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IGNORED

Frage zu Munitionsschrank


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Geschrieben

Moin, Moin,

 

na wenn da Geldkassetten durchgehen (@P22: ist das nicht nervig, wenn man wöchentlich Einkaufen gehen muss?), dann sollte sowas hier doch auch problemlos durchgehen:

 

https://www.amazon.de/Aktenschrank-Metallschrank-Büroschrank-Stahlschrank-140x80x40cm/dp/B00ZFCFYW2

 

Da sollte ein passabler Vorrat und noch alles andere, wie Vorderlader, LuPi, Werkzeug usw. reinpassen.

 

Finde ich vom Formfaktor bei mir günstiger als den Standard-Tipp Ikea PS 

 

Grüße

Hobbes

 

Geschrieben
vor 26 Minuten schrieb hobbes_am_stand:

(@P22: ist das nicht nervig, wenn man wöchentlich Einkaufen gehen muss?),

 

Ich habe jetzt auch einen größeren Schrank; zu den Anfangszeiten mit ausschließlich SpoPi und KK-Munition reichten die 1500 Schuß die da rein passten durchaus eine Weile.

Geschrieben
vor 18 Stunden schrieb Der_Fuchs:

3) Munition, deren Erwerb nicht von der Erlaubnispflicht freigestellt ist, darf nur in einem Stahlblechbehältnis ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloss oder einer gleichwertigen Verschlussvorrichtung oder in einem gleichwertigen Behältnis aufbewahrt werden.

 

vor 12 Stunden schrieb hobbes_am_stand:

das "gleichwertig" ist doch das Problem. Was unsereins als gleichwertig erachtet, hat doch auf dem Amt nix zu sagen. Bringt doch lieber mal Beispiele, was Eure SB als "gleichwertig" durchwinken. Am besten mit Foto, dann kann man sich evtl. etwas besser ausmahlen, was "genehmigungsfähig" sein könnte?

Hobbes hat's genau erfasst!

Man braucht auch für eine Langwaffe nicht unbedingt einen zertifizierten Schrank:

"... die zuständige Behörde kann auf Antrag von Anforderungen an die Sicherheitsbehältnisse nach § 36 Abs. 1 und 2 des Waffengesetzes oder nach den Absätzen 1 bis 3 ... absehen, wenn ihre Einhaltung unter Berücksichtigung der Art und der Anzahl der Waffen und der Munition und ihrer Gefährlichkeit für die öffentliche Sicherheit und Ordnung eine besondere Härte darstellen würde."

"Härtefälle im Sinne des § 13 Absatz 8 AWaffV können z. B. in folgenden Fällen gegeben sein:
– für den Besitz nur einer üblichen Einzellader- oder Repetier-Langwaffe bei Biathleten oder Traditions- und Gebirgsschützen, reicht ein festes verschlossenes Behältnis aus;"

Und?

Kennt jemand einen solchen Fall (von Gebirgsschützen, deren Ehrenvorsitzender der Ministerpräsident eines gewissen Bundeslandes ist vielleicht mal abgesehen)?

Die Behörde "kann" (in anderen Fällen (z.B. Erbwaffensicherung) steht da z.B. "hat auf Antrag"), muss also nicht.

Was ist ein "festes verschlossenes Behältnis"?

Das ist doch GUMMI.

Was die Behörde "durchwinkt" sollte man sich auf jeden Fall schriftlich geben lassen, nicht dass der Nachfolger im Amte dann einen Aufstand probt oder derselbe plötzlich an Amnesie leidet ...

 

vor 10 Stunden schrieb hobbes_am_stand:

https://www.amazon.de/Aktenschrank-Metallschrank-Büroschrank-Stahlschrank-140x80x40cm/dp/B00ZFCFYW2

Da sollte ein passabler Vorrat und noch alles andere, wie Vorderlader, LuPi, Werkzeug usw. reinpassen.

140 ist nicht hoch genug und 80 nicht breit genug, die Tiefe ist OK.

Mehr als "passabel" geht da wirklich nicht rein.

190x120x40 - geht gerade so, wenn man "optimiert" lagert; der Hülsenvorrat (und noch etwas "atypischer Kram") lagert in dem zweiten daneben.

 

Aber den "im Dunstkreis" des verlinkten abgebildeten mit "2 Ordnerhöhen, Schublade, 2 Ordnerhöhen" finde ich interessant, wenn der Munitionsvorrat nicht ganz so groß sein muss, dann kann man unten die Munition lagern, in den Schubladen z.B. das Putzzeug und oben sonstiges "Gerödel" lagern.

 

Geschrieben

n'Abend,

 

vor 2 Stunden schrieb TriPlex:

140 ist nicht hoch genug und 80 nicht breit genug, die Tiefe ist OK.

Mehr als "passabel" geht da wirklich nicht rein.

190x120x40 - geht gerade so, wenn man "optimiert" lagert; der Hülsenvorrat (und noch etwas "atypischer Kram") lagert in dem zweiten daneben.

 

Ok, ungenau geschrieben: LuPi im Koffer, VL-Perkussions-Pistole im Werkzeugkoffer, Werkzeug etc. also alles "kurz" Sachen, bei denen mir die 140 nicht wirklich im Wege stehen. Für Murmeln sollte Platz dicke reichen. Die Zweiteilung links/rechts könnte vielleicht noch helfen, wenn es um die getrennte Lagerung von Pulver und Munition geht. Da Problem kommt auch noch irgendwann auf mich zu. @Anyone: Erfahrungswerte was Munition und SP/NC-Pulver im zweigeteilten Schrank angeht?

 

Grüße

Hobbes

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb TriPlex:

140 ist nicht hoch genug und 80 nicht breit genug, die Tiefe ist OK.

Mehr als "passabel" geht da wirklich nicht rein.

Wow, da geht für ein paar tausend Euro Munition rein.Wenn das " nur passabel " ist.......... Hab u.a. einen vergleichenbaren mit 1,40 Höhe im Keller. Da sind z.Z ca 3000 Schuss 357er, ca 1500 45er und ca 1000 9mm drin. Dann noch bisschen KK, ca 2000 , und ein paar 7.5x55 .Und er ist nicht mal halb voll. Im Keller stehen noch 2 Metallaktenschränke die ich günstig in der Firma bekommen habe, da ist noch Platz für mindestens 10.000 Schuss GK KW drin. Oben noch einen Möbeltresor mit 1000 Schuss GK KW und noch einen kleineren Metallschrank wo auch insgesamt noch mindesten 2000 Schuss drin stehen. Hülsen ( ca 10.000 ) und andere "Verbauchsmaterialien "( zb Geschosse ) stehen bei mir im Regal und nicht in Schränken.

Alle meine Schränke voll zu machen könnte ich mir gar nicht leisten, bzw so viele Hülsen hab ich gar nicht,  und mit mehreren kleinern Schränken ist man imho gut aufgestellt. Die großen Aktenschränke kann man meistens wegen der Traglasten der Böden eh nicht voll knallen.

 

Peter

Geschrieben

Na ja, Schrot braucht viel Platz und bei einigen Herstellern von Büchsen-/Kw-Muntion fragt man sich, ob die die Schachteln mit so viel Luft bauen, damit sie im Händlerregal mehr in's Auge stechen, als die der Konkurrenz.

Cineshot hat riesige Packungen, verglichen mit anderen "20ern", von "Schüttpackung" oder z.B. den 50ern der Geco Target ganz zu schweigen.

 

Gemäß der alten Regel "Wenn's Brei regnet braucht man einen Löffel!" wird auch mal "kräftig zugeschlagen", damit sich der Weg zum entfernteren Händler auch lohnt.

Im Nachhinein ärgert man sich sowieso immer wieder nur so wenig gekauft zu haben (z.B. .308 Win, Magtech, die 20er-Schachtel für 9,- € - da hätte ich den Kofferraum "vollrammeln" sollen).

 

Wenn man die Regalböden mit Vierkant-Stahlrohr "unterfüttert", dann halten die schon 'was aus und der Schrank sollte auch nicht unbedingt auf dem Dachboden stehen. ;)

 

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb TriPlex:

Im Nachhinein ärgert man sich sowieso immer wieder nur so wenig gekauft zu haben (z.B. .308 Win, Magtech, die 20er-Schachtel für 9,- € - da hätte ich den Kofferraum "vollrammeln" sollen).

 

Aktuell gibt es die doch wieder unter 50ct en Masse!

Geschrieben
vor 39 Minuten schrieb Jacko5000:

Aktuell gibt es die doch wieder unter 50ct en Masse!

Zumindest bei egun mal nicht, da werden für 1000 Schuss 550 Euro aufgerufen. Und zumindest ich kann mir davon keine zig 1000 Schuss in den Keller legen, dazu fehlt mir das nötige Kleingeld. 

Geschrieben
Zitat

WaffVwV

 

36.2.1 Als Mindeststandard für die Aufbewahrung von erlaubnisfreien Gegenständen, die den Waffenbegriff des Gesetzes erfüllen (also z. B. Druckluftwaffen für Sportschützen), reicht ein festes verschlossenes Behältnis oder eine vergleichbare Sicherung wie z. B. die Sicherung von Blankwaffen an der Wand durch aufschraubbare oder gleichwertig gesicherte (abschließbare) Wandhalterungen. Als festes verschlossenes Behältnis gilt der verschlossene Schießwagen oder die verschlossene Schießbude insgesamt.

 

36.2.2 Als Mindeststandard für die Aufbewahrung von Munition (unabhängig, ob erlaubnisfrei oder erlaubnispflichtig) ist ebenfalls ein festes verschlossenes Behältnis anzusehen (gleichwertiges Behältnis)

 

 

Und genau das ("in einem festen verschlossenen Behältnis") gibt man auch an, wenn beim WBK Antrag nach der Lagerung der Munition gefragt wird.

Geschrieben

Zum Thema Gleichwertigkeit: Aufbewahrungskonzept Bayern

 

Zitat

1. Als Mindeststandard für die Aufbewahrung von Munition (unabhängig, ob erlaubnisfrei oder
erlaubnispflichtig) ist ein festes verschlossenes Behältnis anzusehen.
Nach § 13 Abs. 3 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung darf erlaubnispflichtige Munition in einem
Stahlblechbehältnis ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloß oder einer gleichwertigen
Verschlußvorrichtung oder in einem gleichwertigen Behältnis aufbewahrt werden. Ein festes verschlossenes
Behältnis wird in Bayern als gleichwertig angesehen. Ein verschlossener Holzschrank reicht hier also aus.

 

Meine frühere Waffenbehörde in Bayern (nicht Bamberg) kannte das Konzept jedoch nicht. Also vielleicht doch nur eine Einzelregelung?

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb shooter2015:

Der ist nicht schlecht. Wieviele davon hast du ? Ich bräuchte z.Z mindestens 3 davon und finde das ich immer noch zu wenig Munition vorhalte. Mich schränken aber eher meine finanziellen Mittel ein als mein Platz in Schränken. Werde nächste Woche aber in Luxemburg noch Nachschub holen.

Geschrieben (bearbeitet)

Bisher 1 und es sind 2000  Schuss drin und noch reichlich Platz.

 

Ich würde mal schätzen, dass da mindestens 5000 Schuss reinpassen.

 

Bei Flintenmunition wird es natürlich weniger sein. 

Bearbeitet von shooter2015
Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb shooter2015:

Habe mir diesen Schrank vor 3-4 jahren zugelegt,in letzter Zeit spinnt das Schloß aber! Trotz neuer Batterien brauch ich 3-4 versuche bis die Tür endlich aufgeht. Ist wohl eine Frage der Zeit bis das Schloß ganz aussteigt.

Geschrieben
vor 33 Minuten schrieb shooter2015:

Na 3-4 Jahre ist doch schon mal ne ganz gute Haltbarkeit für den Preis. Da kann man sich einfach nen neuen kaufen.

Die Hersteller lieben solche Kunden!

 

vor 34 Minuten schrieb shooter2015:

Es gibt ja noch Schlüssel dazu, falls die Elektronik spinnt.

Formal reicht das Ding als Munitionsschrank aus.

 

Aber so etwas als "Tresor" zu bezeichnen ist doch 'ne Lachnummer!

Diesen komischen Schlüssel kann man doch recht einfach mit einer feinen Spitzzange o.ä. "überlisten" und ich gehe davon aus, dass Ganoven solcherart "Tresore" kennen.

Bietet weder Schutz bei Brand, noch vernünftig vor Einbruch, lediglich als günstiger "honey-pot" könnte es dienen.

 

Geschrieben

Ach! Nicht?

Ich schrieb ja, dass er als Mun-Schrank ausreicht, aber hier wird versucht über den Begriff "Tresor" eine Qualität zu suggerieren, die nicht vorhanden ist.

Das Ding wird ja nicht als "dem AffG genügender Munitionsschrank" angeboten.

 

Geschrieben
Am 26.12.2016 um 12:38 schrieb Jürgen Klünder:



Das ganze Haus mit gesichert werden, am besten mit einer 6m hohen Mauer & NATO Draht & jeder Menge Überwachungskameras.......
 

 

Noch lachen wir, aber bald brauchen wir sowas in Deutschland... :-D 

  • 3 Wochen später...
Geschrieben
Am 30.12.2016 um 10:51 schrieb Trainingsweltmeister:

Habe mir diesen Schrank vor 3-4 jahren zugelegt,in letzter Zeit spinnt das Schloß aber! Trotz neuer Batterien brauch ich 3-4 versuche bis die Tür endlich aufgeht. Ist wohl eine Frage der Zeit bis das Schloß ganz aussteigt.

Ich habe heute mal die Batterien getestet,eine voll der rest war leer ! Die Batterie hatte ich voriges Jahr gekauft ,heute neue gekauft und alles wieder ok !

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