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Schützenverein soll "bewaffneter Arm" von Pegida München sein


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Geschrieben
vor 17 Minuten schrieb HBM:

Also bist Du echt der Meinung, dass es richtig ist, wenn Kritiker von Politikern bzw. der aktuellen Regierung keine Waffen haben sollten (also halt mal so präventiv)?

 

Nein, dieser Meinung bin ich nicht.

 

Es geht um die oben genannten schriftlichen strafbaren Aussagen.

 

Daher wundert es mich, wie Du auf die Fehlinterpretation kommst!

Geschrieben (bearbeitet)
vor 25 Minuten schrieb schmitz75:

Was man nicht vergessen sollte ist dass der Innenminister nicht einfach die Durchsuchung anordnen kann.

Die Durchsuchungsbeschlüsse sind von einem Richter beschlossen worden und bei 120 Stück wird der sich da schon ein paar Gedanken gemacht haben. Wahrscheinlich gibt es da also einen stärkeren Verdacht als das was man in der Presse liest.

Kann so sein, aber es kann auch sein, das, gerade bei 120 Stück (waren nur 11 Durchsuchungen, aber auch schon recht viel), nicht jeder Einzelfall geprüft wurde, sondern nur jeder einzelne Durchsuchungsbeschluss unterschrieben wurde. Außerdem kann auch ein Richter irren und wenn man sich anschaut, was alles an Beweisen in unserem Rechtsstaat (z.B. irgendwelche Festplatten) verschwindet, dann wird eine Innenminister doch wohl einen Richter finden, der so was unterschreibt.

Bearbeitet von HBM
Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb heletz:

Wenn Du die Sachkunde hättest, dann wüßtest Du, daß die von Dir genannten Gegenstände rechtlich gesehen Werkzeuge sind und keine Waffen, also nicht hierher passen.

Warum sind diese aber im Waffenrecht explizit aufgeführt:confused: Mach mal den Erklärbär!

Du unterstellst mir, ich hätte keine Sachkunde, habe ich das richtig interpretiert? Würdest Du es gut finden, wenn ich dir so etwas unterstelle? Es könnte ja sein, das  in unserem Staat dadurch eine anlasslose Überprüfung angeordnet wird. 

ICH habe keine Angst davor, könnte mir aber vorstellen, meine Zeit sinnvoller zu verbringen.

 

Gruß

SJ

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 21 Minuten schrieb heletz:

Nein, dieser Meinung bin ich nicht.

 

Es geht um die oben genannten schriftlichen strafbaren Aussagen.

 

Daher wundert es mich, wie Du auf die Fehlinterpretation kommst!

Dann ist es ja gut.

 

Es gibt also "schriftliche strafbare Aussagen" von Personen die dann die Durchsuchung der Wohnung rechtfertigen?

 

Du verteidigst massenhafte Hausdurchsuchungen und gehst überhaupt nicht darauf ein, dass eine Versagung bzw. ein Widerruf evtl. vorhandener Erlaubnisse auch gereicht hätte, aber halt kein so plakatives "auf die Füße treten" gewesen wäre und damit dann in der Öffentlichkeit auch kein "endlich greift der Staat zumindest hier mal durch" rüber kommt.

Bearbeitet von HBM
Geschrieben
vor 17 Minuten schrieb speedjunky:

Pegida ist nur eine Gruppe von Leuten die ein gemeinsames Interesse vertreten.

 

Können sie ja.

 

Aber diejenigen Personen adrunter, die Äußerungsstraftaten gem 130 begehen, sind eben waffenrechtlich unzuverlässig.

 

Und Verstöße gegen das Bedürfnisprinzip werden ebenfalls nicht geduldet.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 14 Minuten schrieb heletz:

Aber diejenigen Personen adrunter, die Äußerungsstraftaten gem 130 begehen, sind eben waffenrechtlich unzuverlässig.

 

Und Verstöße gegen das Bedürfnisprinzip werden ebenfalls nicht geduldet.

Und da glaube ich nicht daran, dass bei allen Hausdurchsuchungen (warum eigentlich überhaupt eine Hausdurchsuchung, das konntest Du bisher noch nicht erklären) eine Verurteilung wg. Äußerungsstraftaten oder was auch immer, voran gegangen ist.

Und bei dem Verdacht auf "Verstoß gegen das Bedürfnisprinzip" machen Deiner Meinung nach Hausdurchsuchungen Sinn?

Bearbeitet von HBM
Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb schmitz75:

Die Durchsuchungsbeschlüsse sind von einem Richter beschlossen worden und bei 120 Stück wird der sich da schon ein paar Gedanken gemacht haben. Wahrscheinlich gibt es da also einen stärkeren Verdacht als das was man in der Presse liest.

 

Wie ich schon sagte: Der Staatsanwalt wird wohl kaum die Ermittlungsakten zu jetzigen Zeitpunkt in allen Details veröffentlichen, damit wir hier netterweise darüber diskutieren können.

 

 

vor 6 Minuten schrieb HBM:

dann wird eine Innenminister doch wohl einen Richter finden, der so was unterschreibt.

 

Durchsuchungsbeschlüsse werden immer noch von der Staatsanwaltschaft beantragt und nicht vom Innenminister!

Geschrieben (bearbeitet)
vor 30 Minuten schrieb HBM:

Du verteidigst massenhafte Hausdurchsuchungen und gehst überhaupt nicht darauf ein, dass eine Versagung bzw. ein Widerruf evtl. vorhandener Erlaubnisse auch gereicht hätte, aber halt kein so plakatives "auf die Füße treten" gewesen wäre und damit dann in der Öffentlichkeit auch kein "endlich greift der Staat zumindest hier mal durch" rüber kommt.

 

 

Nein, darauf gehe ich nicht ein!

 

Weil hier keiner die Details kennt.

 

Der rote Jäger in NRW könnte sich von dem umsichtigen und konsequenten Vorgehen der bayerischen Behörden eine Scheibe abschneiden. (Wird er wahrscheinlich nicht machen, harthörig wie er ist, aber egal.)

 

Hätte man Amri rechtzeitig auf die Füße getreten, hätte es den Anschlag in Berlin womöglich nie gegeben!

 

Ergänzung: Gleiches gilt natürlich auch für den roten Innensenator Berlins. Ist wahrscheinlich kein Zufall, daß Amri in zwei "roten" Bundesländern unbehelligt sein Unwesen treiben konnte.

 

.

Bearbeitet von heletz
Geschrieben
vor 1 Minute schrieb heletz:

Durchsuchungsbeschlüsse werden immer noch von der Staatsanwaltschaft beantragt und nicht vom Innenminister!

Stimmt, Du hast recht, nicht der Innenminister ist zuständig, sondern der Justizminister. Warum mischt sich Hermann dann ein?

 

vor 4 Minuten schrieb heletz:

Hätte man Amri rechtzeitig auf die Füße getreten, hätte es den Anschlag in Berlin womöglich nie gegeben!

Stimmt, aber war der nicht abgelehnter Asylbewerber und man hätte Ihn nur abschieben brauchen?

 

Bin aber bei Dir, dass alle Teilnehmer der Pegida-Demonstationen, die z.B. als Verurteilte Straftäter eine Gefängnisstrafe antreten müssen, auch einzusperren sind. Wobei ich auch da die Hausdurchsuchungen nicht verstehe.

Geschrieben
vor 22 Minuten schrieb Elektronengehirn:

Kann man sich nicht mal den verlinkten Artikel mit eingeschaltetem Gehirn durchlesen??

 

 

Für viele hier gilt Waffenbesitz als "Naturrecht" oder "Menschenrecht".

 

Die empfinden es als Frechheit, wenn die Behörden gemäß den Gesetzen vorgehen.

 

Die werden (die drei Artikeln, wenn ich das richtig sehe) nie die kompletten angebotenen Informationen verarbeiten.

Geschrieben
vor 45 Minuten schrieb heletz:

Wenn Du die Sachkunde hättest, ....

Nochmal zu Deiner Aussage, findest  Du nicht, das diese unter der Gürtellinie ist?

Aber wem sachliche Argumente fehlen, wird meist ausfallend. Wenn Du möchtest kann ich dir meine Sachkunde gern per PN schicken.

@Mod muss ich mir hier sowas gefallen lassen?

 

Gruß

SJ

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb schmitz75:

... bei 120 Stück wird der sich da schon ein paar Gedanken gemacht haben.

 

Jo, wie er die ganzen Zettel vor dem Feierabend noch schnellstmöglich irgendwie vom Schreibtisch bekommt.

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb gebuesch1:

Jo, wie er die ganzen Zettel vor dem Feierabend noch schnellstmöglich irgendwie vom Schreibtisch bekommt.

Wobei es ja "nur" 11 Zettel waren und keine 120, daher könnte (absichtlich "könnte") man schon von einer Einzelfallprüfung ausgehen, könnte aber auch ein Richter gewesen sein, der "denen muss man mal auf die Füße treten" gut findet.

 

vor 19 Minuten schrieb heletz:

Auch der JM kann Hausdurchsuchungen weder beantragen noch durchsetzen.

Na ja, so eine mündliche Dienstanweisung an den Oberstaatsanwalt kann schon mal vorkommen. Es gibt ja Gründe für die Weisungsgebundenheit einer Behörde, in diesem Fall die Staatsanwaltschaft.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb heletz:

 

Aber diejenigen Personen adrunter, die Äußerungsstraftaten gem 130 begehen, sind eben waffenrechtlich unzuverlässig.

 

Nachdem das Urteil rechtskräftig ist. Haben wir da was ?

 

abs4

Geschrieben (bearbeitet)
vor 17 Minuten schrieb HBM:

Na ja, so eine mündliche Dienstanweisung an den Oberstaatsanwalt kann schon mal vorkommen. Es gibt ja Gründe für die Weisungsgebundenheit einer Behörde, in diesem Fall die Staatsanwaltschaft

 

Eine erfreuliche Dienstanweisung!

 

Das war schließlich in Bayern mal ganz anders.

 

Dennoch wird der StA nicht so blöd sein und einer Anweisung blind folgen, wenn sich das nicht aus der Sachlage rechtfertigen ließe.

 

Im übrigen wird der Richter die HD nicht unterschreiben, wenn ihm da nichts Substantielles vorgelegt wird.

 

Und wenn dem Pegidioten das Ganze nicht paßt, der kann sich ja ein RA nehmen, der die Rechtmäßigkeit überprüft.

 

.

Bearbeitet von heletz
Geschrieben

 

vor 1 Stunde schrieb schmitz75:

Die Durchsuchungsbeschlüsse sind von einem Richter beschlossen worden und bei 120 Stück wird der sich da schon ein paar Gedanken gemacht haben. 

Etwa was der Dienstherr mit ihm anstellen könnte wenn nicht flott unterschreibt?

vor 6 Minuten schrieb heletz:

Pegidioten

Wenn den Etatisten die Argumente ausgehen dann beleidigen sie. Warst Du mit Siggi zusammen in der Lehrerschule?

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb heletz:

Und wenn dem Pegidioten das Ganze nicht paßt, der kann sich ja ein RA nehmen, der die Rechtmäßigkeit überprüft.

Klar geht das, aber es geht mir doch nur um eines: Wenn man die Möglichkeit hat (als Behörde) eine waffenrechtliche Erlaubnis (aufgrund welcher Gründe auch immer) zu verweigern (das klärt dann halt auch ein Gericht) bzw. zu widerrufen (auch das klärt natürlich dann ein Gericht), warum müssen dann Hausdurchsuchungen (wegen der, zumindest momentan, legal besessenen Waffen) erfolgen?

 

Hoffentlich gibtst Du mir recht, dass eine Hausdurchsuchung eine ganz andere Nummer ist als ein Schreiben bzgl. "Widerruf der Erlaubnis". Und ein "auf die Füße treten" empfinde ich halt als nicht mehr o.K., aber das sieht halt jeder anders.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb VP70Z:

Wenn den Etatisten die Argumente ausgehen dann beleidigen sie.

Wobei dort schon viele Idioten und Arschlöcher auf einem Haufen sind.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb HBM:

Wobei dort schon viele Idioten und Arschlöcher auf einem Haufen sind.

Sag das mal über andere Politiker! Ach, man traut sich nicht?

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb HBM:

Wobei dort schon viele Idioten und Arschlöcher auf einem Haufen sind.

 

Das nennt sich Politik..... und im Gegensatz zu den Anfängen des US-Parlamentes, wo sich die Gründerväter noch gegenseitig beschimpfen konnten, sollte hier ein halbwegs zivilisierter Umgangston herrschen.

 

Also bitte etwas Mäßigung!

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb schmitz75:

 

Die Durchsuchungsbeschlüsse sind von einem Richter beschlossen worden und bei 120 Stück wird der sich da schon ein paar Gedanken gemacht haben. 

 

Liegt da ein Irrtum vor ?

 

Ich lese von 120 Polizisten an diesem Einstz ....

 

https://www.tz.de/muenchen/stadt/bayerns-innenminister-spricht-nach-erfolgreicher-aktion-gegen-schiesssportgruppe-ueber-verzahnung-mit-pegida-8223096.amp.html

Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb 2011-Jack:

Ich lese von 120 Polizisten an diesem Einstz ....

 

Ups da hab ich wohl die Nummern verdreht.

Aber dann sind ja wohl nicht alle Leute in dem verein besucht worden, oder haben die nur 11 Mitglieder.

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