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BDMP Aufsicht BDSler


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Geschrieben

Kurze Frage, ich kann doch als BDMP Aufsicht, BDSler auf einem Stand beaufsichtigen und deren Schiessbücher stempeln?

 

Das ich als BDMP Schiessleiter kein BDS Schiessen leiten kann, wäre mir klar.

 

???

Geschrieben

du führst die aufsicht bei dir im verein (bdmp) und ein (gast-) schütze des bds schiesst (trainiert) bei dir!?

warum solltest du ihm das nicht in seinem schiessbuch durch unterschrift und stempel bestätigen dürfen?!?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 12 Stunden schrieb BBF:

Kann jeder unterschreiben.

aber nicht in jedem Verband! und dort auch nicht jede Form von Schießbuch(/Schießnachweis).

 

mancher muss dafür eine ganz spezielle Erlaunis haben um das zu dürfen und dann darf das dort auch nur er/sie/es.

 

 

 

Aufsicht führen darf waffenrechtlich erstmal jeder der nach WaffG i.V. mit AWaffV die notwendigen Fähigkeiten nachgewiesen hat und dem das entsprechend bestätigt/bescheinigt wurde. da haben die Verbände erstmal nix mit zu tun.

 

ob der Standbetreiber/Verein ihn dann auch lässt (oder ihn dazu verpflichtet/beauftragt) steht auf einem ganz anderen Blatt.

bzw. ob der Standbetreiber/Verein/Verband die Qualifikation anerkennt......da kann es ja auch gewisse Unterschiede geben....wie bei der Waffensachkunde auch...... wenn auf bestimmte (waffenrechtliche) Bereiche eingeschränkt/beschränkt wurde in der Ausbildung bzw. der Bescheinigung(/dem entsprechenden Nachweis).

Bearbeitet von alzi
Geschrieben
vor 17 Minuten schrieb alzi:

Aufsicht führen darf waffenrechtlich erstmal jeder der nach WaffG i.V. mit AWaffV die notwendigen Fähigkeiten nachgewiesen hat und dem das entsprechend bestätigt/bescheinigt wurde. da haben die Verbände erstmal nix mit zu tun....

ob der Standbetreiber/Verein ihn dann auch lässt (oder ihn dazu verpflichtet/beauftragt) steht auf einem ganz anderen Blatt., bzw. ob der Standbetreiber/Verein/Verband die Qualifikation anerkennt......

 

Und je restriktiver sie bei "Anerkennung der Qualifikation" der Standaufsichten sind, desto weniger zur Verfügung stehende Aufsichten haben sie.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb alzi:

aber nicht in jedem Verband! und dort auch nicht jede Form von Schießbuch(/Schießnachweis).

mancher muss dafür eine ganz spezielle Erlaunis haben um das zu dürfen und dann darf das dort auch nur er/sie/es.

Nun, wer außer dem BDMP hat denn noch so kaputte Regeln? Der TS kann als BDMPler aber gerne das Schießbuch des BDSer unterschreiben.

Geschrieben (bearbeitet)

Was hat denn der BDMP deiner Meinung nach für "kaputte" Regeln bezüglich Schießbuch/Schießnachweis?

 

Mir kam da (in ca. 15 Jahren Mitgliedschaft) nichts besonders "kaputt", blöd, oder restriktiv vor.

 

 

Bearbeitet von karlyman
Geschrieben

Ganz einfach, beim BDS reicht als Trainingsnachweis ein Datum und ein Stempel, beim BDMP muss die exakte Disziplin plus erreichte Ringzahl im Schießbuch festgehalten werden. Mir geht das schon ein wenig auf die Nüsse. Mag aber einer Forderung vom Staat geschuldet sein, beim BDMP kann man, wenn man viel schießt, doch deutlich mehr Waffen beantragen als im BDS. 

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Direwolf:

Mag aber einer Forderung vom Staat geschuldet sein, beim BDMP kann man, wenn man viel schießt, doch deutlich mehr Waffen beantragen als im BDS.

 

Das glaube ich eher nicht. Auch beim BDS kann man weit mehr Waffen bekommen als man tragen kann. Daran kann es nicht liegen. Vermutlich eher Kontrolleritis...

Geschrieben

Kann sein, dass das Ausfüllen pro Trainingsabend/-einheit im BDMP-Schießbuch ein paar Sekunden länger dauert als im BDS-Schießbuch.

Aber mit "kaputt" hat das wahrlich nichts zu tun.

Gestört hat es mich beim Ausfüllen auch nie.

Geschrieben (bearbeitet)

Schießleiter BDMP reicht für die Anerkennung als BDS-Aufsicht inklusive Bapperl im Mitgliedsausweis.

Einfach beim Landesverband/-Ausbildungsleiter einreichen.

Bearbeitet von Raiden
Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb karlyman:

Kann sein, dass das Ausfüllen pro Trainingsabend/-einheit im BDMP-Schießbuch ein paar Sekunden länger dauert als im BDS-Schießbuch.

 

Disziplin und Ringzahl kann ich beim Training üblicherweise gar nicht eintragen. Weil ich meist nur Teile einer Disziplin trainiere, oder Disziplinen bei denen es keine Ringzahlen gibt.

 

So ein Unfug wird rechtlich nicht gefordert, und wer das in alter Gutsherrenmanier seinen Untertanen aufhalst, der ist "kaputt", das Wort ist da schon richtig.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 7 Minuten schrieb Fyodor:

 

Disziplin und Ringzahl kann ich beim Training üblicherweise gar nicht eintragen. Weil ich meist nur Teile einer Disziplin trainiere, oder Disziplinen bei denen es keine Ringzahlen gibt.

 

 

Na, irgendwas, was ich da trainiere, lässt sich ja schon einer Disziplin zuordnen (es gibt so viele beim BDMP).

Und zu den Ringzahlen, nur bei Teilübung oder ohne Ringwertung - dann trage ich in die entsprechende Spalte eben einen Strich oder ein "ohne Wertung" (o.ä.) ein.

Und?

Es gab damit m.W. noch nie ein Problem, weder mit dem BDMP-LV, noch sonst.

 

 

Bearbeitet von karlyman
Geschrieben

Zu viel Information. In meinem Schießbuch wird unterschieden zwischen Lang- und Kurzwaffen sowie KK und GK. Schon das ist weit mehr als nötig. Witzigerweise steht auch "Luftgewehr" drin, aber nicht "Luftpistole". Egal, Datum, Unterschrift (im Idealfall nicht die eigene), fertig. Mehr braucht es nicht, und mehr wurde auch noch nie verlangt.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb Direwolf:

 beim BDMP muss die exakte Disziplin plus erreichte Ringzahl im Schießbuch festgehalten werden.

 

Kann ich für den BDMP Landesverband Berlin/Brandenburg nicht bestätigen!

 

Ich habe in meinem Schiessbuch Datum, Ort, Disziplin, Stempel. Mehr nicht.

 

Bei Disziplin hab ich haber auch K98, AR15, 9x19, 308 stehen. Bis Dato Kein Problem.

Bearbeitet von MilDot
Geschrieben (bearbeitet)
vor 19 Stunden schrieb Raiden:

Schießleiter BDMP reicht für die Anerkennung als BDS-Aufsicht inklusive Bapperl im Mitgliedsausweis.

 

Laut Ausbildungsordnung des BDS werden Aufsichtslehrgänge anderer Verbände anerkannt und es braucht nichts zusätzlich bescheinigt oder „umgetragen“ werden.

Bearbeitet von Gruger

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