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IGNORED

Verdacht auf Verstoß gegen das Waffengesetz


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Geschrieben

Wie gesagt, bei der Wehrmacht stand auf Desertieren die Todesstrafe, in der UdSSR ging die Familie des Deserteurs mit unter.

Wenn einer oder eine heute gegen Unrecht aus Gewissensgründen desertiert, ohne faul genug für Burnout oder Allergie zu sein und niemand zum in Karenz gehen da ist, passiert genau was? Bedarfsgemeinschaft muss man vorher vermeiden.

Schwer zu erklären, wieso man da mitmachen musste.

Also gibts keine Ausrede, die Bürgerpflicht kann man auch erfüllen indem man Geldmittel bindet und verbrennt, die so nicht mehr für Invasoren zur Verfügung stehen und Bedarf für "Nachbarschaftshilfe" gibts so und so immer mehr, gerade auch für Serviceprovider im Bereich Gefahrenzerschlagung und Schutzdienste, im Villenviertel sinds ja die selben Täter wie im Plattenbau, und damit ist klar wers zahlt.

Geschrieben

Was, wenn er damit geprahlt hat, zum Beispiel Sprengstoff zu besitzen oder in einem Telefonat damit angegeben hat, jeden "platt zu machen", der vor seiner Haustür steht? Soll da der Schutzmann morgens klopfen?

Das würde die Situation in der Tat etwas verändern (wenngleich vermutlich immer noch nicht einen großen Feuerzauber mit Frau und Kindern nahelegen), erscheint mir aber bei einem Rechtsanwalt eher unwahrscheinlich.

Geschrieben

Ohne Befehl und Gehorsam funktioniert weder eine Armee, noch die Polizei, noch irgendwas. Man kann nicht immer alle Informationen haben und selbst wenn, könnte man doch nicht alles entscheiden.

Aber die Grundlage des Rechtstaats ist eben, daß der Gehorsam nur im Rahmen der verfassungsmäßigen und gesetzlichen Ordnung zu erfolgen hat. Nimm als gut dokumentierten Extremfall Ruby Ridge. Es gab da eine Einsatzrichtline, daß auf den Verdächtigen geschossen werden sollte, wenn er mit Waffen angetroffen würde. Da bekannt war, daß er eigentlich immer Waffen bei sich hatte, und zwar erlaubterweise, war das nicht groß anders als ein Befehl, auf ihn zu schießen, sollte er zwei Augen im Kopf haben. Wer so einen Befehl gibt oder ausführt, der gehört eingesperrt, und zwar lange. Das sollte gerade in Deutschland eigentlich Allgemeingut sein.

Aber wer hier gegen den angeblichen "blinden Gehorsam" der Polizei wetterte, kann ja mal auf seiner Arbeit alles in Frage stellen und nur dann seiner Arbeit nachgehen, wenn er bei jedem Handgriff weiß, warum und wieso und was mit seinem Produkt passiert. Macht sich glaube ich gut auf dem Arbeitsmarkt...

Ich rege mich eigentlich eher über Kandidaten auf, die wenn sie etwas nicht verstehen oder etwas für falsch halten nichts sagen. Wenn mir einer sagt, daß etwas, das ich machen will, möglicherweise keine gute Idee ist, dann schützt das ja auch mich vor Fehlern. Und ja, ich entscheide darüber, Leute einzustellen.

Geschrieben

.. Was, wenn er damit geprahlt hat, zum Beispiel Sprengstoff zu besitzen oder in einem Telefonat damit angegeben hat, jeden "platt zu machen", der vor seiner Haustür steht? Soll da der Schutzmann morgens klopfen? Will man da eine Konfrontation auf offener Straße, wo Unbeteiligte hineingezogen werden? ..

Öhh, ja..

..grade dann würde ich den Verdächtigen auf dem Arbeitsplatz - (z.B. im Gericht in diesem speziellen Fall), abfischen.

Upps, ich vergaß, der hat ja draußen immer den Sprengstoffgürtel um, und wird sich natürlich erst versuchen den Weg freizuschießen. Was man als Familienvater halt so macht.. :closedeyes:

Selbst wenn das ein Riesenarschloch gewesen sein sollte, ist es dieses Rambovorgehen, das gefährliche Gegenwehr gradezu provoziert! (zum Glück ging die Haustür schnell auf, nicht wie beim Höllenengel..)

Mo

Geschrieben

Was Du hier der Polizei als Entschuldigung präsentierst ,wird den Nazis vorgeworfen und sie werden dafür verurteilt . Wenn die mit Ihren Uniformen oder langen Ledermäntel kamen ,rappelte es auch im Karton .

Wenn Du es auch etwas krass ausdrückst, aber Du hast recht, Der Befehl kam von oben, wie damals auch.

Wer weis wem der Anwalt ans Bein gepinkelt hat. Die Jungs, die die Tür eingetreten haben, waren sicher nicht die Entscheider dies zu tun. Sie bekamen einen Befehl. Das Problem sitzt weiter oben, vielleicht sogar ganz weit oben.

Ich weigere mich zu pauschalisieren. Sicherlich gibt es auch bei der Truppe A****löcher, aber meine wenigen Erfahrungen sind eher positiv mit der Polizei. Es sind Leute wie Du und ich und man kann durchaus mit ihnen vernünftig reden. Besonders, wenn Du dich mal mit einen beim Bierchen unterhältst.

Wenn ich mit der Radarpistole rausgezogen werde, habe ich natürlich einen Groll auf den Polizisten. Er macht aber nur seine Arbeit und ich habe S******e gebaut. Komme ich ihm kreuz-blöd, findet er sicher noch den abgelaufenen Verbandskasten. Er macht die Gesetze nicht und ist auch sicherlich öfter mit diesen Gesetzen nicht einverstanden.

Ist wie bei jedem anderen Job. Wenn der Polier den Auftrag gibt eine Scheißhausgrube abzureißen, schreit der Maurer auch nicht unbedingt hurra und er macht es trotzdem.

Zurück zum Thema, die ganze Aktion war voll daneben und hätte sicherlich auch anders gelöst werden können. Die Schuld gebe ich aber nicht den Leuten vor Ort.

Wie gesagt es gibt solche und solche, aber der Fisch beginnt am Kopf zu stinken.

Gruß

SJ

Geschrieben

es geht viel tiefer.

Die meisten der Uniformierten wissen das das alles Scheisse läuft.

Sie halten nur einfach den Mund um nicht aufzubegehren, um keine Schwierigkeiten zu bekommen, um ihren völlig überschuldeten Lebensstil zu halten.

Als mein Vater gestorben war (Jäger/Sportschütze) hatte ich damals Mun in den komischten Kalibern und teilweise nur 2-3 Schuß.

Im Rahmen einer Hausdurchsuchung (die schon der Hammer war, ein Schweizer der mit zwei Haftbefehlen gesucht und in DE mehrere Betrugsverfahren offen hatte,beschuldigte mich ihn im Rahmen der Ermittlungen gegen ihn genötigt zu haben.

Die haben den nicht einmal vorher durch den Rechner geschoben.)

Wie auch immer. (Damals war der Besitz von Mun noch frei.)

ich sitze also bei der kripo, man kennt sich, der KHK flucht die ganze Zeit "was soll das alles, jeder weiß doch das der Besitz frei ist" usw.

Ich frage ihn warum er oder seine Dienstelle dann nicht einfach den StA anzeigt wegen Verfolgung Unschuldiger im Amt.

Große Augen schauten mich da nur an.

Und das ist es eben, es fehlen die Selbstbereinigungskräfte bei den Jungs.

Kommst auf die Wache und auf der anderen Seite steht jemand in Uniform der wegen Förderung von Prostitution verurteilt ist.Das sagt doch alles.

Geschrieben

Ich frage ihn warum er oder seine Dienstelle dann nicht einfach den StA anzeigt wegen Verfolgung Unschuldiger im Amt.

Große Augen schauten mich da nur an.

Ich hoffe daß Du Dich getraut hast?

Geschrieben

Es sind zwei Sachen die sie "tun müssen" und "tun wollen"! Ausnahmen gibt es natürlich immer. Aber mein Eindruck ist, dass das Problem nicht die Leute selbst sind. Es sind die Anordnungen von Oben und die Dienstvorschriften.

Ich habe eine kleine Firma und erwarte, dass meine Anweisungen ausgeführt werden. Bei der Polizei ist diese Hierarchie sicherlich restriktiver und potenziert.

Gruß

SJ

Du triffst den Kern.

Wird z. B. eine Hundertschaft für einen Einsatz angefordert, wird nicht mit jedem einzelnen Beamten der Einsatz ausdiskutiert, sondern sie bekommen den Auftrag in groben Zügen mitgeteilt und dann wird der Einsatz nach Anweisung ausgeführt.

Mal kurz umrissen.

Geschrieben

Meine Meinung ist, es ist nicht unbedingt der, der die Tür eintritt der Böse.

Natürlich ist er der Täter!

Gäbe es ihn nicht, so könnte der Staatsanwalt, der Richter oder der Politiker wie ein Springteufelchen umherhüpfen und es würde nichts geschehen.

Geschrieben

Aber die Grundlage des Rechtstaats ist eben, daß der Gehorsam nur im Rahmen der verfassungsmäßigen und gesetzlichen Ordnung zu erfolgen hat.

Die Einsätze werden auf Grund eines Durchsuchungsbeschlusses im Rahmen der Vorschriften ausgeführt, somit ist Recht und Gesetz gewahrt.

Es steht dem einzelnen Beamten nicht zu die Rechtmäßigkeit eines Beschlusses anzuzweifeln, das obliegt der Staatsanwaltschaft als "Herrin des "Verfahrens" und dem Untersuchungsführer.

Remonstrationsrecht steht zu bei Aufforderung zu strafbarem Handeln, wie unterschieben von Beweismitteln, Folter oder übertriebene Härte, da ist er sogar gefordert Strafanzeige gegen seine Kollegen zu stellen.

Dass das nicht immer funktioniert ist mir schon bekannt.

Geschrieben (bearbeitet)

Was Du hier der Polizei als Entschuldigung präsentierst ,wird den Nazis vorgeworfen und sie werden dafür verurteilt . Wenn die mit Ihren Uniformen oder langen Ledermäntel kamen ,rappelte es auch im Karton .

Absolut blöder Vergleich!

Gegen wen sind die Nazis vorgegangen?

Gegen die unschuldige Bevölkerung, gegen Juden und zwar gegen die die nie eine Straftat begangen haben, sondern einfach nicht arischer Rasse waren.

Von daher ist dieser Vergleich schon eine Frechheit.

Bearbeitet von uwewittenburg
Geschrieben

Schwer zu erklären, wieso man da mitmachen musste.

Als "Goldfasähnchen" weißt Du doch eigentlich wie das läuft.

Der Sachbearbeiter ermittelt im Vorgang, die Observation wird über den Staa beantragt, der DB ebenfalls den dann der Sb ausführen muss.

Da die Kommissariate heute dermaßen ausgedünnt sind können die Maßnahmen nur noch mit Hilfe von Kräften anderer Dienststellen ausgeführt werden.

Dazu läuft die Einsatzanforderung über die jeweiligen Stäbe, wo dann aus einer angeforderten BFG dann das SEK angeordnet wird.

Früher hatte ich mehrere Kontakte zur BFG und habe nach Absprache mit deren Dienstplänen die Einsätze geplant und durchgeführt, aber in der Regel oft ohne Ramme und ohne Schäden.

Bis es dann nicht mehr ging, offensichtlich hat es manchen aus der Führung nicht gepasst, weil dem SEK angeblich die Einsätze weggenommen wurden.

Wenn im DB stand: "Verdacht auf scharfe Waffen, somit mit besonderer Vorsicht" gab es später keine Chance auf eine andere Lösung.

Geschrieben

Natürlich ist er der Täter!

Nein,

er führt eine rechtmäßige Amtshandlung auf Grundlage eines gültigen Durchsuchungsbeschlusses durch.

Der Untersuchungsführer hat lediglich vorher zu prüfen ob es sich um den richtigen Adressaten und die korrekte Anschrift handelt.

Geschrieben (bearbeitet)

Gegen wen sind die Nazis vorgegangen?

Gegen die Bevölkerung,

Da die Polizei vorzugsweise gegen unschuldige Bürger vorgeht

kann ich keinen nennenswerten Unterschied feststellen.

Bearbeitet von WOF
Geschrieben

Nein,

er führt eine rechtmäßige Amtshandlung auf Grundlage eines gültigen Durchsuchungsbeschlusses durch.

Der Untersuchungsführer hat lediglich vorher zu prüfen ob es sich um den richtigen Adressaten und die korrekte Anschrift handelt.

Ich habe hier mehr als 100 Entscheidungen von Landgerichten

die durchgeführte Durchsuchungen als rechtswidrig festgestellt

haben. Das sind Täter, nur werden Sie nicht verfolgt.

Geschrieben (bearbeitet)

Da die Polizei vorzugsweise gegen die Bevölkerung vorgeht

kann ich keinen nennenswerten Unterschied feststellen.

Dass Du keinen Unterschied erkennen kannst war mir schon immer klar, von daher habe ich es noch mal auf "unschuldig" geändert.

Bearbeitet von uwewittenburg
Geschrieben

Ich habe hier mehr als 100 Entscheidungen von Landgerichten

die durchgeführte Durchsuchungen als rechtswidrig festgestellt

haben. Das sind Täter, nur werden Sie nicht verfolgt.

Wer beantragt einen DB und wer erläßt ihn?

Ja, es gab Zeiten wo die "Gefahr im Verzuge" tatsächlich überhand nahmen und ich habe mich persönlich schon vor der Durchführung mindestens einer dieser Durchsuchungen geweigert weil ich sie als unverhältnismäßig und unrechtmäßig empfand.

Das führte später dann dazu dass ich in das Kommissariat dieses Leiters versetzt werden sollte, geil wa, so geht man dann mit den Leuten um.

Konnte mich aber auch hier erfolgreich wehren.

Geschrieben

Bis es dann nicht mehr ging, offensichtlich hat es manchen aus der Führung nicht gepasst, weil dem SEK angeblich die Einsätze weggenommen wurden.

Diesen Verdacht hatte jeder normal denkende Mensch ja schon lange. Danke für die Insiderbestätigung.

Geschrieben

Ja, es gab Zeiten wo die "Gefahr im Verzuge" tatsächlich überhand nahmen und ich habe mich persönlich schon vor der Durchführung mindestens einer dieser Durchsuchungen geweigert weil ich sie als unverhältnismäßig und unrechtmäßig empfand.

Die Sprache ist wichtig. Die heute altmodische Formulierung "Gefahr im Verzug" bedeutet, daß etwas Nachteiliges passieren kann, wenn man wartet. Sie bedeutet nicht, daß eine Gefahr irgendwie "herzieht." Es geht also um das Timing, nicht um die Einsatzmethoden.

Wenn z.B. erkennbar ist, daß jemand gerade Beweismittel durch den Reißwolf jagt, dann kann das eine Gefahr im Verzug begründen weil einen Tag später die Beweismittel nur noch Zelluloseschnipsel wären. Aber diese Gefahr im Verzug begründet natürlich für sich keine Gefahr z.B. für Leib und Leben eines Polizisten, der höflich klingelt, denn Reißwölfe greifen trotz ihres martialischen Namens lediglich Papiere an und keine Menschen. Im Beispiel mit dem Reißwolf mag es auch berechtigt sein, zur Not die Tür selber aufzumachen, wenn der Verdächtige munter weiter schreddert anstatt aufzumachen, aber das sollte dann auch so passieren, daß ihm klar ist, daß es sich um die Polizei und nicht um eine brutale Einbrecherbande handelt.

Geschrieben

Und wie sollte man sich sicher sein? In Belgien wurden bei Terroristen Polizeiuniformen gefunden. Die hätten sich vor die Tür stellen und höflich klingeln können, wie es hier mehrfach gefordert wurde.

Manches ist dann auch einfach Lebensrisiko. Wenn es dann an der Haustür rummst und 20 maskierte Personen hereinstürmen, die vielleicht "Polizei" brüllen, kann man ja abschätzen, ob man sich ergibt oder Gegenwehr leistet.

Habe ich als Waffenbesitzer Angst, dass mich das sek besucht? Eher nicht, und dabei bin ich eher Verschwörungstheoretiker. Vielleicht bin ich aber auch nur naiv...

Geschrieben

Die Einsätze werden auf Grund eines Durchsuchungsbeschlusses im Rahmen der Vorschriften ausgeführt, somit ist Recht und Gesetz gewahrt.

Es steht dem einzelnen Beamten nicht zu die Rechtmäßigkeit eines Beschlusses anzuzweifeln, das obliegt der Staatsanwaltschaft als "Herrin des "Verfahrens" und dem Untersuchungsführer.

Remonstrationsrecht steht zu bei Aufforderung zu strafbarem Handeln, wie unterschieben von Beweismitteln, Folter oder übertriebene Härte, da ist er sogar gefordert Strafanzeige gegen seine Kollegen zu stellen.

Dass das nicht immer funktioniert ist mir schon bekannt.

Habe weiter oben schon geschrieben , das 3.Reich war ein Rechtmäßiger Staat war , dort wurden von Richtern Enteignung , Todesstrafen von Nazigegnern ,Juden ,Zig. Kommunisten usw. gesprochen . Die Polizei , Gestapo usw haben sie ausgeführt , aus Gründen die Du oben an führst , zb. Gesetz , Staatsanwalt , Richter .

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