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Bedürfnis selber nachweisen? Standaufsicht.


gunnewcomer

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Ist das zulässig? Habt ihr da Erfahrungen? 

Hab den standaufsicht Lehrgang und kann theoretisch auch dadurch komplett allein auf den Stand (z.b. Ein öffentlicher in der nähe). Hat der Betreiber auch nix gegen. Allerdings stempeln die mein Buch nicht um mein bedürfnis Nachweis zu sammeln. In meinem Verein wo mir eine andere standaufsicht den Nachweis geben würde, schaffe ich es leider sehr selten. (Aufgrund meiner Arbeit) (anderer stand) was machen? :-)

Bearbeitet von gunnewcomer
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Meine Schiessbücher führe ich seit ich anfing selber. Trage mir die Termine, das Kaliber und den Ort ein und zeichne das selber ab. Gab bei Beantragungen, sowohl beim DSB als auch beim BDS nie Probleme. Im eigenen verein Stempele ich die irgendwann ab, auf fremden Stände frag ich nach einem Stempel. Ist keiner da, auch gut. 

 

 

Peter

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vor einer Stunde schrieb P22:

Es steht halt leider schon so schön vorgedruckt in den meisten Schießbüchern....Dann will man das auch erfüllen :-p 

 

Joo, dann frag ich mich warum sich so viele Autofahrer nicht an das halten was auf den Schildern am Straßenrand geschrieben steht...

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vor 3 Stunden schrieb P22:

Es steht halt leider schon so schön vorgedruckt in den meisten Schießbüchern.

Viele bei uns haben selbergemachte Schiessbücher , zb aus Vokabelheften. Ich selber benutze BW Schiessbücher die ich über einen Soldaten bekommen habe. Dort schreibe ich das Datum, die geschossenen Kaliber und den Ort rein, mehr nicht. Auf der letzten Seite notiere ich alle meine Wettkämpfe, in diesem Jahr 14. Disziplinen, Ergebnisse oder Schusszahl halte ich nicht fest. Wurde bisher immer als Nachweis anerkannt.

 

Peter

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Gerade eben schrieb P22:

Unterschreibst du auch selbst? 

99 % meiner Einträge haben gar keine Unterschrift. Die kommt ab und an wenn ich woanders Schiesse und da jemand meint unterschreiben zu müssen. Die Einträge werden, wenn möglich, abgestempelt. Aber auch nicht alle Einträge haben Stempel. Ich besitze mittlerweile Waffen über das Grundkontingent hinaus, weder der saarländische Schützenbund, noch der BDS LV 9 noch mein Amt haben sich je daran gestört.

 

Peter

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Es genügt, das Schießbuch selber zu führen. Ohne Stempel und Unterschrift. Die Stempellei führt nur dazu, dass das Schießbuch aussieht wie ein offizielles Dokument und die Schützen genau das machen, was wir nicht wollen, nämlich es den Behörden als Schießnachweis vorzulegen. Und damit denen in die Kniekehle zu treten, die nicht so häufig schießen können. Wir lassen uns im Verein das Schießbuch zeigen (nicht von denen, die sowieso immer dabei sind), und bescheinigen dann ggfs. die regelmäßige Teilnahme am Schießen zur Vorlage an die Behörde. Desgleichen beim Nachweis eines Bedürfnisses.

Nochmals: Die Behörden haben kein Recht auf Einsicht in das Schießbuch, auch wenn sie es immer wieder gerne möchten.

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vor 29 Minuten schrieb Lanzelot50:

Es genügt, das Schießbuch selber zu führen. Ohne Stempel und Unterschrift. Die Stempellei führt nur dazu, dass das Schießbuch aussieht wie ein offizielles Dokument und die Schützen genau das machen, was wir nicht wollen, nämlich es den Behörden als Schießnachweis vorzulegen. Und damit denen in die Kniekehle zu treten, die nicht so häufig schießen können. Wir lassen uns im Verein das Schießbuch zeigen (nicht von denen, die sowieso immer dabei sind), und bescheinigen dann ggfs. die regelmäßige Teilnahme am Schießen zur Vorlage an die Behörde. Desgleichen beim Nachweis eines Bedürfnisses.

Nochmals: Die Behörden haben kein Recht auf Einsicht in das Schießbuch, auch wenn sie es immer wieder gerne möchten.

Wer legt sein Schießbuch denn der Behörde vor?

Dies dient doch nur dem Verein/Verband, um entsprechende Bestätigungen darauf gründen zu können.

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Gerade eben schrieb P22:

Wer legt sein Schießbuch denn der Behörde vor?

Meine wollte zum Nachweis das ich auch Meisterschaften Schiesse ( bei Waffen über Grundkontingent )Nachweise sehen. Die hatte ich aber ja schon dem Verband vorgelegt, sonst hätte ich kein Bedürfniss bekommen. Die WOLLTEN aber was sehen, Urkunden oder sonstige Nachweiße . Da ich eh in der Nähe war hab ich mein Schiessbuch vorgezeigt und alles war gut. Früher hätte ich mich aufgeregt und ihr bewiesen das sie das nix mehr angeht, seit meinem Herzinfarkt gehe ich eher den Weg des geringsten Widerstandes und das Schiessbuch zeigen hat nicht weh getan und sie war zufrieden. Stellen die sich aber komplett Stur ist mir der Weg über Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde wohlbekannt und den bin ich auch schon mit Erfolg gegangen.

 

Peter

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vor 2 Stunden schrieb P22:

Wer legt sein Schießbuch denn der Behörde vor?

Dies dient doch nur dem Verein/Verband, um entsprechende Bestätigungen darauf gründen zu können.

Genau so sollte es sein! Es gibt aber genügend Schützen, die mit Ihrem Schießbuch zur Behörde laufen, weil diese es verlangt und die Betroffene keine Lust auf die Nervereien haben.

 

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Die NErvereien beginnen meist erst mit Vorlage eines Schiessnachweises auf der Behörde.

Das ist regelmäíg das Problem.

Das lässt man allein den Verband erledigen.

Dieser bescheinigt und setzt sich dann für einen auch mit der Behörde auseinander.

EInfacher und besser gehts nicht.

 

...................

Alle anderen sollten auch einfach in den BDS wechseln ;)

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Da bin ich aber anderer Meinung. Die bestehende Gängelei durch den Verband bzw. die Verbände bei Bedürfnisbescheinigungen etc. ist schon schlimm genug. Wenn auch noch Schießnachweise über den Verband erfolgen müßten (ja, ich weiß, ist noch nicht so), auf deren Formblättern, Anträgen, mit entsprechenden Gebühren und Fristen ... auch eine Methode, das Hobby zu vergällen.

Bearbeitet von MarkF
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vor 3 Stunden schrieb MarkF:

Da bin ich aber anderer Meinung. Die bestehende Gängelei durch den Verband bzw. die Verbände bei Bedürfnisbescheinigungen etc. ist schon schlimm genug.

Es ist doch ein Vorteil für uns Schützen, dass die Bedürfnisbescheinigung durch unsere Vereine und anschließend Verbände erfolgt. Wir als Verein und mein Verband gängeln nicht, sondern achtet darauf, das die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Ist dies der Fall, wird die Bedürfnisbescheinigung vom BDS Landesverband ausgestellt und gut ist. Die Behörden führen nur noch aus.Das ist doch besser, als wenn sich jeder Schütze wegen seines Bedürfnisses mit der Behörde auseinandersetzen muß.

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vor 4 Stunden schrieb MarkF:

Da bin ich aber anderer Meinung. Die bestehende Gängelei durch den Verband bzw. die Verbände bei Bedürfnisbescheinigungen etc. ist schon schlimm genug. Wenn auch noch Schießnachweise über den Verband erfolgen müßten (ja, ich weiß, ist noch nicht so), auf deren Formblättern, Anträgen, mit entsprechenden Gebühren und Fristen ... auch eine Methode, das Hobby zu vergällen.

Der Service, denn du als Gängelei bezichnest, vermeidet eben den immer wieder aufkommenden Ärger, welcher mit der Vorlage der Schießbücher oft erst entstand und den dann der Verband versucht wieder für einen gerade zu ziehen.

Zudem gehören dioe Behörden "erzogen" was ihre Aufgabe ist, und was gerade nicht.

 

Das jetzt schon den Behörden das Maul geleckt wird, nur weil man sein Mütchen mal wieder kühlern will, hätte ich hier auch nicht erwartet. Verrückte Welt.

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Am 7.12.2016 um 11:54 schrieb P22:

Wer legt sein Schießbuch denn der Behörde vor?

Dies dient doch nur dem Verein/Verband, um entsprechende Bestätigungen darauf gründen zu können.

Stimmt (meistens). Mein Schießbuch hat der SB in Kopie bekommen als ich zum "Start" gleich drei Waffen (1x Pistole, 1x Revolver und 1x AR-15) erwerben wollte. War eine der Infos die der SB wollte um von der "Soll-Bestimmung" nur 2 Waffen pro 6 Monate als Sportschütze ab zu weichen. War für mich o.K., da ja kein Anspruch darauf besteht hier eine Ausnahme genehmigt zu bekommen und der SB hier die "Regeln" bzw. seine Voraussetzungen für die Ausnahme selbst festlegen kann.

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Am 8.12.2016 um 18:35 schrieb Lanzelot50:

Wir als Verein und mein Verband gängeln nicht, sondern achtet darauf, das die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. 

 

Ach. Das ist also keine Gängelei.

Ich achte selbst auf das Einhalten der Regeln und brauche und will dazu keinen weiteren Aufpasser in Form des Vereins und Verbands.

Zuma gerade die sehr groß darin sind, über gesetzliche Anforderungen hinaus zu gehen. Die leben ja immer noch in den früheren Zeiten des "Befürwortens" und bilden sich ein, bei der Erteilung von waffenrechtlichen Erlaubnissen wertend mitwirken, gar mitentscheiden zu dürfen/können.

Nein, solche Oberbüttel braucht kein Mensch und auch wenn sie sich bislang auf einen reinen Sevice beschränken sollten wird sich dies über kurz oder lang zu weiteren Hindernissen aufwerten wie etwa bestimmte Formulare, bestimmte Fristen, bestimmte Inhalte ... dann werden nur Trainingsevents akzeptiert, die eine Verbandsdisziplin oder dem Verein genehme Disziplin betreffen usw.

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vor 8 Minuten schrieb MarkF:

bilden sich ein, bei der Erteilung von waffenrechtlichen Erlaubnissen wertend mitwirken, gar mitentscheiden zu dürfen/können.

Es ist Deiner Aufmerksamkeit offensichtlich entgangen, dass Du Dir nicht selber ein Bedürfnis zum Erwerb einer Waffe ausstellen darfst. Die Lektüre des Waffengesetzes und des WaffVwV , hier insbesondere § 14, hätten Dir weitergeholfen. Dort ist die Verantwortlichkeit der Vereine und Verbände klar definiert. Wenn Du das aufmerksam gelesen hast, könne wir gerne weiter diskutieren.

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Du brauchst mir nichts zu erzählen, ICH kenne das Gesetz im Gegensatz zu den Vereins- und Verbandsyogis., Lies bitte noch einmal was ich geschrieben habe und vergleiche das Gesetz - Bescheinigung über die Geeignetheit etc. der Waffe und Vereinszugehörigkeit und Trainingsregelmäßigkeit - mit dem, was die Verbände und Vereine noch immer behaupten, zu tun: Befürworten.

Da gibt es nix mehr zu befürworten, es gibt nur etwas zu bestätigen. Objektiv überprüfbar.

Plus die zusätzlichen Anforderungen, die Verbände für die Bescheinigungen aufstellen.

Aber ich mag an dieser Stelle dies nicht wieder und wieder durchkauen.

 

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