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IGNORED

PUG III SKS Bullpup in Deutschland legal?


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Geschrieben
Hallo liebe Schützenkollegen,
 
Ohne hier den Sinn oder Unsinn dieses Projektes zu diskutieren habe ich folgendes Anliegen und bitte um rechtliche Evaluierung durch unsere Erfahrenden Mitglieder:
 
Ist es RECHTLICH möglich eine SKS Simonov, welche nach BKA Feststellungsbescheid vom 18.03.2016 zum sportlichen Schießen zugelassen ist, da sie durch Abnahme des Bajonetts sichtlich von dem vollautomatischem Model 68 unterschieden werden kann, in eine Bullpup (PUG III) umzubauen?
 
Laut Feststellungsbescheid vom 23.08.2017 SKS Tapco Tactical Schaft ist keine Verwechslung mehr mit dem Modell 68 möglich und es ist daher sportlich zugelassen.
 
Daraus könnte man Schlussfolgern, dass dies auch auf einen Bullpup Schaft zutrifft, da dann überhaupt keine Gemeinsamkeit vom Aussehen her mit dem Model 68 bestehen würde.
 
Doch dann kommt der Paragraph 6 vom AWaffV ins Spiel oder nicht?
 
Den Anschein einer Kriegswaffe wie im 6 (1) 2. AWaffV gefordert damit die unterpunkte a-c überhaupt zur Anwendung kommen erfüllt die SKS laut BKA bescheid ja nicht.
Denn schon mit dem Tapco Schaft gibt es keine Ähnlichkeit zur Model 68 mehr.
 
Mit dem PUG III SKS Bullpup Schaft wäre sie genau 68cm lang, Lauflänge bleibt ja unverändert.
Die min. 60cm Gesamtlänge nach Anlage 1 Abschnitt 1 zum WaffG Unterpunkt  2.5 wäre damit auch erfüllt.
 
An sich würde ich zum Ergebnis kommen, dass eine Bullpup SKS erlaubt ist.
Doch stutzig macht mich die Tatsache das weder von der SKS, noch Ruger10/22 oder anderen klassikern die Bullpup Schäfte in Deutschland verkauft werden.
 
Vielleicht habe ich etwas übersehen, ich bin erst 1,5 Jahre in diesem Sport tätig und hoffe daher auf gute Unterstützung durch unsere Erfahrenden Mitglieder.
 
Vielen herzlichen Dank für eure Hilfe und Zeit schonmal im Voraus.
Geschrieben
vor 48 Minuten schrieb Tamanegi:
Mit dem PUG III SKS Bullpup Schaft wäre sie genau 68cm lang, Lauflänge bleibt ja unverändert.
Die min. 60cm Gesamtlänge nach Anlage 1 Abschnitt 1 zum WaffG Unterpunkt  2.5 wäre damit auch erfüllt.

hülsenlänge ist aber unter 40mm, daher die darauf folgende "anscheinsproblematik" für sportschützen!!!

Geschrieben
vor 27 Minuten schrieb HangMan69:

hülsenlänge ist aber unter 40mm, daher die darauf folgende "anscheinsproblematik" für sportschützen!!!

Das ist punkt c vom Absatz 1 Nummer 2.

Dieser Unterpunkt tritt nur in Kraft, WENN der Nummer 2 bereits erfüllt ist.

 

Von der Rechtlichen Prüfung her schaut man ist diese Waffe einer Kriegswaffe ähnlich..JA, dann muss Sie noch eine der Dreiunterpunkte erfüllen um vom sportlichen Schießen ausgeschlossen zu sein.

 

Da die SKS laut BKA Feststellungsbescheid aber keiner Kriegswaffe mehr ähnliche sieht mit Tapco Schaft oder Bullpup Schaft erfüllt Sie nichtmal den Absatz 1 Nummer 2 da brauch man dann die Unternummern a-c nicht prüfen.

 

Oder habe ich da einen Denk fehler?

 

1) Vom sportlichen Schießen sind ausgeschlossen 

2.
halbautomatische Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen ist, wenn
a)
die Lauflänge weniger als 42 Zentimeter beträgt,
b)
das Magazin sich hinter der Abzugseinheit befindet (so genannte Bul-Pup-Waffen) oder
c)
die Hülsenlänge der verwendeten Munition bei Langwaffen weniger als 40 Millimeter beträgt;
Geschrieben (bearbeitet)
vor 32 Minuten schrieb Tamanegi:

Oder habe ich da einen Denk fehler?

ja...

 

denn auch eine ruger 10/22 ist keine "kriegswaffe", sobald du sie aber "optisch" so veränderst das sie äusserlich einer entsprechen könnte, schlägt der anschein zu!!!

 

und dieses "optisch entsprechen" ist eine "auslegungssache" und muss KEINER in wirklichkeit existierender "kriegswaffe" entsprechen!

Bearbeitet von HangMan69
Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb HangMan69:

ja...

 

denn auch eine ruger 10/22 ist keine "kriegswaffe", sobald du sie aber "optisch" so veränderst das sie äusserlich einer entsprechen könnte, schlägt der anschein zu!!!

 

und dieses "optisch entsprechen" ist eine "auslegungssache" und muss KEINER in wirklichkeit existierender "kriegswaffe" entsprechen!

Um als Anscheinskriegswaffe deklariert zu werden muss sie einer Kriegswaffe ähnlich sehen. Kriegswaffen stehen im Kriegswaffenkontrollgesetz und darunter fallen alle Vollautomatischen Waffen, weswegen die SKS45 einen BKA Feststellungsbescheid braucht, da Sie fast 1zu1 wie das Model 68 (Vollautomatisches chinesische SKS) aussieht.

 

Natürlich sind AR 15, M4 klassische Kriegswaffen und wenn du eine Waffe auf "Tacticool" umbauen möchtest kommst du oft nahe an das Aussehen der M4.

 

Im Bescheid zur Aug Sport steht drinn, dass als Unterscheidungsmerkmal zur Kriegswaffe AuG Z kein Vordergriff oder mehr als 10Schuss (egal ob begrenzt) angebaut werden darf, damit sie für das sportliche Schießen zugelassen ist.

 

Und mit diesem "Anscheinsparagraphen" hat sixh ja auch was getan weswegen man nun seine grauen SL8 einen G36 (Kriegswaffe) look geben darf

 

 

Ich brauche Paragraphen Leute nicht Meinungen oder unbelegte Aussagen.

Geschrieben

Und durch den neuen Paragraph 6 AWaffV sind halbautomatische Anscheinskriegswaffe nur verboten, wenn Sie:

Mehr als 10Schuss Magazin, das Magazin vor dem Abzug (Bullpup, AuG), Munition kürzer als 40mm (weswegen es keine .22 AR, AK Clone ohne Feststellungsbescheid gibt), oder der Lauf weniger als 42cm misst.

 

Dieser neue hat den alten Anscheinsparagraphen aufgehoben.

 

 

Würde die Bullpup einer Vollautomatischen Kriegswaffe ähnlich sehen wäre Sie fürn Spirt verboten wegen dem Bullpup design und der 7,62x39mm Munition.

 

Aber laut meines Wissens sieht dieser PUG III Schaft keiner anderen Vollautomatischen Bullpup ähnlich.

Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb Tamanegi:

 Kriegswaffen stehen im Kriegswaffenkontrollgesetz und darunter fallen alle Vollautomatischen Waffen,

Das ist so nicht richtig,

es gibt auch vollautomatische Waffen,

die "nur" verbotene waffen nach dem WaffG sind.

 

Und es gibt auch halbautomatische waffen, die Kriegswaffen sind.

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Geschrieben
vor 41 Minuten schrieb Tamanegi:

Ich brauche Paragraphen Leute nicht Meinungen oder unbelegte Aussagen

da du ja alles anscheinend besser zu wissen meinst musst du dich wohl oder übel ans bka wenden,

denn die sind es die letztlich darüber entscheiden ob es für spoties hundefui oder i.o. ist!!!

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Olt d.R.:

Das ist so nicht richtig,

es gibt auch vollautomatische Waffen,

die "nur" verbotene waffen nach dem WaffG sind.

 

Und es gibt auch halbautomatische waffen, die Kriegswaffen sind.

Jup, tut mir Leid habe nicht zwischen verboten und Kriegswaffen differenziert. Natürlich ist nicht jeder HA auch eine Kriegswaffe, da hast du recht.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 13 Stunden schrieb Tamanegi:

Jup, tut mir Leid 

Ich versuch's auch mal.

Die BKA-Bescheide sind immer Einzel-Prüfungen.

Das heißt, wenn Du ein Gewehr hast, das es so noch nicht gegeben hat, müsste überprüft werden, ob es (für den Laien) wie eine VA-Kriegswaffe aussieht und dann folgt die Prüfung auf die Kriterien des "kleinen" Anscheins.

Dazu greift das BKA, wenn es kein reales Vorbild gibt, gerne auf die alten Kriterien des "alten" Anscheinsparagraphen zurück. Maßgeblich ist also nicht, ob der Schaft alleine zulässig wäre, oder die Grundwaffe in anderer Konfiguration OK wäre.

 

In dem von Dir verlinkten Bild sehe ich die folgenden "alten" Merkmale:

- Mündungsfeuerdämpfer

- Rippen zur Kühlung des Laufs

- Herausstehendes Magazin, Länger als der Griff

- Vorrichtung zum Aufstützen (Zweibein)

- Vordergriff vor dem Abzug

- Freistehender Pistolengriff

- verstellbarer Hinterschaft

 

Das sind nach meiner Einschätzung zu viele einschlägige Kriterien, um auf die Frage "sieht's böse aus?" ein treues, aufrichtiges Kopfschütteln zu erlangen.

Somit schlägt dann also doch der §6AWaffV zu, und dann kommt Bauart und Hülsenlänge hinzu und nehmen es dem Sport-Enthusiasten weg.

 

Dasselbe Problem hast Du, wenn Du an die HK USC einen Klappschaft anbaust. Die USC ist OK, ein Klappschaft an einem Repetierer ist OK, Sogar ein Klappschaft an einem "bösen" Gewehr wie dem Bushmaster ACR wäre OK. Es ist doof, aber mach uns nicht dafür verantwortlich. wir berichten nur darüber, wie es läuft. Wenn Du es nicht glaubst, schick doch die Bilder zum BKA und zahle 50,-€ für einen Einzel-Bescheid.

Bearbeitet von Tyr13
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Tyr13:

Ich versuch's auch mal.

Die BKA-Bescheide sind immer Einzel-Prüfungen.

Das heißt, wenn Du ein Gewehr hast, das es so noch nicht gegeben hat, müsste überprüft werden, ob es (für den Laien) wie eine VA-Kriegswaffe aussieht und dann folgt die Prüfung auf die Kriterien des "kleinen" Anscheins.

Dazu greift das BKA, wenn es kein reales Vorbild gibt, gerne auf die alten Kriterien des "alten" Anscheinsparagraphen zurück. Maßgeblich ist also nicht, ob der Schaft alleine zulässig wäre, oder die Grundwaffe in anderer Konfiguration OK wäre.

 

In dem von Dir verlinkten Bild sehe ich die folgenden "alten" Merkmale:

- Mündungsfeuerdämpfer

- Rippen zur Kühlung des Laufs

- Herausstehendes Magazin, Länger als der Griff

- Vorrichtung zum Aufstützen (Zweibein)

- Vordergriff vor dem Abzug

- Freistehender Pistolengriff

- verstellbarer Hinterschaft

 

Das sind nach meiner Einschätzung zu viele einschlägige Kriterien, um auf die Frage "sieht's böse aus?" ein treues, aufrichtiges Kopfschütteln zu erlangen.

Somit schlägt dann also doch der §6AWaffV zu, und dann kommt Bauart und Hülsenlänge hinzu und nehmen es dem Sport-Enthusiasten weg.

 

Dasselbe Problem hast Du, wenn Du an die HK USC einen Klappschaft anbaust. Die USC ist OK, ein Klappschaft an einem Repetierer ist OK, Sogar ein Klappschaft an einem "bösen" Gewehr wie dem Bushmaster ACR wäre OK. Es ist doof, aber mach uns nicht dafür verantwortlich. wir berichten nur darüber, wie es läuft. Wenn Du es nicht glaubst, schick doch die Bilder zum BKA und zahle 50,-€ für einen Einzel-Bescheid.

Wow danke für deine ausführliche Antwort.

Also kostet der Bescheid nur 50€? Ich hatte was von 400€ gelesen.

 

Gut das Bild ist nur Beispielhaft, ich würde keinen Mündungsfeuerdämpfer und wie im AUG z Sport Bescheid geregelt auch keinen Vordergriff und nir ein kurzes 10 Schuss Magazin verwenden. Der Hinterschaft ist leider nicht verstellbar, in dem liegt das System. 

 

Gut die Kühltillen krieg ich wohl nicht weg, aber recht herzlichen Dank für deine Antwort.

 

Ich jetzt mal nem Kollegen in der zuständigen Abteilung des BKA's geschrieben, mal sehen zu welchem Entschluss er gelangt.

Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb CZM52:

Trotz deines Ton‘s eine letzte Hilfe, mehr brauchst hier wohl nicht mehr zu erwarten...

 

 

besorg dir das Urteil zum CZ V22 und Versuch es zu verstehen 

Wow ein großes Dankeschön auch an dich.

Das ist genau was ich gesucht habe, es Sieht aus wie ein Colt16/AR15 hat aber ein komplett anderes System, und ist ohne Mündungsfeuerdämpfer, Vordergriff, Kühlungsrippem und mit max 10 Schuss Magazin für das sportliche schießen zugelassen. 

Obwohl es optisch der Kriegswaffe sehr ähnelt und nach 6 AWaffV unter 40mm Patronen länge hat.

 

Dann müsste es doch mit der SKS Bullpup gar kein Problem sein, da sie keiner Kriegswaffe nachgeahmt ist (im Bullpup Schaft verbaut) ...nur die Kühlungsschlitze könnten Probleme machen.

 

Aber wenn so eine Waffe wie die CZ22 im Kriegswaffen look es schafft bin ich positive das die SKS Bullpup auch erlaubt sein wird.

 

Jetzt muss ich nur noch den Brief vom BKA abwarten.

 

Nochmals vielen Dank CZM52

Geschrieben

Das BKA hat ja auch mit der 9mm AR-Kanone von HERA Schwierigkeiten gemacht. Sie haben einen Bescheid erteilt für die Vorführwaffe mit rundem Vorderschaft und Festschaft hinten. In dem Bescheid stand dann bereits drin, daß man an dieses Gewehr kein Zweibein montieren darf, weil dann wär's böse. HERA hat das Gewehr dann mit einem achteckigen Vorderschaft mit Riffelungen ausgeliefert, und schon war das BKA wieder auf dem Dampfer: "Böses Gewehr"

 

Wie gesagt: Löse Dich von den Realitäten des SKS, es muss alles keinen Sinn machen oder logisch oder folgerichtig sein. Bull-Pup Konstruktionen sind nicht erwünscht, wo man kann, wird der Nanny-Staat sie vergrämen.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Tyr13:

Das BKA hat ja auch mit der 9mm AR-Kanone von HERA Schwierigkeiten gemacht. Sie haben einen Bescheid erteilt für die Vorführwaffe mit rundem Vorderschaft und Festschaft hinten. In dem Bescheid stand dann bereits drin, daß man an dieses Gewehr kein Zweibein montieren darf, weil dann wär's böse. HERA hat das Gewehr dann mit einem achteckigen Vorderschaft mit Riffelungen ausgeliefert, und schon war das BKA wieder auf dem Dampfer: "Böses Gewehr"

 

 

Ganz so wie Du schreibst war das nicht. Die ausgelieferte Variante hat und hatte immer keinen Anschein. Nur ein verwirrter WO-User hat ein riesiges Chaos verursacht....

Geschrieben

Irgendwie wäre ich da versucht, einmal eine Kanone konsequent im Sperrelement-Look zu bauen. Penisförmiger Vorderschaft, penisförmiger Pistolengriff, penisförmige Bremse. Cerakote in den entsprechenden Farben. Der Rest dann so böse tacticool wie möglich. Da soll dann mal einer sagen, das sehe aus wie eine Kriegswaffe, und daß irgendwo außerhalb eines Schwulenpornos Soldaten auch nur in der Vorstellungswelt mit so was gesehen werden könnten...

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