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IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


EkelAlfred

Empfohlene Beiträge

Du hast es offensichtlich immer noch nicht verstanden.

...

Das Urteil hat zunächst nur Auswirkungen auf den Kläger in der Form, dass der ursprüngliche Streitgegenstand, hier der Eintrag der Magazinbegrenzung "2-Schuss-Magazin" als rechtmäßig beurteilt wird.

Da das BVerwG in seiner Urteilsbegründung allerdings auf ein generelles Besitzverbot von Selbstlade-Langwaffen mit herausnehmbarem Magazin auf der Grundlage eines jagdlichen Bedürfnisses abhebt, wird dies zukünftig das Verwaltungshandeln bundesweit beeinflussen.

CM

Danke für Aufklärung.

Was ist denn mit den Jägern mit Altbesitz betreffender Büchsen, wenn sich das nur auf die zukünftige Verwaltungshandeln bezieht?

Gibt es sowas, dass sich ein Urteil nur auf künftige Eintragungen Wirkung haben, jedoch auf Altbestände nicht?

Nachtrag: Müsste dann nicht das WaffG entsprechend angepasst werden?

Bearbeitet von Floppyk
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Mal eine ganz andere Überlegung, was ist mit der Auslandsjagd wo Halbautomaten mit mehr als 2 Schuss im Magazin erlaubt sind ? Wenn das deutsche Jagdgesetzt dies verbietet kann man es ja immer noch sein das man diese Waffen im Ausland zur Jagd führen möchte.

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Der Handel wird sich auf Verbotsirrtum berufen können. Rückwirkend kein Problem. Für die Zukunft siehts anders aus.

Jetzt mal keinen hektischen Rundumschlag machen.


Danke für Aufklärung.

Was ist denn mit den Jägern mit Altbesitz betreffender Büchsen, wenn sich das nur auf die zukünftige Verwaltungshandeln bezieht?

Gibt es sowas, dass sich ein Urteil nur auf künftige Eintragungen Wirkung haben, jedoch auf Altbestände nicht?

Du erinnerst dich am "Pumpflinten" und "Zentralfeuerpistolen" ;)

Wir werden uns nächstes Jahr bei der Bundestagswahl erinnern, wer politischen Willen gezeigt hat und wer nicht. Der Ball liegt nun beim Gesetzgeber.


Mal eine ganz andere Überlegung, was ist mit der Auslandsjagd wo Halbautomaten mit mehr als 2 Schuss im Magazin erlaubt sind ? Wenn das deutsche Jagdgesetzt dies verbietet kann man es ja immer noch sein das man diese Waffen im Ausland zur Jagd führen möchte.

Du musst eben dieses Bedürfnis nach §8 WaffG begründen und dann muss es anerkannt werden.

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Hallo Markus

das was Du da in den ersten Beiträgen geschrieben hast hört sich für mich nuicht nach zu mir halten an, sorry,

vielleicht liegt das ja daran das wir aus unterschiedlichen Bundesländern kommen, aber bei uns in NRW hört sich

das dann anders an

Frank

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Vielleicht erinnerst du dich an alte regelungen. Da gabs immer den Klappdeckel. Dazu gehörte auch die Freigabe des Abzugs (o.ä), so dass dieser stets geschlossen sein musste.

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technische Zwischenfrage:

Ist bei dieser 303-Version der eigentliche Magazinkörper untrennbar mit dem Klappdeckel verbunden?

Bei meiner BAR ist der Magazineinsatz nur mit einem Federblech auf den Gehäusedeckel geklipst und wäre damit ebenfalls herausnehmbar.

CM

Wird er nicht sein, zumindest nicht untrennbar.

Stellt sich die Frage nach dem Winkel und ob die normalen 303 Magazine passen.

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Was ist denn mit den Jägern mit Altbesitz ...

Da dieses Urteil die bisherige Genehmigungspraxis in Gänze in Frage stellt, kann es auch eine Rückwirkung entfalten, was wiederum zum Widerruf bereits bestehender Erlaubnisse führen kann.

Das ist aber alles reiner Spekulatius ...

Aus meiner persönlichen Sicht wäre es zum gegenwärtigen Zeitpunkt ohnehin falsch hier irgendwelche Horrorszenarien heraufzubeschwören.

Dennoch kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass einigen hier beim Verbreiten von Panik ein wohliger Schauer über den Rücken läuft.

CM

edit: ... der obligate Dreckfuhler!

Bearbeitet von cartridgemaster
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Es gibt ne neue Aussage einer Behörde, gerade branntfrisch.

Ein Kollege wollte eine Waffe von mir auf seine WBK eintragen lassen.....

Sobald das Urteil rechtskräftig ist kommen wir und sammeln die Waffen ein, laß das mit der Waffe lieber nleiben......

sagte man ihm dort

Ganz so einfach scheint das also nicht zu werden

Frank

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Dennoch kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass einigen hier beim Verbreiten von Panik ein wohliger Schauer über den Rücken läuft.

Seit wann ist ein Gefühl des Kotzens ein "wohliger Schauer"?

(Zumindest was meine Person betrifft, kann der Eimer nicht groß genug sein.)

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Es gibt ne neue Aussage einer Behörde, gerade branntfrisch.

Ein Kollege wollte eine Waffe von mir auf seine WBK eintragen lassen.....

Sobald das Urteil rechtskräftig ist kommen wir und sammeln die Waffen ein, laß das mit der Waffe lieber nleiben......

sagte man ihm dort

Ganz so einfach scheint das also nicht zu werden

Frank

EN?

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Das halte ich für eine private und willkürliche Aussage eines (unbedeutenden) Sachbearbeiters.


Sobald das Urteil rechtskräftig ist kommen wir und sammeln die Waffen ein, laß das mit der Waffe lieber nleiben......

sagte man ihm dort

Ganz so einfach scheint das also nicht zu werden

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Das halte ich für eine private und willkürliche Aussage eines (unbedeutenden) Sachbearbeiters.

Sobald das Urteil rechtskräftig ist kommen wir und sammeln die Waffen ein, laß das mit der Waffe lieber nleiben......

sagte man ihm dort

Ganz so einfach scheint das also nicht zu werden

Wie unbedeutend der Sachbearbeiter ist merkst du wenn er in Begleitung vor deiner Tür steht.

Allerdings denke ich nicht das die Behörden in dieser Art vorgehen werden.

Entsprechendes Schreiben mit Terminsetzung zur Abgabe reicht.

Denke mal etwas flapsig gesagt und anders gedacht.

Bearbeitet von chapmen
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Zunächst einmal ist festzustellen, dass jeder Widerruf einer bestehenden waffenrechtlichen Erlaubnis mit Verweis auf dieses Urteil ein einzelner Verwaltungsakt ist, welcher wiederum anfechtbar ist.

Da nach Einschätzung einiger Mitforisti hundertausende solcher Jagdwaffen betroffen wären, hätte dies eine unermessliche Flut von Verwaltungsklagen zur Folge.

CM

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1. ist das Urteil bereits rechtskräftig und 2. ist eine solche Aussage völliger Schwachsinn und entbehrt jeglicher rechtlichen Grundlage.

CM

Wobei ich mir die Ausführung lebhaft vorstellen kann!

Der Betroffene hat dann nur die Wahl des Klageweges und wie lang das dauert wissen die meisten hier.

Sich vor Ort wehren geht nicht, denn das wäre Widerstand und man würde alles mitnehmen.

Was bleibt also?

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Niemals kommt der vorbei und steht vor der Tür

Im schlimmsten Fall kommt ein Schreiben von der Behörde mit der Aufforderung innerhalb von 14 bis 30 Tagen unbrauchbar machen, veräußern, Berechtigten übergeben, Bedürfnis nachweisen oder mit Termin zur Vernichtung auf der Behörde abgeben

Aber das ist der schlimmste Fall. Ich würde erstmal abwarten und die Füße stillhalten, auch wenns schwer fällt

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Wie unbedeutend der Sachbearbeiter ist merkst du wenn er in Begleitung vor deiner Tür steht.

Allerdings denke ich nicht das die Behörden in dieser Art vorgehen werden.

Entsprechendes Schreiben mit Terminsetzung zur Abgabe reicht.

Denke mal etwas flapsig gesagt und anders gedacht.

Der Sachbearbeiter wird nicht die Zeit haben, Schreiben mit Fristsetzung, nach Ablauf Strafanzeige und Abgabe an die Polizei, die dann mit entsprechender Vorbereitung "aufschlägt"!

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Der Sachbearbeiter wird nicht die Zeit haben, Schreiben mit Fristsetzung, nach Ablauf Strafanzeige und Abgabe an die Polizei, die dann mit entsprechender Vorbereitung "aufschlägt"!

Und das ist nun etwas anderes wie "Entsprechendes Schreiben mit Terminsetzung zur Abgabe reicht." ????

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