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Aufbewahrung in 0 Tresor mit geladenen Magazin?


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Geschrieben

Moin,

heute mal wieder mit den Schützenkollegen diskutiert: 

Kurzwaffe aufbewahren im 0 Tresor inklusive passender Munition ist OK, was ist aber mit einem geladenen Magazin?

Für eine kurze hilfreiche Antwort wäre ich dankbar.

Grüsse

Michael

Geschrieben (bearbeitet)

Ja geht. Aber doofe fragen muss man sich bei einer Kontrolle wohl gefallen lassen.

Verstehe echt nicht wieso man das immer diskutieren muss, wenn man unbedingt meint eine schußfertige Waffe bereit haben zu müssen.......

Bearbeitet von callahan44er
Geschrieben (bearbeitet)

Wie nun? Gibt ein Urteil , wo man in einem 0er Tresor die Waffe zusammen mit einem aufmonitioniertem Magazin , welches nicht in der Waffe steckt, lagern darf? Auf welcher Rechtsgrundlage? Munition zusammen mit Waffe in Oer Tresor, Waffe nicht geladen. Was oder auf welcher Rechtsgrundlage spricht dagegen? Gibt es Neuigkeiten?

Bearbeitet von dpolli
Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb pancho lobo:

Hola amigo hgc.micha,

es gibt schon ein Urteil der das als nicht erlaubt erklärt hat...aber in einem 1er ist es wiederum erlaubt, hat auch hier bei WO gestanden.

saludos de pancho lobo

 

http://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BVA/Sicherheit/WaffenrechtlicheErlaubnisse/Einzelerlaubnisse/merkblatt_waffenaufbewahrung.pdf?__blob=publicationFile&v=4

 

 Ja (ohne räumliche Tennung)

Geschrieben (bearbeitet)

Wahrscheinlich wird das die nächste Salamiescheibe werden dann.... Wann begreifen es endlich die führenden Verbände, Jagdvorstände usw. die Einfluss auf die Gesetzgebung haben....ich habe sie leider nicht......

Bearbeitet von dpolli
Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb callahan44er:

Ja geht. Aber doofe fragen muss man sich bei einer Kontrolle wohl gefallen lassen.

Verstehe echt nicht wieso man das immer diskutieren muss, wenn man unbedingt meint eine schußfertige Waffe bereit haben zu müssen.......

 

Wie in zig anderen Fäden dazu: Es ist eine Mär der Sportschützen wie sehr Magazine doch hundepfuientladen und sonstwie zu lagern sind. Weil Sportschützen auf dem Stand das Magazin leeren.

SEHR viele Jäger, vor allem die mit Revier und Wohnort in Reviernähe, lagern das Magazin im Schrank mit der Waffe. Sehr verbreitet vor allem bei R8'ern, da bei jedem Reviergang 4 Murmeln rein raus und sonstwie zu fummeln macht in der Praxis keiner und muss auch keiner weil der Gesetzgeber an diese Fälle gedacht hat.

 

Geschrieben

Genau. Muni im Mag, getrennt von der Waffe (Überkreuzlagerung) a/b Schrank.

Wo steht was im Gesetz von der Muni, ob in der Pappschachtel, in der Kunststoffbox oder in der kleinen Metallbox mit der Feder und dem Zubringer....................

Geschrieben (bearbeitet)

Erlaubt , Waffe und Munition zusammen in Tresor ab Sicherheitsstufer 0. Fertig. Waffe ungeladen. Geladene Waffe heißt, Patrone im Patronenlager. oder geladenes Magazin in Waffe (unterladen auch). Fertig. Also eindeutig.

Bearbeitet von dpolli
Geschrieben (bearbeitet)

wo steht in den ganzen Aufbewahrungsvorschriften auch nur ein einziges Wort zu Magazinen?

 

(ausser im Anhang zum WaffG hinsichtlich der Definitionen, "schußbereit")

Bearbeitet von alzi
Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb hgc.micha:

Kurzwaffe aufbewahren im 0 Tresor inklusive passender Munition ist OK, was ist aber mit einem geladenen Magazin?

 

 

Ein Magazin ist nicht "geladen".  Es ist befüllt, bestückt, oder aufmunitioniert.

 

Und nein, ich halte das tatsächlich nicht nur für Begriffsklauberei.

 

Generell zum Thema: ich fürchte, da könnte die nächste waffenrechtliche "Sau durchs Dorf getrieben" werden.

Ich empfehle, da den Ball gaanz flach zu halten.

Geschrieben

Also ich habe meine Munition nochnichtmals im Tresor, sondern in einem großen Blechschrank mit Schloß. In diesem Blechschrank liegen jede Menge Lang- und Kurzwaffenmagazine und sie sind alle bis zum Rand befüllt, bestückt und aufmunitioniert. Noch niemals wurde das beanstandet!

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb karlyman:

ich fürchte, da könnte die nächste waffenrechtliche "Sau durchs Dorf getrieben" werden.

 

Kommt.

Wieder per Eilerlass.

noch vor der Wahl.

Wir werden Euch schon kleinkriegen.

 

Heute mal grün gespart.

Geschrieben

Ich frag mich halt immer: Wenn ich jetzt auf der Jagd bin und ansitze, habe ich logischerweise eine geladene Waffe dabei.

 

Nun dusselt man ja leicht ein bisschen ein. 

 

Das ist ja noch legal.

 

Aber gesetzt den Fall, das ich jetzt einpennen würde - verliere ich dann die Zuverlässigkeit?

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb EkelAlfred:

verliere ich dann die Zuverlässigkeit?

Nur wenn Du es rumerzählst.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb EkelAlfred:

Ist das mit geladenen Waffen im Tresor nicht irgendwie auch so?

Na ja, da gibt es ja noch die unangemeldeten Kontrollen, bei denen die geladene Waffe gefunden werden könnte.

 

Ich frag mich aber, ob ich mich nicht durch den Besitz von Schalfkanzeln verdächtig mache. Ich werde da wohl Schränke mit Widerstandsgrad 1 nachrüsten müssen.

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