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IGNORED

Waffenrecht für MdB - und was ist mit MdL?


EkelAlfred

Empfohlene Beiträge

vor 9 Stunden schrieb Mausebaer:

 

 

 Sachkunde, Zuverlässigkeit und persönliche Eignung sind schon fragwürdig genug als Einschränkungen.  

 

Dein

Mausebaer

 Genau. Vollkommen überreguliert. Regelt sich eh mit natürlicher Auslese.

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Spar' Dir die Ironie oder findest Du es gut, dass Du Gefahr läufst, die Waffen abgeben zu müssen, wenn Du länger als "ortsüblich" um deine verstorbene Mutter trauerst, oder immer wiederholst kontrollierst, dass Du Waffen und Munition auch wirklich korrekt weggeschlossen hast, und fürchtest, dass etwas Negatives geschähe, wenn Du mal nicht wiederholt kontrollierst? :rtfm:

 

Dein

Mausebaer :closedeyes:

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Als das Gesetz 1972 geändert wurde und die neuen Vorschriften zum Waffenschein eingeführt wurden, die ja quasi heute noch genauso gültig sind, da wurde in der Bundestagsrede ausdrücklich ein Juwelier genannt, der selbstverständlich zum Selbstschutz Waffen führen dürfe. Das nur mal als Beispiel, wie weitgehend bzw. wie wenig weitgehend die Anforderungen damals gedacht waren.

 

Die Geschichten von der MP5 halten sich schon lange. Mir ist auch ein Name bekannt, aber der bekam soll sie bekommen haben, weil er Beamter im Ruhestand ist und während seiner Dienstzeit, naja ... das könnt ihr euch denken. Gibt auch noch einen anderen Fall, bei dem das hier durch ein WO-Mitglied persönlich bezeugt ist. Zum Führen ist eine MP5 natürlich nix. Ob man das der Praktikabilität wegen gleich mit genehmigt hat, wer weiß das schon.

 

 

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vor 11 Minuten schrieb knight:

Die Geschichten von der MP5 halten sich schon lange. Mir ist auch ein Name bekannt, aber der bekam soll sie bekommen haben, weil er Beamter im Ruhestand ist und während seiner Dienstzeit, naja ...

Langsam verkommt das hier zur Neiddebatte.

Ob Ulrich Wegener eine MP 5, eine MP 5K, eine MP 5 SD,... setze was Du willst führen darf, ist mir wurst. So einem Menschen vertraue ich blind.

 

Ich kann verstehen, das sich jemand darüber erregt, das eine Bundestagsvizepräsidentin, die keinem seine Sport- Jagdwaffe gönnt, eine PPK/S führt, aber sollten wir nicht einfach mal realistisch bleiben?

 

Beharkt Euch nicht, ändern werden wir nichts, in Köln sagt man dazu:

Wer das Kreuz in der Hand hat, der segnet sich damit!

In diesem Sinne, Gute Nacht,

Rolf

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Am 11/6/2016 um 16:49 schrieb schiiter:

Definitv. Sonst hätte das LKA das auch nicht so bewertet.

 

Ich glaube, diese Argumentation nennt man einen Zirkelschluß.

 

Schritt 1: Weil das LKA die Gefährdung ohne Ansehen der Person überprüft hat es diese Gefährdung bei mir bejaht.

Schritt 2: Weil das LKA diese Gefährdung bei mir bejaht hat überprüft es ohne Ansehen der Person.

 

Erstaunlich ist nur, daß wo man konkret erfährt, wer einen Zettel bekommen hat (weil es aus irgendwelchen Gründen in die Presse kommt, sagen wir am Flughafen vergessen), da doch eine gewisse Verwaltungsnähe der entsprechenden Personen ins Auge sticht, während unter den Opfern von Gewaltkriminalität diese Verwaltungsnähe nicht eben überrepräsentiert ist. Noch lustiger wurde es, als sich Journalisten in Amiland, das die Informationfreiheit etwas ernster nimmt, in den Neunzigern einmal eine Liste von "Gefährdeten" in New York anschauen können. Auffallend waren Verwaltungsnähe, Geld und Prominenz, nicht aber eine offenbare Gefährdung.

 

Die Sache mit der Gefährdung ist im Übrigen auch ohne Überprüfung irgendwelcher Einzelfälle offensichtlich krank. Die weitaus meisten Gewaltdelikte passieren im eigenen sozialen Umfeld. Besonders gefährdet ist, wer strohdumm, jung, männlich und ungebildet ist und die falschen Freunde hat. Dementsprechend müsste man wenn das Gesetz wirklich ohne Ansehen der Person umgesetzt würde, Leute ohne Kontakt zu gewissen Milieus vom Waffentragen ausschließen, dafür aber jedem Hells Angel, bei dem noch nicht genügend Anhaltspunkte für die Unzuverlässigkeit vorliegen, einen Zettel ausstellen. Die sind nämlich tatsächlich weitaus gefährdeter als die Allgemeinheit, wenn auch aus Gründen, die jedenfalls zum Teil an ihrem eigenen Verhalten liegen.

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vor 2 Stunden schrieb rwlturtle:

Langsam verkommt das hier zur Neiddebatte.

Ob Ulrich Wegener eine MP 5, eine MP 5K, eine MP 5 SD,... setze was Du willst führen darf, ist mir wurst. So einem Menschen vertraue ich blind.

 

 

Wenn es um die gleiche Anwendung von Recht geht, dann ist "Neid" ein ganz wesentliches Element des Rechtstaats. Der lebt nämlich davon, daß diejenigen, die die Gesetze machen auch unter ihnen zu leben haben. Wenn's ein Recht für den Pöbel gibt und eines für diejenigen, die die Gesetze machen, dann funktioniert das offensichtlich nicht. Der Abgeordnete soll die Erfahrung machen, wie es ist ohne Schutz unterwegs zu sein wenn man diesen Schutz gerne hätte, er einem aber durch die Entscheidungen dieses Abgeordneten versagt wird. Der Oberpolizist, der möglicherweise einmal zu Themen der inneren Sicherheit befragt wird, genauso. Das hat nichts mit Neid zu tun und auch nichts damit, dem Herrn Wegener nicht zu vertrauen. Natürlich vertraue ich ihm mit einer Schußwaffe, so wie jedem anderen unbescholtenen Bürger auch.

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vor 4 Stunden schrieb Proud NRA Member:

 

 

 Natürlich vertraue ich ihm mit einer Schußwaffe, so wie jedem anderen unbescholtenen Bürger auch.

 

Zitat: " dafür aber jedem , bei dem noch nicht genügend Anhaltspunkte für die Unzuverlässigkeit vorliegen, einen Zettel ausstellen."

 

Passt irgendwie nicht ganz zusammen.. .....

 

 

 

 

Bearbeitet von chapmen
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vor 6 Stunden schrieb chapmen:

Zitat: " dafür aber jedem , bei dem noch nicht genügend Anhaltspunkte für die Unzuverlässigkeit vorliegen, einen Zettel ausstellen."

 

Passt irgendwie nicht ganz zusammen.. .....

 

In beiden Fällen, jemand der gern komische Kutten trägt, aber sich noch nicht bei einer Straftat hat erwischen lassen, und bei einem Polizisten, der auch schon mal Einsätze gemacht haben soll, die vielleicht nicht ganz von der Rechtsordnung abgedeckt waren, ist die Vermutung vermutlich berechtigt, daß er mit einer Feuerwaffe keine Straftaten begehen wird. Es ist natürlich in beiden Fällen möglich, daß diese Vermutung sich leider als falsch erweisen wird. Vergessen wir aber einmal nicht, daß einerseits in der deutschen Geschichte Polizisten Millionen Morde mit Schußwaffen begangen haben (und zwar solche, die für den Fronteinsatz zu alt und oft auch nicht groß ideologisiert waren, sondern im Titel von Christopher Brownings Standardwerk zu diesem Thema "ordinary men" waren) und auch die entstehende Linksterrorismus-Bewegung wohl ihre ersten Schußwaffen zumindest von einem V-Mann und angeblich aus Polizeibeständen erhalten haben, und andererseits die Anzahl der Morde durch vorher noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getretene Motorradrocker eine eher vernachlässigbare Größe ist.

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vor 12 Stunden schrieb rwlturtle:

Langsam verkommt das hier zur Neiddebatte.

Ob Ulrich Wegener eine MP 5, eine MP 5K, eine MP 5 SD,... setze was Du willst führen darf, ist mir wurst. So einem Menschen vertraue ich blind.

 

Ich habe das ganz wertfrei als Info gebracht, dass solche MP5-"Legenden" durchaus auch substanziiert exisiteren. Und Wegener hatte ich mit meinem Beispiel nicht gemeint. Es wäre mir auch ziemlich egal, ob er eine hat oder nicht.

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vor 12 Stunden schrieb chapmen:

Reg dich ab, ist dein Vorschlag logisch zu Ende gedacht.

Ja,

denn der/die, bei dem/der z.B. anzunehmen ist, dass er/sie aufgrund einer psychischen Störung sich oder andere gefährdet, ist bereits nach den UBG bzw. PsychKG der Länder unterzubringen. Dabei erfolgt die Unterbringung stets getrennt von Waffen und Munition und hat anzudauern, bis keine Gefahr oder keine psychische Störung mehr besteht. :hi:Damit bleibt für §§ 45 Abs. 1 o. 2 i.V.m. § 6 Abs. 1 WaffG nur noch materielle Wirkung bei psychischen Erkrankungen ohne Eigen- oder Fremdgefährdung übrig. :fkr: Also da, wo ein Widerruf bzw. eine Rücknahme der Erlaubnisse nur destruktiv aber nicht schützend wirken kann.

 

BTW, in den meisten Bundesländern sind die Behörden, die für die Unterbringungen nach UBG/PsychKG zuständig sind, die selben Behörden, die auch die zuständigen Waffenrechtsbehörden sind. :teu38:

 

Dein

Mausebaer

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  • 2 Wochen später...

Ein bisschen Input von meiner Wenigkeit als vormals politischer Praktikant einer Bundestagsfraktion… (Anmerkung: Selbstredend bin ich dadurch kein Experte für exotische Rechtstatbestände, kann aber wenigstens schildern, womit ich mehr oder weniger unmittelbar in Berührung kam.)


Die sog. Ersatzbescheinigung wird sehr restriktiv gehandhabt und spielt im Bundestag keine Rolle. Falls gewünscht, kann ich dies rechtlich näher ausführen, aber die Kurzfassung lautet: Der einfache Bundestagsabgeordnete nimmt jedenfalls keine „hoheitlichen Aufgaben“ i.S.d §55 WaffG wahr. Hoheitliche Aufgaben weist das GG (Art.33 IV) primär dem öffentlichen Dienst zu, nicht gewählten Abgeordneten. In summa heißt dies, dass für §55 nur solche Abgeordneten in Frage kommen, die zugleich selbst Behörde oder Organwalter einer Behörde sind (d.h. der Bundestagspräsident mit seinen Vizepräsidenten sowie Regierungsmitglieder, sofern sie dem Bundestag angehören). Ähnliches sollte auf Landesebene gelten, möglicherweise aber unter noch restriktiveren Auflagen, da diese weniger exponierte Stellungen einnehmen.

 

Praxisrelevant ist m.W.n. nur der „große“ Waffenschein nach §§19, 10 WaffG.

 

Bundestagsabgeordnete, die diesen erhalten wollen, müssen das gleiche Verfahren durchlaufen wie alle anderen Staatsbürger auch, mit einer Ausnahme: Die Prüfung der Geeignetheit des beantragten Verwaltungsaktes ‚waffenrechtliche Erlaubnis‘ ist weniger rigoros. Prinzipiell kann ja die Waffenbehörde jeden Antragsteller auch auf sicherheitstechnische Maßnahmen oder eine Änderung der Lebensgewohnheiten etc.pp. verweisen, wenn dies ihrer Ansicht nach genügen würde, um die geltend gemachte Gefahr zu verhüten. Im vorliegenden Fall wird auf dieses Kriterium eher nicht abgestellt werden, da, vereinfacht ausgedrückt, der verfassungsrechtliche Status eines MdB es der Exekutive verbietet, ihm Vorschriften zu machen, die seine Mandatsausübung beeinträchtigen könnten (Bsp.: Umbaumaßnahme → teuer → Staat kann MdB nicht vorschreiben, wie er seine Bezüge einsetzt).

 

Privilegien im engen Sinne gibt es eigentlich keine, die Behandlung ist dieselbe. Sehr gelacht hat man in „meiner“ Fraktion über den abgelehnten Antrag eines MdB einer nicht eben Waffen-affinen Partei, welchem seine Teilnahme an gewissen Demonstrationen zum Verhängnis wurde, und dies selbst ohne rechtskräftige Verurteilung [Klarnamen gibt’s von mir nicht, auch nicht per PN; ich musste für meine Zeit im Parlament eine entsprechende Vereinbarung unterschreiben]. Es ging zu meiner Zeit überdies das Gerücht, einige Mitglieder eines bestimmten Untersuchungsausschusses hätten eine Erlaubnis nach WaffG beantragen wollen aus Angst davor, sie könnten bedroht werden. Hier wurde aber von der Behörde eine konkrete Gefährdung verneint.

 

[Persönlich halte ich übrigens wenig von diesem Erfordernis. Sachkunde, Zuverlässigkeit etc., meinetwegen; aber meiner Ansicht nach ist es ein Unding, dass man eine Erlaubnis nicht beantragen kann, bevor man nicht ernstlich bedroht wurde, und vor Bewilligung des Antrags auch noch auf andere, möglicherweise empfindlich teurere Maßnahmen verwiesen werden darf. Ein Juwelier oder die genannte Kleine von der Tanke sollten nicht warten müssen, bis sie überfallen worden sind.]

 

Die föderale Struktur Deutschlands erschwert Aussagen über die Situation in den jeweiligen Bundesländern. Allein wie gesagt, für mein Teil nehme ich an, dass es in den Ländern nicht anders ablaufen wird als auf Bundesebene.

 

Übrigens kann auch im Rahmen eines waffenrechtlichen Verwaltungsverfahrens nach §55 WaffG auf andere Maßnahmen verwiesen werden, z.B. auf Personenschutz, welcher Regierungsmitgliedern ohnehin zusteht. Ein bisschen anders ging es natürlich zu RAF-Zeiten (und in der Zeit nach den Angriffen auf die Herren Schäuble und Lafontaine) zu. Spätestens seit der Ermordung des Generalbundesanwalts Buback und der Entführung des Arbeitgeberpräsidenten Schleyer, jeweils trotz Personenschutzes, sowie einiger Attentate auf Privatwohnungen, dürften in den späten 1970er und 1980er Jahren die meisten Mitglieder des Bundeskabinetts und auch viele Ministerpräsidenten und deren Landesminister die eine oder andere waffenrechtliche Erlaubnis besessen haben. Seit 1998 (Aufgabe des „bewaffneten Kampfes“ durch die RAF) schlägt das Pendel zurück. Ich bezweifle, dass im Bundestag wesentlich mehr Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse sitzen, als die Durchschnittsbevölkerung sie aufweisen würde.

 

Auch zu den MPi-Legenden kann ich etwas beisteuern: Soweit mir bekannt, geht dieses in den Fraktionsbüros in der Tat noch präsente Gerücht zurück auf Franz Josef Strauß. Jener besaß während der RAF-Zeit eine gepanzerte S-Klasse als Privat-Kfz und benutzte sie gelegentlich auch als Dienstwagen. Dem Vernehmen nach wurde ihm, auf welcher Rechtsgrundlage auch immer, eine Ausnahmegenehmigung bewilligt, um in einer Vorrichtung nach Streifenwagenvorbild in diesem Wagen eine Mpi durch die Gegend zu fahren. Diese Genehmigung bezog sich aber offenbar nicht auf ihn, sondern auf die Bewaffnung seiner Personenschützer, war an ebendieses Kfz gebunden, und wurde vermutlich dazu erteilt, damit der Wagen dual genutzt und auch ohne die Leibwächter bewegt werden durfte, ohne vorher die Waffe entfernen zu müssen. Persönlich halte ich diese Erklärung jedenfalls nicht für unglaubwürdig.

 

Hoffe, das führt diesen Themenstrang ein bisschen weiter! :)

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Ich habe auf jeden Fall kein Problem mit einer MP5 für Herrn Wegener oder FJS. Beide haben sich um unser Land verdient gemacht und hatten die notwendige Expertise. Bezüglich Waffen bei grünen MDBs/MDLs schon. Wundern tuts mich nicht. Gerade die Grünen sind da ja extrem flexibel wenn es ums eigene Wohl geht. Habe Claudia Roth schon selbst 2x auf der Wiesn im Käferzelt gesehen. Aber sonst einen auf volksnah machen. 

Bearbeitet von 300RUM
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