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IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


EkelAlfred

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Meine neueste Info ist der Draft von Vicky Ford MEP als Diskussiongrundlage. Der hat AKTUELL kein Verbot von spezifisch konstruierten Halbautomaten mehr drin, nur noch konvertierte Vollautomaten. Natürlich werden die Kommission und Antis noch versuchen, das durch Amendments zu verschärfen, aber es war ein Schritt in die richtige Richtung.

Oder habe ich was verpasst?

Beste Grüße

Empty8sh

Nein, du hast nichts verpasst. Du sprachst von " sicher ", wie schnell sich das ändert siehst du aktuell.

Dazu kommt das dein "sicher" weil Bescheid vorhanden lediglich momentan die Rechtsauffassung eines RAs ist.

Wie ein Gericht dazu im Einzelfall entscheiden könnte sehen wir grade.

Und mal im Ernst- du glaubst nicht wirklich das Brüssel klein beigibt, oder?

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Unter dem ursprünglichen Link:

http://www.bverwg.de/entscheidungen/verwandte_dokumente.php?ecli=070316U6C60.14.0

Korrekt muß er zwar heißen "7.3.", aber den Quatsch mit den führenden Nullen wird man wohl nicht wieder los.

Zumal das viele Leute nachmachen in der Hoffnung, weil es andere schon so gemacht haben, werde es schon richtig sein ...

Ah, ok. Da haben wir aneinander vorbei geredet, sorry.

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Wie offiziell war denn das Urteil schon verkündet? ..

Wie "offiziell" hätten Sie's denn gern?

"Halboffiziell", "ganz offiziell" oder "so richtig offiziell"? ;)

Das Urteil ist den Prozeßparteien zugestellt.

Roma locuta, causa finita

Bearbeitet von heletz
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Nein, du hast nichts verpasst. Du sprachst von " sicher ", wie schnell sich das ändert siehst du aktuell.

Dazu kommt das dein "sicher" weil Bescheid vorhanden lediglich momentan die Rechtsauffassung eines RAs ist.

Wie ein Gericht dazu im Einzelfall entscheiden könnte sehen wir grade.

Und mal im Ernst- du glaubst nicht wirklich das Brüssel klein beigibt, oder?

Momentan läuft so viel S******e durch Parlamente und Gerichte, da ist "sicher" ein großes Wort, ich weiß. Aber es ist generell bekannt, dass manche Antis uns komplett entwaffnen wollen, insofern ist nichts sicher.

Könnten wir bitte mal den Begriff "Brüssel" vermeiden. Die Gegner sind die EU-Kommission und einige Innenminister im EU Council. DIE werden nicht klein beigeben. Die Ausschussmitglieder hatten aber schwere Bedenken gegen totale verbote und das hat Frau Ford in ihrem Draft gewürdigt.

Beste Grüße

Empty8sh

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Wenn wir "Brüssel" vermeiden - dann auch "LWB".

Da du ja sehr "english" daherkommst- bitte übersetze LWB damit es sich auch wichtig anhört.

Bearbeitet von chapmen
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Jedenfalls ist momentan ist ein sehr guter Zeitpunkt, um in diesen in einem ausgesprochen frühen Stadium befindlichen Gesetzgebungsprozess einzugreifen. Allerdings muss man wissen, wie.

Carcano

Ich bin von der fachlichen Arbeit von Peter Lindner und Carcano mehr als überzeugt und von daher zuversichtlich.

Vor allem liegen für die meisten Waffen Feststellungsbescheide des Bundeskriminalamtes vor.

Mit dem entsprechenden Zusatz mit Verweis auf Bundesjagdgesetz besteht hier nach Meinung von

Fachjuristen eine Besitz- und Erwerbserlaubnis.

Insoweit besteht eine verbindliche Einstufung der betreffenden Waffe nach dem Waffengesetz durch das Bundeskriminalamt.

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Das Urteil ist den Prozeßparteien zugestellt.

Roma locuta, causa finita

Was stand da denn drin? War da die Urteilsbegründung mit drin? Oder nur eine Zusammenfassung des Inhalts?

Die Frage ist, gibt es aktuell noch eine Möglichkeit, den Urteilstext zu entschärfen? Verfassungsklage ist immer drin, das prüft der DJV grade.

Wenn das alles so final und fertig ist, warum ist dann der Eintrag auf der Website weg? Das deutet doch zumindest darauf hin, dass aktuell grade einer sich das Ding nochmal durchliest.

Beste Grüße

Empty8sh

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Empty, denke das beste wäre du fängst auf Seite 1 an.

Wahrscheinlich liest es natürlich grad einer durch und stellt es gleich korrigiert wieder ein. Bestimmt. Man muss fest dran glauben. Dunkle Seite der Macht.

Bearbeitet von chapmen
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1. Was stand da denn drin? War da die Urteilsbegründung mit drin? Oder nur eine Zusammenfassung des Inhalts?

2. Die Frage ist, gibt es aktuell noch eine Möglichkeit, den Urteilstext zu entschärfen? Verfassungsklage ist immer drin, das prüft der DJV grade.

3. Wenn das alles so final und fertig ist, warum ist dann der Eintrag auf der Website weg? Das deutet doch zumindest darauf hin, dass aktuell grade einer sich das Ding nochmal durchliest.

Beste Grüße

Empty8sh

1.Das, was in jedem Urteil steht: Tenor und Begründung

2. Für uns nicht, für die Ministerien des Bundes und der Länder schon. Verfassungsklage sinnlos.

3. Das mußt Du das Gericht fragen

Urteil kannst Du hier in WO runetrladen oder in der Waffenlobby bei FB oder oder oder

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Selbst auf die Gefahr hin hier als " Schwarzseher " gesteinigt zu werden - ich rechne jetzt fest mit der Enteignung der Selbstlader. Hier haben Juristen mE in vorauseilendem Gehorsam bewusst so entschieden. Hier wurde nicht nur ein Scheibchen von der Salami gesäbelt, sondern ein fettes Stück. Und auch bei den Selbstladern wird es laufen wie bei den - zugegebenermaßen kleinere Menge - kurzen Pumpen - entschädigungslose Enteignung ( auch wenn das Kind formaljuristisch anders genannt wird). Aus meiner Jugend erinnere ich mich noch an das Schlagwort der " freiheitlich demokratischen Grunzordnung"...ach was ein schöner Gedanke.... Es ist schon erstaunlich, der Souverän - hier der Waffenbesitzer - wird entrechtet.....und kaum einen störts....Zumindest sollte sich der Waffenenteignete überlegen, ob er noch in irgendeiner Form ehrenamtlich dieses Gemeinwesen unterstützt.... Wer mich als Legalwaffenbesitzer entrechtet und enteignet, dem diene ich auch nicht in zB. Feuerwehr etc.....hier wäre, wenn alles andere versagt,vielleicht der letzte König von Sachsen ein Vorbild : " ...dann macht doch euren Dereck alleene!"

Bearbeitet von nemrod
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Empty, denke das beste wäre du fängst auf Seite 1 an.

Wahrscheinlich liest es natürlich grad einer durch und stellt es gleich korrigiert wieder ein. Bestimmt. Man muss fest dran glauben. Dunkle Seite der Macht.

Hab dich auch lieb, chappi :air_kiss:

Ich habe beim Anschreiben meiner Wahlkreispolitiker bereits zwei betroffene Jäger erwischt, einer davon hat selber Halbautomaten. Ich bin mir sicher, dass es da im Hintergrund brodelt. Die Kontakte des DJV sind auch eng in der Politik verwoben.

Das die Legislative keinen Einfluss auf ein gefälltes Urteil hat, ist mir klar.

Was ist denn deine professionelle Meinung zum Fehlen gerades DIESES Urteils auf der Website? Warum sollte das BVerwG das wieder runternehmen ohne Grund. Gefällt, fertig und aus. Das muss es doch irgendeinen Grund geben. Den möchte ich wissen!

Beste Grüße

Empty8sh

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Deutsche Rechtsprechung vermag wahrlich erstaunliches, da hat man doch glatt mit nem Urteil die weltweit größte Kriminelle Organisation mit mindestens

170 000 Mitgliedern gegründet, <_< da ist die Mafia ja ne kleine Schlägertruppe dagegen. :grin:

Bearbeitet von Macher
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... Warum sollte das BVerwG das wieder runternehmen ..

Zum Beispiel, weil der Senatsvorsitzende es nicht leiden kann, wenn ein in seinen Augen übereifriger Rechtspfleger das Ding online stellt ohne den Vorsitzenden gefragt zu haben?

Wie gesagt: wenn Du es wissen willst, dann frag halt beim Gericht!

Wir wissen es sicher nicht.

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Die Verbände haben die perfekte Ausrede und die alten konservativen Herren im Präsidium werden sich freuen. Aber offiziell sind sie natürlich dagegen. Nie und nimmer wird sich der DJV für eine Streichung der zwei Schuss Begrenzung einsetzen. Egal, was sie in ihren Pressemitteilungen schreiben.

Genau so wird es kommen!

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@empty: Was nimmst du?

Ich möchte beim BVG nachfragen warum- darauf du "nee, besser nicht, warte noch...."????

Was meinst wer die Frage beantworten kann?

Bearbeitet von chapmen
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Selbst auf die Gefahr hin hier als " Schwarzseher " gesteinigt zu werden - ich rechne jetzt fest mit der Enteignung der Selbstlader.

Ich bin zwar auch von Natur aus Pessimist, aber die Behörden haben hier ein echtes Problem:

Ohne Zweifel führt hier das Gericht nicht nur den Gesetzgeber, sondern auch das Bundeskriminalamt vor.

Die Feststellungsbescheide des Bundeskriminalamt stellen "Titel" dar.

Die können nicht einfach beiseite geschoben werden.

Der Wortlaut des Gesetzes ist auch ein anderer!

Die Ämter setzen sich voll in die Nesseln, wenn sie anfangen Verwaltungsakte zu widerrufen.

Und nach meiner Meinung wissen die verantwortlichen Sachbearbeiter das bereits!

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Genau so wird es kommen!

Die 2 Schußbegrenzung - im einhergehen mit dem Schuß auf Wild (also nicht Nachsuche, Jagdschutz, Schießstand) ist doch egal.

Die an den Haaren herbeigezogene Begründung durch eine waffenbedingte/ konstruktionsbedingte 2 Schuß Bestimmung ist das Problem.

Grüße

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...irgendwo in Niedersachsen.

Das Urteil wurde den unteren Jagd- und Waffenbehörden im Kreis von der zuständigen Aufsichtsbehörde kommentarlos per Mail zugestellt. Die weitere Vorgehensweise ist den Ämtern noch nicht vorgegeben worden, mit dem Hinweis, dass man auf Weisungen aus dem MI wartet.

Das Problem, auf das Käufer hingewiesen werden, ist: wir tragen die Waffe ein - aber - sollte entschieden werden, dass Jäger künftig diese HA nicht mehr besitzen dürfen, musste sehen, dass du sie wieder los wirst.

Jetzt kann man wieder diskutieren, ob es überhaupt sinnvoll ist, jetzt überhaupt einen Kauf zu tätigen. Diese Entscheidung muss jeder für sich selbst treffen.

Auch im SPD-geführten Niedersachsen waltet also einigermaßen Vernunft.

Allein das "künftig" kann heißen "Altbesitzregelung", kann aber auch heißen "Abänderungsmöglichkeit".

Abwarten.

Kaufen ist durchaus sinnvoll, denn je mehr SL es unter der Jägerschaft gibt, desto mehr waltet "die Macht des Faktischen".

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Die wird es nicht geben.

.... war bei meiner kurzen Pumpgun dann wohl nur ein Gnadenakt meinerseits, dass ich darauf verzichtet habe :confused:

Waffenrechtlich betrachtet haben die Instanzen dieses " Rechtsstaates" - ich nutze mal eine Begrifflichlichkeit des WaffG - bei mir jegliche Zuverlässigkeit verloren!! Das einzige was hierzulande noch genehm ist ( ebenso in der EU ): Brot und Spiele - das Stimmvieh soll fressen, saufen und v....-besonders konsumieren, aber ansonsten das Maul halten und die Obrigkeit schalten lassen. Dies hat schon Heinrich Heine in seinem Gedicht" Aus Krähwinkels Schreckentagen" anschaulich dargestellt und obwohl schon 150 Jahre alt - immer noch aktuell. Besonders der letzte Satz: "--euch geziemts das Maul zu halten!"

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Korrekt muß er zwar heißen "7.3.", aber den Quatsch mit den führenden Nullen wird man wohl nicht wieder los.

Zumal das viele Leute nachmachen in der Hoffnung, weil es andere schon so gemacht haben, werde es schon richtig sein ...

Das hat schlichtweg technische Gründe in der modernen Informationstechnologie. Du weißt schon... elektronische Rechenmaschinen... auch "Computer" genannt. Ist ein ganz modernes Ding.

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