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30 Euro Gebühr für " Regelüberprüfung " im Saarland


PetMan

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vor 14 Minuten schrieb P22:

Wenn ich jetzt weniger schießen gehe, bin ich dann weniger verantwortungsbewusst? Oder bräuchte ich dann die ganzen Waffen gar nicht? Der Freiheitsgedanke ist bei dir nicht so ausgeprägt ;)

 

Weil die Behörde einer Vorschrift folgt ist alles gut? Weil ich wusste, was auf mich zukommt, muss ich mich damit kommentarlos abfinden? 

Sorry, bei einem solchen Verständnis kann man nur schwerlich auf dem Teppich bleiben - du bist aber ein gutes Beispiel für den durchschnittlichen Legalwaffenbesitzer in Deutschland. 

Ich habe meine Meinung dazu genug geäußert, ich bin pro Waffen aber nicht ohne gewisse Regeln. Ich möchte mich nicht noch mehrmals wiederholen sondern belasse es nun dabei.

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vor 19 Minuten schrieb Stocki85:

Das Hobby Sportschütze kostet halt Geld, dass ist Fakt. 

 

 

Klar, das, was ich ausgeben möchte und nicht das, was als Alibi für andere Kosten gebraucht wird.

Ginge ja früher auch. Übrigens steigen die Kosten für diese Hobby eh schon, siehe Muni.

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vor 1 Stunde schrieb Stocki85:

Man bekommt alle möglichen Waffen und muss dafür eine kleine Summe an die Behörde entrichten!

 

das wäre toll!

 

Ich kann´s einfach nicht lassen

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vor 9 Stunden schrieb Mausebaer:

Das ist nun einmal die Strafgebühr, wenn man es drei Jahre lang unterlässt, sich ein neues Bedürfnis zu besorgen. :teu38:

Also immer daran denken, mindestens kurz vor Ablauf der drei was für die grüne zu besorgen, oder wer sie noch nicht hat eine gelbe oder rote anzuschaffen. :rtfm:

Das war natürlich auch mein Gedanke. Ein Schütze für den der Kreis MZG zuständig ist fragte dort nach und es wurde ihm wohl vom SB gesagt, das sei unabhängig von der letzten Waffe. Die 3 Jahresfrist würde durch die erste Waffe ausgelöst. Wenn sich das bestätigt und ich davon in der Art betroffen wäre würde ich mich dagegen wehren wollen.

Gibt wohl schon Urteile wegen  solcher Gebühren, die allerdings als " Rechtsmäßig "eingestuft wurden. Allerdings soll wohl geprüft werden ob eine andere , gleichwertige Überprüfung bereits vorliegt ( Jagdschein lösen, Voreintrag beantragen ) , um dem Grundsatz zu folgen den Bürger nicht " über Gebühr " ( fast ein Wortspiel )  mit Gebühren zu belasten. Unabhängig von anderen Überprüfungen einfach weil 3 Jahre um sind nochmal zu Prüfen wurde von Gerichten nicht abgenickt . Auch wurden Urteile dazu gefällt, das auch nach kürzerer zeit, hab ein beispiel mit 2 Jahren gefunden , diese Überprüfungen gemacht werden dürfen. Müssen halt nur " Regelmäßig " sein und keine " Geldbeschaffungsmaßnahme sein.

Sind zwar " nur " wieder 30 Euro, aber wir werden immer mehr und mehr mit neuen Anforderungen zur Kasse gebeten. Sei es diese Gebühr, teurere Tresore usw usw. 

Bearbeitet von PetMan
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vor 3 Stunden schrieb Stocki85:

Immer nur meckern bring auch nicht viel. Wir leben in Deutschland wo die Behörde am längeren Hebel sitzt. Weit entfernt vom Amiland! Was vielleicht so auch besser ist. 

 

Man bekommt alle möglichen Waffen und muss dafür eine kleine Summe an die Behörde entrichten! Das ist  absolut ok geht vollkommen in Ordnung! Das man regelmäßig überprüft werden kann weiss jeder Sportschütze! Sonst hat er irirgendwo gepennt.

Ich würde an deiner Stelle mal den Stocki aus dem H...... ziehen, der Vergleich mit dem Amiland durfte natürlich auch nicht fehlen.

Was schert mich eigentlich die nächste Generation wenn ich für solche Pf.... blechen muß.

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Ist doch in Hessen das gleiche, jetzt schon das zweite Mal in Folge. Jagdschein gelöst, 14 Tage später Rechnungsbescheid von 30 € im Briefkasten für Regelüberprüfung. Die Treistigkeit ist das meine Frau auch bezahlen muss, obwohl sie keine eigene WBK und auch keine eigenen Waffen hat, sondern nur den Jagdschein und lediglich in meiner WBK als Mitnutzer eingetragen ist.

Gesendet von meinem Archos 55 Helium mit Tapatalk

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vor 14 Stunden schrieb Stocki85:

Und mal ehrlich!  Was sind 10 Euro pro Jahr? 3x10 ergibt 30. Ich empfinde es absolut nicht übertrieben wenn man bedenkt  das es um Waffen geht wo Verantwortung hinter steht. Warum immer so geizig? 

Brav! Nimm Dir ein Fleißkärtchen!

 

vor 53 Minuten schrieb Michael BK:

kauf Dir alle Jahre eine neue Waffe, dann kannst Du Dir die Regelüberprüfung sparen...bei uns in RLP

Genügt JS Verlängerung, hast Du Infos dazu für RLP?

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Zitat

Eine erneute Überprüfung sei im Falle des Klägers aber auch nicht „erforderlich“ gewesen. Das Bundesverwaltungsgericht habe in seinem Beschluss vom 16. April 2008 - BVerwG 6 C 30.07 - festgehalten, dass eine Regelüberprüfung dann nicht erforderlich sei, wenn der Waffenbesitzer zuvor eine weitere Waffe erworben und habe eintragen lassen. Das gelte für die Erteilung bzw. Verlängerung eines Jagdscheins genau so. Durch Art. 15 WaffRNeuRegG würden über § 17 Abs. 1 Satz 2 BJagdG die Vorschriften der §§ 5, 6 WaffG insgesamt in den jagdrechtlichen Anwendungsbereich einbezogen. Damit seien die inhaltlichen Maßstäbe der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung bei der Erteilung eines Jagdscheins an die waffenrechtlichen Anforderungen angeglichen worden.

Laut diesem Urteil genügt das

http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=220812U6C27.11.0

Und sollte jemand trotz Erwerb einer Waffe in naher Vergangenheit trotzdem zahlen müssen würde ich raten mit diesem Urteil dagegen vor zu gehen. In gleichem Urteil wurde aber auch verkündet, das man sich gegen eine nochmalige Überprüfung nach 2 Jahren nicht wehren kann. Zu klären wäre auch ob zb weitere Überprüfungen, zb als Wiederlader auch gelten. Oder kleiner Waffenschein u.ä.

 

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vor 58 Minuten schrieb Mausebaer:

Wartet erst mal wie nett das wird, wenn die ganzen neuen kleinen Waffenscheine regelüberprüft werden ... :teu38:

 

Euer

Mausebaer :beach:

Halte ich gar nicht mal für verfehlt, schon im Sinne der Gleichbehandlung.

Wenn dann gem. der EU Richtlinie auch die SRS mit Nr. dort eingetragen werden sollen könnte das durchaus so kommen.

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vor 2 Stunden schrieb Stocki85:

Was für ein aggressives Verhalten hier an den Tag gelegt wird. Unglaublich. 

Ich verabschiede mich und wünsche das mein Account von einem Admin gelöscht wird.

Hier sind mir zu viele aggressive und vor allem beleidigende Spinner.

Danke.

 

Ach komm, so schlimm war´s doch nicht. Einstecken kannst nicht, oder?

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vor 9 Minuten schrieb uwewittenburg:

Wenn dann gem. der EU Richtlinie auch die SRS mit Nr. dort eingetragen werden sollen könnte das durchaus so kommen.

Dann bin ich mal gespannt wie die, mittlerweile hunderttausende, darauf reagieren. Je größer der Haufen wird auf den man "einprügelt" , um so eher läuft man Gefahr das sich der "Haufen " wehrt.

Vielleicht sollten auch alle Führerscheinbesitzer überprüft werden, ob ihr Konto in Flensburg ordentlich geführt wird. " Wir haben Ihren Punktestand in Flensburg kontrolliert und freuen uns Ihnen mitteilen zu können das nix gegen Sie vorliegt. Anbei ein Überweisungsträger über 30 Euro, die Sie bitte bis.....überweisen."

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vor 4 Minuten schrieb PetMan:

Dann bin ich mal gespannt wie die, mittlerweile hunderttausende, darauf reagieren. Je größer der Haufen wird auf den man "einprügelt" , um so eher läuft man Gefahr das sich der "Haufen " wehrt.

Vielleicht sollten auch alle Führerscheinbesitzer überprüft werden, ob ihr Konto in Flensburg ordentlich geführt wird. " Wir haben Ihren Punktestand in Flensburg kontrolliert und freuen uns Ihnen mitteilen zu können das nix gegen Sie vorliegt. Anbei ein Überweisungsträger über 30 Euro, die Sie bitte bis.....überweisen."

Was kostet die Verlängerung eines LKW Führerscheins alle 5 Jahre?

- 43,- €

- 80,- € Augen Gutachten

- 40,- €       Arzt Gutachten

- ca. 10,- € Lichtbilder

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@uwewittenburg

Zitat

§ 4 WaffG - Voraussetzungen für eine Erlaubnis

...

(3) Die zuständige Behörde hat die Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch nach Ablauf von drei Jahren, erneut auf ihre Zuverlässigkeit und ihre persönliche Eignung zu prüfen sowie in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 5 sich das Vorliegen einer Versicherung gegen Haftpflicht nachweisen zu lassen.

...

 

Die kleinen (W)Affenscheinchen sind schon dabei. :teu38:

 

Dein

Mausebaer :beach:

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vor 42 Minuten schrieb uwewittenburg:

Was kostet die Verlängerung eines LKW Führerscheins alle 5 Jahre?

- 43,- €

- 80,- € Augen Gutachten

- 40,- €       Arzt Gutachten

- ca. 10,- € Lichtbilder

 

da es mich wieder mal trifft, kann ich hier folgendes schreiben. In Bonn ist ein med. Institut (CAB) da macht man das ganze Medizinische (alles in einem Haus) für 90 €, dann die Gebühr für die Kfz Zulassungsstelle u. Passbilder.

Kommenden Do bin ich drann, müßte eigentlich wieder klappen!

P.S. beim meinem Hausarzt würde mich das ohne Augen, 75 € kosten!

Bearbeitet von Gast
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vor 44 Minuten schrieb uwewittenburg:

Was kostet die Verlängerung eines LKW Führerscheins alle 5 Jahre?

- 43,- €

- 80,- € Augen Gutachten

- 40,- €       Arzt Gutachten

- ca. 10,- € Lichtbilder

 

NEWS:

Ab 2030 kostet die Verlängerung/Regelüberprüfung der WBK:

    MPU: 120 €

    Gesundheitscheck: 55 €/ ab 50 Jahre 95 €

    Sehtest: 80 €

    idiologische Eignung: 120 € (bei Parteizugehörigkeit zu reg. Koalition nur 80 €)

 

tja, wie schrieb oben jemand: " Das Hobby Sportschütze kostet halt Geld, dass ist Fakt." 

   

 

 

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