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IGNORED

Ist ein Lauf eine (vollständige) Schusswaffe?


AtahualpaJones

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Am 27.8.2016 um 20:40 schrieb pancho lobo:

Wenn das nichts bring beauftrage den User "Carcano" damit.

 

Oder einen der anderen hier mitschreibenden Rechtsanwälte, die nicht so laut für sich werben (lassen).

Bearbeitet von MarkF
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Am 27.8.2016 um 22:44 schrieb Gunsmoke Joe:

Was hat eigentlich die Waffenbehörde mit dem Grundkontingent zu tun? Der Dachverband stellt Befürwortungen aus, oder nicht(?).

 

Gunsmoke Joe

 

So gesehen nein. Weil auch der Verband nichts "befürwortet" sondern lediglich sog. Bedürfnisbeschenigungen herausgibt, also die Voraussetzungen für das Voriiegen des Bedürfnisses bestätigt. es ist nicht totzukriegen ...

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Das wirkliche Problem bei einer Klage ist halt, daß die Entscheidung erst lange nach Ablauf der 6-Monatsfrist ergehen wird, also für das aktuelle Problem nichts bringt sondern nur für die Zukunft wirkt. Wenn allerdings die Behörde der Meinung ist, daß auch der Wechsellauf für´s Grundkontingent zählt, dann hat man keine andere Wahl. Zumal dies auch für die Frage der Aufbewahrung relevant ist. Denn warum sollten Wechselläufe und WS mitgezählt werden? Mit einem Wechsellauf kann man zunächst nichts anderes machen als daraus ein Blasrohr basteln.

Muß aber jeder selbst wissen/entscheiden. Wir hier im MTK haben glücklicherweise dieses Problem nicht, unsere Behörde weiß, daß Wechselläufe etc. weder auf´s Kontingent noch beim Erwerb gezählt werden.

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Am 27.8.2016 um 22:44 schrieb Gunsmoke Joe:

Was hat eigentlich die Waffenbehörde mit dem Grundkontingent zu tun? Der Dachverband stellt Befürwortungen aus, oder nicht(?).

Stimmt und für die Einhaltung der 2/6-Regelung ist der Waffenbesitzer selbst zuständig und die Behörde (nicht der Verband) prüft die Einhaltung.

Am 27.8.2016 um 22:50 schrieb PetMan:

Hat man ein bescheinigtes Bedürfnis hat der Verband geprüft. Das hat der Gesetzgeber den SB nämlich aus der Hand genommen. Zweifelt der SB ein ausgestelltes Bedürfnis an  unterstellt er dem Verband unregelmäßigkeiten. Da reagieren die sehr energisch drauf, wenn man denen das mitteilt. Hier bei uns wollen manche SB ab der 3. Waffe Urkunden und Wettkampfnachweise  sehen. Machen sie aber nicht bei jedem, nur bei denen die sich das gefallen lassen. Und die gehen dann ohne Voreintrag nach hause, meckern tun die nur an der Theke im Schützenhaus.................

Der SB hat kein Recht auf "Urkunden und Wettkampfnachweise" so lange er nicht in Einzelfall-Entscheidung die "Soll-Vorschrift" bzgl. 2/6 auf z.B. 3/6 oder 4/6 zu Gunsten des Sportschützen "ändert". Dann kann er verlangen was er möchte und der Schütze kann dann entscheiden ob er "liefert" oder mit 2/6 lebt.

In folgenden Fällen lohnt eine Frage beim SB nach Veränderung der 2/6-Regelung im Einzelfall:

- Beginn der "Karriere" und bereits im 1. Jahr Wettkämpfe mit Vereinswaffen die Schützenkollegen zu den Wettkämpfen mitbringen

- Beginn Western-Schießen und noch keine SA-Revolver, UHR-Büchse und Flinte vorhanden

- Gewinn einer Waffe "zum falschen Zeitpunkt"

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Das läßt sich so nicht allgemein sagen. In Hessen gibt der BDS nur soviele Bedürfnisbescheinigungen heraus wie dieser ein Bedürfnis sieht. D.h. wenn man schon zwei HA-LW besitzt und keine Rechtfertigung für eine 4. oder 5. HA-LW dartun kann, gibt es nur noch eine Bedürfnisbescheinigung, auch wenn man noch unentschieden ist, welche Waffe man kaufen möchte und gerne die Wahl und Entscheidungsfreiheit hätte. Unsere SB im MTK finden das richtig.   

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vor 6 Minuten schrieb MarkF:

Das läßt sich so nicht allgemein sagen. In Hessen gibt der BDS nur soviele Bedürfnisbescheinigungen heraus wie dieser ein Bedürfnis sieht. D.h. wenn man schon zwei HA-LW besitzt und keine Rechtfertigung für eine 4. oder 5. HA-LW dartun kann, gibt es nur noch eine Bedürfnisbescheinigung, auch wenn man noch unentschieden ist, welche Waffe man kaufen möchte und gerne die Wahl und Entscheidungsfreiheit hätte. Unsere SB im MTK finden das richtig.   

Ist hier in Bayern, zumindest so weit ich das bisher erlebt habe, auch so. Anscheinend habe ich mich falsch ausgedrückt. In meinem Fall habe ich halt gleich vier Bedürfnisse beantragt (alle vier Waffen möchte ich auch erwerben) und diese vier dann vom SB auch gleich als Voreintrag eingetragen bekommen. Erwerben durfte ich, aufgrund der 2/6-Regelung, gleich zwei Stück (die waren auch schon beim Händler bzw. zum Probeschießen bei mir) und die anderen zwei halt erst in einem halben Jahr. Aufgrund der Lieferzeit für eine P210 ist mir das aber in diesem Fall egal bzw. wenn es blöd läuft muss ich den Voreintrag sogar noch verlängern lassen.

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Aber es lagen die Voraussetzungen für 4 Bedürfnisbescheinigungen vor? Dürfte eher die Ausnahme sein. Ich könnte mir vorstellen, daß der Verband bei so einem "Blockerwerb" besonders kritisch die Erwerbsabsicht jenseits des Grundkontingents prüft. Aber das ist hier ja nicht das Thema.

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Da ist man als Badener - egal ob BSV oder GSVBW - immer Verlierer.

BSV stellt keine Bescheinigungen aus, wenn man sich zum Zeitpunkt der Antragstellung innerhalb der 2/6-Sperrzeit befindet.

GSVBW will von der zu erwerbenden Waffe alles wissen (Hersteller, Lauflänge usw.) und stellt Bescheinigung generell erst nach 6 Monaten Mitgliedschaft aus - auch wenn man schon 20 Jahre in anderen Verbänden schiessportlich aktiv ist....

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vor einer Stunde schrieb P22:

GSVBW will von der zu erwerbenden Waffe alles wissen (Hersteller, Lauflänge usw.) und stellt Bescheinigung generell erst nach 6 Monaten Mitgliedschaft aus - auch wenn man schon 20 Jahre in anderen Verbänden schiessportlich aktiv ist....

 

 

Aus gutem Grund................

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Ja?

Sind die anderen Landesverbände dann alle "schludrig" wenn sie weder überobligatorische Wartefristen vorsehen noch möglichst alles von einer zu erwerbenden Waffe wissen wollen? Fehlt ja gerade noch, dass man erst den Kaufvertrag vorlegen muss, bevor das konkrete Bedürfnis bestätigt wird....

 

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Am 29.8.2016 um 10:43 schrieb MarkF:

Aber es lagen die Voraussetzungen für 4 Bedürfnisbescheinigungen vor?

 

Ich könnte mir vorstellen, daß der Verband bei so einem "Blockerwerb" besonders kritisch die Erwerbsabsicht jenseits des Grundkontingents prüft.

 

Aber das ist hier ja nicht das Thema.

ja, 1x HA .308, 1x SLF, 2x KW (den HA sowie die SLF brauchte ich dringend, da meine anderen Jagdwaffen aufgrund "Jäger-HA-Urteil" im Schrank standen)

ja, allerdings helfen diverse Qualifikationen zur Deutschen Meisterschaft doch sehr ;-) vor allem wenn bei einer LM eine Waffe so "rum zickt", dass man in zwei Disziplinen nicht starten kann. :-(

Stimmt, zeigt aber, dass die Behörde auch bei einem Bedürfnis noch 2/6 prüfen "muss" bzw. der Wafenbesitzer sich nicht auf "hab ja ein Bedürfniss vom Verband" bzw. "hab ja einen Voreintrag von der Behörde" verlassen darf, sondern für die Einhaltung (oder eine "Ausnahme durch den SB") selbst verantwortlich ist.

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Am 29.8.2016 um 14:03 schrieb P22:

Sind die anderen Landesverbände dann alle "schludrig" wenn sie weder überobligatorische Wartefristen vorsehen noch möglichst alles von einer zu erwerbenden Waffe wissen wollen? Fehlt ja gerade noch, dass man erst den Kaufvertrag vorlegen muss, bevor das konkrete Bedürfnis bestätigt wird....

Ist doch eher serviceorientiert, wenn der Verband nach der genauen / geplanten Waffe fragt und dann z.B. bei einer normalen X-Six in 9 mm auf Präzi kurz schreibt "geht nicht" oder sogar "geht nur für Fallplatte" zurück schreibt. Ohne "Hilfe" vom Verband hat der Schütze ein echtes Problem am Hals da er eine Waffe erworben hat, für die sein Bedürfnis nicht passt. Wobei ich Dir recht gebe, dass das nicht die Aufgabe der Verbände, sondern jedes einzelnen Schützen ist, hier keine Fehler zu machen. Ob die Frage nach "welche Waffe" aber gleich mit "geht die gar nichts an" zu beantworten ist, da bin ich nicht Deiner Meinung.

 

Bei einer Waffe auf "Leistungssteigerung" würde ich als Verantwortlicher beim Verband auch wissen wollen, ob wirklich eine "bessere" Waffe angeschafft wird (z.B. längere Visierlinie, höhere Präzision, schnellerer Mag-Wechsel möglich, etc.). Wie soll der Verband ansonsten entscheiden ob notwendig oder nicht?

 

PS: Ich bin ein Gegner des "Bedürfnis-Prinzips" über die Verbände, aber wenn der Gesetzgeber den Verbänden diese Aufgabe überträgt würde ich als Verantwortlicher im Verband schon lieber ein paar Infos zur beantragten Waffe haben um entscheiden zu können und nicht selbst nachträglich Ärger am Hals zu haben.

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vor 1 Stunde schrieb HBM:

ja, 1x HA .308, 1x SLF, 2x KW

vor 1 Stunde schrieb HBM:

ja, 1x HA .308, 1x SLF, 2x KW .

Ich ziehe meine Frage zurück, diese Kombination hatte ich nicht im Sinne sondern ging von zahlenmäßig jenseits des Grundkkontingents liegenden Bedürfnisbescheinigungen aus.

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vor 3 Stunden schrieb HBM:

Ist doch eher serviceorientiert, wenn der Verband nach der genauen / geplanten Waffe fragt und dann z.B. bei einer normalen X-Six in 9 mm auf Präzi kurz schreibt "geht nicht" oder sogar "geht nur für Fallplatte" zurück schreibt. Ohne "Hilfe" vom Verband hat der Schütze ein echtes Problem am Hals da er eine Waffe erworben hat, für die sein Bedürfnis nicht passt. Wobei ich Dir recht gebe, dass das nicht die Aufgabe der Verbände, sondern jedes einzelnen Schützen ist, hier keine Fehler zu machen. Ob die Frage nach "welche Waffe" aber gleich mit "geht die gar nichts an" zu beantworten ist, da bin ich nicht Deiner Meinung.

 

Bei einer Waffe auf "Leistungssteigerung" würde ich als Verantwortlicher beim Verband auch wissen wollen, ob wirklich eine "bessere" Waffe angeschafft wird (z.B. längere Visierlinie, höhere Präzision, schnellerer Mag-Wechsel möglich, etc.). Wie soll der Verband ansonsten entscheiden ob notwendig oder nicht?

Hm serviceorientiert...  So kann mans nennen oder Bevormundung.

Wie machen das die anderen Landesverbände? Sitzen die alle mit einem Bein im Knast weil sie "einfach so" ein Bedürfnis ausstellen? Immerhin gibt der Antragsteller genau an, für welche Disziplin er die Waffe beantragt - dann sollte er auch in der Lage sein, die erforderlichen Spezifikationen zu beachten.

Im Übrigen verbietet die serviceorientierte Bestätigung ja keinen anderen Waffenerwerb.

 

Die Sache mit der Leistungssteigerung ist auch subjektiv geprägt... Andere schießen mit Glock und Co. besser als mit X-six - da spielen viele Aspekte eine Rolle.

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vor 16 Stunden schrieb MarkF:

Ich ziehe meine Frage zurück, diese Kombination hatte ich nicht im Sinne sondern ging von zahlenmäßig jenseits des Grundkkontingents liegenden Bedürfnisbescheinigungen aus.

Deine Frage war schon o.K., ohne die "neuen" Bedürfnisse habe ich zwei HA, eine SLF, drei Revolver und drei Pistolen. Daher wurde schon ganz genau geschaut welche Wettkämpfe bestritten wurden.

 

vor 13 Stunden schrieb P22:

Wie machen das die anderen Landesverbände? Sitzen die alle mit einem Bein im Knast weil sie "einfach so" ein Bedürfnis ausstellen?

 

Die Sache mit der Leistungssteigerung ist auch subjektiv geprägt... Andere schießen mit Glock und Co. besser als mit X-six - da spielen viele Aspekte eine Rolle.

Keine Ahnung wie andere Landesverbände das bei Waffen über dem Grundkontingent handhaben. Bei uns wird halt sehr genau geschaut ob die Waffe wirklich gebraucht wird und auch welche Wettkämpfe geschossen wurden. Muss man halt so akzeptieren und ich verstehe auch, dass die Verantwortlichen beim Verband nicht selbst Probleme bekommen möchten.

 

Bis jetzt hab ich noch keinen guten Schützen getroffen, der sich zur Leistungssteigerung in Präzisionsdisziplinen eine Glock bei vorhandener X-Six gekauft hat. Allerdings gebe ich Dir recht, dass man für eine alte SIG-P210 mit unten liegendem Magazinauslöser natürlich eine Glock oder PPQ zur Leistungssteigerung bei Mehrdistanz beantragen kann und dies wohl auch genehmigt wird.

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Am ‎31‎.‎08‎.‎2016 um 10:56 schrieb HBM:

Allerdings gebe ich Dir recht, dass man für eine alte SIG-P210 mit unten liegendem Magazinauslöser natürlich eine Glock oder PPQ zur Leistungssteigerung bei Mehrdistanz beantragen kann und dies wohl auch genehmigt wird.

Nur mal für mich zum Verständnis, man hat für die Disziplin XY eine SIG-P 210 und will später für dieselbe Disziplin eine Glock oder PPQ mit der Bedürfnisbegründung "Leistungssteigerung"?

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Wenn die Spezifikationen der Waffe eine Steigerung zulassen-ja. Hier wurde ja Mehrdistanz genannt.

Hier geht es wohl um den zu erzielenden Zeitvorteil, welcher einem mehr Luft zum Zielen bei den Folgeschüssen lässt. ;) Die erforderliche Präzision (auch bei den verkürzten Entfernungen) bietet Glock und Walther allemal.

Der gemessene Zeitvorteil wird meines Erachtens aber geringer als erhofft ausfallen.

Bearbeitet von Gast
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vor 5 Stunden schrieb Flohbändiger:

Nur mal für mich zum Verständnis, man hat für die Disziplin XY eine SIG-P 210 und will später für dieselbe Disziplin eine Glock oder PPQ mit der Bedürfnisbegründung "Leistungssteigerung"?

 

vor 4 Stunden schrieb schiiter:

Wenn die Spezifikationen der Waffe eine Steigerung zulassen-ja. Hier wurde ja Mehrdistanz genannt.

Hier geht es wohl um den zu erzielenden Zeitvorteil, welcher einem mehr Luft zum Zielen bei den Folgeschüssen lässt. ;) Die erforderliche Präzision (auch bei den verkürzten Entfernungen) bietet Glock und Walther allemal.

Der gemessene Zeitvorteil wird meines Erachtens aber geringer als erhofft ausfallen.

 

ja, habe auch lange überlegt und bei einer X-Six kontra Glock einfach kein sinnvolles Beispiel gefunden und daher eine alte SIG-P210 ohne Magazinauslöseknopf bei der der Magazinwechsel sehr "hakelig" und langsam vor sich geht im Vergleich zu einer Glock bzw. PPQ gewählt. Keine Ahnung ob das genehmigt wird, aber eine sinnvolle Begründung, vor allem wenn man bei den letzten Meisterschaften Punktabzüge wegen Zeitüberschreitung hatte, wäre es.

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