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IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


EkelAlfred

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Zitat

Sehr geehrter Herr

 

Das Erste Gesetz zur Änderung des Bundesjagdgesetzes ist hier bisher noch nicht eingegangen. Insofern kann ich Ihnen leider keine Auskunft über den möglichen Zeitpunkt der Ausfertigung durch den Herrn Bundespräsidenten geben. Seien Sie aber versichert, dass dies zeitnah nach dem Eingang erfolgen wird.

 

 

Mit freundlichem Gruß

Im Auftrag

 

Penselin

_____________________________________

BUNDESPRÄSIDIALAMT

Referat Verfassung und Recht, Justitiariat

Spreeweg 1

10557 Berlin

Telefon: 030 / 2000 - 2117

Telefax:  030 / 2000 - 1924

Postanschrift: 11010 Berlin

 

 

 

So, jetzt dürfen andere die dortigen Beamten nerven...

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Noch nicht mal eingegangen im Bundespräsidialamt; d.h. es dauert noch eine gewisse Zeit, bis das überhaupt zur Unterschrift vorgelegt wird.

 

Ich bin ja generell froh, dass diese Sache politisch nun so gelaufen ist und bewerkstelligt werden konnte; und will bzw. werde auch nicht ständig nervös "mit den Hufen scharren".

 

Aber es scheint so, als dass die Sache nun nicht gerade mit "übertriebenem Eifer" betrieben wird...

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vor 8 Minuten schrieb karlyman:

Noch nicht mal eingegangen im Bundespräsidialamt; d.h. es dauert noch eine gewisse Zeit, bis das überhaupt zur Unterschrift vorgelegt wird.

 

Ich bin ja generell froh, dass diese Sache politisch nun so gelaufen ist und bewerkstelligt werden konnte; und will bzw. werde auch nicht ständig nervös "mit den Hufen scharren".

 

Aber es scheint so, als dass die Sache nun nicht gerade mit "übertriebenem Eifer" betrieben wird...

Da muss man dann mal im zuständigen Ministerium anfragen. Da wird dann ja die passende Antwort erfolgen.

Ich rate an, diese Anfragen immer über die Verbände zu tätigen. Dann bleiben die "im Loop".

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Nicht gültig, nur beschlossen ! Erst nach der bei der Verkündung beschlossenen Frist wird es wirksam.

 

In Baden-Württemberg wird das Thema trotzdem spannend bleiben. Ich sehe es auch wie oben beschrieben: rechtmäßiger Erwerb und Besitz von HA mit wechselbarem Magazin wird durch die Änderung im BJagdG gewährleistet, da § 13 Abs. 1 WaffG nur auf das BJagdG Bezug nimmt. Die jagdliche Verwendung wird wegen § 31 Abs. 1 Nr. 7c JWMG aber weiterhin ausgeschlossen bzw. zumindest ein großes Risiko bleiben.

 

Insofern also im Ländle keine große Veränderung der Situation - es sei denn, das IM BW regelt vorab per Erlass was anderes ...

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vor 3 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

Nicht gültig, nur beschlossen ! Erst nach der bei der Verkündung beschlossenen Frist wird es wirksam.

 

Natürlich gibt es ein gültiges Gesetz.

Wann die Änderung des gültigen Gesetzes wirksam wird, ist eine ganz andere Frage. Deshalb gibt es dennoch ein gültiges Gesetz.

Es sind bisher weder Widerrufe erfolgt, noch wurde etwas außer Kraft gesetzt.

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Am ‎11‎.‎10‎.‎2016 um 12:52 schrieb karlyman:

So, wie das im ba.-wü. Jagdrecht jetzt drinsteht, dürfte bei Jagd in Ba.-Wü. kein Magazin "größer 2" im HA (zum Schuss auf Wild) verwendet werden.

Schlimmer. Entsprechend dem netten Urteil darf überhaupt kein Halbautomat mit Magazin verwendet werden, weil ja theoretisch...

 

Solange das JWMG nicht an das Urteil angepasst wird, bleibt der Besitzstand also gewahrt und Neuerwerb ist (wieder) möglich. Nur dürfen die Dinger zumindest im Ländle nicht zur Jagdausübung verwendet werden. Sehe schon, dass in Kürze Heerschaaren baden-württembergischer Jäger mit HA in den Nachbarländern jagen werden... Die Blöden sind am Ende die Pächter.

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vor 2 Minuten schrieb schiiter:

Natürlich gibt es ein gültiges Gesetz.

 

Gesetze haben nur eine Geltung, sie sind nie "gültig". Und diese Geltung erlangen sie nun mal erst, wenn sie das gesetzliche Verfahren bis zum Ende durchlaufen haben und nicht schon kurz vor dem Ziel...

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Natürlich dürfen die Dinger verwendet werden. Was sollte das denn verbieten?

vor 1 Minute schrieb Sachbearbeiter:

Nur dürfen die Dinger zumindest im Ländle nicht zur Jagdausübung verwendet werden.

 

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Gerade eben schrieb Sachbearbeiter:

Gesetze haben nur eine Geltung, sie sind nie "gültig". Und diese Geltung erlangen sie nun mal erst, wenn sie das gesetzliche Verfahren bis zum Ende durchlaufen haben und nicht schon kurz vor dem Ziel...

Du bist gerade blockiert. Ich rede NICHT über die Änderung des BJagdG. Ich rede über das bestehende BJagdG.

Den Rest kannst du dir verkneifen. Ich schreibe das extra so, damit auch du es verstehst - was aber offensichtlich nicht gut funktioniert hat.

 

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vor 12 Minuten schrieb schiiter:

Natürlich dürfen die Dinger verwendet werden. Was sollte das denn verbieten?

 

§ 31 Abs. 1 Nr. 7c JWMG i.V. mit dem einschlägigen Urteil des BVerwG - demnach besteht wie bislang nach der gleichlautenden Formulierung im BJagdG ein allgemeines Verwendungsverbot.

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vor 1 Minute schrieb Sachbearbeiter:

Vielleicht auch Du. :-)

 

Gesetze treten in Kraft und haben einen Geltungsbereich. Ist doch nicht sooo schwer zu verstehen, oder ?

Ich hab es verstanden. Was verstehst du nicht daran, dass es ein BJagdG gibt oder existiert das nicht?

Ich schreibe das für dich noch einmal g a n z langsam. Das andere ist die Ä n d e r u n g des BJagdG.

 

Wer hat dir eigentlich den Account übergeben? Früher führte den Account mal jemand, der sich wenigstens rudimentär auskannte.

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vor 14 Minuten schrieb karlyman:

 

Der blanke Wahnsinn....  Je mehr man die Sache betrachtet.

Nicht aufs Glatteis führen lassen. Das JWMG schränkt die Nutzung nur ein. Sie verbietet diese keineswegs.

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vor 38 Minuten schrieb schiiter:

Ich hab es verstanden. Was verstehst du nicht daran, dass es ein BJagdG gibt oder existiert das nicht?

Klar gibt's ein BJagdG, nur aber halt Stand heute mit einem höchstrichterlich festgestellten Verbotstatbestand für HA mit wechselbarem Magazin. Was möchtest Du uns also damit sagen ?

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vor 26 Minuten schrieb schiiter:

Nicht aufs Glatteis führen lassen. Das JWMG schränkt die Nutzung nur ein. Sie verbietet diese keineswegs.

Du hast das Urteil wohl immer noch nicht verstanden. Aufgrund der dortigen Formulierung ist keine Jagdausübung mit den besagten HA zulässig !!! Auch wenn das BJagdG verändert verkündet wurde, ändert sich daran in Baden-Württemberg nichts.

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vor 1 Stunde schrieb karlyman:

Noch nicht mal eingegangen im Bundespräsidialamt; d.h. es dauert noch eine gewisse Zeit, bis das überhaupt zur Unterschrift vorgelegt wird. (...)

Ich bin ja generell froh, dass diese Sache politisch nun so gelaufen ist und bewerkstelligt werden konnte;  (...)

Aber es scheint so, als dass die Sache nun nicht gerade mit "übertriebenem Eifer" betrieben wird...


Dein inständiger Dank wird von Uns gnädig - und huldvoll - angenommen.  :king:

Das Gesetz steckte nämlich nach dem 23.9. im BMEL fest, weil der zuständige Ministerialdirigent den Fortgang - trotzig und schmollend wie man annehmen darf - durch Untätigkeit blockierte; ich musste es erst persönlich loseisen (durch Intervention bei der Redaktion des Bundesgesetzblatts, die sehr hilfsbereit war), so dass dann der ausstehende Druckauftrag für die Urschrift endlich erteilt wurde.

 

Carcano

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vor 10 Minuten schrieb carcano:

 

Nein, keineswegs. Wurde schon erklärt. Das jeweils neueste Gesetz gilt hier.

 

Art. 74 Abs. Nr. 28 GG greift aber: http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_74.html

 

Hier ein anderes Beispiel zur konkurrierenden Gesetzgebung: https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA160901882&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp

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Heisst

vor 3 Minuten schrieb carcano:


Dein inständiger Dank wird von Uns gnädig - und huldvoll - angenommen.  :king:

Das Gesetz steckte nämlich nach dem 23.9. im BMEL fest, weil der zuständige Ministerialdirigent den Fortgang - trotzig und schmollend wie man annehmen darf - durch Untätigkeit blockierte; ich musste es erst persönlich loseisen (durch Intervention bei der Redaktion des Bundesgesetzblatts, die sehr hilfsbereit war), so dass dann der ausstehende Druckauftrag für die Urschrift endlich erteilt wurde.

 

Carcano

Bedeutet jetzt konkret was?

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vor 33 Minuten schrieb Joe07:

 

Art. 74 Abs. Nr. 28 GG greift aber

 

Was für ein Blödsinn.
Gerade nicht. Schau' ins Grundgesetz hinein, noch besser lasse es dir vorlesen. Ist auch gar nicht weit entfernt von der fehlzitierten Norm. Selber lesen funktioniert ja ersichtlich nicht. :rtfm:

 

Carcano

Bearbeitet von carcano
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