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IGNORED

PP Wuppertal beschlagnahmt Waffen von "Reichsbürgern".


Gast

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vor 2 Minuten schrieb karlyman:

 

Liegt bezüglich der beiden "Reichsbürger" nun eigentlich irgend etwas Substanzielles vor, außer "abweichende Meinung" und "harsche Diktion" ?

Anscheinend, aber ob das die Presse richtig wieder gegeben hat kann ich natürlich nicht sagen, Äußerungen bzgl. der "Nicht Akzeptanz des Widerrufs der waffenrechtlichen Erlaubnis". Wenn das stimmt, dann kann ich durchaus nachvollziehen wenn die Waffen unangemeldet "abgeholt werden", was ich allerdings nicht nachvollziehen kann ist die "Zurschaustellung für die Presse" und die "dummen / falschen Kommentare" zum Thema Sportschützen bzw. LWB.

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Hier ist mal ein Interview mit besagter Polizeipräsidentin Frau Radermacher (von Anfang 2016)

http://www.diestadtzeitung.de/interviews/hand-aufs-herz-interview-mit-birgitta-radermacher

 

 

Man merkt, dass sie nicht wirklich Ahnung von ihrer Aufgabe hat, sondern oft nach Gemütslage entscheidet ("ihr wird schnell langweilig"). Sie gibt auch selbst zu, das sie eine politische Beamtin ist und ihre Entscheidungen oft dem politischen Ausgleich geschuldet sind.

 

Eigentlich ne sympathische Frau, nur eben zu unkonkret  für die harte Realität da draussen.

 

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vor 1 Minute schrieb karlyman:

Wenn durch solche Aktionen wie in Wuppertal, auf offensichtlich so "dünner" Grundlage, das Vertrauen der meisten Menschen gestärkt wird, dann haben diese Menschen weder besonderen Durch-, noch Weitblick. 

Wobei ich, wie oben schon geschrieben, kein Problem mit einem solchen Einsatz (o.K., Blendgranaten sind wohl etwas übertrieben wenn auch die Möglichkeit besteht den Betroffenen beim Verlassen des Hauses "abzufangen") habe wenn es wirklich Äußerungend er Betroffenen gab den Widerruf der WBKs bzw. evtl. des Jagscheines nicht zu akzeptieren.

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vor 2 Minuten schrieb HBM:

wenn es wirklich Äußerungend er Betroffenen gab den Widerruf der WBKs bzw. evtl. des Jagscheines nicht zu akzeptieren.

Hallo HBM

 

meines Wissens nach wurden die Waffenrechtlichen Erlaubnisse noch nicht widerrufen.

Es stellt sich doch so dar, dass zuerst ein Rollkommando in Marsch gesetzt wurde, die Wohnung stürmte und alles, was nicht niet- und nagelfest war, beschlagnahmte.

Wenn dies rechtens ist, müssen wir alle damit rechnen, dass wir ohne Anlass eine Hausdurchsuchung der übelsten Art incl. Beschlagnahmung bekommen. Danach wird dann von der Behörde geprüft, ob der Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse gesetzlich durchgeführt werden kann.

Und die Bevölkerung jubelt. Erinnert mich an das Dritte Reich, als die Bevölkerung jubelte, als Menschen an Fleischerhaken aufgehängt wurden.

 

Steven

 

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Wie Heletz sagte... Das ist der Punkt. Den Fall von Georgensgmünd, d.h. das dortige behördliche Vorgehen, kann ich nachvollziehen (wenn auch von der Ausführung her suboptimal..).

 

Was mir im Fall Wuppertal auffällt, ist die fehlende Benennung wirklich stichhaltige Gründe außer "reichsbürgerlichen Äußerungen". Mir fehlt da - nach dem was veröffentlicht wurde - einfach Substanz.  

 

 

Bearbeitet von karlyman
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vor 2 Minuten schrieb HBM:

Wobei ich, wie oben schon geschrieben, kein Problem mit einem solchen Einsatz (o.K., Blendgranaten sind wohl etwas übertrieben wenn auch die Möglichkeit besteht den Betroffenen beim Verlassen des Hauses "abzufangen") habe wenn es wirklich Äußerungend er Betroffenen gab den Widerruf der WBKs bzw. evtl. des Jagscheines nicht zu akzeptieren.

Blendgranaten waren da wohl noch harmlos  - das Fenster wurde aufgesprengt. Mitunter nicht ganz ungefährlich für die Bewohner falls sich zu dem Zeitpunkt jemand dahinter im Raum befunden hätte.

 

Dafür muss man schon von einer sehr konkreten Gefahr ausgehen.

 

Siehe: Vorsätzliches herbeiführen einer Sprengstoffexplosion.

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Zitat aus zumindest einem Pressebericht:

"Die Männer sind Sportschützen und besitzen die Waffen legal. Laut Polizei sollte jetzt aber überprüft werden, ob ihnen die Waffenlizenz entzogen werden kann. Ein entsprechender Bescheid sei den Männern zugestellt worden. Weil es nicht so aussah, als ob die Männer das akzeptieren würden, hat der Staatsschutz heute morgen die Wohnungen zusammen mit der SEK durchsucht."

Wenn wirklich ein Bescheid zugstellt wurde und dann eine "Äußerung" bzgl. "werden wir/ich nicht akzeptieren" erfolgte ist der Einsatz, meiner Meinung nach, weitgehend o.K., wenn nicht, dann passt das Vorgehen nicht zu meinem Verständnis von "Aufbau von Vertrauen in den deutschen Staat".

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vor 25 Minuten schrieb karlyman:

Mit Verlaub, und selbst auf die Gefahr hin, überheblich zu klingen:

 

Wenn durch solche Aktionen wie in Wuppertal, auf offensichtlich so "dünner" Grundlage, das Vertrauen der meisten Menschen gestärkt wird,

dann haben diese Menschen weder besonderen Durch-, noch Weitblick. 

Nach der Reichskristallnacht ( hatte die nicht zufällig gerade wieder Jahrestag?) haben auch viele applaudiert und nur wenige Kritik geäußert. Der Deutsche ist nicht lernfähig.

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Das kann alles bedeuten.

 

Die Zustellung kann auch gleichzeitig mit dem Polizeieinsatz erfolgt sein. Insbesondere wenn man die Einschätzung hatte, dass eine förmliche Zustellung nicht den gewünschten Erfolg haben wird.

 

Insbesondere wenn paralel zu dem Widerruf gleichzeit noch ein Waffenverbot erteilt wurde, wird die Behörde das Schreiben nicht per Post versenden, sondern direkt auf den Tisch der Polizei legen damit die den Sofortvollzug durchführt.

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vor 5 Minuten schrieb HBM:

...

Wenn wirklich ein Bescheid zugstellt wurde und dann eine "Äußerung" bzgl. "werden wir/ich nicht akzeptieren" erfolgte ist der Einsatz, meiner Meinung nach, weitgehend o.K., wenn nicht, dann passt das Vorgehen nicht zu meinem Verständnis von "Aufbau von Vertrauen in den deutschen Staat".

Hmmm, ich hab immer einmal Widerspruch gegen Bescheide geäußert. In aller Regel sogar schriftlich.

Das nennt man Rechtsmittel und ich finde es durchaus befremdlich wenn jemand dafür mit einer solchen Aktion gemaasregelt wird.

Stell dir mal vor dir stürmt nächstens der Zoll die Bude weil du der Ansicht bist dein Steuerbescheid wäre fehlerhaft.

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vor 10 Minuten schrieb HBM:

 

Wenn wirklich ein Bescheid zugstellt wurde und dann eine "Äußerung" bzgl. "werden wir/ich nicht akzeptieren" erfolgte ist der Einsatz, meiner Meinung nach, weitgehend o.K.,

Hallo HBM

 

ist nicht die Äußerung: "das werde ich nicht akzeptieren" gerade in einem Rechtsstaat vollkommen legitim?

Kleines Statement von mir: In Deutschland gibt es Menschen, die von Deutschland ausgebildet und sensibilisiert wurden, gefährliche Situationen zu meistern. Sie wurden angehalten, immer eine geladenen Waffe mit zu führen. Jetzt, nachdem das Zivilleben sie inne hat, dürfen sie die Waffe nicht immer führen, aber zu Hause ist das vollkommen in Ordnung. Jetzt sitzt dieser Mann zu Hause und das Fenster wird gesprengt, evtl. wird die Tür mit der Ramme bearbeitet. Dieser Mann war für Deutschland in Kriegsgebieten und hat da auch Einsätze erlebt, die darin gipfelten, dass die Angreifer, die schossen, ausgeschaltet wurden. In solchen Gebieten ist man etwas sensibler und die Reaktionen werden geschärft. Ein Angriff kann immer erfolgen und die sofortige Abwehr mit der Waffe in der Hand ist notwendig, um sein Leben zu verteidigen. Jetzt nehmen wir mal an, ein so sensibilisierter Mann sitzt zu Hause und erlebt dieses Szenario. Es liegt nicht, aber auch gar nichts gegen ihn vor. Aber er hat einige Werte zu Hause, die Begehrlichkeiten bei Eigentumsumwandler wecken. In solch einer Situation kann es schnell passieren, dass die Angreifer ausgeschaltet werden. Und dies lediglich deshalb, weil eine Beamtin mal eine kleine Strafexpedition vom Stapel lässt.

Ich kann mir so was absolut vorstellen.

 

Steven

 

 

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vor 7 Minuten schrieb JDHarris:

Insbesondere wenn man die Einschätzung hatte, dass eine förmliche Zustellung nicht den gewünschten Erfolg haben wird.

 

 

Deshalb formulierte ja die PM "dass diese den Widerruf nicht akzeptieren würden".

 

Man hat da gleich mal stellvertretend entschieden ohne die Betreffenden anzuhören (schwerer Verstoß gegen das GG!).

 

 

Es wurde ein

 

Zitat

 

Neuer Erlass des Innenministeriums zum Waffenrecht herausgegeben

Auch infolge des tödlichen Angriffs im Oktober auf einen Polizeibeamten in Bayern hat das Niedersächsische Innenministerium deshalb am 15. November 2016 einen Erlass herausgegeben, der den Waffenbehörden in Niedersachsen gegenüber klarstellt, dass sogenannte Reichsbürger als waffenrechtlich unzuverlässig anzusehen sind und daher waffenrechtliche Erlaubnisse nicht zu erteilen bzw. soweit sie erteilt sind, diese mit allen damit verbundenen Konsequenzen aufzuheben sind. Dazu können die Waffenbehörden auf Erkenntnisse von Verfassungsschutz und Polizei zurückgreifen.

 

 

 

Nein, das verstößt keineswegs gegen die Rechtsstaatlichkeit!

 

Es wurde zwar durch Urteile des VG Gera und des VG Cottbus festgestellt, ReiBü seien per se nicht als waffenrechtlich unzuverlässig anzusehen.

 

Aber: 1. Gilt so eine Entscheidung nur für den Einzelfall

2. Kann der Betreffende ja vor der ordentlichen Gerichtsbarkeit vor diesem Erlaß Schutz suchen

 

 

 

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Leider wissen wir alle nicht genau in welcher Abfolge was erfolgt ist:

 

vor 7 Minuten schrieb erstezw:

Stell dir mal vor dir stürmt nächstens der Zoll die Bude weil du der Ansicht bist dein Steuerbescheid wäre fehlerhaft.

Stimmt, aber stelle Dir mal vor, Du schreibst aufgrund eines Steuerbescheides über z.B. Umsatzsteuer bzgl. Dreiecksgeschäften einen Brief mit "Ich zahle auf keinen Fall und mein Flugticket nach Rio ist auch schon gebucht." und daraufhin werden Deine deutschen Konten gesperrt.

 

vor 6 Minuten schrieb schmitz75:

"Nicht Akzeptanz des Widerrufs der waffenrechtlichen Erlaubnis" 
Da bekommt die Rechtsbehelfsbelehrung doch eine ganz neue Bedeutung:
" Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. (Dann schicken wir ein SEK das ihre Wohnung sprengt.) "

Was würdest Du, aber jetzt sind wir wirklich nur noch am fantasieren, als Sachbearbeiter (oder Polizei, falls die dort zuständig ist) machen / veranlassen, wenn auf den Widerruf der WBK ein "Als Reichsbürger akzeptiere ich Sie nicht als hierfür zuständig und selbstverständlich werde ich meine legal erworbenen Waffen behalten." als Reaktion kommt?

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vor 6 Minuten schrieb steven:

In solch einer Situation kann es schnell passieren, dass die Angreifer ausgeschaltet werden. Und dies lediglich deshalb, weil eine Beamtin mal eine kleine Strafexpedition vom Stapel lässt.

Ich kann mir so was absolut vorstellen.

ja, deshalb habe ich ja auch geschrieben, dass ein "Abfangen der Betroffenen beim Verlassen des Hauses" wahrschienlich besser gewesen wäre.

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vor 2 Minuten schrieb heletz:

 

Man hat da gleich mal stellvertretend entschieden ohne die Betreffenden anzuhören (schwerer Verstoß gegen das GG!).

Es wurde ein

 

Die Frage, die sich bei so einem Erlass stellt, ist: Wie erkennt man einen "Reichsbürger"?

 

Es scheint sich dabei ja um eine ungeordnete, lose Gruppierung zu handeln, die mit z.t. unterschiedlicher Zielsetzung und Intensität auftritt.

Da kann man praktisch nur auf die  Erkenntnisse des Verfassungsschutzes und des BKS's zurückreifen, die allerdings idr kaum "gerichtsfestes" hervorbringen dürften.

 

Ein solches Vorgehen würde ich mir dann allerdings auch endlich mal bei Islamisten und anderen Extremisten wünschen!

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vor einer Stunde schrieb HBM:

Anscheinend, aber ob das die Presse richtig wieder gegeben hat kann ich natürlich nicht sagen, Äußerungen bzgl. der "Nicht Akzeptanz des Widerrufs der waffenrechtlichen Erlaubnis". Wenn das stimmt, dann kann ich durchaus nachvollziehen wenn die Waffen unangemeldet "abgeholt werden", was ich allerdings nicht nachvollziehen kann ist die "Zurschaustellung für die Presse" und die "dummen / falschen Kommentare" zum Thema Sportschützen bzw. LWB.

So ist es. Eine der wenigen vernünftigen Äusserungen in diesem thread.

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