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Wie richtig Waffe bei Behörde abgeben


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Geschrieben

Hallo,

ich habe eine Flinte und KK-Büchse, die ich nicht mehr brauche. Da ich keine Lust auf das Verkaufstheater habe, will ich das zur UjB bringen, die behalten das und tragen es aus.

 

Nun habe ich aber gelesen, dass man z. B. bei einer Polizei-Autokontrolle eben nicht die Kanone auspacken und dem Polizisten zeigen darf. Wie mache ich das dann bei der Behörde "juristisch" richtig. Muss ich die vorher anschrieben und Fragen welche Person dafür befugt ist? Wenn ich da hingehe und Frau Meier das Ding auf den Tresen lege.....

 

Hat jmd Erfahrung damit?

 

VG

Geschrieben

Verschlossenes Behältnis, dann isses Transport, nicht mehr führen, dann könntest du theoretisch auch die Putzfrau schicken, dann allerdings mit Persilschein, sprich Vollmacht ;)

Geschrieben

Transport ist schon  klar, wobei die Putzfrau mangels Berechtigung das Ding nicht transportieren darf. Ich meine eher, dass ich der Behörde das Behältnis nicht dalassen will und die Dame ja die Kniffte auch sehen muss. Also muss ich sie vor Ort auspacken und an dieser Stelle verweise  ich wieder auf die Polizeikontrolle....

Geschrieben

In der Amtsstube auspacken ist kein Problem. Machst du beim Büchser ja auch. Würde trotzdem vorher anrufen und fragen, wie sie es denn gerne hätten... Evtl wollen die das auch nur an einem bestimmten Tag...

 

Alternativ gegen selbstabholung an Berechtigte verschenken...

Geschrieben (bearbeitet)

Einfach mal bei der Behörde anrufen und fragen was zu tun ist. In der Regel wollen die Sachbearbeiter auch gerne vorab informiert werden, wenn was abgegeben werden soll.

Bearbeitet von Slingshot
Geschrieben

Auf dem Amt vorher anrufen sei erforderlich, wurde mir mal gesagt.

Es seien nämlich nur bestimmte Personen befugt, Waffen anzunehmen, und die sind nicht immer da.

Ist natürlich jetzt nur eine Aussage meines LRA, hört sich für mich aber generell vernünftig an.

Kann ja sein, dass der normale SB nicht sachkundig ist, also nicht mal sicher eine Sicherheitsüberprüfung machen kann...

Geschrieben
vor 19 Minuten schrieb WOfriend:

Transport ist schon  klar, wobei die Putzfrau mangels Berechtigung das Ding nicht transportieren darf.

 

Doch, wenn Du sie für den Transport bezahlst schon...

 

Aber ich verstehe es trotzdem nicht... ist das Zeug so verrottet, daß ein Verkauf nicht in Frage kommt? Aus welchen Grund sonst sollte man sein Eigentum einer Behörde zur Vernichtung überlassen?

Geschrieben
Gerade eben schrieb Fyodor:

Aber ich verstehe es trotzdem nicht... ist das Zeug so verrottet, daß ein Verkauf nicht in Frage kommt? Aus welchen Grund sonst sollte man sein Eigentum einer Behörde zur Vernichtung überlassen?

 

Ein KK-Einzellader ich schätze mal 40 oder 50 Jahre alt. Will keiner haben. Weder Schützenverein noch Kreisjägerschaft....

Geschrieben

Es gibt auch Händler die gg. Provision den Verkauf (auch bei egun) übernehmen. Versand an den Händler ist unkritisch/bezahlbar. Und das Transportbehältnis läßt man natürlich nicht bei der Behörde, es sei denn es ist wirklich nur noch Müll.

 

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb WOfriend:

 

Ein KK-Einzellader ich schätze mal 40 oder 50 Jahre alt. Will keiner haben. Weder Schützenverein noch Kreisjägerschaft....

 

Jo, sowas hab ich auch noch. Nimmt nur Platz weg.

 

Und die Flinte?

Geschrieben
vor 38 Minuten schrieb Creeper45:

Verschlossenes Behältnis, dann isses Transport, nicht mehr führen,

 

doch er führt noch immer, jedoch erlaubnisfrei. §12 Abs.3 Nr.2 WaffG

 

 

 

 

 

.....der Erbsen wegen.....

Geschrieben
Gerade eben schrieb Michael Grote:

Einige Beiträge in diesem Thread habe ich mal ausgeblendet, denn WO hat keine Waffenhandelserlaubnis und darf daher nicht als Plattform für Waffengeschäfte fungieren!

Huch...Entschuldigung...

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Fyodor:

h verstehe es trotzdem nicht... ist das Zeug so verrottet, daß ein Verkauf nicht in Frage kommt? Aus welchen Grund sonst sollte man sein Eigentum einer Behörde zur Vernichtung überlassen?

 

Überlege ich bei meiner Altdeko-Waffe. Verkaufen darf ich sie nicht und bevor ich das Ding registrieren und in einen Tresor stellen muss, geb ich das Ding lieber ab. Auch, wenn es mir zutiefst zuwider ist.

Geschrieben

Wie?

War nicht letzter Stand (EU Firearms Directive 91/477, wie beschlossen), dass Salut-Waffen registrierungs- und "schrankpflichtig" werden (da unter Ursprungs-Kategorie eingestuft)...

die Deko-Waffen hingegen nicht?

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb Raiden:

 

Überlege ich bei meiner Altdeko-Waffe. Verkaufen darf ich sie nicht und bevor ich das Ding registrieren und in einen Tresor stellen muss, geb ich das Ding lieber ab. Auch, wenn es mir zutiefst zuwider ist.

In 15 Briefbeschwerer umbauen darfst Du doch; verringert das Erfolgserlebnis bei den Waffenräubern.

Geschrieben

Oder Aschenbecher :D

Jemand hat mal eine ausgediente Browning derart umgebaut. Naja, Meisterwerk wars keins, aber...

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