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IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich erinnere mal an die kürzliche Verurteilung des Jagdscheininhabers, welche bei der Erntejagd aus der Rotte die 4 abhängig führenden Bachen herausgeschossen hat. Das hat er nicht mit einem Halbautomaten getan.

Es liegt nicht am Gerät. Der Nutzer kann trotzdem wie ein Idiot Schaden anrichten.

Angezeigt haben in die anderen Jäger. Wir sind selbst sehr gut in der Lage unserer Verantwortung für die Weidgerechtigkeit selbst nachzukommen. Dazu braucht es keine unnötigen Schikanen.

Geschrieben

steht wo/sagt wer?!?

kenn ich bisher nur in bundes-/oder staatsforsten!

jeder der eigenjagt oder gepachtet hat den ich kenne hat hier keine beschränkung!!! land nds.

In NRW ab heute gesetzlich geregelt, und laut Novellierung des Bundesjagdgesetzes soll es ja auch zukünftig darin aufgenommen werden.

Geschrieben

steht wo/sagt wer?!?

kenn ich bisher nur in bundes-/oder staatsforsten!

jeder der eigenjagt oder gepachtet hat den ich kenne hat hier keine beschränkung!!! land nds.

Diese Vergleiche hinken sowieso alle, da es eben neben den verbotenen Tätigkeiten auch kegale Anwendungen gibt.

Im vorliegenden Fall ist überhaupt irgendeine legale Nutzung ausgeschlossen und daher liegt eben angeblich kein Bedürfnis vor.

Es ist also auch ganz anders gelagert. Es ist grundsätzlich.

In NRW ab heute gesetzlich geregelt, und laut Novellierung des Bundesjagdgesetzes soll es ja auch zukünftig darin aufgenommen werden.

Nein, soll es nicht.

Geschrieben

Diese Vergleiche hinken sowieso alle, da es eben neben den verbotenen Tätigkeiten auch kegale Anwendungen gibt.

Im vorliegenden Fall ist überhaupt irgendeine legale Nutzung ausgeschlossen und daher liegt eben angeblich kein Bedürfnis vor.

Es ist also auch ganz anders gelagert. Es ist grundsätzlich.

ich bezog meine frage auf die verwendung von bleihaltiger mun.

deswegen bin ich über deine antwort etwas verwirrt...

Geschrieben (bearbeitet)

ich bezog meine frage auf die verwendung von bleihaltiger mun.

deswegen bin ich über deine antwort etwas verwirrt...

Weil es dort genauso zutrifft. Siehe Bleiverbot Schrote an Gewässern. Ein Verbot, aber nicht allgemeingültig. Es gibt legale Anwendungsmöglichkeit für Bleischrote.

Es ging um viele der bereits genannten " mangelhaften" Beispiele die genau nach desem Muster ablaufen.

Mit "vorliegendem Fall" bezog ich mich auf das Topic: HA nach Tenor des BVerwG.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben (bearbeitet)

Der LJV-NRW hat heute Nachmittag dieses per Mail herumgeschickt...

Zitat:

"Es bleibt zu hoffen, dass die beteiligten Waffenbehörden jetzt von Schnellschüssen absehen und die von vielen Jägern legal erworbenen halbautomatischen Waffen nicht voreilig kriminalisieren, in dem sie die insoweit erteilten waffenrechtliehen Erlaubnisse widerrufen. Hier ist das für das Waffenrecht zuständige Bundesinnenministerium gefordert, durch entsprechende Verwaltungsanordnungen dafür zu sorgen, dass die örtlich zuständigen Waffenbehörden bis zu einer bundesrechtlichen Klärung des zulässigen Einsatzes von halbautomatischen Waffen bei der Jagd stillhalten."

Warum sollten sie das in Grün (mit-)regierten Bundesländern tun. Nach dem, was ich in den letzten Jahren z.B. in Niedersachsen bzw. aus niedersächsischen Ministerien erlebt habe, gehe ich davon aus, dass sich jetzt mancher grüne oder rote Innenminister die Hände reibt, um die Steilvorlage des BVerwG in ein schnelles Tor zu verwandeln.

Ich gahe davon aus, dass es in diesen bundesländern demnächst Post für die Jäger mit den entsprechenden HA geben wird. Dort wird drinstehsn, dass das waffenrechtliche Bedürfnis mit Hinweis auf dieses Urteil widerrufen wird und die Waffe innerhalb von zwei Wochen einem Berechtigten zu überlassen ist.

Das wird noch lustig.

Vor allem wenn die entsprechende Behörde bei Nichtbefolgung kurzfristig ALLE waffenrechtlichen Bedürfnisse wegen Unzuverlässigkeit widerrufen wird.

Bearbeitet von JasperBeardley
Geschrieben

Ist gibt ja noch viele Möglichkeiten mehr, als das Überlassen an einen Berechtigten.

Geschrieben

Ist gibt ja noch viele Möglichkeiten mehr, als das Überlassen an einen Berechtigten.

Nehmen wir mal an, man hat die Möglichkeit den Halbautomaten auf ein sportliches Bedürfnis umschreiben zu lassen. Sollte man das auch tun?

Falls doch das EU-Verbot durchgesetzt wird, dürfte es dann völlig egal sein, mit welchem Bedürfmis die Waffe angemeldet wurde.

Geschrieben

Das EU Problem wird dadurch nicht gelöst, aber das festsitzende Magazin ist einfach zu lösen, wie Kompressor schon schrieb:

Bullet-Button

Wird in Kalifornien verwendet, wo ja festsitzende Magazine vorgeschrieben sind.

Ein seht leichter und günstiger Umbau, und man hat festsitzende Magazine, und nix muss mehr abgegeben werden.

Geschrieben (bearbeitet)

Nein, Floppy das läuft anders:

1.Man droht, die ganz große Enteignung der HA von Seiten der EU an.

2.Man beobachtet die Waffengemeinnde und deren Reaktionen

3. Man wählt ein willfähriges Land, dass das HA Verbot zuerst teilweise durchsetzt (also unser HA Urteil für Jäger)

4. Man lässt die Jäger ihre Knarren auf 2 Schuss umbauen

5. 3 Monate später, sagt man allen LWB: "Wir haben die große HA Enteignung abgewendet

6. Man präsentiert als faulen Kompromiss die "2 Schuss in fest verschweißtem MAagazin Regelung" für alle LWB

7. Dies setzt man um.

9. Man muss nix, zahlen keine Kompensation, ein paar werden ihre Waffen nicht behalten und abgeben, andere lassen sich nicht umbauen.

10. Über medizinische Tests, reduziert man vor allem die Alten Waffenbesitzer. Die müssen abgeben weil sie nicht mehr persönlich geeignet sind. Somit senkt man auch die Erbmasse an Schusswaffen.

* Warum zuerst die Jäger?

ANTWORT: Getrennt zuschlagen, vereint bekämpfen. Wenn man erst der einen Gruppe etwas wegnimmt, entstehen bei dieser Neid und Missgunst. Man hofft auf den " Darf ich nicht, dürfen die auch nicht" Effekt.

Dann kann man sagen, seht für die traditionsreichen Jäger ist ein festverbauter 2 Schuss HA vollkommen ausreichend. Sportschützen müssen nicht mal schnell auf Wild schiessen, sie haben Zeit auf dem Stand. Also ist für sie ein 2 schüssiger HA mit festem Magazin kein Problem.

11. Verbot von KW zur Nachsuche analog zum Leipziger Urteil.

12. WARTEN auf den nächsten Spinner der aus unarren Reihen mit KW was anstellt.

13. VERBOT KW für Sportschützen. Vermutlich aber nur Pistolen. Revolver bleiben erstmal ( unsere Gegner sind nicht dumm, sie gehen langsam vor)

Bearbeitet von Thrawn
Geschrieben

Das EU Problem wird dadurch nicht gelöst, aber das festsitzende Magazin ist einfach zu lösen, wie Kompressor schon schrieb:

Bullet-Button

Wird in Kalifornien verwendet, wo ja festsitzende Magazine vorgeschrieben sind.

Ein seht leichter und günstiger Umbau, und man hat festsitzende Magazine, und nix muss mehr abgegeben werden.

Der Bullet Button ist mit einer Patronenspitze oder einem anderen länglichen Gegenstand zu betätigen. Das wird unter haushaltsübliches Werkzeug fallen, also einfache Konvertierung, bleibt also Kategorie B5 und fällt nicht in Kategorie C.

Die einige Lösung wären Klappdeckelmagazine, aber ich bezweifle schwer, dass man dies einfach umbauen kann.

Beste Grüße

Empty8sh

Geschrieben

Streichung in sachliche Verbote im BJagdG.

[...]

Damit sind selbst konservative Geister zufrieden.

Wenn der Wortlaut im Bundesartenschutzgesetz gleichlautend zum BJG ist, dann hätte man nach Logik des Gerichtes einen Verstoß gegen das erstere an der Backe, wenn man mit HA zur Jagd schießt. Das Bedürfnis wäre gerettet (außer die bauen noch mal so eine Kettenglied hinten dran), aber ob die dann trotzdem für die Jagd genutzt werden dürfen?

Spezialregelung geltend zu machen, wäre naheliegend. Aber man hätte dann ja gerade die spezielle Regelung dazu absichtlich rausgenommen.

Das was die da konstruiert haben ist einfach nur

cicEpicFail1.jpg

Geschrieben

Weil teilweise hier getan wird als wär es schwarze Magie wenn ein Jäger zum Sportschützen wird oder andersherum...

Jäger hat bereits HA, tritt in einen Schießsportverein/Verband ein und fertig...er muss sich nicht dieselbe Waffe nochmal kaufen weil er jetzt sportlich schießt....er muss auch keine 12/18 Trainingseinheiten nachweisen um seinen HA überhaupt zu behalten.

Alles andere ist Selbstkastration und blödsinnige Vereinsmeierei.

Der HA muss natürlich sportlich geeignet sein, mit einem kurzen AR15 wirds problematisch.

Manchmal habe ich den Eindruck, einige hier meinen, dass morgen die Staatssicherheit ihre Bude stürmt um das AR15 abzuholen.

Bevor das passiert wird noch viel Papier schwarz gemacht und jedem Betroffenen auch rechtsverbindlich die Möglichkeit eingeräumt eine legale Alternative zu ergreifen...und da gibt's einige.

Das ist jedoch so ziemlich die letzte Eskalationsstufe...was ist derzeit Fakt...

1. Schlechtes Urteil

2. Wurde das WaffG oder Bundesjagdgesetz geändert?...nein!

3. Gibt's einen BKA Feststellungsbescheid?...für die meisten HA ja!

Des Weiteren gebe ich zu Bedenken, dass nicht alle SB's Idioten sind. Die Masse wird sich nicht aus dem Fenster lehnen und irgendwelche Bullshitaktionen starten, ohne 100%ig sichere Handlungsanweisung vom BMI....welches wiederum die Arbeit des BKA ad absurdum führen würde...also verzwickte Lagefür alle Beteiligten.

Was also machen....ich für meinen Teil werd mir die Laune nicht verderben lassen und mir relativ zeitnah nochmal ein AR in 14,5" holen...weil ich es kann und weil es mir der Spaß wert ist.

Geschrieben

Es wird geredet, das ein Richter eines anderen Senats zwei Söhne hat, die in Erfurt damals knapp davon gekommen sind. Quellen leider unbekannt. Aber eventuell Befangenheit? Wer kann das Überprüfen?

Geschrieben

Es wird geredet, das ein Richter eines anderen Senats zwei Söhne hat, die in Erfurt damals knapp davon gekommen sind. Quellen leider unbekannt. Aber eventuell Befangenheit? Wer kann das Überprüfen?

Das ist Harald Dörig: http://de.wikipedia.org/wiki/Harald_D%C3%B6rig

Nach dem Amoklauf von Erfurt am 26. April 2002 wurde sein Konzept für Antigewalt-Programme in ganz Thüringen aufgegriffen, seine Vorschläge zur Reform des Waffenrechts stellte er auch in zahlreichen Medien vor.

bye knight

Geschrieben

Weil teilweise hier getan wird als wär es schwarze Magie wenn ein Jäger zum Sportschützen wird oder andersherum...

Jäger hat bereits HA, tritt in einen Schießsportverein/Verband ein und fertig...er muss sich nicht dieselbe Waffe nochmal kaufen weil er jetzt sportlich schießt....er muss auch keine 12/18 Trainingseinheiten nachweisen um seinen HA überhaupt zu behalten.

Alles andere ist Selbstkastration und blödsinnige Vereinsmeierei.

Der HA muss natürlich sportlich geeignet sein, mit einem kurzen AR15 wirds problematisch.

Darf ich aus Unwissenheit mal nachfragen:

Ich bin seit Jahren Jäger und habe 5 Halbautomaten (Kugel GK/KK, Schrot) auf Jagdschein. Sportlich zugelassen wären alle. Einer hat BKA-Bescheid.

Ich bin seit 2011 im DSB (Bedürfnis für 2 Kurzwaffen) und seit Januar 2016 auch im BDS. Für eine klassische Bedürfnisbeantragung wäre also die Zeit zu kurz. Ich kann aber definitiv mehr als 18 Trainingseinheiten im letzten Jahr nachweisen.

Bist du der Meinung, dass das für einen Nachweis sportlichen Schießens reicht? Ich ging davon aus, dass ich jetzt für jeden Halbautomaten ein entsprechend neues Bedürfnis beim BDS/DSB beantragen muss, inklusive 1 Jahr Wartezeit.

Kannst du mich da aufklären?

Beste Grüße

Empty8sh

Geschrieben

Es sollte Dir aber auch klar sein, dass bei Gericht vieles in die Richtung geht, was "politisch gewollt oder nicht gewollt ist".

Auch wenn es Dir schwer fällt, daran zu glauben!

...

So kann Rechtsprechung auch laufen!

Du brauchst mir keine Verschwörungstheorien anzudienen, Ich bin seit fast 30 Jahren RA, führe Prozesse und kenne unsere Justiz. Meine Meinung von unseren Richtern ist nicht sehr hoch, aber nicht, weil sie bestechlich oder von "der Politik" beeinflußt wären, sondern weil sich zu viele für kleine Götter halten. Natürlich haben sie ihre (politische) Überzeugungen, sie sind auch nur Menschen, und machen sie leider häufig genug zur Richtschnur ihrer Entscheidungen. Das sieht man z.B. deutlich im Arbeitsrecht, aber auch waffenrechtliche Entscheidungen sind viel zu häufig deutlich von subjektiven Bewertungen geprägt (wie diese hier).

Aber grundsätzlich lassen sich unsere Richter nicht von "der Politik" oder gar der Regierung beeinflussen. Dazu sind sie von ihrer Unabhängigkeit viel zu sehr eingenommen.

Das mag bei der Justiz in anderen Staaten anders sein - das kann und möchte ich nicht beurteilen.

Hier gab es aber ganz gewiß keinen Anruf des Innenministers oder gar eines EU-Funktionärs beim Vorsitzenden des 6. Senats des BVerwG. Die sind ganz alleine auf diese Ideen gekommen. Wobei schon genügt, wenn etwa der Berichterstatter diese Linie vertritt. Insbesondere wenn nicht mündlich verhandelt wird besteht die Gefahr, daß die anderen im Kollegium nur eine gefilterte Version zur Kenntnis gelangen. Es ist zwar eine schöne und beruhigende Vorstellungen, daß ein ganzer Trupp von Bundesrichtern gemeinsam über eine Problematik brüten und wochenland diskutieren würde. Leider ist die Wirklichkeit anders.

Geschrieben

Daß Du den Einfluß der Bilderberger auf die deutsche Gerichtsbarkeit verneinst, zeigt gerade, welchen Einfluß die Bilderberger in Wirklichkeit haben!

Ich habe schon genügend Prozesse vor Bundesgerichten (mittelbar) geführt und an mündlichen Verhandlungen teilgenommen, um zu wissen, daß es auch da keine Verschwörungen gibt sondern nur ganz normal "gemenschelt" wird. Aber Du kannst gerne weiter an Verschwörungen glauben ....

Geschrieben

Sehr hilfreich. Der Mann nutzt sein Recht, auch wenn es uns nicht passt.

Ihr glaubt doch nicht wirklich, daß ein einfacher SB darüber entscheidet, ob Revision zum BVerwG eingelegt wird? Ich weiß nicht, wie es in anderen Behörden läuft, aber bei uns ist das mindestens eine Entscheidung auf RP-Ebene, wenn nicht gar im Ministerium darüber entschieden wird.

Geschrieben

Unbeholfen?? Ich denke, da hat jemand politisch ordentlich "nachgeholfen". Wie anders könnte sich eine solche

Instanz dazu hergeben, ohne erkennbaren Anlaß ein solches "Urteil" herbeizuzerren?

Leute, dieses Urteil ist ein Skandal. Und wenn solche Schande "im Namen des Volkes" in diesem Land

tatsächlich praktisch wirksam wird- dann ist hier in Zukunft schlichtweg alles möglich.

Glaubt doch nicht, daß außerhalb euch kleines Kreises von Jägern mit HA mit Mag irgendjemand das Urteil interessiert. Selbst der durchschnittliche DSB-Sportschütze mit seinem orthopädisch gestalteten ... Sportwerkzeug ... zuckt in seiner Schießhose und Schießjacke kein bischen. Sogar für ihn haben HA im Sport nichts verloren und auf der Jagd schon mal gar nicht und erst recht nicht etwas mit einem wie bei einem pösen Sturmgewehr herausnehmbaren Magazin. Was ist, objektiv gesehen, so schlimm daran, nicht mehr mit z.B. einem AR15 jagen zu dürfen? Macht das mal einem Normalmenschen klar.

Geschrieben (bearbeitet)

Als das Bjg auf den Weg gebracht wurde, gab es KEINEN Automaten imt fest eingebauten Magazin!

Imho kann der Gedanke des Gesetzes/gebers NUR auf ein wechselbares 2er Mag in Verwendung der Waffe gewesen sein.

Nicht nur das. Die Berner Übereinkunft, der Vogelschutz-Akt und das BJagdG sprechen sogar von Auotmaten (Vollautomaten). Vollautomaten mit fest integrierte 2-Schuß-Mag? Die Verfasser KÖNNEN Wechselmags nicht im Blick gehabt haben.

Außerdem: Der als Pate gestandene deutsche Wortlaut der Berner Übereinkunft ist nicht verbindlich. Maßgeblich ist der englische und französische Wortlaut. Französisch kann ich nicht, aber in Englisch klingt es doch etwas anders und in Richtung wahlfreies Mag als im Deutschen:

"... weapons with a magazine capable ..."

Bei einer objektiven Auslegung sprechen viel mehr und bessere Argumente gegen ein Waffenverbot. Aber man wollte bzw. eben nicht ...

Bearbeitet von MarkF
Geschrieben

Nur zur Erinnerung: Die ganze Kammer stimmt hier ab!

Nun ja. Sicher. Irgendwie wird abgestimmt. Es ist aber eine sehr naive Vorstellung, daß hier eine Gruppe von Bundesrichtern gemeinsam im Bestreben, die "Wahrheit" zu finden, tagelang diskutieren würden. In Kollegialgerichten, wenn schon mal das Kollegium entscheidet, gibt es einen Berichterstatter, der die Sache kennt (wenn er sie denn kennt). Manchmal weiß auch der Vorsitzende etwas Bescheid. Und als der einzige, der die Akte kennt (weil die anderen ihre eigenen Akten und Verfahren, für die sie Berichterstatter sind, und damit genug haben, denn sie sind ja keine RAe, die 60 oder 70 Stunden in der Woche arbeiten), kann der Berichterstatter die Abstimmung in die von ihm gewünschte, als richtig angesehene Richtung lenken. Die Motivation, sich in einen fremden Fall einzumischen, sich einzuarbeiten, und sich gar noch mit den Kollegen zu streiten (es heißt ja nicht ohne Grund "Kollegialgericht" ;-)) ist naturgemäß nicht groß. Vor allem bei uninteressant und alles andere als weltbewegend erscheinenden Streitigkeiten. Ja klar, wenn das BVerG über die Legitimität des Handelns der EZB entscheiden sollte, wird jeder interessiert sein. Aber bei diesem HA-Gedöns für Jäger, irgendwas Absurdes mit zwei Schüssen und überhaupt, was wollen Jäger mit Sturmgewehren (immerhin steht ja automatische Waffe, also Vollautos, im BJagdG) im Wald und auf der Heidi, viel zu gefährlich für die Sicherheit ... da wird allenfalls das vom Berichterstatter stammende Papier quergelesen und gut ist. Ich habe es schon mehr als einmal erlebt, daß dann, wenn in der mündlichen Verhandlung nicht nur nur zustimmend genickt wird, wenn der Vorsitzende die Anträge verliest und eine mehr oder weniger dürftige Zusammenfassung des Streits murmelt, von einem allzu hartnäckigen RA doch noch einmal der ganze Sermon aus den Schriftsätze vorgebracht wurde oder an nicht wiedergebene relevanten Argumente erinnert wird und der eine oder andere Beisitzer (der aus der Anwaltsecke nicht ohne Grund auch als "Beischläfer" verunglimpft wird) plötzlich aufwacht und nachfragt. Es gibt auch Gegenbeispiele des nachdrücklich plädierenden RAs und einem Kollegeium, das sich ungerührt unterhält und weghört; das Urteil ist dann dementsprechend.

Ich wäre daher wirklich nicht überrascht, wenn das eine oder andere an der Entscheidung beteiligte Mitglied hier mitlesend das große Staunen bekommen würde ...

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