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IGNORED

Entsorgung


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Geschrieben

Das Zerstören (z. B. Einschmelzen, Zerschreddern) einer Schusswaffe oder wesentlicher Teile einer Schusswaffe ist keine erlaubnispflichtige Tätigkeit.

 

 

Der Satz enthält teils richtiges, teils unscharfes.

 

Richtig ist, dass zerstörendes Vernichten erlaubt ist. Dabei sollte der Behörde das Häufchen Metall mit erkennbarer Seriennummer vorgelegt werden. Unscharf: Einschmelzen + Zerschreddern zerstört auch die Seriennummer bzw. den Nachweis, dass es exakt die infrage stehende Waffe ist. Wenn der Sachbearbeiter daneben steht, dann ist alles ok.

Geschrieben

Laßt ihm doch seine Meinung. Die WaffVwV ist nicht der Weisheit letzter Schluß, da kann man schon anderer Auffassung sein. Auch wenn es hier beruhigt, daß die Behörde es hinnehmen muß, wenn man selbst zur Zerstörung Hand anlegt.

Geschrieben

Denke aber schon, dass die Formulierung dort Sinn macht. Ist ja schließlich ein Unterschied, ob eine Waffe nach erfolgter Unbrauchbarmachung weiterhin zur Dekoration dienen soll oder durch recht unschöne Veränderungen nix mehr mit einer Waffe zu tun hat und nur noch einen Klumpen Metall darstellt.

 

Hierbei sollte man auch bedenken, dass unbrauchbar gemachte Waffen (Dekorationswaffen) § 42a WaffG unterliegen, zerstörte Waffen hingegen nicht.

  • 3 Monate später...
Geschrieben

Ein Schütze will seinen Revolver beim Ordnungsamt abgeben, wg Aufgabe des Schießsports aus Altersgründen. Auf dem Amt bittet der SB um die WBK. Der Besitzer möchte diese aber behalten und meint: Dann behalte ich eben den Revolver weiter, man weiß ja nie, ob die Russen kommen. Sprachs und ging.  Tage später eine komplette Hausdurchsuchung. Und tatsächlich, keine vorschriftsmäßige Aufbewahrung. Nun ist er den Revolver und die WBK doch los. Wie dumm kann man nur sein.

Geschrieben

Über zwei Jahrzehnte her und lange bevor ich eigene Waffen besaß.

.22lfb Lauf völlig verrostet, gefunden beim räumen einer Scheune. In den Schraubstock gespannt und so lange gebogen bis das Ding ohne raus zu gucken in die Mülltonne passte. Die Entsorgung hat dann der Landkreis mit einem großen orangen Auto übernommen.

Das Ding war vorher wie nachher keiner Behörde bekannt und das war gut so. Wenn es jetzt einer suchen möchte, die Kippe muß irgendwo bei Schaumburg liegen.

 

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Vor einigen Jahren habe ich einen defekten, von einem der vielen Vorbesitzer verbastellten, günstig auf egun geschossenen 1911er entsorgen müssen. 

Die Rampe war spanend bearbeitet worden, die 3-Finger-Feder und weitere Teile des Abzugssytems und der Handballensicherung auch, Ersatzteile passten nicht wirklich und der amerik. Vater eines Freundes der seine Zeit in der Air Force in einer Waffenkammer abgesessen hatte und riesiger 1911er Fan war, wusste auch nicht weiter.

Büchsenmacherkostenvoranschläge lagen über dem Kaufpreis.

Daher kurz bei der SBine angerufen, nachgefragt, die Waffe aufs Amt gebracht und nach dem Austragen zur Vernichtung dort gelassen. Die Austragung war nicht kostenlos, die Entsorgung schon.

 

Einige Monate später fand sich noch die völlig verrostete 08 meines Großvaters auf dem Dachboden. Die ging einfach nur zur lokalen Polizeidienststelle, nach vorheriger Absprache.

 

Es schmerzt schon noch ein wenig, wenn man an die Waffen zurückdenkt.

Geschrieben

Früher habe überzählige und nicht mehr brauchbare Waffen so entsorgt.

Natürlich mit der dementsprechenden Erlaubnis meiner Behörde.

 

Ist heutzutage leider nicht mehr so einfach möglich wie noch im letzten Jahrtaußend.

08-Schnittmodell.thumb.jpg.a84ef66a80776b652d7331389396057d.jpg

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Geschrieben (bearbeitet)

aus bestand von meinen Vater. 1911er Wechselsystem in 45acp. ..die 22er ACE habe ich komplett verkauft..hat gutes Geld gebracht. Das 45er WS war vom Lauf uppe.

Abgegeben, ausgetragen, fertig. Wozu den Strom, Flexscheiben oder Gas für die Feuersäge verschwenden....?

Bearbeitet von sniper-k98

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