Zum Inhalt springen
IGNORED

Unerlaubter Waffenbesitz und WBK


Captain-Crazy

Empfohlene Beiträge

Na ja also grundsätzlich führt sein Fall ja nicht zu regelunzuverlässigleit . Das muss ja auch mal gesagt werden!

 

Wie du dich mit so einem kindermesser verteidigen willst ist mir allerdings schleierhaft.....

 

Trotzdem interessiert mich warum wurdest du durchsucht? 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Minute schrieb kulli:

Na ja also grundsätzlich führt sein Fall ja nicht zu regelunzuverlässigleit . Das muss ja auch mal gesagt werden!

 

Wie du dich mit so einem kindermesser verteidigen willst ist mir allerdings schleierhaft.....

 

Trotzdem interessiert mich warum wurdest du durchsucht? Das Messer sollte zur Abschreckung dienen und passte besser in die Tasche als ein Beil. Cs Gas sollte den Rest tun. 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Zuerst mal ist das hier kein Chat, wo alle darauf warten fundierte Auskünfte zu geben.

Weiterhin kommt es eher sehr selten vor, dass man beim spazieren gehen oder warten an der Bushaltestelle plötzlich kontrolliert und durchsucht wird. Da fehlt also schon mal ein wesentlicher Bestandteil der Geschichte.

 

Edit: Messer zur „Abschreckung“ ja, das ist genau die richtige Einstellung für potentielle WBK- Inhaber. Hoffentlich auf den Beamten auch so gesagt?

Bearbeitet von Oneshot
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

 

vor 2 Minuten schrieb alzi:

nö hast Du nicht, denn sonst hättest Du dafür die richtige Rubrik gewählt!

 

....wie sich mal wieder zeigt, ja!

Sorry, ich hänge nicht den ganzen Tag in irgendwelchen Foren und kenne mich nicht aus. Und wie es in den Wald hinein schallt, so schallt es wieder raus. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 4 Minuten schrieb Oneshot:

Zuerst mal ist das hier kein Chat, wo alle darauf warten fundierte Auskünfte zu geben.

Weiterhin kommt es eher sehr selten vor, dass man beim spazieren gehen oder warten an der Bushaltestelle plötzlich kontrolliert und durchsucht wird. Da fehlt also schon mal ein wesentlicher Bestandteil der Geschichte.

 

Nein, fundierte Auskünfte gibt es hier nicht, dafür bekommen die "Neuen" direkt mal gezeigt wo der Hammer hängt. Danke, ich werde mich woanders erkundigen. Die Asozialen bleiben hier lieber unter sich. Einen schönen Tag noch.

 

Menschen sind frech und dreist. Dieses Forum ist der beste Beweis!

Bearbeitet von Captain-Crazy
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 45 Minuten schrieb Captain-Crazy:

Die Klinge ist 8 cm lang und das Messer geht seitlich auf.....https://www.asmc.de/search/q/Springmesser BlackField Carbon

 

Du hast hier einfach "Pech" gehabt. Das Führverbot haben die wenigsten auf dem Schirm. Auf der asmc-Seite gibt es übrigens unter dem Messer einen Verweis "Hier finden Sie die gesetzlichen Bestimmungen". Wenn man schon weiß, was man sucht, dann findet man auch das Führverbot.

Was die Waffenbehörde daraus macht, wird man sehen. Ich würde an deiner Stelle erst nach Abschluß der Sache einen Antrag stellen und mit guter anwaltlicher Beratung ein Verfahren wegen dem Messer möglichst abzubügeln, wenn es geht. Mehr lässt sich ja hier aus der Ferne sowieso nicht sagen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 40 Minuten schrieb Captain-Crazy:

Nein, fundierte Auskünfte gibt es hier nicht, dafür bekommen die "Neuen" direkt mal gezeigt wo der Hammer hängt. Danke, ich werde mich woanders erkundigen. Die Asozialen bleiben hier lieber unter sich. Einen schönen Tag noch.

 

Menschen sind frech und dreist. Dieses Forum ist der beste Beweis!

Hi Captain,

der Tipp von .450 Bushmaster ist gut. Auf jeden Fall einen guten Anwalt

(ggf. Fachanwalt für Strafrecht) nehmen. Ggf. ist es noch möglich die

Sache im Anfangsstadium abzubügeln. Z.B. dass die Polizei die Ermittlungen

einstellt und nicht an die StA. abgibt. Es wäre fast zu viel des Glückes wenn

die Polizei die Sache noch nicht in das Kriminalaktenregister aufgenommen hat.

Dann wäre die Waffenrechtliche Weste komplett weiß geblieben.

 

Das sind allerdings grundsätzliche Anmerkungen.

Ein gewichtiges Kriterium ist allerdings der Grund aus dem die Polizei

auf das Messer aufmerksam wurde bzw. warum es überhaupt zu der

Sicherstellung gekommen ist. Warum hüllst du dich diesbezüglich in

Schweigen?   Eine genaue Schilderung in einem öffentlichen Forum

ist bei laufenden Ermittlungen nicht ratsam.

Die Örtlichkeit könntest du aber gefahrlos preisgeben.

Einlasskontrolle Disco, Konzert, Faschingsveranstaltung = schlecht

Waldspaziergang, allgemeine Fahrzeugkontrolle, Fahrt zu einer Baustelle

= weniger schlecht  

 

Dein konkreter Fall zeigt allerdings dass es gerade für einen angehenden

Waffenbesitzer sehr ratsam ist, sich vor dem Kauf von Erlaubnisfreien

Waffen von einem Fachmann beraten zu lassen.

Manchmal ist der Kauf in einem Fachgeschäft besser als über das

Internet bestellen. Denn wenn man in einem Fachgeschäft falsch

beraten wird könnte man sich sogar auf einen Unvermeidbaren

Verbotsirrtum berufen.

 

Viel Glück und viele Grüße

 

oswald

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 11 Minuten schrieb Merkava3:

Hi Captain,

der Tipp von .450 Bushmaster ist gut. Auf jeden Fall einen guten Anwalt

(ggf. Fachanwalt für Strafrecht) nehmen. Ggf. ist es noch möglich die

Sache im Anfangsstadium abzubügeln. Z.B. dass die Polizei die Ermittlungen

einstellt und nicht an die StA. abgibt. Es wäre fast zu viel des Glückes wenn

die Polizei die Sache noch nicht in das Kriminalaktenregister aufgenommen hat.

Dann wäre die Waffenrechtliche Weste komplett weiß geblieben.

 

Das sind allerdings grundsätzliche Anmerkungen.

Ein gewichtiges Kriterium ist allerdings der Grund aus dem die Polizei

auf das Messer aufmerksam wurde bzw. warum es überhaupt zu der

Sicherstellung gekommen ist. Warum hüllst du dich diesbezüglich in

Schweigen?   Eine genaue Schilderung in einem öffentlichen Forum

ist bei laufenden Ermittlungen nicht ratsam.

Die Örtlichkeit könntest du aber gefahrlos preisgeben.

Einlasskontrolle Disco, Konzert, Faschingsveranstaltung = schlecht

Waldspaziergang, allgemeine Fahrzeugkontrolle, Fahrt zu einer Baustelle

= weniger schlecht  

 

Dein konkreter Fall zeigt allerdings dass es gerade für einen angehenden

Waffenbesitzer sehr ratsam ist, sich vor dem Kauf von Erlaubnisfreien

Waffen von einem Fachmann beraten zu lassen.

Manchmal ist der Kauf in einem Fachgeschäft besser als über das

Internet bestellen. Denn wenn man in einem Fachgeschäft falsch

beraten wird könnte man sich sogar auf einen Unvermeidbaren

Verbotsirrtum berufen.

 

Viel Glück und viele Grüße

 

oswald

Als allererstes ein großes Dankeschön an Bushmaster und dich, dass ihr euch dazu bewegen konntet

einigermaßen für Klarheit, in meinem Fall, zu sorgen. Mir ist heute ein unangenehmes Malheur

passiert, dass wohl schwerwiegende Folgen für mich und meinen WBK haben wird.

Ich bin heute morgen auf das Nachlassgericht gefahren und wurde am Eingang von der Polizei kontrolliert.

Mir war durchaus nicht bewusst, dass das mitführen dieses Messers verboten ist und habe es auch

freiwillig der Polizei übergeben. Ich habe es auch schlichtweg vergessen aus der Tasche zu nehmen.

Das Messer ist aber auch wirklich so klein, dass ich gar nicht gemerkt habe, dass es noch in meiner Jacke ist.

 

Und nur kurz zur Richtigstellung; das Messer wurde im Laden gekauft und kein Mitarbeiter des ASMC hat mich darauf hingewiesen.

Nun ja, mit den Konsequenzen werde ich wohl leben müssen, auch wenn´s schwer fällt. Ändern kann ich es trotzdem nicht.

Ich wollte mich in Kürze mit den Waffengesetzen beschäftigen, mir war aber nicht Bewusst, dass solch ein "Zahnstocher" solchen

Ärger machen kann. Und nein, ich wollte Keinem damit drohen, es sollte zur Abschreckung und notfalls zur Verteidigung dienen.

 

 

Danke nochmals für die vernünftigen Antworten und schöne Grüße!!!

 

 

Captain Crazy

 

 

 

Bearbeitet von Captain-Crazy
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das Waffengesetz ist hier genau richtig, diese Messer sind enorm gefährlich, allein der Anblick könnte einen Deutschen derart beunruhigen, dass er/sie/es auf Jahre berufsunfähig und zum Pflegefall wird. Dann müsstest Du dafür aufkommen. Das Gesetz schützt also im Grunde Dich.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Falls es dir was bringt. Es gab zu exakt deinem Fall mal einen Bericht in dem online regional Teil der Bild  über einen pensionierten Arzt in Leipzig dem exakt das gleiche passiert ist. Artikel war in den letzten 24 Monaten. Rausgekommen war ein Orndungsgeld von 180 Euro. Habe es nicht mehr im Kopf.  Kam dann auch zum Prozess. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 5 Minuten schrieb kulli:

Falls es dir was bringt. Es gab zu exakt deinem Fall mal einen Bericht in dem online regional Teil der Bild  über einen pensionierten Arzt in Leipzig dem exakt das gleiche passiert ist. Artikel war in den letzten 24 Monaten. Rausgekommen war ein Orndungsgeld von 180 Euro. Habe es nicht mehr im Kopf.  Kam dann auch zum Prozess. 

Mit 180 Euro könnte ich leben, dass ich mein WBK nicht machen kann finde ich im Moment schlimmer...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hi Captain,

die Umstände des Auffindens geben für einen  guten Anwalt

viel Raum für Argumente um zumindest einen Tatvorsatz zu entkräften.

Jetzt blos nichts falsch machen.

Bei einer Beschuldigtenvernehmung durch die Polizei

ausschließlich Angaben zur Person und NICHT zur Sache. 

Zur Sache äußert sich dann dein Anwalt. 

Kann dir niemand negativ auslegen!

Also ganz schnell einen Fachanwalt für Strafrecht suchen und

ansonsten Ruhe bewahren.

 

 

Wenn du nach der Sicherstellung noch nichts falsch gemacht

hast könntest du auch Waffenrechtlich mit einem blauen

Auge davon kommen.

 

 

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Sache mit dem Messer ist eine OWi (§ 42a Absatz 1  Ziffer 3 in Verbindung mit § 53 Absatz 1 Ziffer 21a). Warum sich die Staatsanwaltschaft die an Land gezogen hat, wissen wir nicht aber es ist kein gutes Zeichen (§§ 40 ff OWiG).

Da es eine OWi gegen das WaffG ist, ist der Fall für die Zuverlässigkeit relevant (§ 5 Absatz 2 Ziffer 5 WaffG). Gröblich würde ich den Verstoß nicht nennen - jedenfalls nicht nach dem was bisher hier vorgetragen ist, Unwahrheiten und Auslassungen gehen jedoch voll zu Lasten des Fragestellers - der Zug ist also noch nicht abgefahren.

 

Wenn Du nochmal Forumspersönlichkeiten beleidigst, gibt es keine  Auskunft mehr.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 4 Minuten schrieb Bautz:

Die Sache mit dem Messer ist eine OWi (§ 42a Absatz 1  Ziffer 3 in Verbindung mit § 53 Absatz 1 Ziffer 21a). Warum sich die Staatsanwaltschaft die an Land gezogen hat, wissen wir nicht aber es ist kein gutes Zeichen (§§ 40 ff OWiG).

Da es eine OWi gegen das WaffG ist, ist der Fall für die Zuverlässigkeit relevant (§ 5 Absatz 2 Ziffer 5 WaffG). Gröblich würde ich den Verstoß nicht nennen - jedenfalls nicht nach dem was bisher hier vorgetragen ist, Unwahrheiten und Auslassungen gehen jedoch voll zu Lasten des Fragestellers - der Zug ist also noch nicht abgefahren.

 

Wenn Du nochmal Forumspersönlichkeiten beleidigst, gibt es keine  Auskunft mehr.

Ich frage dich mal, wer hier wen beleidigt hat und warum man mir hier so an die Karre fahren will? Ich habe vernünftig eine Frage gestellt und mir wurde unterstellt, dass ich hier trolle. Was soll das?

Forumspersönlichkeiten, dass ich nicht lache. Wenn man sonst keine Persönlichkeit hat...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 9 Minuten schrieb Bautz:

 

 

vor 15 Minuten schrieb Merkava3:

Hi Captain,

die Umstände des Auffindens geben für einen  guten Anwalt

viel Raum für Argumente um zumindest einen Tatvorsatz zu entkräften.

Jetzt blos nichts falsch machen.

Bei einer Beschuldigtenvernehmung durch die Polizei

ausschließlich Angaben zur Person und NICHT zur Sache. 

Zur Sache äußert sich dann dein Anwalt. 

Kann dir niemand negativ auslegen!

Also ganz schnell einen Fachanwalt für Strafrecht suchen und

ansonsten Ruhe bewahren.

 

 

Wenn du nach der Sicherstellung noch nichts falsch gemacht

hast könntest du auch Waffenrechtlich mit einem blauen

Auge davon kommen.

 

 

 

 

Ich werde einen Anwalt einschalten, sobald es zur Vernehmung bei der Polizei kommt oder die Staatsanwaltschaft sich meldet. Ich habe soeben gehört, dass es Fälle gibt wo das Ganze sogar fallen gelassen wurde?!

Bearbeitet von Captain-Crazy
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Sagen wir mal so, in dem konkreten Fall ist es wirklich dumm gelaufen.

Leider muss man für solchen Mist wirklich einen Anwalt einschalten. Bitte einen mit Fachgebiet Waffenrecht, nicht grade den für's Erbrecht.

Leider sieht man an deinem Fall recht deutlich, das a) das deutsche Waffenrecht für normale Menschen in vielen Dingen nicht nachvollziehbar ist und b)  viele völlig falsche Vorstellungen von Waffen (den Käsepieker zählen wir mal dazu) und ihrer Wirkung haben. Waffen führt man nicht zum Drohen oder Abschrecken, sie sind der letzte Rettungsanker. Hier ist ein Messer aber für Laien in meinen Augen total ungeeignet.

Ich führe nahezu immer ein oder mehrere Messer, aber als Werkzeug.

Gerne würde ich auch ein gutes Einhandmesser in der Tasche oder am Gürtel haben, weil es halt saupraktisch ist.

Opa‘s Hirschfänger sagt mir optisch aber eben nicht so zu, so dass es eher was modernes wäre.

Geht aber eben nicht in unserem Land. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 8 Minuten schrieb Oneshot:

Sagen wir mal so, in dem konkreten Fall ist es wirklich dumm gelaufen

....

So schlimm ist es vielleicht gar nicht.

In dem Katalogbild zu dem Messer steht nichts drin, dass die Klinge nach dem öffnen verriegelt. Sollte dem tatsächlich so sein, hat sich der Fall erledigt. Führungsverbot nur bei einhändig zu öffnender und verriegelnder Klinge.

 

Wenn der Threaderöffner sich dann bei der Kontrolle genauso sachlich verhalten hat, wie beschrieben - ist der Fall einzustellen.

Wenn die Klinge verriegelt, ist dann bisschen Mist, wenn der Rest aber stimmt, kommt er dann aber mit auch mit einer OwI davon.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 31 Minuten schrieb Lavendel:

So schlimm ist es vielleicht gar nicht.

In dem Katalogbild zu dem Messer steht nichts drin, dass die Klinge nach dem öffnen verriegelt. Sollte dem tatsächlich so sein, hat sich der Fall erledigt. Führungsverbot nur bei einhändig zu öffnender und verriegelnder Klinge.

 

Wenn der Threaderöffner sich dann bei der Kontrolle genauso sachlich verhalten hat, wie beschrieben - ist der Fall einzustellen.

Wenn die Klinge verriegelt, ist dann bisschen Mist, wenn der Rest aber stimmt, kommt er dann aber mit auch mit einer OwI davon.

Ja, die Klinge rastet ein und ist feststehend, wenn du das mit verriegelt meinst?!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Stunde schrieb Captain-Crazy:

Und nein, ich wollte Keinem damit drohen, es sollte zur Abschreckung und notfalls zur Verteidigung dienen.

 

vor 55 Minuten schrieb Oneshot:

Waffen führt man nicht zum Drohen oder Abschrecken, sie sind der letzte Rettungsanker.

Sehe sonst nämlich auch keinen großen Unterschied zwischen "Drohen" & "Abschrecken".

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 3 Minuten schrieb Pi9mm:

 

Sehe sonst nämlich auch keinen großen Unterschied zwischen "Drohen" & "Abschrecken".

Drohen klingt so als ob ich vorsätzlich und zum prollen jemand Unschuldigen verängstigen wollte und das ist nicht der Fall. Ein Unterschied ist es schon, wenn vor mir jemand mit gezogenem Messer steht und ich ein Messer ziehe, in der Hoffnung, dass es ihn/sie abschreckt und er/sie das Weite sucht.

 

 

Ja, das ist halt Auslegungssache. Kann man sehen wie man will im Endeffekt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 4 Stunden schrieb Captain-Crazy:

Was heißt hier "Na hoffentlich"?

Das weiß er selbst nicht... ein Böker Speelock (macht genau das Gleiche) war bis 200x ein stink normales Taschenmesser... haste nicht gewusst ? Kommt vor, geht vielen so... dumm stellen und das beste hoffen... was anderes wird dir da nicht übrig bleiben...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.