Sorge dabei...

 

Meine Vorgeschichte:

Vor 14 Jahren kaufte ich mir auf einer Feier an meinem damaligen Wohnort eine Ecstasy Pille, welche ich dann auch nahm. Nach der Feier fuhr mich ein Freund nach Hause. Am nächsten Tag kam ich nach sehr wenig Schlaf am späten Vormittag auf die glorreiche Idee, mit dem Auto zu meiner Freundin zu fahren, - wurde prompt angehalten und positiv getestet. Es folgte der Verlust des Führerscheins, MPU und meinen Schein bekam ich dann nach gut 1,5 Jahren wieder. Wegen des Erwerbs der Pille (den ich zugab) wurde ich damals zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu 15€ verurteilt. Seitdem war ich nie wieder auffällig, habe nicht mal einen Punkt in Flensburg. Ich bin nun seit 9 Jahren verheiratet, habe zwei Kinder und bin leitender Angestellter in einem internationalen Konzern - führe also ein ganz normales Spießerleben (und erfreue mich daran).

 

Ich habe die letzte Zeit natürlich die Gesetzestexte zur waffenrechtlichen Zuverlässigkeit, sowie viele Gerichtsurteile gelesen, in denen es um dieses Thema ging. Diese sind mir also denke ich bekannt. Die Urteile beziehen sich aber meist auf Fälle, in dem eine bestehende Besitzerlaubnis aufgrund Verfehlungen widerrufen wurde. Was ich nicht weiss ist, wie aber in meinem Fall in der Realität mit so etwas in der Behörde umgegangen wird. Grundsätzlich sollte diese (Straf)Tat ja nach spätestens 10 Jahren aus dem BZR getilgt worden sein, aber der zuständige Sachbearbeiter kann Sie ja immer noch sehen, auch wenn er Sie nicht verwerten darf (falls ich das richtig verstanden habe?).

 

Ich bin ja lediglich zu 10 Tagessätzen verurteilt worden, allerdings gibt es ja folgenden Passus bezüglich der waffenrechtlichen Eignung:

 

"Erlangt die für die jagd- und waffenrechtlichen Erlaubnisse zuständige Behörde Kenntnisse von Auffälligkeiten eines Waffenbesitzers wegen Drogenkonsums oder Alkoholkonsums steht nicht selten der Verdacht im Raum, der Erlaubnisinhaber besitze nicht (oder nicht mehr) die notwendige waffenrechtliche Eignung. Gefordert wird in diesen Fällen teilweise die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zur Feststellung der Eignung oder die Behörde beabsichtigt die sofortige Einziehung bzw. den Widerruf von jagd- oder waffenrechtlichen Erlaubnissen."

 

Wie gesagt, das ganze ist 14 Jahre her und ich kann seitdem ein ganz normales Leben ohne negative Auffälligkeiten vorweisen. Allerdings treibt mich die Sorge um, dass mir die zuständige Behörde wegen meiner damaligen Dummheit keine waffenrechtliche Zuverlässigkeit zugestehen könnte. Was dann natürlich größere Schwierigkeiten mit sich bringen würde. Ich muss dazu ja z.B. einen Waffenschrank kaufen und bei der WBK-Beantragung vorweisen, - finanziell ungünstig wenn ich dann mein Sportgerät gar nicht erwerben darf, welches ich darin aufbewahren möchte.

 

Daher nun meine Fragen:

 

- besteht die Gefahr, dass mir die Behörde aufgrund dieser Faktenlage keine waffenrechtliche Zuverlässigkeit zugesteht?

- kann und darf mich die Behörde zu einer MPU schicken wegen einer Sache die 14 Jahre zurückliegt und für die es seitdem keinerlei Anhaltspunkte mehr gibt? (mir wurde im Sachkundelehrgang mal erzählt, dass diese nicht zu bestehen wäre)

- obliegt dem SB ein persönliches Ermessen über meine Zuverlässigkeit oder ist er grundsätzlich daran gebunden getilgte BZR Einträge nicht zu werten?

 

Ich habe viel darüber gelesen, dass man einfach zum Amt gehen sollte und offen mit dem SB reden solle - aber auch genauso viele Beiträge dass man das lieber lassen solle (schlafende Hunde wecken und so). Auch der Tipp mit dem KWS ist mir bekannt, - der kostet hier aber mal eben 100€ - daher wollte ich jetzt erstmal diesen Weg gehen.

 

Ich hoffe Ihr habt den ein oder anderen nützlichen Rat oder Hinweis für mich und nagelt mich nicht gleich an die Wand. Meine Dummheit lasse ich mir gerne ankreiden, ich kann aber versichern, dass ich damals daraus gelernt habe und seitdem auch nie wieder gegen jegliche Gesetze verstossen habe.

 

Vielen Dank schon mal! :good:

 

Beste Grüße, Gustav

Geschrieben

Einfach WBK beantragen, sollte sich die Behörde querstellen, dann Anwalt konsultieren. Sollte man sich als Angestellter im Falle des Falles leisten können und hilft mehr als halbseitige Ratschläge im Forum:)

 

Geschrieben

Hallo Gustav,

 

bezogen auf den von dir zitierten Passus über die persönliche Eignung würde ich sagen, dass das auf dich nicht zutreffen kann, weil du als Waffenbesitzer nicht mit Drogen in Kontakt kamst. Zuerst kam dein Extasy-Konsum, dann sowieso eine MPU, seitdem hast du deinen Ausführungen nach eine weiße Weste. Die Eignung müsste ja mit der MPU schon wiederhergestellt sein, falls man diese nach dieser Zeit überhaupt noch für die Gegenwart bezweifeln kann.

Aus dieser logischen Sicht heraus möchte ich dich dahingehend beruhigen.

Ich kann dir aber mitteilen, dass man mitunter trotzdem mit gemischten Gefühlen auf eine waffenrechtliche Erlaubnis wartet, selbst wenn es keinen Grund für eine Ablehnung gibt.

 

Und falls doch was sein sollte, wie P22 schrieb, Fachanwalt einschalten. Das Waffengesetz in Deutschland ist sehr verzwickt, und da sollte im Falle eines Falles einer ran der sich auskennt. Könnte mir vorstellen dass die Schützenverbände da Kontaktdaten haben. Aber hoffen wir mal dass es nicht soweit kommt.

 

Ansonsten Gut Schuss und beste Grüße

Thomas St.

Geschrieben

Hi,

mache dir da keine Gedanken darüber. Wen du zur Zeit nichts an der Backe hast und auch die letzten fünf Jahre sauber warst, solltest du keine Probleme bekommen. Wenn die Behörde sich dennoch querstellt ( was durchaus sein kann, viele Behörden legen das Waffenrecht sehr zu unseren Ungunsten aus da die Politik keine Waffen in privaten Händen haben möchte) wirst du spätestens vor dem Verwaltungsgericht recht bekommen. 

Geschrieben

Als kleinen Testballon könntest Du den, so oft vorgeschlagenen, kleinen Waffenschein beantragen. 

Erhältst Du diesen problemlos wird’s wohl auch mit den ersehnten WBKs klappen. 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Quetschkopf:

 was durchaus sein kann, viele Behörden legen das Waffenrecht sehr zu unseren Ungunsten aus da die Politik keine Waffen in privaten Händen haben möchte

Wobei Bayern in der Hinsicht sicher nicht das schlechteste Bundesland ist...

Geschrieben

Nach groben Verfehlungen wie falschparken oder urinieren in der Öffentlichkeit sollte man grundsätzlich nicht mehr über legalen Waffenbesitz nachdenken und sich einem alternativen Hobby wie Modelleisenbahnen widmen. :smile:

Spaß beiseite (wobei der Spaß ja schon fast Realität ist): beantragen und schauen was rauskommt. Im schlimmsten Fall bleibt die Modelleisenbahn.

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 14 Minuten schrieb Quetschkopf:

das scheint ja gängige Praxis zu sein, aber eine Verschwendung der 50€

Kostet laut Topicersteller bei ihm 100 Euro.

Wenn für den kleinen Waffenschein kein praktisches Bedürfnis besteht oder man die Grünen mit steigenden Antragszahlen nicht beunruhigen möchte, würde ich direkt die WBK beantragen.

Bearbeitet von P22
Geschrieben (bearbeitet)
vor 12 Stunden schrieb GustavGans:

Beste Grüße, Gustav

Hallo, Gustav!

Willkommen im Club!

 

Mach es Dir nicht so kompliziert.

Fordere beim Bundesamt für Justiz

https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/Inhalt/Uebersicht_node.html;jsessionid=6A4A9E8D56CEDE7F68E422189E28D192.1_cid386

eine unbeschränkte Selbstauskunft aus dem BZR gem. § 42 BZRG an (nicht Führungszeugnis!!!), es kostet Dich genau einmal das Porto für einen Standardbrief.

Es dauert ca. 10-14 Tage und Du erhältst die selben Informationen wie bei einer Behördenabfrage.

Der BZR-Auszug wird vom BfJ an das für Dich zuständige Amtsgericht geschickt und kann dort von Dir eingesehen werden.

Steht nix drin, dann bist Du "clean" und kannst völlig sorgenfrei bei Deiner zuständigen Behörde die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis beantragen.

 

Viel Erfolg!

 

CM

Bearbeitet von cartridgemaster
Textkorrektur
Geschrieben

Solche Anfragen kommen ja hier immer wieder und sind recht häufig.

 

Hier hat sich der Anfrager ja sogar teilweise vorinformiert.

 

Ist das eine Strategie der Antis oder was kann das sein?

 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Quetschkopf:

@IMI

das scheint ja gängige Praxis zu sein, aber eine Verschwendung der 50€

Ach, als Verschwendung würde ich’s nicht sehen. 

Nach bald 30 Jahren als WBK Inhaber überlege ich mir auch, noch einen kleinen Waffenschein zuzulegen. 

Geschrieben

Hallo Gustav,

ich hatte vor 10 Jahren meine Zuverlässigkeit wegen Insolvensverschleppung, mit allen was da zu gehört verloren, Wbk`s gelb/grün/rot, Sprengstofferlaubnis alles weg.

Habe nach sechs Jahren alles wieder beantragt und alles wieder. Der Antrag auf die rote Wbk läuft noch. Die Verurteilungen waren wesentlich höher als bei Dir.

Also nicht bange machen lassen und gleich die richtige Wbk beantragen. Man kann gegen unsere Beamten sagen was man will, aber die allermeisten gehen exakt nach den gesetzlichen Vorgaben vor.

Viel Glück

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb cartridgemaster:

Es dauert ca. 10-14 Tage und Du erhältst die selben Informationen wie bei einer Behördenabfrage.

Der BZR-Auszug wird vom BfJ an das für Dich zuständige Amtsgericht geschickt und kann dort von Dir eingesehen werden.

Steht nix drin, dann bist Du "clean" und kannst völlig sorgenfrei bei Deiner zuständigen Behörde die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis beantragen.

 

Leider beinhaltet dies keinerlei Auskünfte aus polizeilichen Datenbanken.

Die werden aber bemüht, wenn man einen waffenrechtlichen Antrag stellt.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 15 Minuten schrieb schiiter:

Leider beinhaltet dies keinerlei Auskünfte aus polizeilichen Datenbanken.

Auch da sollte nach spätestens 5 Jahren alles draußen sein, was da nicht mehr hingehört.

Selbiges gilt für das StAVerfReg, soweit keine aktuellen Ermittlungsverfahren anhängig sind.

Dass es in diesem Bereich behördlicherseits einige Defizite gibt, ist allerdings bekannt.

Im Einzelfall wäre dann zu prüfen, ob bei rechtswidrig herangezogenen "Altlasten" ggf. ein Verwertungsverbot i.S.d. § 51 BZRG besteht.

Im vorliegend geschilderten Fall hätte ich aufgrund der einmaligen Verfehlung und des zeitlichen Abstandes keine ernsthaften Bedenken.

 

CM

Bearbeitet von cartridgemaster
Textergänzung
Geschrieben (bearbeitet)

Dagegen muss man tatsächlich selbstständig vorgehen. Die Datenbanken werden selten bereinigt und gesetzliche Vorgaben bleiben unbeachtet.

Allerdings können auch neuere "Erkenntnisse" enthalten sein. Deshalb die Abfrage an die lokale Polizeibehörde (Ruhestörung, Verdacht auf Häusliche Gewalt, Alk, Drogen, etc.)

Alles möglicherweise weit unterhalb der Schwelle BZR, aber zu beachtende Eintragungen.

Man ist also allein mit dem BZR noch lange nicht "auf der sicheren Seite". ;)

Darauf wollte ich nur hinweisen.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 15 Stunden schrieb P22:

Einfach WBK beantragen, sollte sich die Behörde querstellen, dann Anwalt konsultieren. Sollte man sich als Angestellter im Falle des Falles leisten können und hilft mehr als halbseitige Ratschläge im Forum:)

 

RS Versicherung inkl. allg. Verwaltungsrechtsschutz wäre nicht schlecht. Ggfs. abschließen und Antrag auf WBK nach Ablauf der Wartezeit stellen. 

Geschrieben

Wow! Vielen vielen Dank euch allen für eure Antworten! :good:  Hätte nicht mit soviel gutem Input gerechnet, - tolles Forum!

 

vor 1 Stunde schrieb EkelAlfred:

Solche Anfragen kommen ja hier immer wieder und sind recht häufig.

 

Hier hat sich der Anfrager ja sogar teilweise vorinformiert.

 

Ist das eine Strategie der Antis oder was kann das sein?

 

Ich kann dich beruhigen, ich bin kein Troll der Grünen, sondern tatsächlich auf der Suche nach Informationen und Lösungen. Das ich mich vorinformiere ist für mich selbstverständlich, ich möchte eure Zeit ja auch nicht verschwenden.

 

vor 3 Stunden schrieb cartridgemaster:

Hallo, Gustav!

Willkommen im Club!

 

Mach es Dir nicht so kompliziert.

Fordere beim Bundesamt für Justiz

https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/Inhalt/Uebersicht_node.html;jsessionid=6A4A9E8D56CEDE7F68E422189E28D192.1_cid386

eine unbeschränkte Selbstauskunft aus dem BZR gem. § 42 BZRG an (nicht Führungszeugnis!!!), es kostet Dich genau einmal das Porto für einen Standardbrief.

Es dauert ca. 10-14 Tage und Du erhältst die selben Informationen wie bei einer Behördenabfrage.

Der BZR-Auszug wird vom BfJ an das für Dich zuständige Amtsgericht geschickt und kann dort von Dir eingesehen werden.

Steht nix drin, dann bist Du "clean" und kannst völlig sorgenfrei bei Deiner zuständigen Behörde die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis beantragen.

 

Viel Erfolg!

 

CM

Danke, gute Idee! Das werde ich machen.

 

vor 53 Minuten schrieb schiiter:

Dagegen muss man tatsächlich selbstständig vorgehen. Die Datenbanken werden selten bereinigt und gesetzliche Vorgaben bleiben unbeachtet.

Allerdings können auch neuere "Erkenntnisse" enthalten sein. Deshalb die Abfrage an die lokale Polizeibehörde (Ruhestörung, Verdacht auf Häusliche Gewalt, Alk, Drogen, etc.)

Alles möglicherweise weit unterhalb der Schwelle BZR, aber zu beachtende Eintragungen.

Man ist also allein mit dem BZR noch lange nicht "auf der sicheren Seite". ;)

Darauf wollte ich nur hinweisen.

Wie schon gesagt, es gab und gibt sonst keinerlei Vorkomnisse. Aber müßte ich die Löschung des von mir geschilderten Falles aus den polizeilichen Datenbanken selbst veranlassen? Wie geht man da vor? Muss ja nicht sein, dass ich solche Sachen ewig in meiner Akte mit herumschleppe wenn es nicht sein muss.

 

vor 46 Minuten schrieb VP70Z:

RS Versicherung inkl. allg. Verwaltungsrechtsschutz wäre nicht schlecht. Ggfs. abschließen und Antrag auf WBK nach Ablauf der Wartezeit stellen. 

RS Versicherung mit Verwaltungsrechtschutz ist bereits vorhanden und könnte genutzt werden. Ich hoffe natürlich das mir der Klageweg erspart bleibt. Aber gut zu wissen das die Möglichkeit besteht.

 

 

Auch allen anderen die ich hier nicht jetzt nicht zitiert habe vielen Dank! Natürlich muss man jetzt sehen was kommt, aber eure Kommentare bringen in jedem Fall etwas Licht ins Dunkel. Ich muss ja zur WBK Beantragung wie gesagt auch meinen 0er Schrank bestellen, fände es dann sehr unpraktisch einen 120 Kilo Stahlklotz für 800€ im Keller stehen zu haben der mir nichts bringt, daher wollte ich zumindest die Höhe meiner Chancen kennen.

 

Wenn noch jemand einen Input oder Tipp haben sollte bitte gerne her damit.

 

Beste Grüße, Gustav

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb GustavGans:

Ich muss ja zur WBK Beantragung wie gesagt auch meinen 0er Schrank bestellen, fände es dann sehr unpraktisch einen 120 Kilo Stahlklotz für 800€ im Keller stehen zu haben der mir nichts bringt,

Nein, nein, NEIN.

Wer hat Dir denn den Quatsch aufgebunden? Donald Ducks Neffen?

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb carcano:

Nein, nein, NEIN.

Wer hat Dir denn den Quatsch aufgebunden? Donald Ducks Neffen?

Grüne WBK: Hier können Jäger, Erben, Sportschützen und Waffenscheinbesitzer mehrschüssige Pistolen und Revolver (auch Kleinkaliber), halbautomatische Langwaffen wie Selbstladebüchsen und Selbstladeflinten sowie Repetierflinten erworben werden. Jede Waffe muss vorher einzeln bei der zuständigen Behörde beantragt werden.

Voraussetzungen

  • Der Antragsteller muss für den Erwerb und Besitz von Kleinkaliberwaffen das 18. Lebensjahr bzw. für großkalibrige Waffen das 21. Lebensjahr vollendet haben.
  • Bei Personen, die unter 25 Jahre sind und eine Großkaliberwaffe beantragen wollen, muss ein psychologisches Gutachten vorgelegt werden. 
  • Eine Mitgliedschaft in einem Sportschützenverein – mindestens seit 12 Monaten und Mitglied in einem anerkannten Schießsportverband muss bestehen. 
  • Der Antragsteller muss die erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzen – wird von der zuständigen Behörde geprüft.
  • Er muss die erforderliche Sachkunde sowie ein Bedürfnis nachweisen. Ausnahme: Bei Erben werden keine Sachkunde- (§ 7 WaffG) und Bedürfnisnachweise gefordert. 
  • Es muss der Nachweis über die sichere Aufbewahrung der Waffen erbracht werden (Foto vom Typenschild oder Kaufvertrag vom Tresor).

 

Das ist zumindest mein aktueller Wissenstand - lasse mich aber gerne belehren.

 

Beste Grüße, Gustav

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Harald B.:

Hallo Gustav,

ich hatte vor 10 Jahren meine Zuverlässigkeit wegen Insolvensverschleppung, mit allen was da zu gehört verloren, Wbk`s gelb/grün/rot, Sprengstofferlaubnis alles weg.

Habe nach sechs Jahren alles wieder beantragt und alles wieder. Der Antrag auf die rote Wbk läuft noch. Die Verurteilungen waren wesentlich höher als bei Dir.

Also nicht bange machen lassen und gleich die richtige Wbk beantragen. Man kann gegen unsere Beamten sagen was man will, aber die allermeisten gehen exakt nach den gesetzlichen Vorgaben vor.

Viel Glück

Puh. Hut ab, dass Du es geschafft hast. 

Geschrieben
vor 20 Minuten schrieb GustavGans:
Das ist zumindest mein aktueller Wissensstand

Unwissensstand.
Natürlich erwirbt man einen Tresor nicht auf Glück. Sondern man erwirbt ihn, BEVOR man aufgrund der vorhandenen Erlaubnis DIE WAFFE ERWIRBT.

Carcano

Geschrieben

Hallo Gustav,

Du brauchst keinen Waffenschrank bei der Beantragung! Ich habe vor einem Jahr bei der Neubeantragung meiner Wbk`s, in der Zeile wo ich die Aufbewahrung nachweisen soll, folgendes geschrieben. Mit Erteilung der Wbk, spätestens beim Kauf einer Waffe, werde ich mir einen Waffenschrank mit der erforderlichen Sicherheitsstufe zulegen.

Den Kauf werde ich Ihnen dann umgehend durch den Kaufvertrag/ Foto nachweisen.

Das ist alles.

Gruß, Harald

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