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Kurzwaffen über Kontingent


Gast

Empfohlene Beiträge

Moin,

 

ich schiesse derzeit Zeit im DSB, dem BDS und der DSU.

DSU weil ein Stand wo ich Gastschütze war die Gebühren so hochgedreht hat das nurnoch eine Mitgliedschaft gelohnt hat.

Im BDS aufgrund der HA und DSB war der Startverein...

Zur Zeit schieße ich eine 45 er STI im DSB ( Präzi und Duell) und eine 9 mm Glock die ich vornehmlich mit Red Dot schieße ( DSU).

Jetzt habe ich an einer Kreismeisterschaft teilgenommen, mehreren Rundenkämpfen , einer Gau und einer Vereinsmeisterschaft.

Derzeit habe ich noch mehrere Ziele meiner Begierde, unter anderem eine Desert Eagle in 50 AE weil ich große Kaliber einfach gerne schieße, eine P8 aus Nostalgiegründen und verschiedene andere Modelle.

Das Deutsche Waffenrecht lässt ja die Freude am Besitz leider nicht als Bedürfnis gelten weshalb ich mich vermutlich etwas einschränken muss.

Auf der BDS HP steht recht schwammig

"

vorhandenen Waffen in Relation zu den Meisterschaften zu setzen (je mehr vorhandene Waffen, umso höhere Anforderungen an die Wertigkeit der Meisterschaft und Teilnahme mit den vorhandenen Waffen an den entsprechenden Meisterschaften). 

 

Was genau muss man den alles mitschiessen um die Befürwortung für die dritte oder vierte zu bekommen?

Und wie sieht das danach aus, wenn ich zB mal in einem Jahr nicht mit jeder Knifte an einer Meisterschaft teilnehme?

 

Vielen Dank und frohes Schaffen

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vor 16 Minuten schrieb Staju1985:

Was genau muss man den alles mitschiessen um die Befürwortung für die dritte oder vierte zu bekommen?

 

frag Deinen LANDESVERBSAND!

 

 

.......soweit solltest inzwischen informiert sein, wer sowas entscheidet.

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Bei der DSU kannst Du als Kaderschütze und/oder Masterschütze Befürwortungen für Kurzwaffen über des Grundkontingent hinaus bekommen.

Weitere Informationen dazu findest Du im Sporthandbuch:

http://www.d-s-u.de/fileadmin/Downloads/Allgemeines/DSU_Sporthandbuch_2011.pdf

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vor 44 Minuten schrieb Staju1985:

 

ich schiesse derzeit Zeit im DSB, dem BDS und der DSU.

 

Dann hättest Du drei Anlaufstellen, die Dir eine Verbandsbescheinigung ausstellen könnten.

Für den BDS ist der Landesverband zuständig, je nach Land gibt es unterschiedliche Richtlinien, beispielsweise hier in NRW müsste für die 3. Kurzwaffe nachgewiesen werden: Teilnahme an den Vereinsmeisterschaften des eigenen Vereins

Für die DSU hat Dir @Computerfritze schon die richtige Stelle zitiert, jetzt fehlt nur noch der Hinweis vom DSB-Landesverband

 

Wo bist Du organisiert ?

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DSB ist mir so unsympathisch, da will ich eigentlich sowieso austreten habe ich nurnoch der Vollständigkeit halber aufgezählt.

Ich hatte auf der großen BDS HP geschaut und nicht auf der Hessischen vom LV 5.

Mein Fehler, sorry.

 

 

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Zitat

Falls der Antragssteller bereits Waffen besitzt (ab der 3. Kurzwaffe - bzw. 4. Selbstladegewehr) ist außerdem ein Nachweis über die Teilnahme an Wettbewerben und Meisterschaften beizulegen.

Ist bei uns im LV 9 einfach geregelt. Ich nehme aber an das mit steigender Anzahl zb der KW das Ostereierschiessen im Verein nicht mehr reicht . Teilnahme LM sollte aber für fast alles reichen. Und dahin zu kommen ist kein Hexenwerk. DSB KM ist eigentlich auch kein Problem, man muss das alles aber auch machen. Schiesst man keine Wettkämpfe  mit seinen Waffen ist man selber Schuld wenn man nicht mehr als 08/15 bekommt. Man muss da ja nicht gewinnen, aber dann doch wenigstens Teilnehmen. 

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vor 4 Stunden schrieb Staju1985:

Moin,

 

ich schiesse derzeit Zeit im DSB, dem BDS und der DSU.

DSU weil ein Stand wo ich Gastschütze war die Gebühren so hochgedreht hat das nurnoch eine Mitgliedschaft gelohnt hat.

Im BDS aufgrund der HA und DSB war der Startverein...

Zur Zeit schieße ich eine 45 er STI im DSB ( Präzi und Duell) und eine 9 mm Glock die ich vornehmlich mit Red Dot schieße ( DSU).

Jetzt habe ich an einer Kreismeisterschaft teilgenommen, mehreren Rundenkämpfen , einer Gau und einer Vereinsmeisterschaft.

Derzeit habe ich noch mehrere Ziele meiner Begierde, unter anderem eine Desert Eagle in 50 AE weil ich große Kaliber einfach gerne schieße, eine P8 aus Nostalgiegründen und verschiedene andere Modelle.

Das Deutsche Waffenrecht lässt ja die Freude am Besitz leider nicht als Bedürfnis gelten weshalb ich mich vermutlich etwas einschränken muss.

Auf der BDS HP steht recht schwammig

"

vorhandenen Waffen in Relation zu den Meisterschaften zu setzen (je mehr vorhandene Waffen, umso höhere Anforderungen an die Wertigkeit der Meisterschaft und Teilnahme mit den vorhandenen Waffen an den entsprechenden Meisterschaften). 

 

Was genau muss man den alles mitschiessen um die Befürwortung für die dritte oder vierte zu bekommen?

Und wie sieht das danach aus, wenn ich zB mal in einem Jahr nicht mit jeder Knifte an einer Meisterschaft teilnehme?

 

Vielen Dank und frohes Schaffen

 

Nach meiner Kenntnis, so war es zumindest bei mir (BDS LV7):

wenn alle vorhandenen Kurzwaffen innerhalb der letzten 2 Jahre bei einer Bezirks Meisterschaft oder höher eingesetzt wurden und für eine Disziplin, die der Antragsteller schießen will noch keine geeignete Waffe vorhanden ist, wird dafür eine Bedürfnisbestätigung ausgestellt.

 

 => Für die Sportler, welche alle vorhandenen Waffen regelmäßig bei der Bezirksmeisterschaft einsetzen, gibt es keine Kontingentbegrenzung.

 

 

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vor 32 Minuten schrieb goya:

Wenn man alles kriegt was man will............

Das geht mit Sicherheit nicht, alles bekommen was ich will. Aber ich bekomme alles wofür ich ein sportliches Bedürfnis nachweisen kann. Das ist ein Unterschied. Einen Subnose Revolver mit 2 Zoll Lauf bekomme ich als Sportschütze nicht, obwohl ich gerne einen haben würde. Eben weil ich kein sportliches Bedürfnis nachweisen kann. Dazu müsste ich Jäger werden, die dürfen sowas haben wollen und auch kaufen

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Haben wollen darf man vieles... 

 

Ich hätte auch lieber eine ECHTE UMP statt der Rotz USC.

Und die HSG waere als MP5 auch cooler.

Und die DP 12 VSRF mit 24 Schuss bockt auch mehr als der Bock( geiler Satz).

Und mal zum Spaß mit 2 MP7 auf Melonen schießen macht sich Laune, für irgendwas muss Polen ja gut sein ...!

 

 

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vor 14 Stunden schrieb PetMan:

Das geht mit Sicherheit nicht, alles bekommen was ich will. Aber ich bekomme alles wofür ich ein sportliches Bedürfnis nachweisen kann. Das ist ein Unterschied. Einen Subnose Revolver mit 2 Zoll Lauf bekomme ich als Sportschütze nicht, obwohl ich gerne einen haben würde. Eben weil ich kein sportliches Bedürfnis nachweisen kann. Dazu müsste ich Jäger werden, die dürfen sowas haben wollen und auch kaufen

Dann mach einen Jagdschein. Das hat zudem den Vorteil, das die 2/6 Regelung wegfällt und du dir auch Halbautomaten kaufen kannst "soviel wie du willst". Das gilt auch für Halbautomaten welche man als Sportschütze nicht kriegt. Und nun lege bitte nicht jeden BUCHSTABEN auf die Goldwaage. 

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vor 8 Stunden schrieb erstezw:

Musst halt BDMP-Mitglied werden. 1500, 5-Schuss Off Duty. Gute Ergebnisse sind über 380 von 400.

Aber auch dann keinen 2-Zoll, sondern nur einen 2,5-Zoll-Revolver oder hab ich das falsch in Erinnerung?

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vor einer Stunde schrieb SchwererReuther:

Wirklich gut durchdacht. Unsere Wettkampfsaison beginnt im März, kann man also schon mal zwei Monate davor nichts in der Richtung beantragen. Ganz zu schweigen das der Gesetzgeber das nicht fordert...

Dann gib deine Meldung zu den Wettkämpfen mit rein, die wird ja deutlich früher erfolgen. Ansonsten hat ein Schützenkollege unlängst sein Bedürfnis erhalten mit der Vorgabe, die Wettkampfmeldung nach zu reichen. Wenn man redet geht fast alles....................

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vor 6 Stunden schrieb goya:

Dann mach einen Jagdschein. Das hat zudem den Vorteil, das die 2/6 Regelung wegfällt und du dir auch Halbautomaten kaufen kannst "soviel wie du willst".

Der Threadstarter fragte ja nach sportlichen  Bedürfnissen. Das mit Jagdschein vieles, nicht alles, einfacher wird ist mir wohl bewusst. Mein limitierendes Element beim " haben wollen " ist aber weniger die Möglichkeit entsprechende Bedürfnisse zu bekommen, sondern eher mein Geldbeutel. 

 

Peter

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Habe meinen Beitrag auf den du dich beziehst löschen lassen, weil ich gerade mit der Nase drauf gestoßen wurde dass das schon etwas älter ist mit der weitergehenden Forderung des Verbandes. Habe ich doch glatt übersehen in einer Anleitung die ausschließlich aus hervorgehobenem Text besteht.

 

vor 10 Minuten schrieb PetMan:

Dann gib deine Meldung zu den Wettkämpfen mit rein, die wird ja deutlich früher erfolgen. Ansonsten hat ein Schützenkollege unlängst sein Bedürfnis erhalten mit der Vorgabe, die Wettkampfmeldung nach zu reichen. Wenn man redet geht fast alles....................

 

Dadurch wird es ja auch nicht besser. Mein ganz persönliches Fazit lautet daher Breitensport solange der Gesetzgeber das erlaubt und ich mein bereits überschrittenes Kontingent KW/LW nicht noch erweitern will.

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