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IGNORED

Hexenjagd in Wuppertal


steven

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Also wenn ich das Pamphlet so lese dann kommen mir da schon unangenehme Erinnerungen an das was ich mal in der Schule über die NS Zeit vermittelt bekommen habe. Aus meiner Sicht ist lt. diesem Dokument JEDER verdächtig...allein die Tatsache das sich jemand auf einen Schießstand begibt macht ihn schon verdächtig. Ich gehe einmal im Jahr mit meinen Arbeitskollegen schießen...warum...weil es uns Spaß macht...da braucht es keinen speziellen Grund dafür. 

Ich bin kein Freund der linksextremen noch rechtsextremen Szene geschweige denn ein Salafist...nichtsdestotrotz halt dich das Dokument für sehr fragwürdig in dem Punkt. Wenn ich mir mal das Grundgesetz zur Hand nehme, Paragraph 3:

 

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

 

Dann muss ich mich schon fragen ob dieses Dokument überhaupt seitens eines Amtes so in Umlauf gebracht werden hätte dürfen.

 

Gruß

Carsten 

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vor 22 Minuten schrieb Shortcut:

 

Dann muss ich mich schon fragen ob dieses Dokument überhaupt seitens eines Amtes so in Umlauf gebracht werden hätte dürfen.

 

Gruß

Carsten 

 

Die Frage könnte dir beantwortet werden- den ersten Schritt dazu müsstest du machen. Geht auch bequem online.

Bearbeitet von chapmen
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Wenn man das mal etwas sacken lässt...

 

Gut gemeint ist halt leider nicht immer gut gemacht.

 

Wenn die das Problem, das sie treibt, gleich am Anfang des Flyers benannt hätten, und sich nicht so verzweifelt irgendwelche Kriterien aus den Fingern gezogen hätten, die quasi jeden Besucher auf dem Stand zum möglichen Terroristen kategorisieren, dann würde man beim Lesen des Flyers auch nicht gleich auf die Hexenjagdspur gezogen. Aber so wie der jetzt aufgebaut ist, kommt das halt exakt so rüber.

 

Die Gefahr, dass sich Terroristen unter die LWBs mischen, um Ausbildung an Waffen oder Waffen anzueignen, muss man benennen dürfen, genauso wie man auch so manch andere Gefahr benennen dürfen sollte (wovor uns hier bei uns noch die Political Correctness schützt). Wie man damit sinnvoll umgeht, ist ja eine ganz andere Frage. Jedenfalls nicht so, dass quasi jeder neue gleich das Gefährderetikett angeheftet bekommt.

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Da ich nicht dort wohne wird das wenig Sinn machen. Eigentlich müsste jemand von dort mal bei dem Verfasser vorsprechen...ihn freundlich auf die Außenwirkung seines Schreibens aufmerksam machen und wenn das nichts bringt mal mit seinem Vorgesetzten über §3 Grundgesetz sprechen.

 

Gruß

Carsten

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vor 2 Minuten schrieb Shortcut:

Da ich nicht dort wohne wird das wenig Sinn machen. Eigentlich müsste jemand von dort mal bei dem Verfasser vorsprechen...ihn freundlich auf die Außenwirkung seines Schreibens aufmerksam machen und wenn das nichts bringt mal mit seinem Vorgesetzten über §3 Grundgesetz sprechen.

 

Gruß

Carsten

 

Was hat das mit dem Wohnort zu tun?

Wer will und sich berufen fühlt kann dies machen, egal von wo.

Und diese Wahnsinns Aussenwirkung die faktisch nur auf WO vorhanden ist....

Bearbeitet von chapmen
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vor 2 Minuten schrieb knight:

Die Gefahr, dass sich Terroristen unter die LWBs mischen, um Ausbildung an Waffen oder Waffen anzueignen, muss man benennen dürfen, ...

Diese Gefahr ist aber eher abstrakt. Konkret haben sich Terroristen immer im Ausland ausbilden lassen und von dort auch die Ausrüstung erhalten. Völlig egal ob RAF oder IS. 

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vor 1 Minute schrieb erstezw:

Diese Gefahr ist aber eher abstrakt. Konkret haben sich Terroristen immer im Ausland ausbilden lassen und von dort auch die Ausrüstung erhalten. Völlig egal ob RAF oder IS. 

Abstrakt war auch die Verwendung von LKWs. Expect the unexpected.

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Vor allem, WAS würde denn der Potentielle Terrorist in einem Verein lernen?

 

- Achte auf Sicherheit beim Schießen...

- Achte auf den Kugekfang...

- Achte darauf, das Du die Waffe immer in einem verschlossenen Beheltniss Transportierst...

- Achte darauf, dass das führen verboten ist...

-

-

-

Und wenn Du auf alles geachtet hast, darfst Du in einem Jahr einen Antrag stellen...

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Mhh...mag alles sein...es ist aber immer wirkungsvoller wenn man a) Betroffener ist also dort wohnt b) persönlich erst mal mit den Leuten redet.

Und zu dem Thema Außenwirkung...möchte ich nur mal an das in der Schule gelernte über die NS-Zeit erinnern. Dort fing es auch so an...ach betrifft mich ja nicht...ach sind ja nur die Schwulen...ach sind ja nur die Sozialisten. Leider ist unser Volk eher nicht mehr das Volk der Dichter und Denker sondern eher der Obrigkeitshörigen Wegducker geworden. Und diejenigen die den Mund aufmachen werden fleißig von verschiedenen Seiten verunglimpft.

 

Zitat von Henry Ford:

"Denken ist die schwerste Arbeit, die es gibt. Das ist wahrscheinlich auch der Grund, warum sich so wenig Leute damit beschäftigen."

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Auszugs-Zitat aus dem verlinkten Merkblatt, unter "Indizien" aufgeführt:

 

"Personen haben keinen plausiblen  Grund für Nutzung der Schießstätte und bringen eigene Schußwaffen mit".

 

Die Logik ist schwer nachvollziehbar....

 

- Wer seine Schußwaffen mitbringt und mit diesen schießen will, auf einer zugelassenen Schießstätte, der hat doch damit einen Grund für deren Besuch. 

- Wer, insbesondere als Terror- o.ä. Gruppierung, illegale Schußwaffen hat, der wird sicherlich nicht auf eine zugelassene Schießstätte damit zum Trainieren für die Tat gehen... Oder was gibt es dazu an Erkenntnissen des Staatsschutzes?

 

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@Shortcut

Warum muss sich ein dort wohnender betroffen fühlen?

 

 

Da du dich offensichtlich nicht zu den "wegduckern" zählst- geh voran, auch wenn du nicht dort wohnst.

Bearbeitet von chapmen
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vor 4 Minuten schrieb karlyman:

Nebenbei:

Werden entsprechende Flyer eigentlich auch an die Betreiber von Lkw-Verleihen verteilt?

 

 

 

Dann hätten die LWBs aber keinen Aufreger....

 

(Ok, auch.....)

Bearbeitet von chapmen
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vor 51 Minuten schrieb chapmen:

 

Erstellt wurde der flyer vom Staatsschutz. Zu dessen Aufgaben gehört nicht die " Durchführung des Waffenrechts".

 

 

Ich will die guten Absichten des Staatschutzes, auch mit diesem Flyer, gar nicht in Abrede stellen.

Allerdings zeigen Passagen des Merkblattes, dass es da offenbar an praktischen Erfahrungen mit den Abläufen auf privaten/Vereins-Schießstätten mangelt... Beispiele wurden ja schon einige genannt.

Wie hier schon gesagt, gut gemeint ist nicht immer auch gut gemacht.    

 

Vielleicht sollte man vorher einfach mal mit Betreibern und Nutzern reden.

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Wie schon gesagt...es wird nichts bringen wenn ich das mache...die Argumentation solcher Behörden ist mir bekannt: Sie sind ja nicht betroffen was wollen Sie überhaupt?

 

Mehrfach erlebt in verschiedenen Sachen. Und keine Sorge...ich mache des Öfteren den Mund auf...auch wenn mir das nicht zum Vorteil gereicht.

 

Gruß

Carsten

 

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vor 3 Minuten schrieb theshooter55:

Es wirkt schon.....Die Einen finden es gut was dieser Beamte schreibt ......Die Anderen nicht

Es entstehen Zwei Lager.

Teile und Herrsche.

Noch Fragen?

Willkomen im Leben.

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vor 5 Minuten schrieb theshooter55:

Es wirkt schon.....Die Einen finden es gut was dieser Beamte schreibt ......Die Anderen nicht

 

Es sieht doch so aus, dass der Text von einer Dienststelle herausgegeben wurde und somit von mehreren Leuten erstellt, zumindest aber abgestimmt wurde, nicht von einem  Beamten.  

In einer Behörde ist das niemals ein "einsames Werk"... zumindest nicht, das dann so nach außen geht.  

 

 

Bearbeitet von karlyman
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vor 1 Minute schrieb Shortcut:

Wie schon gesagt...es wird nichts bringen wenn ich das mache...die Argumentation solcher Behörden ist mir bekannt: Sie sind ja nicht betroffen was wollen sie überhaupt?

 

Gruß

Carsten

 

 

Ganz ehrlich: rumschwurbelei.

Stuttgart 24 etc. ist auch ausschliesslich auf den Wohnort beschränkt....

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vor 3 Minuten schrieb karlyman:

 

Ich gehe davon aus, dass der Text von einer Dienststelle herausgegeben wurde und somit von mehreren Leuten erstellt, zumindest aber abgestimmt wurde, nicht von einem  Beamten.  

 

Mag sein, allerdings sehe ich keinen direkten Bezug zum Waffengesetz.

Ross und Reiter zu kennen sollte schon Vorraussetzung sein.

Bearbeitet von chapmen
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