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Ab wann ist ein Schalldämpfer ein Schalldämpfer


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Geschrieben

Aus ästethischen Gründen hätte ich gern an einer meiner Langwaffen einen Dummy-Schalldämpfer. Von dem zusätzlichen Gewicht verspreche ich mir auch einen gewissen positiven Effekt, allerdings geht es mir primär um die Optik.

 

Jetzt stelle ich mir die Frage, ab wann ein Schalldämpfer tatsächlich ein Schalldämpfer ist? Muss er über eine tatsächliche schalldämmende Funktion verfügen, bzw. wie wird das genau definiert?

 

Meine Idee wäre z.b. einen frei erwerbbaren F-Schalldämpfer als Basis zu benutzten und entsprechend zu modifizieren, also das Innenleben kpl. entfernen und ein geschlossenes Rohr einsetzen oder was halt nötig ist um grob gesagt ein Laufgewicht daraus zu machen.

Geschrieben

 

WaffVwV - Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.3.4
"...Eine wesentliche Dämpfung des Mündungsknalls liegt dann vor, wenn bei Schießversuchen bereits sensitiv eine deutlich hörbare Schallminderung
zwischen einer mit Schalldämpfer bestückten Schusswaffe und derselben Waffe ohne Schalldämpfer unter Verwendung gleicher Munition
festgestellt werden kann.
.."
 

Ferner empfehle ich diesen Aspekt zu beachten:

WaffVwW - Zu § 21: Gewerbsmäßige Waffenherstellung, Waffenhandel
"...21.2 Herstellen ist das Anfertigen wesentlicher Teile von Schusswaffen, von Schalldämpfern für Schusswaffen und das Zusammensetzen fertiger
Teile zu einer Schusswaffe..."

 

Geschrieben

Schalldämpfer-Anscheinsparagraf gibts so weit ich weiß nicht.

Und einen, der das Aussehen von Laufgewichten regelt ebensowenig.

Also leg los :)

Geschrieben

Ich denke, so wie Du das schreibst passt das. Wenn Du in Deine Schalldämpferfassung ein Rohr anbringst, daß keine Dämpfung erreicht wird, dann ist es auch kein Schalldämpfer. Zumal das BKA und das LKA Ba-Wü soweit ich mich erinnere verschieden Auffassungen haben bzw. gehabt haben, ab wieviel Dezibel es sich wirklich um einen Schalldämpfer handelt. Ich wollte jetzt nicht ausprobieren, wie viel die reine Fassung eines Schalldämpfers ohne Inhalt bereits schon dämpft. Also mach auf jeden Fall das Rohr rein, dann müsstest Du auf der sicheren Seite sein. Viel Spaß.

Geschrieben

Schmeiß den Inhalt vom F-Schalli weg, nicht das der Illegal währe aber eventuell kommen irgendwann irgendwelche Behördenmitarbeiter auf behördenmitarbeitertypische Ideen.

Geschrieben

an was für eine Waffe willst Du das Ding denn anschrauben ?

Airsoft ?

Ich glaube nicht, das ein F Schalldämpfer das überlebt, wenn man ihn an eine GK Waffe schraubt.

 

Frank

Geschrieben

ich halte die idee für grundsätzlich nicht wirklich gut ... - das problem zumindest seitens der verwaltungsvorschrift lautet klar: "wahrnehmbar" - fernab von messergebnissen reicht dir also der subjektive eindruck eines behördenmitarbeiters zum verstoß gegen das waffg. das ist insofern problematisch, weil wahrnehmung tatsächlich extrem individuell ist - im dümmsten fall denkbaren fall hat der "sd" die gleichen db-level, aber eine verschiebung in der frequenz (klingt dann leiser). oder ein ganz böser macht für den test rasierschaum oder zumindest wasser rein, weil er dir unterstellt, dass das ganze ja ein "nasses" system soll ...

 

 

 

 

 

 

Geschrieben

Auch ein geschlossenes Rohr wird den Knall erheblich beeinflussen. Ob das nun eine "wahrnehmbare Dämpfung" ist oder nur eine Verfälschung, würde ich nicht beurteilen wollen.

 

Wenn die Attrappe allerdings rückwärts über den Lauf ragt, ohne die Mündung nennenswert abzudecken, dann gibt es auch ganz sicher keine Dämpfung. Dadurch wird natürlich der Lauf optisch kürzer.

Geschrieben

Ich würde es ganz lassen. Bist auf einem Stand, Betreiber möchte die Genehmiging SD sehen und im ungünstigsten Fall landet das Ding erstmal beim LKA zu Überprüfung.

Ist doch den ganzen möglichen Ärger nicht wert. Man denke nur an die Möllersche Dunkle Kraft. Einzig die von Fydor vorgeschlagene Lösung halte ich für sinnvoll.

Geschrieben

Keine Rechtsberatung, meine Meinung.

 

 

Ich denke wenn du ein 30cm langes Stück Alu Rund nimmst, da ein Kaliber mal 1,5mm Durchgangsbohrung sowie ein Gewinde für den Lauf rein machst  und das Ding schwarz ansprühst.

 

Dann sieht das pfui aus( oder hui in der Vitrine), aber dürfte Rechtlich nix sein, ist dann ja nur ein Laufgewicht bzw.

eine Mündungsbremse - Beides wäre Rechtlich ja oky und bedarf auch keiner Herstellungserlaubnis sowie einer Prüfung.

 

 

Aber wenn du jetzt anfängst an dem Stück Alu Rund, hunderte Löcher und div. Umhüllungen anbringst. Dann bist du ganz schnell beim Schalldämpfer und dann greift die volle Härte des Gesetzes, mit allen Strafen und Konsequenzen.

 

Also zweifelsfrei Deko wie oben beschrieben, sehe ich keine Probleme,

aber mit einem Rohr ohne Innenleben, würde ich ganz ganz Vorsichtig sein, weil alleine ein

Rohr ohne Innenleben, schon Schalldämpfereigenschaften aufweißt!!!

 

Von einem F Schalldämpfer.... Verwendungszweck.... Zweckgebunden... lass das ganz sein!

 

 

 

 

Lass alles was ein Rohr ist sein, das wäre mir es nicht Wert, aber muss ja jeder selbst wissen.

 

Geschrieben
Zitat

ist dann ja nur ein Laufgewicht bzw.

eine Mündungsbremse -

Ein 30cm langes Alurundstück mit Durchgangasbohrung ist eine Mündungsbremse? Sehr interessant. Ich würde mich mal mit der Funktionsweise einer Bremse beschäftigen.

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