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IGNORED

Längere Jagdscheinpause - was passiert mit Waffenbesitz?


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Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb callahan44er:

Wenn man sagt das man Dekadenweise nicht zur Jagd will oder kann und so eine Frage in einem öffentlichem Forum stellt, muss man sich auch schon mal die Frage nach dem Grund gefallen lassen. Bin selbst kein Jäger. Aber wenn hier viele schreiben das der JS gar nicht so teuer ist, (wieviel ist es denn?) warum löst man den dann nicht? Ist doch die einfachste Lösung.

Hier die Preise, die ebenfalls starke Unterschiede abhängig vom Bundesland aufweisen....

http://www.jagdverband.de/sites/default/files/2015-16 Jagdscheingebühren.pdf

Geschrieben
vor 38 Minuten schrieb dpolli:

Hier die Preise, die ebenfalls starke Unterschiede abhängig vom Bundesland aufweisen....

 

Im Saarland sah es im Frühjahr 2016 noch so aus:

 

Jahres-Jagdschein                 3-Jahres-Jagdschein

       

25,50                                     41,00

 

Jagdabgabe

34,50                                     89,00

 

VJS-Beitrag                            232,50

77,50

 

Haftpflichtversicherung

29,75                                     89,25

 

Hebegebühr für die UJB

2,25                                       4,25

 

 

Summe

169,50                                   456,00

 

Die Werte sind also nur der reine Schein. Die Versicherung muss auf jeden Fall noch drauf.

 

41,0
Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb hellbert:

 

Im Saarland sah es im Frühjahr 2016 noch so aus:

 

...

VJS-Beitrag                            232,50

77,50

 

Haftpflichtversicherung

29,75                                     89,25

 

...

Die Werte sind also nur der reine Schein. Die Versicherung muss auf jeden Fall noch drauf.

 

41,0

 

Ich verstehe die Rechnung nicht ganz.

 

1. Warum rechnest Du den Beitrag zum Jagdverband ein? M.W. muss man nicht Mitglied in einem Landesverband des DJV sein, um einen Jagdschein zu lösen.

2. Du hast doch bereits eine Haftplfichtversicherung eingerechnet. Warum dann der Schlusssatz? Oder anders: Wenn das keine Jagdhaftpflicht ist, warum listet Du sie für den Jagdschein auf?

Geschrieben

Mein Eintrag bezieht sich auf den Post davor. In der war der 3-Jahresschein mit 131 € angegeben, was mir wenig vorkam. War es auch, weil die Versicherung fehlt. Den vjs Beitrag kann man sich natürlich sparen.

 

Wollte nur darauf hinaus, dass eben 131 € nicht reichen, um tatsächlich jagen zu dürfen....

Geschrieben
vor 18 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

aber (zurecht) auch dazu, dass dies vom Sachbearbeiter abhängt und der nach 10 oder 20 Jahren ggf. gar nicht mehr auf der Stelle sitzt und sein Nachfolger einen ganz anderen Kurs fährt...

Das sehe ich etwas anders. Es ist - rechtlich gesehen - nicht der Sachbearbeiter der eine Ermessensentscheidung trifft, es ist die Behörde. Wenn die Behörde auf eine entsprechende Anfrage eine Entscheidung getroffen hat, dann ist sie daran gebunden, bis sich die Sach- oder Rechtslage ändert, unabhängig davon wer gerade auf dem Stuhl des Sachbearbeiters sitzt. Allerdings kann Behörde A ein anderes Ermessen ausüben als Behörde B, weshalb bei Wohnsitzwechsel die Karten neu gemischt werden. Mit einer telefonischen Auskunft des SB sieht die Sache natürlich anders aus.

Geschrieben
vor 18 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

Mein Vorschlag wäre hier deshalb alle Waffen an einen befreundeten JS-Inhaber zu überlassen und mit diesem privatrechtlich vereinbaren, dass er sie behält und zu gegebener Zeit wieder rücküberlässt.

Warum sollte jemand 10 oder 20 Jahre die Verantwortung für Waffen eines Bekannten oder Freundes übernehmen? Je nach Umfang des Waffenbesitzes nimmt sowas ganz schön Raum ein. Um welche Werte geht es hier? (die Frage ist rhetorisch, ich will keine Antwort)

 

Was wenn sich Aufbewahrungsvorschriften ändern?

Was ist mit einer Verschlechterung der Sache oder bei deren Untergang?

Wer übernimmt die Wartung und Pflege?

Was wenn man die Waffen aus sachlichen oder rechtlichen Gründen nicht mehr aufbewahren kann? Einfach zurückgeben geht ja nicht.

Welche Grantie hat der Überlasser, dass er sein Eigentum unversehrt zurück erhält?

Was wenn man sich entzweit?

 

Selbst ein kommerzielle Aufbewahrung ist bei so einem langen Zeitraum mit einigen Problemen behaftet.

Ich würde mir sehr gut überlegen ob ich einen Freund um eine solche Gefälligkeit bitte.

Geschrieben
vor 15 Stunden schrieb Jürgen Klünder:

Nur wenn dann wegen jahrelang nicht gelösten JS der sofortige Vollzug angeordnet wird ist der Zug abgefahren

Da ist nichts abgefahren. Die Waffen sind dann halt eine gewisse Zeit in behördlicher Verwahrung, wenn man dem nicht zuvorkommt und an einen vertrauenswürdigeren Berechtigten überlässt. Man sollte aber ab dem ersten behördlichen Schrieb tätig werden.

Wie ist denn das Verfahren?

1. Die Behörde bemerkt Mensch hat keinen JS und den auch seit geraumer Zeit nicht gelöst.

2. Behörde hört Mensch an und kündigt ihre Absicht des Entzugs der WBK an.

3. Behörde entscheidet zu entziehen und setzt Frist zur Überlassung an einen Berechtigten.

4. Mensch legt Rechtsmittel ein oder Beantragt JJS.

5. Behörde ordnet Sofortvollzug an.

 

Zwischen 2 und 5 ist genügend Raum mit der Behörde zu sprechen oder notfalls an einen Berechtigten zu überlassen. Je nach Umfang des Waffenbesitzes und Dauer des Jagdscheinversichts investiert man dann aber evtl. mehr Geld an Aus- und Eintragungsgebühren, als man an Gebühren für den JJS gespart hat.

 

Es geht ja um Jäger und nicht um Sportschützen. Den Jahresjagdschein kann man jederzeit wieder lösen und damit besteht der Rechtsanspruch auf 2 Kurzwaffen und eine unbegrenzte Zahl an Jagdlangwaffen. Keine Bedürfnisbescheinigung von einem Verein, keine 2/6-Regel etc.

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb Bautz:

Es geht ja um Jäger und nicht um Sportschützen. Den Jahresjagdschein kann man jederzeit wieder lösen und damit besteht der Rechtsanspruch auf 2 Kurzwaffen und eine unbegrenzte Zahl an Jagdlangwaffen. Keine Bedürfnisbescheinigung von einem Verein, keine 2/6-Regel etc.

 

Stand heute.

 

Legst Du die Hand dafür in's Feuer, dass das in 10 oder gar 20 Jahren immer noch so ist?

 

Nicht, dass ich derzeit eine Änderung kommen sehe, aber ich mag' und brauch' meine Hände.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 16 Minuten schrieb German:

Stand heute.

 

Legst Du die Hand dafür in's Feuer, dass das in 10 oder gar 20 Jahren immer noch so ist?

Meine Glaskugel sagt ab Herbst regiert Links-Grün. 2018 wird dann Sportschießen auf Luftgewehr und Laser-Leuchten beschränkt, sonstiger Waffenbesitz wird den Sportschützen entschädigungslos entzogen. Die Jäger haben etwas länger Zeit. 2021 wird ihr Waffenbeistz auf 2 Kipplaufwaffen und eine Repetierbüchse beschränkt. Revierinhaber dürfen zwei Waffen mehr besitzen und Berufsjäger und bestätigte Jagdaufseher erhalten 1 Kurzwaffe (war ja 2001 schon mal angedacht). Waffen-Sammler gibt es ab 2019 nicht mehr.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb hellbert:

Wollte nur darauf hinaus, dass eben 131 € nicht reichen, um tatsächlich jagen zu dürfen....

Versicherungen gibt es unter 30,- Euro pro Jahr, schließlich kann man das Minmum nehmen das geht.

In Bayern kostet ein Dreijahresjagdschein aktuell 90,- Euro Gebühr und 60,- Euro Jagdabgabe.

 

Ein JJS kostet also ca.- 80,- Euro pro Jahr (anteilige Gebühr, anteilige Jagdabgabe und Versicherung für ein Jahr). Kommerzielle Lagerung des Waffenbesitzes kostet mehr.

 

Die Möglichkeit des Tagesjagdscheins wurde noch überhaupt nicht erwähnt und besprochen.

Zudem wurde nicht besprochen, dass bei manchen Behörden jährliche Gebühren für die Sicherheitsüberprüfung des Waffenbesitzers anfallen, die JJS-Inhaber nicht bezahlen müssen. Hier können also ggf. Gebühren gegengerechnet werden. Und unterschiedlich hohe Waffensteuern wurden auch noch nicht thematisiert.

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb Bautz:

Die Möglichkeit des Tagesjagdscheins wurde noch überhaupt nicht erwähnt und besprochen.

 

DAs wurde bislang nur angesprochen, aber nicht durchdiskutiert. Zumal ich mir auch keinen besseren Weg vorstellen kann, die Behörde richtig zu ärgern und sie zu provozieren... :rtfm:

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb Bautz:

Meine Glaskugel sagt ab Herbst regiert Links-Grün. 2018 wird dann Sportschießen auf Luftgewehr und Laser-Leuchten beschränkt, sonstiger Waffenbesitz wird den Sportschützen entschädigungslos entzogen. Die Jäger haben etwas länger Zeit. 2021 wird ihr Waffenbeistz auf 2 Kipplaufwaffen und eine Repetierbüchse beschränkt. Revierinhaber dürfen zwei Waffen mehr besitzen und Berufsjäger und bestätigte Jagdaufseher erhalten 1 Kurzwaffe (war ja 2001 schon mal angedacht). Waffen-Sammler gibt es ab 2019 nicht mehr.

Also ich glaube in deinem skizzierten Fall sehe ich druchaus größere Probleme für Deutschland als den Waffenbesitz. Etwa 5 Millionen echte Fachkräfte, die das Land verlassen . Den Bevölkerungsverlust kann man natürlich dann mit Fachkräften auffüllen. Wünsch dann schon viel Spaß, werde da weg sein!

Geschrieben
vor 18 Minuten schrieb kulli:

Etwa 5 Millionen echte Fachkräfte, die das Land verlassen .

 

Passiert nicht.

 

Ach ja: Luftgewehr wird gestrichen, weil da immer noch beschleunigtes Metall vorne rauskommt. Und Repetierer für Jäger auch, damit könnte man ja schnell hintereinander mehrere Schüsse abgeben. Es gibt eine einschüssige Flinte und eine einschüssige Büchse (Blockverschluss oder Kipplauf).

 

Aber Waffensammler gibt es sicher noch. Die dürfen ordnungsgemäß deaktiviert (d.h. in Metallschrott verwandelte) Ex-Waffen sammeln.

Geschrieben

Die Sache ist doch scheinbar garnicht so kompliziert.

 

- Du willst (Rechts)sicherheit, Dein Eigentum behalten zu dürfen, dann kostet es Dich ca. 200 EUR im Jahr.

 

- Möchtest Du keine 200 EUR pro Jahr zahlen, bekommst Du diese Sicherheit nicht und es kommt auf Deine Behörde an, bei der Du Glück oder Pech haben kannst.

 

 

Deine Entscheidung.

 

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
Am 29.4.2017 um 10:45 schrieb Bautz:

3. Behörde entscheidet zu entziehen und setzt Frist zur Überlassung an einen Berechtigten.

4. Mensch legt Rechtsmittel ein oder Beantragt JJS.

5. Behörde ordnet Sofortvollzug an.

Hier muss man mal differenzieren. § 45 Abs. 5 WaffG ordnet bereits per Gesetz die sofortige Vollziehung für den Widerruf als solchen an, allerdings nur bei fehlender Zuverlässigkeit oder fehlender persönlicher Eignung, nicht bei Wegfall des Bedürfnisses. Darüber hinaus muss für die Anordnung zum Überlassen der Waffen nach § 46 Abs. 2 WaffG nochmal gesondert der Sofortvollzug angeordnet werden. Wenn schon die gesetzliche Anordnung des Sofortvollzugs beim Bedürfniswegfall nicht greift, wird die Behörde wahrscheinlich auch hier in aller Regel auf den Sofortvollzug verzichten.

Abgesehen davon wird der Sofortvollzug normalerweise gleich im Bescheid mit angeordnet und nicht hinterher.

Bearbeitet von Flohbändiger
  • 2 Wochen später...
Geschrieben
Am ‎28‎.‎04‎.‎2017 um 18:48 schrieb Jürgen Klünder:

 

 


Nur wenn dann wegen jahrelang nicht gelösten JS der sofortige Vollzug angeordnet wird ist der Zug abgefahren

 

Verstehe ich jetzt nicht. Vor solch einer belastenden Maßnahme wäre der Betroffene zuvor anzuhören und dann hätte er noch bis zur Frist Zeit, den JS neu zu lösen oder eben die andere Möglichkeit zu wählen.

Geschrieben
Am ‎29‎.‎04‎.‎2017 um 10:15 schrieb Bautz:

Das sehe ich etwas anders. Es ist - rechtlich gesehen - nicht der Sachbearbeiter der eine Ermessensentscheidung trifft, es ist die Behörde. Wenn die Behörde auf eine entsprechende Anfrage eine Entscheidung getroffen hat, dann ist sie daran gebunden, bis sich die Sach- oder Rechtslage ändert, unabhängig davon wer gerade auf dem Stuhl des Sachbearbeiters sitzt. Allerdings kann Behörde A ein anderes Ermessen ausüben als Behörde B, weshalb bei Wohnsitzwechsel die Karten neu gemischt werden. Mit einer telefonischen Auskunft des SB sieht die Sache natürlich anders aus.

Na ja, auch eine Behörde kann ihre Rechtsauffassung ändern und die neue Verfahrensweise entsprechend begründen. Und das macht dann halt der neue Mitarbeiter.

Geschrieben

Rücknahmen wegen "wir sehen das heute aber halt anders" gibt's in der waffenrechtlichen Praxis leider gar nicht so ganz selten. Liegt daran, dass der allgemein verwaltungsverfahrensrechtliche Bestandsschutz der VwVfGs im Waffenrecht nicht greift. :-( 

Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

Verstehe ich jetzt nicht. Vor solch einer belastenden Maßnahme wäre der Betroffene zuvor anzuhören und dann hätte er noch bis zur Frist Zeit, den JS neu zu lösen oder eben die andere Möglichkeit zu wählen.

ich sage nur: Behörde Offenbach........

der eine Jäger hat sein Zeug wiederbekommen, hat aber "etwas gedauert".....

der andere nicht und der dritte hat aufgegeben

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