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Das WO-Team wünscht Euch ein frohes Fest und einen guten Rutsch
IGNORED

Fahrt zum Schützenhaus über............


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb speedjunky:

 Aber niemand von uns fährt ja die Waffen zum Spaß durch die Gegend 

 

 

 

Ich fahre meine Waffen zum Spaß durch die Gegend.

Schiessen macht mir Spaß ergo fahre ich sie zum Spaß durch die Gegend.

Das mir der Gesetzgeber einreden will ich dürfte keinen Spaß daran haben und nur verbissen sportlich mit ernster Miene und mir des Faktes bewusst das ich ein gemeingefährlicher Mordschütze bin Pappscheiben lochen ändert nichts daran

Geschrieben (bearbeitet)

Ich finde die Ausgangsfrage mehr als schwierig. Wenn der TS soviel Angst hat und so ein Bedenkenträger ist würde ich mir ein anderes Hobby suchen. Oder: auf direktem Weg zum Schiesstand und bitte keinen Umweg. Im Ernst: sich in einem Forum die Rechtsberatung für eine Grauzone zu holen springt zu kurz. Absolution bekommt man hier keine, schlicht weil es sie nicht gibt.

Was ich sehr negativ finde ist dass mittlerweile jeglicher Sachverhalt aufgrund eigener Schwäche, Unkenntnis, Spießertum oder Angst im Internet diskutiert werden muss. Der Umgang mit Waffen bedeutet Verantwortung, wer damit nicht umgehen kann soll es lassen.

 

Bearbeitet von 300RUM
Geschrieben (bearbeitet)

Der TS hat keine Angst oder bedenken.Es ist eher ein Thema das jeden LWB betrifft. Einge Forumkollegen geben sachlich gute Antworten, die anderen eher unsachliche Antworten.

Bearbeitet von PeterXX
Geschrieben (bearbeitet)

Nein, erwachsene LWB betrifft das Thema nicht. Die Rechtslage ist mehr oder weniger umrissen. Du wirfst mit Deiner Frage ausschließlich Probleme auf ohne einen Mehrwert zu liefern. Mich betrifft Dein Thema nicht. Dir geht die Düse wegen einem marginalen Umweg zum Schützenhaus, nicht mehr und nicht weniger.  Wie willst Du mit einer Waffe ernsthaft umgehen wenn Du schon Coaching und Rechtsberatung bei einer Fragestellung dieser Art brauchst? 

Bearbeitet von 300RUM
Geschrieben
Am 8.3.2017 um 22:19 schrieb PeterXX:

Normalerweise fährt man von daheim(Ort der Waffenaufbewahrung) zum Schützenhaus auf dem direkten Weg.

Wie verhält es sich,wenn ich auf dem Weg einen bekannten holen wollte, der nicht auf dem direkten Weg wohnt?

 

Ich entnehme ,  dass das garnicht zulässig ist.

 

Am 9.3.2017 um 19:21 schrieb PeterXX:

Also wenn ich Morgens zur Arbeit fahre und die Waffe mitnehme, wäre das unerlaubtes Führen, weil ich ja nicht zweckgebunden, sondern erstmal Arbeiten fahre.Klar kling einleuchtend und logisch.

...

Alle Unterbrechungen,egal wie lange sie dauern und nicht zweckgebunden sind, sind unzulässig und als unerlaubtes Führen auszulegen.

 

vor einer Stunde schrieb PeterXX:

Der TS hat keine Angst oder bedenken.Es ist eher ein Thema das jeden LWB betrifft. Einge Forumkollegen geben sachlich gute Antworten, die anderen eher unsachliche Antworten.

 

Und da das Thema jeden LWB betrifft fragt Dich ein Forumskollege jetzt zum dritten Mal, woher Du die von Dir verbreiteten Infos "entnimmst" bzw. wer Dir die "einleuchtenden und logischen" Ansichten bei gebracht hat bzw. woher Du diese Infos hast. Auch das interessiert bestimmt auch noch andere Forumskollegen. Um Dir eine sachliche Antwort auf Deine Behauptungen zu geben bräuchte ich mal die Quelle Deiner Informationen.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 41 Minuten schrieb HBM:

 

 

 

Und da das Thema jeden LWB betrifft fragt Dich ein Forumskollege jetzt zum dritten Mal, woher Du die von Dir verbreiteten Infos "entnimmst" bzw. wer Dir die "einleuchtenden und logischen" Ansichten bei gebracht hat bzw. woher Du diese Infos hast. Auch das interessiert bestimmt auch noch andere Forumskollegen. Um Dir eine sachliche Antwort auf Deine Behauptungen zu geben bräuchte ich mal die Quelle Deiner Informationen.

 

 

Die Quelle dieser Infos habe ich aus dem Fachbuch 9. Auflage von Busche Andre "Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung für Sportschützen,für Waffensammler und das Bewachungsgewerbe.

Seite 37 und 38 ISBN-13_978-3-940723-52-9 vom Juristischen Fachverlag

 

Andre Busche ist IHK-Waffensachverständiger und Buchautor.Er Unterrichtet Waffenrecht am Kompetenzzentrum für Verwaltungs -Management Schleswich Holsteinund als Lehrbeauftragter an der Fachhochschule für Verwaltungs und Dienstleistung

Bearbeitet von PeterXX
Geschrieben

wer selbst denken kann, der holt sich die Informationen direkt an der Quelle:

WaffG

AWaffV

WaffVwV

 

...und keine Metadaten von wem auch immer....

 

 

 

 

alleinen schon bei dem Buchtitel wird mir klar, dass Du Verständnisprobleme hast!

 

lies selbst, denk selbst, sei selbst! oder lass die Finger von den Knarren.

 

 

 

 

ich hoffe, das beinhaltet jetzt keine unangemessene Ausdrucksweise und niemand wurde dadurch angepöbelt.

könnte durchaus ja auch nur eine ganz einfache Meinungsäußerung gewesen sein.

 

 

 

Geschrieben
Am 9.3.2017 um 21:26 schrieb HangMan69:

als jäger durfte man früher auch mit geholsteter kw vom und zum revier halt zum einkaufen machen!!!

 

das war aber eben "früher"!

 

Das darf man heute auch noch. Nur geladen darf sie nicht sein.

Geschrieben
vor 57 Minuten schrieb gaertnerin:

 

Das darf man heute auch noch. Nur geladen darf sie nicht sein.

 

HALLO!!! auch schon aufgewacht?!? steht schon da, dazu muss man aber eben den ganzen thread lesen!!! :rtfm:

Geschrieben

Generell sollte man gegenüber Polizisten bei Kontrollen Fragen niemals  beantworten und höflich sagen, dass man keine Angaben zum Sachverhalt macht.  Die meisten Leute reden sich in Probleme rein, aus denen diese nicht mehr rauskommen.  Da die Polizei auch nicht in den verschlossenen Kofferraum reinschauen darf habt ihr Problem, die ich mir erst gar nicht mache ;)

Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb schiiter:

Welcher Kofferraum hat heute noch einen Schlüssel?

Soll ja auch Leute geben, die fahren noch ein richtiges Auto mit Mechanik, und nicht so ein elektronisches Spiegelei auf Rädern  :hi:

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb cartridgemaster:

 

Diese Annahme ist falsch, Stichwort "Anfangsverdacht".

 

CM

Da muß ich massiv widersprechen. Ein Anfangsverdacht kann nicht einfach herbeigezaubert werden ohne Anlass. Es muß zureichende tatsächliche Anhaltspunkte geben (Haschischgeruch im Auto, Patronenhülsen auf der Rücksitzbank usw.) . Sollte ein Polizist ohne Anfangsverdacht die Öffnung des Kofferraums anordnen, würde ich dir raten dringend zum Anwalt zu gehen. In der Praxis schaut das so aus: Der Polizist führt ein informelles Gespräch bei einer Kontrolle und befragt dich. Ab genau diesem Zeitpunkt sollte man sagen, dass man keine Angaben machen möchte - da die meisten Leute das nicht machen sondern spontan das reden anfangen, machen sie sich erst Probleme die sie ohne das gar nicht erst hätten. Konkreter Fall: Ich war noch schnell beim Aldi, aber jetzt fahre ich zum Schießstand ---> Man hat ein Problem. Alternative: Ich mache keine Angaben zum Sachverhalt ---> man hat kein Problem. Nur der Zoll hat weiterrreichende Rechte, die Polizei ist aber zwingend an den Anfangsverdacht gebunden - ohne Ausnahme

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb maxeb:

Da muß ich massiv widersprechen. Ein Anfangsverdacht kann nicht einfach herbeigezaubert werden ohne Anlass. Es muß zureichende tatsächliche Anhaltspunkte geben (Haschischgeruch im Auto, Patronenhülsen auf der Rücksitzbank usw.) . Sollte ein Polizist ohne Anfangsverdacht die Öffnung des Kofferraums anordnen, würde ich dir raten dringend zum Anwalt zu gehen. In der Praxis schaut das so aus: Der Polizist führt ein informelles Gespräch bei einer Kontrolle und befragt dich. Ab genau diesem Zeitpunkt sollte man sagen, dass man keine Angaben machen möchte - da die meisten Leute das nicht machen sondern spontan das reden anfangen, machen sie sich erst Probleme die sie ohne das gar nicht erst hätten. Konkreter Fall: Ich war noch schnell beim Aldi, aber jetzt fahre ich zum Schießstand ---> Man hat ein Problem. Alternative: Ich mache keine Angaben zum Sachverhalt ---> man hat kein Problem. Nur der Zoll hat weiterrreichende Rechte, die Polizei ist aber zwingend an den Anfangsverdacht gebunden - ohne Ausnahme

Dann darf man aber auch Verbandskasten und geodreieck nicht im Kofferraum haben.....

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb cartridgemaster:

Letztgenannte ist eine Verwaltungsvorschrift.

Sie gilt für die Verwaltung und entfaltet keine rechtliche Bindung für den Waffenbesitzer.

 

habe ich auch garnicht behauptet.

 

die WaffVwV erläutert aber den Willen des Gesetzgebers indem sie das WaffG (und die AWaffV) kommentiert. ausserdem ist sie Handlungsgrundlage und -anweisung für die Verwaltung. DAS widerrum hat dann Auswirkung auf den Erlaubnisinhaber!

 

blöde, wenn man diese Informationen nicht gehabt hat bevor man einen Affentanz aufm Amt aufführt.

Geschrieben
vor 31 Minuten schrieb kulli:

Dann darf man aber auch Verbandskasten und geodreieck nicht im Kofferraum haben.....

 

Richtig - oder man gibt an, dass man das nicht dabei hat und bezahlt dann die 15€ Strafe. Ein eigenständiges suchen im Auto durch die Polizei ist nämlich nicht erlaubt. Will auch keine Anleitung zur Konfliktherbeiführung geben, sondern nur ausdrücken, dass schon mancher seine WBK verloren hat weil er sich selbst in Bedrängnis geredet hat. Das man im Umgang mit Polizisten immer höflich sein soll ist selbstverständlich.

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