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IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Bis zum Beweis des Gegenteiles behaupte ich weiterhin, dass es in NRW keine unterste Landebehörde gibt.

Wie kommst du darauf ?

Jeder Knast ist unterste Landesbehörde

Bei der Justiz NRW gibt es keine Mittelbehörde mehr.

Das Justizministerium ist Landesoberbehörde.

was sind denn bei der Polizei NRW die unterste Landesbehörden, wenn nicht die Polizeipräsidenten ?

Wo sind bei der Polizei die Mittelbehörden ?

In NRW das LKA ?

Bearbeitet von rene-97
Geschrieben (bearbeitet)

Und das wäre was für ein Konstrukt a´la mit " 2 Schuß"? HÄ ?

Fest eingebaut Hochwildtauglich -OHNE 2 Schuß fällt mir ein - Iver Johnson 1941 sonst nix. Iirgendwelchen Clips, Röhren oder Rahmen nicht mitgezählt

Grüße

Zitat: "Als das Bjg auf den Weg gebracht wurde, gab es KEINEN Automaten imt fest eingebauten Magazin!"

Also mal als eins von einigen Beispielen der Krieghoff 8x60...........weit vor "BJG"

25062576lq.jpg

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben

Totaler Bullshit. Wenn überhaupt kommt ein Brief die Waffe falls nötig abzuändern. Kann jemand den Troll mal bannen? Das führt doch zu nix.

Vielleicht sollte man dich mal bannen, weil du hier grundlos Stimmung machst

Geschrieben (bearbeitet)

Habs gefunden! Die Ignoreliste ist in diesem thread ein notwendiges Hilfsmittel.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

Wie kommst du darauf ?

Jeder Knast ist unterste Landesbehörde

Bei der Justiz NRW gibt es keine Mittelbehörde mehr.

Das Justizministerium ist Landesoberbehörde.

was sind denn bei der Polizei NRW die unterste Landesbehörden, wenn nicht die Polizeipräsidenten ?

Wo sind bei der Polizei die Mittelbehörden ?

In NRW das LKA ?

Schau ins LOG NRW, da werden alle deine Fragen beantwort und deine falschen Annahmen richtg gestellt.

Geschrieben

So erste Meldungen aus Bayern sind auch da. http://www.jagd-bayern.de/bjv-nachrichten-einzelanzeige.html?&no_cache=1&tx_ttnews[tt_news]=706&cHash=4539b0473178cf1a25f19f6eb20e7c47

Auszug:

Positionierung des BJV-Schießausschusses

Der BJV-Schießausschuss hat in seiner jüngsten Sitzung am 22. Februar 2016 festgehalten, dass die Handhabung halbautomatischer Jagdwaffen in die Jungjägerausbildung aufgrund der technologischen Weiterentwicklung dringend aufzunehmen ist. Darüber hinaus können halbautomatische Waffen auf dem Schießstand mit Zustimmung des Betreibers, im Schießkino oder auf der Auslandsjagd verwendet werden.

Schön, unser BJV ist aus seinem post-senilen-Delirium erwacht?

Geschrieben (bearbeitet)

Nach Recherche meine Lösung um Zeit zu gewinnen, schnellstens für alle Systeme beschaffen und erstmal hinlegen und dann wenn´s soweit ist- mit 2-

Schuß Mag natürlich.

Suchwort

BULLET-BUTTON

Gruß Kompressor

Vielleicht kann ja einer von den Dealern mit USA Erfahrung mal welche in ausreichender Stückzahl zum Rettungspreis organisieren, Ich gehe selbstverständlich in Vorleistung- Dank und ewiger Ruhm.

Bearbeitet von Kompressor
Geschrieben (bearbeitet)

Heute im Rheinisch Westfälischer Jäger groß ein Artikel über die Novellierung des Bundesjagdgesetzes drinnen. Dann wissen Sie ja nun, was schleunigst zu novellieren ist. Und am besten führen Sie noch auf, das bleihaltige Munition zum Übungsschießen weiterhin verwendet werden darf, sonst wären die nach der Logik der Richter ebenfalls verboten, da man ja nicht mehr mit Blei auf Wild schießen darf.

Bearbeitet von dpolli
Geschrieben (bearbeitet)

Schau ins LOG NRW, da werden alle deine Fragen beantwort und deine falschen Annahmen richtg gestellt.

ja richtig

§ 9 (F

Untere Landesbehörden

(1) Untere Landesbehörden sind Behörden, die einer Landesoberbehörde oder einer Landesmittelbehörde unterstehen.

(2) Untere Landesbehörden sind die Landrätinnen und Landräte als untere staatliche Verwaltungsbehörden und

die Direktorinnen oder Direktoren der Landschaftsverbände als untere staatliche Maßregelvollzugsbehörde

die Finanzämter,

die Kreispolizeibehörden,

die Geschäftsführerinnen oder Geschäftsführer der Kreisstellen der Landwirtschaftskammer als Landesbeauftragte im Kreise,

die Schulämter.

Eine KPB ist z.B Ennepetal mit Schwelm, Gevelsberg usw

Es gibt auch kreisfreie Städte, und da ist die Polizei eben nicht KPB

Das sind die KPB in NRW https://www.polizei.nrw.de/artikel__180.html

Was sind denn dann die restlichen Städte ? Iserlohn, Warstein etc

Was sind denn Feuerwachen, JVAen, Gerichte ?

Bearbeitet von rene-97
Geschrieben

Das der BJV nun plötzlich auf unserer Seite ist hätte ich gar nicht vermutet.

Evtl. meint es ja sogar der DJV mal ernst.

Das glaube ich aber erst, wenn das Präsidium zum Gruppenfoto mit AR15ern antritt....

Geschrieben

Schön, unser BJV ist aus seinem post-senilen-Delirium erwacht?

Da kommt inzwischen schon Druck von der Basis, ist ja jeder HA betroffen und ich kenne keinen Jäger bei uns der keinen hätte, wenns auch blos ein KK fürs billige üben ist.

Geschrieben (bearbeitet)

Streichung in sachliche Verbote im BJagdG.
Begründung: Identisches Verbot ist bereits in BArtSchV enthalten, daher unnötig.
Wenn Verbot nicht mehr im BJagdG, kein "Verbot" für die Waffen.

Folglich können die Waffen weiterhin im jagdlichen Training eingesetzt werden.

Jagd mit 2er Magazin weiter möglich.
Das Bedürfnis bleibt erhalten.

Der Tierschutz bleibt vollumfänglich erhalten.
Status Quo erhalten.

Damit sind selbst konservative Geister zufrieden.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

Es gibt auch kreisfreie Städte, und da ist die Polizei eben nicht KPB

Das sind die KPB in NRW https://www.polizei.nrw.de/artikel__180.html

Was sind denn dann die restlichen Städte ? Iserlohn, Warstein etc

Was sind denn Feuerwachen, JVAen, Gerichte ?

Du hast dir mit deinem link selber die Antwort gegeben.

Und zu deinen anderen Unsicherheiten:

https://www.mik.nrw.de/fileadmin/user_upload/Redakteure/Dokumente/Publikationen/moderne_verwaltung/aufbaulandesverwaltung.pdf

Mehr gibt es von mir jetzt nicht dazu, wird mir zu langweilig.

Geschrieben (bearbeitet)

Finde ohnehinn die 2+1 Regelung für den A..... Jeder Repetierer hat oftmals 5 Schuss, und wenn ich so manchen Geradezugrepetierer auf der Jagd höre, ... schon oft bin ich gefragt worden, ob ich geschossen hätte mit meinem Halbautomaten, da so schnell hintereinander es geknallt hat. Immer diese Vorurteile.

Also 5-Schuss Magazin sollte doch wirklich erlaubt werden, wie immer und was auch immer sie da bewirken wollen. Nur was will man vom DJV erwarten, die schon 2003 beim Waffengesetz noch nicht einmal bewirkt haben, das Jäger ein ordentliches Messer mit sich führen dürfen, was jederzeit zum Abfangen von verletztem Wild geeignet ist.

Bearbeitet von dpolli
Geschrieben

da man ja nicht mehr mit Blei auf Wild schießen darf.

steht wo/sagt wer?!?

kenn ich bisher nur in bundes-/oder staatsforsten!

jeder der eigenjagt oder gepachtet hat den ich kenne hat hier keine beschränkung!!! land nds.

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