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IGNORED

"Bewaffnet Euch" - Waffen weg - Skandalurteil ?


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Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb LordKitchener:

Aber in der Schule heißt es doch, dass wir in einem Rechtsstaat leben und man hier alles sagen darf!!! Nur in Ländern wo der böse Putin, Xi oder Trump regiert darf man nicht alles sagen.

Sind Merkel & Co also doch keine lupenreinen Demokraten?

Ich bin verwirrt! Und die Schüler in den Schulen sowieso!

 

Das öffentliche zweifeln an unserer Demokratie und an Fr. Merkel könnte villeicht schon wieder Zweifel an der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit zur Folge haben, weshalb ich davon abrate.

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb LordKitchener:

Aber in der Schule heißt es doch, dass wir in einem Rechtsstaat leben und man hier alles sagen darf!!! Nur in Ländern wo der böse Putin, Xi oder Trump regiert darf man nicht alles sagen.

In der Schule haben auch unsere Englischlehrer, Gott habe sie vermutlich selig, jedes (!) Schulhalbjahr mit Pipi in den Augen vom Hyde Park und der speakers corner erzählt. Gut, hat sich seit wenigen Wochen auch überholt. Aber damals habe ich mich immer gewundert und gedacht, das darf man doch bei uns auch! Aber da war ich halt ein dummes Kind und Herr Filbinger als Ministerpräsident Chef der Lehrer.

Geschrieben
vor 21 Stunden schrieb karlyman:

 

Na klar. Das Grundrecht (s. Art. 13 GG) wird ja auch keeiinesfalls angetastet...

Nur gibt es eben, wenn man nicht freiwillig  darauf verzichtet, anschließend verwaltungsrechtlich "auf die Finger".

 

Eben nicht. Dir werden nämlich ausdrücklich alternativen erlaubt.

Das Gericht bestätigt ebenfalls die Unverletzlichkeit der Wohnung.

Geschrieben

Man verweigere mal, ausschließlich auf Art. 13 GG gestützt, die Durchführung der Aufbewahrungskontrolle nach § 36 Abs. 3 WaffG (vorausgesetzt alle Voraussetzungen dafür liegen vor).

Klar kann man das, zunächst mal....

Auf die großzügige (verwaltungsrechtliche) Anerkennung der Alternativen durch die zuständige Waffenbehörde wäre ich gespannt.

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb LordKitchener:

Aber in der Schule heißt es doch, dass wir in einem Rechtsstaat leben und man hier alles sagen darf!!! Nur in Ländern wo der böse Putin, Xi oder Trump regiert darf man nicht alles sagen.

Sind Merkel & Co also doch keine lupenreinen Demokraten?

Ich bin verwirrt! Und die Schüler in den Schulen sowieso!

DIe Meinungsfreiheit wurde ja auch keinesfalls berührt. Die Aussage darf auch bestimmt stehen bleiben und wiederholt werden.

Das Grundrecht bleibt also unangetastet.

Die waffenrechtliche Zuverlässigkeit wurde beurteilt (§5WaffG)

Zitat

bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie

a)Waffen oder Munition missbräuchlich oder leichtfertig verwenden werden,

b)mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren werden,

Dieses recht diffuse Gebilde wird uns in Zukunft noch eingehender beschäftigen.

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb schiiter:

Dieses recht diffuse Gebilde wird uns in Zukunft noch eingehender beschäftigen.

 

Davon bin ich auch überzeugt. Damit ist vieles machbar. Fast eine juristische/verwaltungsrechtliche "Wundertüte".

Geschrieben (bearbeitet)
vor 11 Minuten schrieb karlyman:

Man verweigere mal, ausschließlich auf Art. 13 GG gestützt, die Durchführung der Aufbewahrungskontrolle nach § 36 Abs. 3 WaffG (vorausgesetzt alle Voraussetzungen dafür liegen vor).

Klar kann man das, zunächst mal....

Auf die großzügige (verwaltungsrechtliche) Anerkennung der Alternativen durch die zuständige Waffenbehörde wäre ich gespannt.

Nun. Das ist eben die Fehldeutung. Deine getroffenen Massnahmen hast du nachzuweisen. Nur darf die Behörde (zwangsweise) nur zur Verhütung...Wohnräume betreten.

Dir bleibt also dein Grundrecht erhalten. Du musst sie nicht hereinlassen.

Die Alternativen sind ja im Urteil benannt und du kannst sie nachlesen.

Des Weiteren wurde bislang überhaupt nicht versucht, das ganze gerichtlich mal bis zum Ende durchlaufen zu lassen.

Es bleibt also offen, ob das Gesetz soweit korrekt formuliert ist oder eben einen Zwang zur Aufgabe eines Grundrechts entfaltet.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben (bearbeitet)

Damit bleibt es aber offen, ob oder ob eben nicht ;) Ich finde die Behauptung der gerichtlich gedeckten Grundrechtsverweigerung daher auch nicht korrekt.

Das ist aus meiner Sicht eben nicht der Fall. Das Grundrecht wird im Urteil auch explizit genannt.

 

Insgesamt gitb es also nur Foreninteresse, aber eben nicht in der realen Welt.

 

 

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 39 Minuten schrieb heletz:

 

 

Was soll sich denn da überholt haben?   :confused:

 

Der Pegida-Lutz wollte im Hyde Park eine Rede halten, wurde aber noch am Flughafen festgesetzt und in eine Abschiebeeinrichtung gebracht.

Geschrieben
vor 17 Minuten schrieb Falleen:

Der Pegida-Lutz wollte im Hyde Park eine Rede halten, wurde aber noch am Flughafen festgesetzt und in eine Abschiebeeinrichtung gebracht.

 

 

Das weiß ich. Auch Sellner hatte es zuvor versucht.

 

Aber meine Frage war, was sich da "überholt" haben soll.

 

Die Maßnahem der Briten waren überhaupt nichts Neues, denn auf Reisefreizügigkeit in der EU hatten die noch nie Lust.

 

Genau so wie Lügen-Lutz und Sellner das immer fordern.

 

Und kriminelles Ausländer-Pack (nichts anderes sind Sellner und Bachmann nämlich in ihren Augen) haben weder Einreise- noch Rederecht.

 

Das war schon vor 10 Jahren so und es war schon vor 20 Jahren so. Eben nichts Neues.

 

Übrigens auch das eine Forderung der Pegidioten.

 

Inländer haben nunmal Rechte, die Ausländer nicht haben, und kriminelle Ausländer schon gleich gar nicht.

Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb heletz:

[...]

Inländer haben nunmal Rechte, die Ausländer nicht haben, und kriminelle Ausländer schon gleich gar nicht.

Das mag für die Briten gelten...

Geschrieben
Gerade eben schrieb fa.454:

Das mag für die Briten gelten...

 

Das brauchst Du nicht grün einzufärben.

 

Auch bei uns hat nur die vollen Grundrechte, wer einen deutschen Paß bzw. die Staatsangehörigkeit hat.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 27 Minuten schrieb heletz:

 

Und kriminelles Ausländer-Pack (nichts anderes sind Sellner und Bachmann nämlich in ihren Augen) haben weder Einreise- noch Rederecht.

Zu dem Rede-Versuch Sellners in GB/London sagt Wiki folgendes, Zitat:

"2017 war Sellner maßgeblich an der Aktion Defend Europe beteiligt. Im März 2018 wollte er nach eigenen Angaben eine Rede über „Meinungsfreiheit in der modernen Welt“ am Speakers’ Corner in London halten. Am 9. März wurde Sellner am Flughafen London-Luton festgenommen und ihm wurde die Einreise von den britischen Behörden untersagt. Die Behörden teilten Sellner, seiner Freundin Brittany Pettibone und der Alt-Right Aktivistin und Journalistin Lauren Southern, die sich mit ihnen hatte treffen wollen, mit, dass sie eine Bedrohung für die fundamentalen Interessen der Gesellschaft seien. Nachdem man sie zwei Tage festgehalten hatte, wurde alle drei abgeschoben."

 

 

Waren die Inhalte dieser Rede bekannt?

Vielleicht war das Ganze als demonstratives Kunstprojekt über die Handhabung der "Meinungsfreiheit in der modernen Welt" gedacht...

Wir stehen rätselnd davor. 

 

 

Bearbeitet von karlyman
Geschrieben (bearbeitet)
vor 33 Minuten schrieb heletz:

Das brauchst Du nicht grün einzufärben.

Das Grün war nur für Dich, [bitte keine Klarnamen].

Schließlich ziehst Du nachweislich (s.o.) die richtigen Schlüsse...

 

Bearbeitet von knight
Geschrieben
Gerade eben schrieb karlyman:

Vielleicht war das Ganze als demonstratives Kunstprojekt über die Handhabung der "Meinungsfreiheit in der modernen Welt" gedacht...

 

Das Nazi-Gesocks z.B. versucht in letzter Zeit häufiger, seine Aktionen als "Kunst" oder "Satire" darzustellen (Rüdi, der Entenkönig zum Beispiel).

 

Das geht jedesmal fehl, weil die Behördenvertreter auch nicht ganz dämlich sind.

 

Sellner wurde im Vorfeld von der Botschaft Ihrer Majestät mitgeteilt, man wolle keine rechtsextremen Volksverhetzer im Land.

 

Er ist trotzdem geflogen.

 

Bachmann wollte wohl so eine ähnliche Geistesgröße in GB treffen (hab aber den Namen vergessen), wovon die Briten not amused waren.

Tascha ...

Geschrieben

Das mit dem Kunstprojekt über "Meinungsfreiheit" ist pure Spekulation, entbehrt aber angesichts des Verlaufs nicht einer gewissen Ironie.

Sei's drum.

Interessieren würden mich trotzdem die auf Sellner bezogenen Vorwürfe bezüglich (s)eines kriminellen  Wesens...

Da muss ja strafrechtlich etwas Handfestes dahinterstecken.

Geschrieben
Gerade eben schrieb karlyman:

Interessieren würden mich trotzdem die auf Sellner bezogenen Vorwürfe bezüglich (s)eines kriminellen  Wesens

 

 

Dazu darfst Du Dich gerne an die Botschaft Ihrer Majestät wenden!

Geschrieben
vor 26 Minuten schrieb karlyman:

 

Was waren konkret die kriminellen Handlungen, die im Fall von Sellner gegen seine GB-Einreise sprachen?

Gedeankenverbrechen en Masse.

Geschrieben (bearbeitet)

Was haben die denn vorliegen, hölletz?

Du würdest doch nie einfach nur etwas unbewiesenes oder falsches behaupten :rotfl2:

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 31 Minuten schrieb heletz:

 

Auch bei uns hat nur die vollen Grundrechte, wer einen deutschen Paß bzw. die Staatsangehörigkeit hat.

 

Leider wird die deutsche Staatsbürgerschaft in der BRD jedem dahergelaufenen Lumpen schnell geschenkt.

 

Ist halt besser für die Kriminalstatistik und die Lückenpresse.

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