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IGNORED

Leihschein


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Geschrieben
vor 1 Minute schrieb P22:

Ja, Verleiher war Büchsenmacher und hatte Besuch von der Polizei. Der Büchsenmacher hatte alle Leihscheine seit Anbeginn seiner Geschäftstätigkeit fein säuberlich abgeheftet.

Und damit sind die gegen die Leihnehmer vorgegangen ? Oder war der Büchsenmacher dein ehemaliger Schützenkollege ?

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb P22:

Sind beide dran gewesen.

ok. Wenn die Polizei beim Büchsenmacher war wollten die sicher nix da kaufen. Da war was nicht koscher. Finden die dann was das den Büchsenmacher belastet können sie halt nicht nur die eine Seite belangen. Aber dem Kollegen deswegen die Unzuverlässigkeit zu bescheinigen ist schon hart. Hatte auch schon Waffen auf Leihschein vom Händler....das Ablaufdatum ist da schnell mal " vergessen " bzw überschritten.....Ist mir GSD natürlich noch nie passiert .................könnte aber. Leihschein läuft Samstag aus und man kommt erst Montag zum Händler...................da wäre die innere Sicherheit und Ordnung der Bundesrepublik natürlich in Gefahr . Geht ja mal gar nicht..........................

Geschrieben
vor 20 Minuten schrieb PetMan:

ok. Wenn die Polizei beim Büchsenmacher war wollten die sicher nix da kaufen. Da war was nicht koscher. Finden die dann was das den Büchsenmacher belastet können sie halt nicht nur die eine Seite belangen. Aber dem Kollegen deswegen die Unzuverlässigkeit zu bescheinigen ist schon hart. Hatte auch schon Waffen auf Leihschein vom Händler....das Ablaufdatum ist da schnell mal " vergessen " bzw überschritten.....Ist mir GSD natürlich noch nie passiert .................könnte aber. Leihschein läuft Samstag aus und man kommt erst Montag zum Händler...................da wäre die innere Sicherheit und Ordnung der Bundesrepublik natürlich in Gefahr . Geht ja mal gar nicht..........................

Die Unzuverlässigkeit war die Folge einer mehrmonatigen Haftstrafe auf Bewährung wegen des unerlaubten Waffenbesitzes.

 

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb 2011-Jack:

 

Wegen dem vergessenen Leihschein/abgelaufenen oder wegen was ?

Ja, u.a.

"Dank" der Mitwirkung eines fachfremden Anwalts wurden auch noch 2 andere Nichtigkeiten abgeurteilt, welche bei richtiger Reaktion nie zur Anklage/Verurteilung hätten führen dürfen. Mehr möchte ich dazu nicht sagen.

Geschrieben

Haftstrafe auf Bewährung bei unerlaubtem Waffenbesitz ist fast die Regel. Einen abgelaufenen Leihschein aber als solche Auszulegen erscheint mir überzogen. Aber vor Gericht und auf hoher See.......................

Geschrieben
vor 53 Minuten schrieb PetMan:

Haftstrafe auf Bewährung bei unerlaubtem Waffenbesitz ist fast die Regel. Einen abgelaufenen Leihschein aber als solche Auszulegen erscheint mir überzogen. Aber vor Gericht und auf hoher See.......................

Ja die Rechtslage ist halt nach den Buchstaben des Gesetzes ganz klar. Egal ob ich meine Leihfrist um einen Tag überschritten habe, die gleiche Waffe zweimal geliehen habe oder mich mit Kaschi im Puff als Hausherr sicherer fühle - beides eindeutige Verstöße gegen das WaffG. 

 

Wenn man dann aus Spargründen und viel Hoffnung in eine Verhandlung mit einem "Urteilsbegleiter" aka Anwalt geht und die übrigen Beteiligten soviel Ahnung wie ich vom Weltraumrecht haben, kommt am Ende wohl das Gleiche heraus.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb P22:

die gleiche Waffe zweimal geliehen habe

Ich darf, unter Beachtung der Monatsfrist, eine Waffe nur einmal ausleihen ? Wäre mir neu, lasse mich aber gerne eines besseren belehren .

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb P22:

die gleiche Waffe zweimal geliehen habe

Mal abgesehn davon, dass die gleiche Waffe nicht zwangsläufig dieselbe Waffe ist, ist es auch möglich dieselbe Waffe mehrmals zu ent- bzw. verleihen. Nur muss die Waffe halt vor Ablauf der Monatsfrist zu ihrem eigentlichen Besitzer zurück.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb P22:

mit Kaschi im Puff

Kaschi (echte) im Puff ist kein Verstoß gegen das WaffG. ;)

Geschrieben (bearbeitet)
vor 7 Minuten schrieb cartridgemaster:

Es ist sowohl ein Verstoß geg. das KrWaffKontrG als auch geg. das WaffG

Ich lass mich gerne belehren aber wo nimmst Du den Verstoß gegen das WaffG her, wenn die Kaschi echt ist und es sich nicht um den Sonderfall handelt, dass der Kaschibesitzer dafür eine gültige WBK von vor dem 1. Juli 1976 hat?

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
Gerade eben schrieb cartridgemaster:

Einen solchen konstruierten Fall schließe ich kategorisch aus.

Wenn der Fall ausgeschlossen ist, sind wir bei § 57 Absatz 1, Satz 1 WaffG. Dann ist das WaffG auf die echte Kaschi (unstreitig eine Kriegswaffe) nicht anzuwenden. Das gilt auch für die Strafvorschriften des WaffG. Wo käme dann ein Verstoß gegen das WaffG wegen der Kaschi (nicht wegen etwaiger Munition zu der nichts im Sachverhalt steht) her?

Geschrieben
vor 40 Minuten schrieb PetMan:

Ich darf, unter Beachtung der Monatsfrist, eine Waffe nur einmal ausleihen ? Wäre mir neu, lasse mich aber gerne eines besseren belehren .

 

Was mag es denn wohl bedeuten, wenn beispielsweise 12 Leihscheine aneinander gereiht

  1. 01.01. - 31.01.
  2. 01.02. - 28.02.
  3. 01.03. - 31.03.
  4. usw.

für eine und dieselbe Waffe sowie den selben Leihgeber und Leihnehmer existieren?

 

 

Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb Joe07:

Was mag es denn wohl bedeuten, wenn beispielsweise 12 Leihscheine aneinander gereiht

  1. 01.01. - 31.01.
  2. 01.02. - 28.02.
  3. 01.03. - 31.03.
  4. usw.
  5. für eine und dieselbe Waffe sowie den selben Leihgeber und Leihnehmer existieren?

Wenn solche Leihscheine nach Ablauf der Monatsfrist existieren ist  man es selber schuld. Mir fällt auch kein Grund ein das so zu handhaben. Ein Monat ja, für zwei kann es auch Gründe geben. Die 2/6er Regel könnte auch zu 6 verleiten. Aber, wer sich in Gefahr begibt...............................

Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb PetMan:

 

Wenn solche Leihscheine nach Ablauf der Monatsfrist existieren ist  man es selber schuld. ..... 

 

 

Man(n) kann nie so dumm denken wie es kommen kann!

 

Deshalb ist meine grundsätzliche Einstellung zu rechtlichen Angelegenheit, Ausnahmen, Freistellungen und Regelungslücken nicht bis an deren Grenzen auszureizen!

 

 

Geschrieben

Ich denke schon dass es sinnvoll ist auch über einen längeren Zeitraum nachweisen zu können wem man wann welche Knarre geliehen hat.

Wer weiß was damit in der Zeit so alles passiert ist.

 

"Ich hab schon mal so Mäntel gesehen. In den Mänteln steckten drei Männer. In den Männern drei Kugeln."

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb djjue1:

Ich denke schon dass es sinnvoll ist auch über einen längeren Zeitraum nachweisen zu können wem man wann welche Knarre geliehen hat.

Wer weiß was damit in der Zeit so alles passiert ist.

Genau...Es passiert ja so viel illegales mit entliehenen Waffen, deren Leiher selbst über eine WBK verfügt und diese in der Regel auch behalten möchte....:rolleyes:

 

Wenn man schon soweit ist, sollte man sich überlegen, ob man die Waffe überhaupt bzw. Wem verleiht.

Geschrieben

es gibt ja rein theoretisch die Möglichkeit, verscheiden alte Leihscheine in verschiedenen Ordnern abzuheften. man kann diese Ordner sogar an verschiedenen Orten aufbewahren.

 

FALLS man dann (also Büxer oder Händler oder auch popliger sonstiger LWB) gewillt ist das kleinere Übel zu wählen.

"kleineres Übel" hier.......Klaps auf die Finger oder Bewährungsstrafe und unzuverlässig, statt lebenslänglich für 3 Männer in ihren Mänteln mit Löchern drin......

  • 6 Monate später...

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