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Geschrieben

Hallo zusammen,

gem. 46 WaffG müssen WBK zurückgegeben werden wenn die Erlaubnis erloschen ist.

 

§ 46 Weitere Maßnahmen

(1) Werden Erlaubnisse nach diesem Gesetz zurückgenommen oder widerrufen, so hat der Inhaber alle Ausfertigungen der Erlaubnisurkunde der zuständigen Behörde unverzüglich zurückzugeben. Das Gleiche gilt, wenn die Erlaubnis erloschen ist.
 
meine Frage:
Ist die WBK (Grün und Gelb) schon erloschen wenn die letzte Waffe ausgetragen ist?
Leider habe ich in der Kommentierung dazu nichts passendes gefunden...
 
LG
Martin Guthmann
Geschrieben

Wenn du alle deine Waffen veräußert hast,wozu brauchst du dann  noch die WBK? Zur Sicherheit,doch noch etwas kaufen zu können wenn der Weltuntergang naht? Außerdem würde dir nur gelb was nützen,für den schnellen Einkauf.Und solltest du für längere Zeit aussetzen müssen,musst du sowieso alle Anforderungen neu erfüllen.Da kommt es auf die Kosten neuer WBK auch nicht mehr an.

Geschrieben
vor 39 Minuten schrieb Guthmann:

Ist die WBK (Grün und Gelb) schon erloschen wenn die letzte Waffe ausgetragen ist?

Für "Gelb" sicherlich nicht, da die gelbe WBK als Sportschütze als Grundlage zum Erwerb auch ohne einen Eintrag ausgegeben wird.

 

Bei "Grün" wird wohl unterschiedlich verfahren, aber wenn Du acht Waffen auf der grünen WBK hattest und alle ausgetragen wurden, kenne ich es bisher, allerdings aus Erzählungen, so, dass die WBK einbehalten wird. Wenn noch freie Plätze auf der WBK sind, dann wird die WBK anscheinend von manchen SB einbehalten und manche lassen diese beim Waffenbesitzer um das Geld für die Neuausstellung zu sparen.

Geschrieben

Ja das Thema hatten wir schonmal diskutiert.

Grün müsste nach WaffG wohl zurück gegeben werden; für gelb gilt das bereits gesagte.

 

Nach meiner bescheidenen Meinung sollte man auch eine leere grüne WBK behalten dürfen, da sie die Sachkunde bestätigt wenn man nicht zugleich noch eine gelbe WBK hat. Im übrigen könnte man einfach einen neuen Voreintrag beantragen und die leere grüne WBK wieder reaktivieren.

Geschrieben

hallo p22,

 

.... einfach mal einen neuen voreintrag beantragen.....

 

also, eine person verkauft so wie es aussieht alle waffen, weil sie die waffen aus welchem grund auch immer nicht mehr braucht oder evtl. nicht mehr haben darf.

 

jetzt geht diese person ( die anscheinend keine waffen mehr braucht ) in ihren verein ( oder sucht sich wieder einen verein ) , schiesst wieder regelmässig und beantragt dann über den dachverband  ( ist sie da überhaupt drin, ..... ) eine bedürfnisbescheinigung um sich einen voreintrag in einer aktuell leeren wbk zu holen ( leer, weil ja alle waffen weg, da nicht mehr "gebraucht".... ) einen voreintrag, der übrigens gut geld kostet und nach 1 jahr auch wieder automatisch  verfällt.........

 

bitte erkläre uns doch kurz mal wozu der quark gut sein soll ... ?

handgunner

Geschrieben

Die Sachkunde wird durch ein entsprechendes Zeugnis bescheinigt. Dazu bedarf es keiner grünen WBK, zumal eine grüne WBK auch ohne Sachkunde erlangt werden kann.

Im Übrigen könnte man sich die WBK auch "ungültig" stempeln lassen und sie wieder mitnehmen.

vor 39 Minuten schrieb Handgunner:

einen voreintrag, der übrigens gut geld kostet und nach 1 jahr auch wieder automatisch  verfällt.........

Nach der alten, bundeseinheitlichen Gebührenverordnung für den Vollzug des WaffG kostete ein Voreintrag die "Gebühr für die Ausstellung einer WBK". Die Urkunde (WBK) ist/war also im Preis drin. Daran hat sich nicht viel geändert, weshalb es durchaus sinnvoll ist bei einem Voreintrag gleich eine neue, separate WBK für die Waffe zu bentragen.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Stunden schrieb HBM:

Für "Gelb" sicherlich nicht, da die gelbe WBK als Sportschütze als Grundlage zum Erwerb auch ohne einen Eintrag ausgegeben wird.

 

Bei "Grün" wird wohl unterschiedlich verfahren, aber wenn Du acht Waffen auf der grünen WBK hattest und alle ausgetragen wurden, kenne ich es bisher, allerdings aus Erzählungen, so, dass die WBK einbehalten wird. Wenn noch freie Plätze auf der WBK sind, dann wird die WBK anscheinend von manchen SB einbehalten und manche lassen diese beim Waffenbesitzer um das Geld für die Neuausstellung zu sparen.

 

Berliner Behörde zur neuausgegebenen (noch leeren) gelben WBK: "Innerhalb 3 Monaten sollten Sie erworben haben." Danach würde also wiederufen werden.

Bei "leerer" grüner WBK (oftmals nur eine überlassene Waffe drinngewesen) wurde auch mehrmals angeboten, nur austtragen & Karte behalten.

 

vor einer Stunde schrieb P22:

Nach meiner bescheidenen Meinung sollte man auch eine leere grüne WBK behalten dürfen, da sie die Sachkunde bestätigt wenn man nicht zugleich noch eine gelbe WBK hat.

 

Wollte meine 1. grüne WBK (wohl aus nostalgischen Gründen) mit allen 8 überlassenen Positionen auch behalten. Wurde auf allen Seiten groß diagonal mit rot "ungültig" gestempelt und eine Ecke abgeschnitten.

Gab das Ding dann einige Jahre später einmal doch ab; ist in der Akte.

 

War oben Jemand schneller.

Bearbeitet von Pi9mm
Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb Pi9mm:

 

Berliner Behörde zur neuausgegebenen (noch leeren) gelben WBK: "Innerhalb 3 Monaten sollten Sie erworben haben." Danach würde also wiederufen werden.

Bei "leerer" grüner WBK (oftmals nur eine überlassene Waffe drinngewesen) wurde auch mehrmals angeboten, nur austtragen & Karte behalten.

 

 

Wollte meine 1. grüne WBK (wohl aus nostalgischen Gründen) mit allen 8 überlassenen Positionen auch behalten. Wurde auf allen Seiten groß diagonal mit rot "ungültig" gestempelt und eine Ecke abgeschnitten.

Gab das Ding dann einige Jahre später einmal doch ab; ist in der Akte.

 

War oben Jemand schneller.

 

Innerhalb von 3 Monaten etwas auf Gelb erwerben MÜSSEN ?

 

Wie soll das gehen wenn die Lieferzeiten länger sind ...

Geschrieben (bearbeitet)

Bin mir nicht mehr sicher, obs für Gelbe blanco gesagt wurde.

Kann auch der Sonderfall gewesen sein, wo nur noch ein TC-Encore-Griffstück eingetragen war. Dazu sollte dann wohl innerhalb der 3 Mo wieder ein Lauf erworben werden.

Könnte also auf dem falschen Dampfer gewesen sein.

Bearbeitet von Pi9mm
Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb HBM:

Für "Gelb" sicherlich nicht, da die gelbe WBK als Sportschütze als Grundlage zum Erwerb auch ohne einen Eintrag ausgegeben wird.

 

Die kann gar nicht mit einem Voreintrag ausgegeben werden, dafür fehlt es schlicht an Spalten dafür in dem Zettel. Die WBK gelb "erlischt" quasi nie, da sie (auch leer) als EWB fungiert. Anders grün, sie ist nur mit Voreintrag überhaupt erst gültige EWB, kein Voreintrag = keine WBK.

Geschrieben

Wenn auf der leeren gelben nach einem Jahr, ohne etwaige Einträge auf Grün in der Zeit, nichts eingetragen wird/wurde kann Gelb abgenommen werden da er anscheinend nicht verwendet/gebraucht wird. - Habe die  Auskunft von meinem Sachbearbeiter erhalten. Denn, bei Bedarf kann ja Gelb neu angefordert werden.

Ob das aber so gesetzeskonform  ist entzieht sich meiner Kenntnis.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb BigMamma:

Die kann gar nicht mit einem Voreintrag ausgegeben werden, dafür fehlt es schlicht an Spalten dafür in dem Zettel. Die WBK gelb "erlischt" quasi nie, da sie (auch leer) als EWB fungiert. Anders grün, sie ist nur mit Voreintrag überhaupt erst gültige EWB, kein Voreintrag = keine WBK.

Ich meinte mit dem "auch", dass eine gelbe WBK in der Waffen eingetragen waren und jetzt aber alle schon wieder ausgetragen sind gültig ist, da eine neue gelbe WBK auch ohne einen Eintrag ausgegeben wird.

 

PS: Grüne WBK eines Jägers = kein Voreintrag = trotzdem WBK ;-)

Geschrieben (bearbeitet)

@HMB
Hatte Dich falsch verstanden, weil ich BM eigentlich nicht lese.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

Diese "Papiere" sind Erwerbsberechtigungen Gelb: jederzeit ohne zu fragen; Grün: Erwerb nur mit Voreintrag.

Solange ich die Grundvoraussetzungen für den Besitz dieser Papiere erfülle sehe ich keinen Grund abzugeben.

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 7 Minuten schrieb JPLafitte:

Solange ich die Grundvoraussetzungen für den Besitz dieser Papiere erfülle sehe ich keinen Grund abzugeben.

Bei Gelb gebe ich Dir recht und bei einer Grünen mit "leeren Zeilen" auch. Aber welche "Grundvoraussetzung" hast Du bzw. wie willst Du dem Sachbearbeiter erklären, dass Du berechtigt bist eine Grüne WBK zu behalten in der keine Waffen mehr eingetragen sind und auch kein Platz für einen neuen Eintrag mehr ist?

Bearbeitet von HBM
Geschrieben

Meine gelbe (alt) habe ich gerade wieder zurück bekommen, auch nachdem beide Waffen ausgetragen worden sind.

Grüne wurde einbehalten, nachdem die darauf eingetragenen Waffen verkauft wurden.

M.E. Ist das so auch richtig.

 

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb P22:

Nach meiner bescheidenen Meinung sollte man auch eine leere grüne WBK behalten dürfen, da sie die Sachkunde bestätigt wenn man nicht zugleich noch eine gelbe WBK hat.

 

Die Sachkunde bestätigt der Sachkundenachweis.

 

Eine grüne WBK kann ich auch besitzen, ohne sachkundig zu sein (erlaubnispflichtige, bedürfnisfreie F-Waffen; Erbwaffen, etc.).

 

vor 22 Minuten schrieb JPLafitte:

Solange ich die Grundvoraussetzungen für den Besitz dieser Papiere erfülle sehe ich keinen Grund abzugeben.

 

Bis eben den eingangs zitierten Paragraphen 46 des WaffG...

 

"freie Plätze" auf einer grünen WBK haben keinerlei Bedeutung. Bedeutung hat nur ein Eintrag oder ein Voreintrag in einer grünen WBK. Wenn beides nicht vorhanden ist, ist das nur ein Stück Papier, das dem Staat gehört (auch wenn man den damit zusammehängenden Verwaltungsakt bezahlt hat).

 

Manche Sachbearbeiter machen zurückzugebende WBKs ungültig, wenn man sie als Erinnerungsstück behalten möchte. Ob das alle tun, weiss ich nicht.

Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb Guthmann:

Ist die WBK (Grün und Gelb) schon erloschen wenn die letzte Waffe ausgetragen ist?

Das spielt eigentlich keine Rolle, denn wenn § 46 WaffG als lex specialis nicht greift, fängt das § 52 VwVfG auf.

 

Die gelbe WBK bleibt Dir erhalten, weil sie auch ohne Eintrag eine Erwerbserlaubnis darstellt. Die "leere" grüne WBK ist der Behörde abzugeben. Sie verbleibt dort in der Akte oder sie wird auf Dein Verlangen als ungültig gekennzeichnet und Dir wieder ausgehändigt.

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb German:

Eine grüne WBK kann ich auch besitzen, ohne sachkundig zu sein (erlaubnispflichtige, bedürfnisfreie F-Waffen; Erbwaffen, etc.).

Zumindest für die F-Waffen ( 4mmM20, 4mmRL usw ) bedarf es einer Sachkunde,bei den Erbwaffen gebe ich dir recht

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