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IGNORED

Verschärfung des Waffenrechts u.a. wegen "Reichsbürger"


Elektronengehirn

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Am 30.1.2017 um 16:50 schrieb heletz:

Dieser nette Herr (den Fall hatten wir schon) hat eine Aufforderung seiner Waffenbehörde bekommen, sich nach dem Urteil des VG zum Vorwurf der Eigenschaft des Reichsbürgertums zu äußern.

 

...

 

 

So, auch hier gibt es Neues.

 

Da hat nun also Karl D. dem OVG völlig klar dargelegt, daß es gar kein ordentliches Gericht ist und wir immer noch unter Besatzungsrecht leben. Und er ist sogar eigens zur Verhandlung gekommen (vermutlich hat er nicht Platz genommen, um zu zeigen, daß mit dem bösen Gericht etwas nicht stimmt).

 

Und was macht das Gericht?

 

Berufung zurückgewiesen, weil Karl ohne Rechtsvertreter erschienen ist.

 

Frechheit!

 

Und dann haben ihm die Richter beim Streitwert noch richtig eins reingesemmelt.

 

Dabei weiß der Karl gar nicht so genau, ob er nun 24 oder 30 Waffen hat.

Vermutlich schreibt Karl jetzt an Trump und an Putin, die wissen als alliierte Besatzer "von der Hohen Hand" sicher, was hier zu tun ist!

:lol:

 

Und wieder brauchte man kein neues Gesetz, die alte Gesetzeslage reicht vollkommen aus ...

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Zitat

Und was macht das Gericht?

 

Berufung zurückgewiesen, weil Karl ohne Rechtsvertreter erschienen ist.

 

Frechheit!

Finde ich auch! Wobei er sich nach dem EKMR (Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten) nach Artikel 6c sogar selbst verteidigen darf!

 

Was meinst du dazu, Heletz?
 

Zitat
Jede angeklagte Person hat mindestens folgende Rechte:

 

c)

 

sich selbst zu verteidigen, sich durch einen Verteidiger ihrer Wahl verteidigen zu lassen
oder, falls ihr die Mittel zur Bezahlung fehlen, unentgeltlich den Beistand eines Verteidigers zu erhalten, wenn dies im Interesse der Rechtspflege erforderlich ist;

 

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vor 8 Minuten schrieb vince fontaine:

 

 

Was meinst du dazu, Heletz?
 

 

Auch wenn ich nicht angesprochen bin, möchte ich dennoch kurz darauf antworten:

 

Dein zitierter Artikel aus den EMRK greift nur in Strafverfahren und daher nicht in Zivil- oder so wie vorliegend in Verwaltungsgerichtsverfahren.

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Du beziehst dich mit deiner Kritik der fehlenden Selbstverteidigungsmöglichkeit ausweislich des Zitats von heletz auf eine Entscheidung des OVG. 

Dort gibt es - wie bereits ausgeführt - keinen "Angeklagten" noch eine "Angeklagte Person". Folglich geht dein Verweis auf die EMRK ins Leere.

Bearbeitet von P22
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Am 10.2.2017 um 11:41 schrieb Fyodor:

 

Hä?

 

Ganz einfach: Ich will auf ein post antworten, klicke entsprechend und es erscheint anstelle des Eingabefensters mit dem gequoteten post ein anderes post, auf das ich irgendwann früher geantwortet habe, und ich kann nicht man den gesamte quote löschen sondern nur deren Inhalt. Was ich auch tun und dies abschicken muß, damit ich beim zweiten Mal endlich kommentieren und schreiben kann, was ich eigentlich möchte. Was dann zu dem Phänomen des leeren quotes und leeres posts führt wie dem vor meiner "Beschwerde". Frag mich nicht nach den Kriterien und Randumständen dieses Phänomens, ich weiß es nicht.

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Eben schon wieder! Diese (erste) Antwort auf Dein "Hä" geschrieben, mit dem Browser zurück um weiterzulesen, dann auf dieser Seite angelangt wollte ich auf vince fonatines erstes post antworten - und es erscheint mein eben geschriebenes post. Das kann ich nun entweder so weit wie möglich löschen, was bedeutet  daß immer noch ein leeres quote (Dein "hä"-post ohne Inhalt) übrig bleibt oder ich poste es unverändert noch einmal. Dann erscheint aber nicht das eigentlich zu quotende post (hier von vince) sondern ein leers Formular, in das ich das geschrieben habe, was Du eben liest.

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vor 7 Stunden schrieb vince fontaine:

Finde ich auch! Wobei er sich nach dem EKMR (Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten) nach Artikel 6c sogar selbst verteidigen darf!

 

Ich weiß nicht, ob man die EKMR auf das Strafverfahren beschränkt verstehen darf. Auch hat man im Verwaltungsverfahren auch wenn man typischerweise Kläger ist eher eine Stellung wie im Strafverfahren, weil man sich im Verwaltungsverfahren mehrheitlich gegen eine Art von staatlicher Repression zur Wehr setzt (belastender VA bzw. Nichtvornahme eines beantragten begünstigenden VAs), also das aus dem Strafrecht bekannte Über-/Unterordnungsverhältnis Bürger-Staat in gewisser Hinsicht auch besteht.

Aber das spielt letztlich keine Rolle, denn das Recht, Dich anwaltlich vertreten zu lassen, hast Du in jedem Verfahren, und in jedem Verfahren kannst Du, wenn Du völlig mittellos bist, über PKH eine Prozeßvertretung erhalten, und bei wenig Geld zu reduzierten Kosten. Was nichts damit zu tun hat, daß Du in der zweiten Instanz vor dem VGH/OVG ohne anwaltliche Vertretung nicht gehört wirst, da dort Anwaltszwang herrscht.

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P22 hat schon Recht. Es gibt einen Unterschied zwischen dem Angeklagtem (Staatlich) und dem Beklagten (Privatrecht). (Ich hatte mich bloss vorab verschrieben.) Nichtsdestotrotz ist die Regelung im EKMR zweideutig, da sie eben den Anwaltszwang nicht ausschliesst. Dumm nur, dass ihr dafür die Hosen runterlassen müsst - und dass sogar noch vor dem Urteil! (Wenn ein Gericht auf einen Anwalt besteht, sollte es selbst zahlen müssen.)

 

Ändert nichts an der Tatsache, dass P22 den Finger in die Wunde gelegt hat und auch ins Messer gelaufen ist. Alles in der BRD, also auch die Gesetze die sie erlässt (und in Wirlichkeit bloss Verordnungen sind), ist Privat-/Handelsrecht. Überall, wo ihr eure Unterschrift lasst, geht ihr einen Vetrag ein. (Und der gute "heletz" hat das auch gewusst, siehe Seite 7.) Eure Unterschrift hat in der BRD den höchsten Stellenwert und deswegen wird man euch z.B. bei der G.E.Z. oder der Steuerklärung immer dazu auffordern, sie abzugeben. Macht ihr es ohne, kriegt ihr das Formular postwendend wieder zurück. Gleichzeitig werdet ihr von den genannten Institutionen NIEMALS ein rechtsgültig unterschriebens Formular bekommen wenn es darum geht, dass ihr zahlen müsst. Eure Unterschrift ist eure Willenserklärung und damit akzeptiert ihr unwissentlich und buchstäblich ALLES was man euch die Nase hält.

 

Wenn ihr nur den Personalausweis habt, seit ihr auf niedrigstes rechtliches Niveau gestellt und verzichtet sogar unbewusst auf eure Menschenrechte!! Die wichtigsten Artikel im Grundgesetz, z.B. Art 1, 16, 20, gelten für euch prinzipiell nicht! (Nur auf Kulanzbasis.) Ihr fallt unter Sachenrecht und werdet treuhänderisch durch die BRD verwaltet. (Damit habt ihr auch keine theoretische Möglichkeit Angebote abzulehnen, wie es im Privat-/Handlesrecht allgemein üblich ist.) Jeder syrische Flüchtling (also die, die aus einem völkerrechtlich anerkanntem Staat kommen) hat definitiv mehr Rechte als ihr!

 

Ihr seit für die BRD in erster Linie Milchkühe nichts weiter. (Das Ziel einer Firma ist nun mal Gewinnstreben.:-) Aber die Sache hat für euch auch Vorteile...

 

 

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vor 5 Stunden schrieb MarkF:

Was nichts damit zu tun hat, daß Du in der zweiten Instanz vor dem VGH/OVG ohne anwaltliche Vertretung nicht gehört wirst, da dort Anwaltszwang herrscht.

Genau darauf wollte er aber hinaus, weil es nach seiner Sicht dem Gebot aus der EMRK widerspricht, sich selbst ohne Anwalt zu verteidigen. 

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vor 3 Stunden schrieb vince fontaine:

P22 hat schon Recht. Es gibt einen Unterschied zwischen dem Angeklagtem (Staatlich) und dem Beklagten (Privatrecht). (Ich hatte mich bloss vorab verschrieben.) Nichtsdestotrotz ist die Regelung im EKMR zweideutig, da sie eben den Anwaltszwang nicht ausschliesst. Dumm nur, dass ihr dafür die Hosen runterlassen müsst - und dass sogar noch vor dem Urteil! (Wenn ein Gericht auf einen Anwalt besteht, sollte es selbst zahlen müssen.)

 

Ändert nichts an der Tatsache, dass P22 den Finger in die Wunde gelegt hat und auch ins Messer gelaufen ist. Alles in der BRD, also auch die Gesetze die sie erlässt (und in Wirlichkeit bloss Verordnungen sind), ist Privat-/Handelsrecht. Überall, wo ihr eure Unterschrift lasst, geht ihr einen Vetrag ein. (Und der gute "heletz" hat das auch gewusst, siehe Seite 7.) Eure Unterschrift hat in der BRD den höchsten Stellenwert und deswegen wird man euch z.B. bei der G.E.Z. oder der Steuerklärung immer dazu auffordern, sie abzugeben. Macht ihr es ohne, kriegt ihr das Formular postwendend wieder zurück. Gleichzeitig werdet ihr von den genannten Institutionen NIEMALS ein rechtsgültig unterschriebens Formular bekommen wenn es darum geht, dass ihr zahlen müsst. Eure Unterschrift ist eure Willenserklärung und damit akzeptiert ihr unwissentlich und buchstäblich ALLES was man euch die Nase hält.

 

Wenn ihr nur den Personalausweis habt, seit ihr auf niedrigstes rechtliches Niveau gestellt und verzichtet sogar unbewusst auf eure Menschenrechte!! Die wichtigsten Artikel im Grundgesetz, z.B. Art 1, 16, 20, gelten für euch prinzipiell nicht! (Nur auf Kulanzbasis.) Ihr fallt unter Sachenrecht und werdet treuhänderisch durch die BRD verwaltet. (Damit habt ihr auch keine theoretische Möglichkeit Angebote abzulehnen, wie es im Privat-/Handlesrecht allgemein üblich ist.) Jeder syrische Flüchtling (also die, die aus einem völkerrechtlich anerkanntem Staat kommen) hat definitiv mehr Rechte als ihr!

 

Ihr seit für die BRD in erster Linie Milchkühe nichts weiter. (Das Ziel einer Firma ist nun mal Gewinnstreben.:-) Aber die Sache hat für euch auch Vorteile...

 

 

Alles klar, danke für die Erleuchtung :rolleyes:

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vor 6 Stunden schrieb vince fontaine:

Jeder syrische Flüchtling (also die, die aus einem völkerrechtlich anerkanntem Staat kommen) hat definitiv mehr Rechte als ihr!

Das muss einfach betont werden  , habe ich immer geschrieben und wurde geleugnet (Jeder Syrische Flüchtling (also die,die aus einem Völkerrechtlich anerkanntem Staat kommen ) haben definitiv mehr Rechte als die Deutschen . Die Deutschen sind in den Augen der Regierenden nur Abfall ( wurde in einigen Aussagen der Politiker bestätigt )oder Steuervieh .

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vor 14 Stunden schrieb vince fontaine:

Alles in der BRD, also auch die Gesetze die sie erlässt (und in Wirlichkeit bloss Verordnungen sind), ist Privat-/Handelsrecht. Überall, wo ihr eure Unterschrift lasst, geht ihr einen Vetrag ein

 

 

So erzählt Ihr Reichsbürger Euch das gegenseitig.

 

Ist aber trotzdem Quatsch.

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vor 16 Stunden schrieb vince fontaine:

Bei Strafverfahren gibt es keine PKH.

So ist das, und eigentlich schon eine Vorverurteilung weil die Regelung damit besagt das der Angeklagte ja irgendwie von

vornherein "schuldig" sein muss.

Während es im Zivilprozess/Klage Prozesskostenhilfe gibt (allerdings auch da Ermessensache- "Ob Klage Aussicht auf Erfog hat-

sehr interessant da kann man schon vornherein Prozesse vermeiden) nur trifft das generell die Armen der Reiche sch..drauf er kann sich bei Bedarf gleich mehrere Anwälte leisten.

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vor 2 Stunden schrieb heletz:

 

 

So erzählt Ihr Reichsbürger Euch das gegenseitig.

 

Ist aber trotzdem Quatsch.

Ihr Reichsbürger....das sagt schon alles.

Nur mal kurz zu den Unterschriften, ich finde es zB nicht in Ordnung das behördliche Anschreiben keiner handschriftlichen

-echten- Unterschrift eines Mitarbeiters bedürfen, ich als kleiner Bürger aber so gut wie alles "gegenzeichnen" muss!

 

Aber noch mal zu den erschossenen SEK-Polizisten mit was wurde der denn erschossen?

Langwaffe? Kurzwaffe? und vorallem wohin?

Staat und Presse verkaufen uns die Typen (die vor allem in Köln gern mal über die Strenge schlagen und kein Benehmen haben).

Als nahezu "unbesiegbar" mit ihrer "geharnischten" Ausrüstung da wären ja Helme, Schutzwesten, sowie ballistische Schutz-

schilde die nahezu jede Kurzwaffenprojektile aufhalten sollten.?

Aber so langsam scheint der Nimbus vom unverletz und besiegbaren SEKler zu bröckeln, war nicht der einzige Tote.

Denke da nur an den von den SEKler der von einem Hells Angel erschossen worden war (Projektil durch Haustür und dringt

dann unterhalb der Weste ein...).

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Am 10.2.2017 um 11:41 schrieb Fyodor:

 

Hä?

 

Ganz einfach: Ich will auf ein post antworten, klicke entsprechend und es erscheint anstelle des Eingabefensters mit dem gequoteten post ein anderes post, auf das ich irgendwann früher geantwortet habe, und ich kann nicht man den gesamte quote löschen sondern nur deren Inhalt. Was ich auch tun und dies abschicken muß, damit ich beim zweiten Mal endlich kommentieren und schreiben kann, was ich eigentlich möchte. Was dann zu dem Phänomen des leeren quotes und leeres posts führt wie dem vor meiner "Beschwerde". Frag mich nicht nach den Kriterien und Randumständen dieses Phänomens, ich weiß es nicht.

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Jetzt mal Schluß mit dieser Klugscheißerei, das Pendat der PKH ist im Strafprozeß der staatlich bezahlte Pflichtverteidiger.

Tatsache ist, daß in D die Rechtsdurchsetzung grundsätzlich nicht an Geldfragen scheitert.

 

Zurück zum Thema: Heute wird z.B. in der FAZ reißerisch berichtet, daß laut Bay.IM sog. "Reichsbürger" in Bayern häufig Waffenbesitzer seien. Andere Medien zitieren den bayr. IM mit "überdurchschnittlich".

Die mitgeteilten Zahlen belegen aber das Gegenteil: 130 von 1700 seien Waffenbesitzer, wobei natürlich offenbleibt, was alles zu dem "Waffenbesitz" gerechnet wurde. Aber selbst wenn man dies auf waffenrechtliche Besitzerlaubnisse beschränken möchte:

Es wären nur etwa 7,5%. Die große, große, große Masse dieser Erlaubnisse besteht aber in einer Bevölkerungsgruppe (deutsch, männlich, Mittelalter bis älter, bis vielleicht 70, eher weniger), in der zufällig auch die sehr große Masse der sog. "Reichsbürger" zu finden ist. Allerdings auch die Zahl der Geländewagenagenfahre, Touring-Motorradfahrer, Porsche-Besitzer und diese Gruppe zahlt auch die meisten Steuern als Privatleute. Das sind ungefähr 25% der Bevölkerung, also etwa 20 Mio. Die etwa 2 Mio LWB stellen somit einen Anteil von etwa 10%. Daraus folgt, daß der 7,5%-Anteil der LWB (wenn denn LWB gemeint sind) bei den Reichsbürgern sehr deutlich unterdurchschnittlich ist, etwa 1/3 weniger als allein statistisch zu erwarten.

Was erzählt der bayr.IM da für einen Stuß?

Bearbeitet von MarkF
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Keine Ahnung was Du da für Probleme mit hast...

 

Das einzige was ich mir vorstellen kann: Die Autosave-Funktion (Standard in mittlerweile allen mir bekannten Foren-Softwares). Wenn Du einen Beitrag schreibst wird er regelmäßig gesichert. Wenn Du den Beitrag nicht abschickst und die Seite verläßt, bleibt er aber gesichert. Wenn Du das nächste mal auf diesen Beitrag antworten willst, wird Dein zuletzt gespeicherter Entwurf wieder aufgerufen. Du kannst ihn dann aber einfach löschen.

 

Außerdem gilt für mittlerweile alle "aktiven" Webseiten: Die "Zurück"-Taste sollte man vermeiden.

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