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IGNORED

Newsticker-EU Waffenrechtsverschärfung


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Der Spiegel bereichtet, dass sich die Kommission angeblich in allen Punkten durchsetzen konnte:

 

http://www.spiegel.de/politik/ausland/eu-kurz-vor-einigung-ueber-neues-waffenrecht-a-1124694.html#spRedirectedFrom=www&referrrer=

 

Zitat

EU kurz vor Einigung über neues Waffenrecht

Die umstrittene Schusswaffen-Richtlinie der EU steht kurz vor dem Abschluss: In einer Marathonverhandlung wurden die meisten Streitpunkte ausgeräumt. Dennoch könnte das Vorhaben noch scheitern.

 

Zitat

Es war 3.30 Uhr am Dienstagmorgen, als die Sitzung endlich zu Ende war. Sieben Stunden lang hatten Vertreter von EU-Kommission, Europaparlament und EU-Rat über die neue Waffenrichtlinie verhandelt. Am Ende waren sie sich in den meisten Punkten einig - doch die Kommission hat einen endgültigen Abschluss des sogenannten Trilogs noch verhindert, weil sie in mindestens einem Punkt weiter auf eine Verschärfung dringt.

 

Der wichtigste Punkt des aktuellen Kompromisses: Halbautomatische Sturmgewehre wie etwa die als "Kalaschnikow" bekannten AK-47 und -74 sollen künftig verboten sein. Dabei handelt es sich um Zivilmarkt-Versionen vollautomatischer Kriegswaffen. Sie sind unter der bisherigen EU-Richtlinie lediglich genehmigungspflichtig, können also von Privatleuten gekauft werden.

 

 

Bearbeitet von Empty8sh
Geschrieben (bearbeitet)

Da ist wieder was Terminliches:

Erstellt am 02.12.2016 von: Vorbereitung Rat und Vorsitz

Eingelangt am 05.12.2016, U32 Übermittlung

Dokument der EU-Vorlage: RAT: CM 5050/16 / PDF, 76 KB

11 Seiten pdf:

Zitat

Rat der Europäischen Union

Brüssel, den 5. Dezember 2016

...

VORLÄUFIGE TAGESORDNUNG

Betr.: 2608. Tagung des AUSSCHUSSES DER STÄNDIGEN VERTRETER (2. Teil)

Termin: 7. Dezember 2016 Uhrzeit: 9.00 Uhr Ort: Brüssel

[...]

35. Waffen

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 91/477/EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von

Waffen (erste Lesung)

= Informationen des Vorsitzes über das Ergebnis des Trilogs

[...]

– Waffen

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der

Richtlinie 91/477/EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von

Waffen (erste Lesung)

= Gedankenaustausch

...

 

Bearbeitet von horidoman
Geschrieben (bearbeitet)

Ein geistiger Erguss aus der EU-Kommission:

Schon ein paar Tage alt, habs aber erst jetzt entdeckt.

https://www.parlament.gv.at/PAKT/EU/XXV/EU/12/45/EU_124517/index.shtml

 

https://www.parlament.gv.at/PAKT/EU/XXV/EU/12/48/EU_124802/imfname_10676145.pdf

 

Zitat

 

EUROPEAN COMMISSION

Brussels, 30.11.2016
...
COMMISSION STAFF WORKING DOCUMENT
Evaluation of the Transfers Directive

[...]

6.3.2 External coherence and consistency with other legislation
Several (10) CAs could point to (potential) overlaps or inconsistencies between the Transfers Directive (and relevant national legislation transposing this) and other pieces of legislation dealing with defence-related products or intra-community transfers of weapons. Several also highlighted that it is important that incoherence is continually reconsidered as there are constantly evolutions in different legal frameworks, both within the EU and internationally. The following legislation has been identified:
• The Firearms Directive: Council Directive 91/477/EEC43 on the control of the acquisition and possession of weapons (amended by Directive 2008/51/EC) & the Firearms regulation: 258/2012 – several countries mentioned that there are significant overlaps with the Directive, concerning ML 1 and 3 (for controlled firearms). According to the current EU legislation, some types of firearms (e.g. those for sport-shooting and hunting) can be classified as both civil and military firearms – depending on their end-use (civilian or for commercial sale). This can create confusion in the application of the two Directives, i.e. which Directive should be applied. In terms of management, some Member States have opted for always considering these arms as those mentioned by the CML, while others (as allowed by the regulations) consider them as covered by the Firearms Directive/regulation. One CA highlighted that their country is establishing a national General Licence for ML1 goods to cater for the overlap. ...

 

 

Bearbeitet von horidoman
Geschrieben

Neueste Auskunft in Facebook vom 8.12.2016 von Rasmus Backström, einem Mitarbeiter von der schwedischen Europaabgeordneten (EVP, Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz) Corazza-Bildt zu Magazinen:

Zitat

"Det blir ingen klassificering av magasinen som rådet ville. Men för att köpa större magasin som kräver att du är sportskytt så måste du visa upp att du har licens för ett vapen som magasinet får användas i.

Bästa hälsningar,

Rasmus Bäckström
Rådgivare till Anna Maria Corazza Bildt
EPP-Gruppen i Europaparlamente"

Siehe auch hier in diesem norwegischen Waffenforum publiziert: http://www.kammeret.no/forum/viewtopic.php?f=8&t=118586&start=1680

 

Kurz zusammengefasst:

Es wird keine Klassifizierung von Magazinen geben, wie es der Rat gerne hätte. Aber um ein langes Magazin kaufen zu können muss man künftig vorweisen, dass man eine waffenrechtliche Erlaubnis hat für eine Waffe, in die das Magazin eingesetzt werden darf.

 

==> Das hieße für mich: Nur der Neuerwerb von großen Magazinen wäre betroffen. Alte dürften behalten werden und neue, lange Magazine dürfen künftig eben nicht mehr frei verkauft werden, sondern nur noch, wenn ich als Sportschütze eine eingetragene Waffe habe, d.h. als Jäger ist bei 10er für Langwaffe und 20er für Kurzwaffe beim Neuerwerb Schluss, das so manche, sei der erträgliche Kompromis. Ist dem so?

 

 

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb Schwarzwälder:

Neueste Auskunft in Facebook vom 8.12.2016 von Rasmus Backström, einem Mitarbeiter von der schwedischen Europaabgeordneten (EVP, Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz) Corazza-Bildt zu Magazinen:

Siehe auch hier in diesem norwegischen Waffenforum publiziert: http://www.kammeret.no/forum/viewtopic.php?f=8&t=118586&start=1680

 

Kurz zusammengefasst:

Es wird keine Klassifizierung von Magazinen geben, wie es der Rat gerne hätte. Aber um ein langes Magazin kaufen zu können muss man künftig vorweisen, dass man eine waffenrechtliche Erlaubnis hat für eine Waffe, in die das Magazin eingesetzt werden darf.

 

==> Das hieße für mich: Nur der Neuerwerb von großen Magazinen wäre betroffen. Alte dürften behalten werden und neue, lange Magazine dürfen künftig eben nicht mehr frei verkauft werden, sondern nur noch, wenn ich als Sportschütze eine eingetragene Waffe habe, d.h. als Jäger ist bei 10er für Langwaffe und 20er für Kurzwaffe beim Neuerwerb Schluss, das so manche, sei der erträgliche Kompromis. Ist dem so?

 

 

 

Vielen Dank für die Info, habe ich gleich weitergeleitet. Dann hat sich doch evtl. das Parlament durchgesetz, nicht der Rat.

 

An die anderen:

Diskussion drüben, nicht hier! Bitte!

Geschrieben (bearbeitet)

Und hier ein aktueller Ausblick seitens Gunsweek/FU:

 

http://www.gunsweek.com/en/current/articles/eu-gun-ban-european-commission-bully-council-parliament

Gruß, Rip

 

 

Bearbeitet von ripper
Geschrieben

Passend zum gunsweek Artikel: Fundstücke, welche ein Stimmungsbild im Trilog wiedergeben:

Presseaussendung von FU in Person von Tomasz Stepien, 12.12.2016 :excl:

http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20161212_OTS0072/eu-feuerwaffen-direktive-eu-kommission-erhoeht-druck-aufgrund-drohender-niederlage

https://katjatriebel.com/2016/12/11/iamthegunlobby/ (11.12.2016)

Twitter Hashtag #iamthegunlobby

https://twitter.com/hashtag/iamthegunlobby?src=hash

 

Geschrieben

Letter by Vicky Ford to Member of Parliaments

 

https://firearms-united.com/2016/12/13/letter-vicky-ford-member-parliaments/

 

Zitat

Dear Colleagues,

I thought it would be helpful to provide a detailed update on the Firearms Directive.

European laws on firearms have been in place since 1991. Certain weaknesses and failings of the existing Directive came to light in the aftermath of recent terrorist attacks. Last November the Commission proposed a revision, however the reforms were not balanced or workable for the legitimate gun holder. There was no majority in the Parliament committee to reject outright the Commission proposals. Therefore the Parliament has been going through an amendment process which I have been leading as rapporteur. There is now an agreement in principle on key elements.

Background

The Directive sets out the conditions under which private persons may lawfully acquire and possess guns or transfer them to another EU country. The Directive also sets requirements for marking and keeping and sharing of registers.

Firearm types are defined as Category A,B or C. Category A firearms are prohibited except for certain types of individuals, Category B firearms need an “authorisation”, and owners of Category C firearms need to declare their ownership but do not need authorisation.

 

Salute and Acoustic Firearms

The previous treatment of so called “salute and acoustic firearms” raised security concerns. These are working firearms converted to fire blanks. Under the existing Directive in certain countries these could be sold without authorisations and some were easily re-converted to
live firearms. This type of firearm was used in Paris terrorist attacks. A cache of over 30 were discovered in the UK in 2015.

The rules covering these firearms will now be tightened. Going forward any firearm which has been converted to fire blanks must remain licensed under the same rules as its original live-firing version.

Deactivated Firearms

In order to strengthen deactivation regimes, the European Commission introduced a new  Deactivation Regulation which came into force in April 2016. This sets a single standard for deactivation of firearms. However technical implementation issues have arisen and some countries are concerned that the new standard is less secure than their previous national regime.

Following pressure from the Parliament, the European Commission has now re-convened a Working Group of Experts from the European Member States to review the Regulation. The Commission has committed that a revision will be completed by early 2017.

Introduction of the Deac-Reg caused problems for legitimate holders of deactivated firearms such as historical re-enactors and those involved in film making etc, as it prohibits them from selling or transferring across borders any items deactivated prior to April 2016 unless the items are re-deactivated to the new standard, which is not technically possible in many cases.

Following pressure from the Parliament there will now be a process to assess national standards in use prior to April 2016. If the standards are accepted by the Working Group and Commission as “equivalent” then items deactivated to that previous regime will be able to be bought, sold and transferred without requiring further modification.

The Commission proposed that all deactivated firearms would become subject to the same registration and authorisation procedures as firearms. This was rejected. Instead the negotiations agreed that newly deactivated firearms should be categorised in Category C and need to be declared to national authorities while this would not apply to existing deactivated firearms.

Category A

The Commission’s original proposal added: Category A6 “Automatic firearms which have been converted into semi-automatic firearms“ and Category A7 “Semi-automatic firearms for civilian use which resemble weapons with automatic mechanisms”

These were both rejected by the Parliament. There is experience that categorising items based on the subjectivity of “resemblance” creates legal uncertainty.

Category A6

The Parliament’s initial committee approach was that “Automatic firearms which have been converted into semi-automatic firearms” should remain in Category B if the conversion was irreversible and be in Category A only if the conversion was reversible. The Parliament proposed that the Commission should develop new technical standards to define which conversions were irreversible. However, the Commission was not prepared to accept responsibility for preparing technical specifications on these conversions.

To reach agreement negotiators representing the majority of the Parliament conceded that automatic firearms converted into semi-automatic firearms should be Category A but added new authorisation procedures so that, at the discretion of the Member State, reservists, target shooters and others with special licences would be permitted to hold these. In addition a grandfathering clause is added so that existing owners can continue to own, transfer, inherit or sell these firearms to others who have appropriate authorisation. Again this is at the discretion of the Member State.

Category A7

Instead of using “resemblance” criteria both Parliament and Council proposed to add to Category A semi-automatic centre-fire firearms when a high-capacity loading device is fitted. Firearms have been categorised depending upon loading capacity already in the current Directive, and the new rules extend this approach. This only affects firearms which use centre-fire and not rimfire percussion ammunition.

The categorisation applies when the firearm and magazine is in combination together, and does not depend merely on whether the firearms is capable of having a higher capacity magazine inserted. This has been made explicit in the text for adoption.

Following lengthy negotiations, it was agreed that for long firearms exceeding 60 cm a magazine with a capacity greater than 10 rounds would be restricted, while for a short firearm the limit would be at 20 rounds.

Member States will be able to give authorisations for reservists, target shooters and others with special licences for these firearms. As for those firearms that now fall under Category A6, there is a grandfathering clause.

Status of magazines/ loading devices

Law enforcement authorities in certain countries pressed hard for restrictions on higher capacity magazines. The Council approach was to prohibit their possession but this was rejected by the Parliament as it was considered impractical to enforce. Instead it was agreed that future acquisitions of loading devices will depend upon showing a valid and appropriate license, as is already the case for ammunition, so only those with authorisation to hold category A firearms will be permitted to acquire high capacity magazines.

People who are found in possession of a high capacity magazine after a transition period and who do not have a category A authorisation will risk having their authorisation to hold firearms removed.

Special provisions for ownership

Member states will be able to give Category A authorisations to individuals for the protection of the security of critical infrastructure, commercial shipping, high-value convoys and sensitive premises, as well as for national defence, educational, cultural, research and historical purposes

Museums and collectors:

Member states will be able to give Category A authorisations to recognised museums and in exceptional and duly reasoned cases to collectors, subject to strict security measures. The collection of ammunition is permitted.

Target shooters:

Member states will be able to give Category A authorisations to target shooters provided the individual is actively practising for or participating in shooting competitions. We have worked closely with the International Practical Shooting Confederation to ensure that the authorisation covers those entering the sport as well as those already competing. The current freedom of choice of equipment used by competitors in their shooting disciplines is not restricted. To facilitate continued participation in international competitions the rules governing the European Firearms Pass will be updated to cover firearms, including Category A firearms, held by such target shooters.

Reservists:

Armed forces, the police and the public authorities are outside the scope. The provisions for authorisation for national defence also enables Member States to issue reservists with firearms.

Switzerland:

Language is introduced to cover the Swiss system based on general conscription which enables the transfer of military firearms to persons leaving the army.

Film industry:

Many film productions in Europe use firearms including deactivated firearms, purpose-built blank firing firearms as well as live firearms, usually firing blanks, all depending on the nature of the production. The Commission initial proposals would have jeopardised this but the Parliament text has re-instated the ability for special authorisations for the film
industry under strict controls.

Re-enactors:

The European Firearms Pass enables legitimate owners to move firearms across borders. This has been updated to assist historical re-enators.

Private modifications:

Hand-loading and reloading of ammunition will remain permitted. Modifications of firearms for private use are also still permitted by private owners and not restricted only to dealers or brokers.

Medical systems

The existing law states that authorisations are only permitted for those who “are not likely to be a danger to themselves or others”. The Commission suggested that medical tests should been needed for each authorisation and these should be reviewed every five years. However point-in-time medical tests are not necessarily effective. Instead it was agreed that each Member State must have a monitoring system to assess relevant medical and psychological information which they may operate on a continuous or non-continuous basis. Authorisation will be withdrawn if any of the conditions on which it was granted are no longer met, or may be renewed or prolonged if the conditions are still fulfilled. Member States can decide whether or not the assessment involves a prior medical or psychological test. This does not change national approaches or introduce new EU-wide requirements for medical testing.

Marking, Registers and Information Sharing

The current law requires firearms to be marked and registered so that each firearm can be linked to its owner. Law enforcement and Europol noted the risk of sales of parts. Going forward the essential components of a firearm also need to be marked and registered. To avoid risk of confusion the main identifier will be the mark affixed to the frame or receiver. The new marking requirements will not apply to existing firearms. Firearms of historical importance may not need markings depending on national law.

To improve information sharing, dealers and brokers will need to inform national authorities of transfers through electronic means and Member States will share information on firearms held in their country.

Next steps

The provisional deal still needs to be confirmed by the EU member states’ permanent representatives (Coreper) and by Parliament’s Internal Market Committee. This is to happen towards the end of January 2017. The draft directive would then be put to a vote by the full Parliament in a plenary session in 2017 and formally approved by the EU Council of Ministers.

It was proposed that Member States would have 15 months to transpose the new rules into national legislation and 30 months to introduce new systems for sharing of information. Members States may decide to suspend the requirement for declaring deactivated weapons and prior category D firearms for 30 months from the entry into force of the Directive.

Thanks

I would like to thank the many organisations who have assisted with technical advice including International Practical Shooting Confederation (IPSC), The European Federation of Associations for Hunting & Conservation (FACE), The Nordic Hunters’ Alliance, Federation of European Societies of Arms Collectors (FESAC), The Association of European Manufactures of Sporting Firearms, The British Association for Shooting and Conservation, Deactivated Weapons Association, Historical Breechloading Smallarms Association, The Royal Armouries, the Imperial War Museums and the Royal Museum of the Armed Forces and Military History.

With many thanks,

Vicky Ford
Vicky Ford MEP Chairman of Internal Market Committee

 

Geschrieben

Eigentlich sachfremd und betreffend die

RICHTLINIE zur Vereinfachung der Bedingungen für die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern

Sucht die Kommission etwa hier schon einen Ausweg zum Verbot aller HAs?

59 Seiten pdf

https://www.parlament.gv.at/PAKT/EU/XXV/EU/12/66/EU_126699/imfname_10680239.pdf

 

Zitat

 

6.3.2 External coherence and consistency with other legislation

Several (10) CAs could point to (potential) overlaps or inconsistencies between the Transfers Directive (and relevant national legislation transposing this) and other pieces of legislation dealing with defence-related products or intra-community transfers of weapons. Several also highlighted that it is important that incoherence is continually reconsidered as there are constantly evolutions in different legal frameworks, both within the EU and internationally. The following legislation has been identified:

The Firearms Directive: Council Directive 91/477/EEC43 on the control of the acquisition and possession of weapons (amended by Directive 2008/51/EC) & the Firearms regulation: 258/2012 – several countries mentioned that there are significant overlaps with the Directive, concerning ML 1 and 3 (for controlled firearms). According to the current EU legislation, some types of firearms (e.g. those for sport-shooting and hunting) can be classified as both civil and military firearms – depending on their end-use (civilian or for commercial sale). This can create confusion in the application of the two Directives, i.e. which Directive should be applied. In terms of management, some Member States have opted for always considering these arms as those mentioned by the CML, while others (as allowed by the regulations) consider them as covered by the Firearms Directive/regulation. One CA highlighted that their country is establishing a national General Licence for ML1 goods to cater for the overlap. ...

 

 

Geschrieben (bearbeitet)

PS: Hier im Dokument der EU-Vorlage (Eingangsdokument der Überblicksseite) ist auch schon deutscher bezughabender Text.

https://www.parlament.gv.at/PAKT/EU/XXV/EU/12/60/EU_126005/index.shtml#I_126699

 

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Bewertung der Richtlinie 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 zur Vereinfachung der Bedingungen für die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern

Erstellt am 01.12.2016 von: Binnenmarkt, Verbraucherpolitik, bessere Rechtsetzung

Eingelangt am 08.12.2016, U32 Übermittlung  RAT: 15138/16 / PDF, 124 KB

 

War mit meiner Suchroutine nicht leicht zu erkennen, weil der Begriff "91/477" hier nicht vorkommt.

https://www.parlament.gv.at/PAKT/EU/XXV/EU/12/60/EU_126005/imfname_10678768.pdf

17 Seiten pdf

Zitat

 

...

d. Einheitlichkeit und Kohärenz

In Artikel 13 der Richtlinie ist festgelegt, dass die im Anhang enthaltene Liste der Verteidigungsgüter genau mit der vom Rat jährlich aktualisierten Gemeinsamen Militärgüterliste der Europäischen Union11 übereinstimmen muss. Eine Änderung des Anhangs zur Berücksichtigung von Änderungen an der Gemeinsamen Militärgüterliste der Europäischen Union nimmt jedoch mehrere Monate in Anspruch, und die aktualisierte Liste der Verteidigungsgüter muss dann durch die Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Daher ist es eher unwahrscheinlich, dass nationale Rechtsvorschriften, und insbesondere die Bandbreite der erfassten Güter, jemals der aktuellen Gemeinsamen Militärgüterliste der Europäischen Union entsprechen werden, möglicherweise unterscheiden sich sie auch von denen in anderen Ländern. Dies führt dazu, dass in der Industrie unklar ist, welche Produktliste für Ausfuhren und welche für Verbringungskontrollen oder Verbringungen von anderen Mitgliedstaaten gilt, was wiederum Rechtsunsicherheit schafft. Dadurch wird der effiziente Umlauf von Militärgütern innerhalb der EU und folglich die Verwendung vereinfachter Instrumente, wie den Allgemeingenehmigungen, verhindert.

Viele Produktkategorien im Anhang fallen insoweit unter die Genehmigung von Verbringungen, als sie besonders für militärische Zwecke konstruiert wurden. In Ermangelung einer einheitlichen Definition für „besonders konstruiert für militärische Zwecke“ ergeben sich für die Industrie unterschiedliche Ansätze in den einzelnen Mitgliedstaaten hinsichtlich des Anwendungsbereichs der Verbringung von Verteidigungsgütern.

Es gibt mehrere potenzielle, wenn auch nur begrenzte Überschneidungen oder Widersprüchlichkeiten zwischen der Richtlinie und anderen Rechtsvorschriften zu Verteidigungsgütern oder innergemeinschaftlichen Verbringungen, wie die Feuerwaffen-Verordnung12, die Feuerwaffen-Richtlinie13, den Vertrag über den Waffenhandel von 2013, die Dual-Use-Verordnung14 und den Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP. Solchen Querverweisen zwischen der Richtlinie und der Feuerwaffen-Verordnung wird bei deren Bewertung zu einem späteren Zeitpunkt Rechnung getragen. Es wurden keine Widersprüche mit der Richtlinie über die Beschaffung von Verteidigungsgütern15 ermittelt. Letztendlich betonten einige zuständige Behörden, wie wichtig es ist, sich immer wieder mit Überschneidungen und Inkohärenzen zu befassen, da sich die einzelnen Rechtsrahmen –sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU – ständig weiterentwickeln. ...

 

Bearbeitet von horidoman
Geschrieben
vor 19 Stunden schrieb Empty8sh:

Letter by Vicky Ford to Member of Parliaments

 

https://firearms-united.com/2016/12/13/letter-vicky-ford-member-parliaments/

 

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Ich dachte, es wäre hilfreich, eine detaillierte Aktualisierung der Waffenrichtlinie vorzuschlagen.

Seit 1991 existieren europäische Schusswaffengesetze. Bestimmte Schwächen und Misserfolge der bestehenden Richtlinie ergaben sich nach den jüngsten Terroranschlägen. Im vergangenen November schlug die Kommission eine Revision vor, doch wurden die Reformen für den legitimen Waffenhalter nicht ausgeglichen oder bearbeitbar. Es gab keine Mehrheit im Ausschuß des Parlaments, die Vorschläge der Kommission endgültig abzulehnen. Deshalb hat das Parlament einen Änderungsprozess durchlaufen, den ich als Berichterstatter geleitet habe. Es gibt nun eine grundsätzliche Vereinbarung über Schlüsselelemente.
Hintergrund

Die Richtlinie legt die Bedingungen fest, unter denen Privatpersonen rechtmäßig Waffen erwerben und besitzen oder in ein anderes EU-Land überführen können. Die Richtlinie legt auch Anforderungen für die Kennzeichnung und Führung und den Austausch von Registern fest.

Feuerwaffentypen sind definiert als Kategorie A, B oder C. Feuerwaffen der Kategorie A sind mit Ausnahme bestimmter Arten von Personen verboten, Feuerwaffen der Kategorie B benötigen eine "Berechtigung" und Eigentümer von Feuerwaffen der Kategorie C müssen ihr Eigentum erklären, brauchen aber keine Autorisierung.

 

Salut und Schallwaffen

Die bisherige Behandlung von so genannten "Salut und akustischen Schusswaffen" erhöhte Sicherheitsbedenken. Diese sind Feuerwaffen, die in Feuerrohlinge umgewandelt werden. Im Rahmen der bestehenden Richtlinie in bestimmten Ländern könnten diese ohne Genehmigungen verkauft werden, und einige wurden leicht umgewandelt
Lebende Schusswaffen. Diese Art von Feuerwaffe wurde in Paris Terroranschlägen verwendet. Ein Cache von über 30 Jahren wurden in Großbritannien im Jahr 2015 entdeckt.

Die Regeln für diese Feuerwaffen werden nun verschärft. Jede Feuerwaffe, die in Feuerpanzer umgewandelt worden ist, muss nach denselben Regeln lizenziert werden wie ihre ursprüngliche Live-Abfeuerungsversion.
Deaktivierte Firearms

Zur Stärkung der Deaktivierungsregelungen führte die Europäische Kommission eine neue Deaktivierungsverordnung ein, die im April 2016 in Kraft getreten ist. Damit wird ein einziger Standard für die Deaktivierung von Schusswaffen festgelegt. Allerdings sind technische Probleme aufgetreten und einige Länder sind besorgt darüber, dass der neue Standard weniger sicher ist als sein früheres nationales Regime.

Nach Druck des Parlaments hat die Europäische Kommission nun eine Expertengruppe aus den europäischen Mitgliedstaaten zur Überprüfung der Verordnung einberufen. Die Kommission hat sich verpflichtet, eine Revision bis Anfang 2017 abzuschließen.

Die Einführung des Deac-Reg führte zu Problemen für legitime Inhaber von deaktivierten Schusswaffen wie historischen Reenactors und Filmerzeugern usw., da sie es ihnen verboten, vor April 2016 alle Elemente, die vor April 2016 deaktiviert wurden, zu verkaufen oder grenzüberschreitend zu übertragen -deaktiviert, was in vielen Fällen technisch nicht möglich ist.

Nach dem Druck des Parlaments wird es nun ein Verfahren zur Bewertung der nationalen Normen geben, die vor April 2016 genutzt werden. Werden die Normen von der Arbeitsgruppe und der Kommission als "gleichwertig" anerkannt, so können die nach dieser Regelung ausgeschalteten Positionen gekauft werden , Verkauft und übertragen, ohne dass eine weitere Änderung erforderlich ist.

Die Kommission schlägt vor, dass alle deakti- vierten Schusswaffen denselben Zulassungs- und Zulassungsverfahren unterworfen würden wie Schusswaffen. Das wurde abgelehnt. Stattdessen stimmten die Verhandlungen darin überein, dass neu deaktivierte Schusswaffen in Kategorie C eingestuft werden müssen und an nationale Behörden deklariert werden müssen, während dies nicht für bestehende deaktivierte Schusswaffen gelten würde.
Kategorie A

Der ursprüngliche Vorschlag der Kommission fügte hinzu: Kategorie A6 "Automatische Schusswaffen, die in halbautomatische Schusswaffen umgewandelt wurden" und Kategorie A7 "Halbautomatische Schusswaffen für zivile Zwecke, die Waffen mit automatischen Mechanismen ähneln"

Diese wurden vom Parlament abgelehnt. Es gibt Erfahrungen, die Kategorisierung von Gegenständen, die auf der Subjektivität der "Ähnlichkeit" basieren, schafft Rechtsunsicherheit.
Kategorie A6

Der ursprüngliche Ansatz des Parlaments bestand darin, dass "Automatische Schusswaffen, die in halbautomatische Schusswaffen umgewandelt wurden", in Kategorie B verbleiben sollten, wenn die Umwandlung irreversibel wäre und in Kategorie A nur dann vorhanden wäre, wenn die Umwandlung reversibel wäre. Das Parlament schlägt vor, dass die Kommission neue technische Standards entwickeln sollte, um festzulegen, welche Umwandlungen irreversibel sind. Die Kommission war jedoch nicht bereit, die Verantwortung für die Erstellung technischer Spezifikationen für diese Umwandlungen zu übernehmen.

Um eine Einigung zu erzielen, haben die Verhandlungsführer, die die Mehrheit des Parlaments vertreten, eingeräumt, dass automatische Schusswaffen, die in halbautomatische Schusswaffen umgewandelt wurden, die Kategorie A sein sollten, aber neue Genehmigungsverfahren eingeführt hätten, so dass nach dem Ermessen des Mitgliedstaats Reservisten, Zielschützen und andere mit Sonderlizenzen ausgestattet würden Zulässig sein. Darüber hinaus wird eine Großvaterklausel hinzugefügt, so dass bestehende Besitzer diese Feuerwaffen weiterhin weitergeben, übertragen, erben oder verkaufen können, wenn sie entsprechende Autorisa besitzen

Geschrieben (bearbeitet)

Hier haben den Brief

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Ich dachte, es wäre hilfreich, ein detailliertes Update über den Firearms Richtlinie zur Verfügung zu stellen.

Europäische Rechtsvorschriften über Feuerwaffen sind an Ort und Stelle seit 1991 gewisse Schwächen und Mängel der bestehenden Richtlinie in der Zeit nach der jüngsten Terroranschläge ans Licht kam. Im November vergangenen Jahres schlug die Kommission eine Überarbeitung, aber die Reformen für die legitime Pistolenhalter nicht ausgeglichen oder praktikabel waren. Es gab keine Mehrheit im Parlament Ausschuss geradezu die Vorschläge der Kommission abzulehnen. Daher das Parlament gehen durch eine Änderung Prozess ist, die ich als Berichterstatter worden führt. Es gibt jetzt eine grundsätzliche Einigung über Schlüsselelemente.

Hintergrund

Die Richtlinie legt die Bedingungen fest, unter denen Privatpersonen rechtmäßig erwerben und besitzen Gewehre oder sie in ein anderes EU-Land zu übertragen. Die Richtlinie legt auch die Anforderungen zur Kennzeichnung und zu halten und die gemeinsame Nutzung von Registern.

Firearm Typen als Kategorie A definiert sind, müssen B oder C. Feuerwaffen der Kategorie A sind verboten, außer für bestimmte Arten von Individuen, Kategorie B Feuerwaffen eine "Genehmigung", und Eigentümer von C Feuerwaffen Kategorie müssen ihr Eigentum zu erklären, aber keine Genehmigung benötigen.

 

Salute und Acoustic Firearms

Die bisherige Behandlung von so genannten "Gruß und akustische Waffen" angehoben Sicherheitsbedenken. Diese arbeiten Feuerwaffen umgewandelt Rohlinge zu feuern. Im Rahmen der bestehenden Richtlinie in bestimmten Ländern diese ohne Genehmigung verkauft werden konnten und einige wurden leicht wieder umgewandelt
Feuerwaffen leben. Diese Art von Feuerwaffe wurde in Paris Terroranschlägen verwendet. Ein Cache von mehr als 30 wurden in Großbritannien im Jahr 2015 entdeckt.

Die Regeln, diese Waffen abdeckt, wird nun angezogen werden. In Zukunft jede Waffe, die umgewandelt wurde Rohlinge zu feuern müssen nach den gleichen Regeln wie der ursprüngliche Live-Firing-Version lizenziert bleiben.

deaktiviert Firearms

Um Deaktivierung Regime zu stärken, hat die Europäische Kommission eine neue Deaktivierungs Verordnung in Kraft getretene im April 2016. Dies stellt einen einheitlichen Standard für die Unbrauchbarmachung von Feuerwaffen. Doch die technische Umsetzung Probleme entstanden, und einige Länder sind besorgt, dass der neue Standard ist weniger sicher als ihre bisherigen nationalen Regelung.

Auf Druck des Parlaments hat die Europäische Kommission nun eine Arbeitsgruppe von Experten aus den EU-Mitgliedstaaten erneut einberufen, um die Verordnung zu überprüfen. Die Kommission hat sich dazu verpflichtet, dass eine Revision Anfang 2017 abgeschlossen sein wird.

Die Einführung des Deac-Reg verursacht Probleme für den rechtmäßigen Besitzern von deaktivierte Feuerwaffen wie zum Beispiel historische Re-enactment und diejenigen, die in Filmherstellung usw. beteiligt, wie es sie zu verkaufen oder zu übertragen verbietet über Grenzen hinweg alle vor dem April 2016 deaktiviert Gegenstände, es sei denn die Einzelteile neu sind -deaktiviert auf den neuen Standard, der in vielen Fällen technisch nicht möglich ist.

Auf Druck des Parlaments wird nun ein Prozess sein, um nationale Normen im Einsatz beurteilen vor April 2016. Wenn die Standards, die von der Arbeitsgruppe und der Kommission als "gleichwertig" akzeptiert werden dann deaktiviert Objekte zu dieser früheren Regelung wird in der Lage sein, gekauft zu werden , verkauft und übertragen, ohne weitere Modifikation erforderlich ist.

Die Kommission hat vorgeschlagen, dass alle deaktivierte Feuerwaffen unterliegen den gleichen Registrierung und Genehmigungsverfahren als Feuerwaffen werden würde. Dies wurde abgelehnt. Stattdessen einigten sich die Verhandlungen, dass neu deaktivierte Feuerwaffen in der Kategorie C eingestuft werden sollten und müssen die nationalen Behörden erklärt werden, während dies nicht für bestehende deaktivierte Feuerwaffen gelten würde.

Kategorie A

Der ursprüngliche Vorschlag der Kommission hinzugefügt: Kategorie A6 "Automatische Feuerwaffen, die in halbautomatischen Feuerwaffen umgewandelt wurden" und Kategorie A7 "halbautomatische Feuer für die zivile Nutzung, die Waffen mit automatischer Mechanismen ähneln"

Diese wurden sowohl vom Parlament abgelehnt. Es ist die Erfahrung, die Elemente auf der Grundlage der Subjektivität der "Ähnlichkeit" zu Rechtsunsicherheit zu kategorisieren.

Kategorie A6

Der ursprüngliche Ausschuss Ansatz des Parlaments war, dass "Automatische Feuerwaffen, die in halbautomatischen Feuerwaffen umgewandelt wurden" in der Kategorie B bleiben sollte, wenn die Umwandlung irreversibel war und nur in der Kategorie A, wenn die Umwandlung reversibel war. Das Parlament vorgeschlagen, dass die Kommission neue technische Standards entwickeln, um festzulegen, welche Umwandlungen waren irreversibel. Allerdings wurde die Kommission nicht zur Erstellung von technischen Spezifikationen auf diesen Umwandlungen zu übernehmen die Verantwortung vorbereitet.

Um eine Einigung Unterhändler mit der Mehrheit des Parlaments eingeräumt, dass automatische Feuerwaffen in halbautomatischen Feuerwaffen umgewandelt sollte Kategorie A sein, aber hinzugefügt neuen Zulassungsverfahren, so dass nach dem Ermessen des Mitgliedstaats, Reservisten, Sportschützen und andere mit speziellen Lizenzen würde gestattet, diese zu halten. Darüber hinaus wird eine Besitzstandsklausel hinzugefügt, so dass bestehende Eigentümer zu besitzen kann fortgesetzt werden, Übertragung, erben oder diese Waffen an andere verkaufen, die entsprechende Berechtigung verfügen. Auch dies ist im Ermessen des Mitgliedstaats.

Kategorie A7

Anstelle von "Ähnlichkeit" Kriterien sowohl das Parlament und Rat vorgeschlagen, in die Kategorie A halbautomatische Zentralfeuerwaffen hinzuzufügen, wenn eine Hochleistungsladevorrichtung ausgestattet ist. Feuerwaffen wurden je nach Ladekapazität kategorisiert bereits in der derzeitigen Richtlinie, und die neuen Regeln erweitern diesen Ansatz. Dies betrifft nur Waffen, die Zentralfeuer benutzen und nicht rimfire Schlag Munition.

Die Kategorisierung gilt, wenn die Waffe und Magazin in Kombination miteinander, und hängt nicht nur ab, ob die Feuerwaffen der Lage ist, eingeführt, um eine höhere Kapazität Magazin aufweist. Dies wurde in den Text zur Annahme ausdrücklich festgelegt.

Nach langen Verhandlungen wurde vereinbart, dass für Langwaffen mehr als 60 cm ein Magazin mit einer Kapazität von mehr als 10 Runden würde eingeschränkt werden, während für eine kurze Feuerwaffe würde die Grenze bei 20 Runden sein.

Mitgliedstaaten in der Lage, Genehmigungen für Reservisten, Sportschützen und andere mit speziellen Lizenzen für diese Waffen zu geben. Was jene Waffen, die jetzt unter Kategorie A6 fallen, gibt es eine Besitzstandsklausel.

Der Status von Zeitschriften / Ladevorrichtungen

Die Strafverfolgungsbehörden in einigen Ländern bedrängt Beschränkungen für höhere Kapazität Magazine. Der Rat Ansatz war ihrem Besitz zu verbieten, aber das vom Parlament abgelehnt wurde, da es nicht sinnvoll angesehen wurde zu erzwingen. Stattdessen wurde vereinbart, dass künftige Akquisitionen von Ladevorrichtungen eine gültige und eine entsprechende Lizenz bei der zeigt, abhängen wird, wie dies bereits der Fall für Munition, so dass nur diejenigen mit Genehmigung der Kategorie A Feuerwaffen zu halten hoher Kapazität Zeitschriften zu erwerben zulässig.

Personen, die im Besitz einer hohen Kapazität Magazin nach einer Übergangszeit und die haben keine Kategorie A Genehmigung riskieren ihre Genehmigung mit zu halten entfernt Feuerwaffen gefunden werden.

Besondere Vorschriften für den Besitz

Die Mitgliedstaaten werden der Kategorie A Genehmigungen für Einzelpersonen für den Schutz der Sicherheit kritischer Infrastrukturen, Handelsschifffahrt, hochwertige Konvois und sensiblen Räumlichkeiten, sowie für die nationale Verteidigung, Bildung, Kultur, Forschung und historischen Zwecken in der Lage zu geben,

Museen und Sammler:

Die Mitgliedstaaten werden in der Lage Kategorie A Berechtigungen anerkannte Museen und in außergewöhnlichen und ordnungsgemäß begründeten Fällen Sammler unter strengen Sicherheitsmaßnahmen zu geben. Die Sammlung von Munition ist gestattet.

Sportschützen:

Die Mitgliedstaaten werden in der Lage sein, Kategorie A Genehmigungen zu geben Schützen Ziel sofern die einzelnen aktiv praktiziert oder in Schießsportwettkämpfen teilnehmen. Wir haben eng mit dem Internationalen Practical Shooting Confederation gearbeitet, um sicherzustellen, dass die Genehmigung diejenigen Eingabe der Sport sowie diejenigen deckt bereits im Wettbewerb. Die aktuelle Freiheit der Wahl der Ausrüstung von Wettbewerbern in ihre Schießdisziplinen verwendet wird, nicht eingeschränkt. Fortsetzung Teilnahme an internationalen Wettbewerben zu erleichtern die Regeln für die Europäische Feuerwaffenpass regeln wird aktualisiert Feuerwaffen zu decken, einschließlich der Kategorie A Feuerwaffen, von solchen Sportschützen statt.

Reservisten:

Die Streitkräfte, die Polizei und die Behörden sind nicht in den Anwendungsbereich. Die Bestimmungen für die Zulassung für die nationale Verteidigung ermöglicht auch die Mitgliedstaaten Reservisten mit Feuerwaffen zu erteilen.

Schweiz:

Sprache eingeführt, um den Schweizer System zu decken, bezogen auf die allgemeine Wehrpflicht, die die Übertragung der militärischen Feuerwaffen zu Personen ermöglicht, die Armee zu verlassen.

Filmindustrie:

Viele Filmproduktionen in Europa verwenden Feuerwaffen einschließlich deaktivierte Feuerwaffen, speziell gebauten Leerschlagwaffen sowie Live - Feuerwaffen, in der Regel Rohlinge Brennen, alle abhängig von der Art der Produktion. Die Kommission erste Vorschläge hätte das gefährdet , sondern das Parlament Text hat die Möglichkeit , für spezielle Berechtigungen für den Film wieder aufleben
Industrie unter strengen Kontrollen.

Re-enactment:

Der Europäische Feuerwaffenpass ermöglicht legitimen Besitzer Feuerwaffen über die Grenzen hinweg zu bewegen. Dies wurde aktualisiert, um historische Wieder enators unterstützen.

Privat Änderungen:

Hand Laden und Nachladen von Munition bleiben erlaubt. Änderungen von Feuerwaffen für den privaten Gebrauch sind auch noch die privaten Eigentümern erlaubt und nicht nur an Händler oder Makler beschränkt.

Medizinische Systeme

Das bestehende Gesetz besagt, dass die Zulassung nur für diejenigen zugelassen sind, die "wahrscheinlich nicht zu einer Gefahr für sich selbst oder andere zu sein". Die Kommission schlug vor, dass medizinische Tests sollten für jede Genehmigung erforderlich sind, und diese sollten alle fünf Jahre überprüft werden. Allerdings Point-in-Time-medizinische Tests sind nicht unbedingt effektiv. Stattdessen wurde vereinbart, dass jeder Mitgliedstaat über ein Überwachungssystem zu relevanten medizinischen und psychologischen Informationen bewerten, die sie auf einer kontinuierlichen oder nicht-kontinuierlichen Basis arbeiten kann. Die Zulassung wird entzogen, wenn eine der Bedingungen, unter denen sie erteilt wurde, nicht mehr erfüllt sind, oder können verlängert werden, wenn die Bedingungen nach wie vor erfüllt sind. Die Mitgliedstaaten können entscheiden, ob die Beurteilung eine vorherige ärztliche oder psychologische Test beinhaltet. Dies gilt nicht nationale Ansätze ändern oder neue EU-weite Anforderungen für medizinische Tests einzuführen.

Kennzeichnung, Register und Information Sharing

Das derzeitige Gesetz erfordert Feuerwaffen gekennzeichnet und registriert werden, so dass jede Feuerwaffe kann seinem Besitzer verknüpft werden. Die Strafverfolgung und Europol festgestellt, das Risiko des Verkaufs von Teilen. Auch in Zukunft die wesentlichen Komponenten einer Feuerwaffe brauchen auch markiert und registriert sein. Zur Vermeidung von Verwechslungsgefahr wird die Hauptidentifikator die Markierung auf den Rahmen oder das Gehäuse befestigt sein. Die neuen Kennzeichnungsvorschriften werden nicht an bestehende Feuerwaffen anwenden. Firearms von historischer Bedeutung nicht brauchen kann Markierungen je nach nationalem Recht.

Um den Informationsaustausch zu verbessern, Händler und Vermittler müssen die nationalen Behörden der Transfers auf elektronischem Wege und die Mitgliedstaaten Informationen austauschen über Feuerwaffen in ihrem Land stattfinden informieren.

Nächste Schritte

Der vorläufige Deal muss noch von den EU-Mitgliedstaaten der ständigen Vertreter (AStV) und vom Parlament des Binnenmarktausschusses bestätigt werden. Dies ist gegenüber Ende Januar 2017. Der Richtlinienentwurf dann durch das gesamte Parlament in einer Plenarsitzung im Jahr 2017 zur Abstimmung gestellt werden würde geschehen und formell von der EU-Ministerrat genehmigt.

Es wurde vorgeschlagen, dass die Mitgliedstaaten 15 Monate hätten die neuen Regeln in nationales Recht und 30 Monaten zur Umsetzung der neuen Systeme für den Austausch von Informationen einzuführen. Die Mitgliedstaaten können beschließen, die Anforderungen für die Erklärung deaktiviert Waffen und vor Kategorie D Feuerwaffen für 30 Monate nach dem Inkrafttreten der Richtlinie auszusetzen.

Vielen Dank

Ich möchte den vielen Organisationen danken, die mit technischer Beratung einschließlich der International Practical Shooting Confederation unterstützt haben (IPSC), die Europäische Föderation der Verbände für Jagd und Naturschutz (FACE), der Nordic Hunters 'Allianz, Federation of European Societies of Arms Sammler ( FESAC), der Verband der europäischen Hersteller von Sportwaffen, der British Association für Schießen und -erhaltung, Deaktiviert Waffen Association, Historische Breechloading Handfeuerwaffen Association, The Royal Armouries, das Imperial War Museum und das Musée Royal de l'Armée.

Vielen Dank,

Vicky Ford
Vicky Ford MEP Vorsitzender des Binnenmarktausschusses

Bearbeitet von Julius Corrino
Gem. Wunsch des Autors
Geschrieben (bearbeitet)
Erste Lesung im EU-Parlament für die Feuerwaffenrichtlinie ist für den 14. März 2017 angesetzt (Hinweis von Firearms United).
 
Link (minimal nach OBEN scrollen, unter Forecasts):
 

 

 

14/03/2017 Indicative plenary sitting date, 1st reading/single reading

Bearbeitet von Empty8sh
Geschrieben (bearbeitet)

Hier ist noch ein Termin für die ständigen Vertreter am 20.12.2016.

https://www.parlament.gv.at/PAKT/EU/XXV/EU/12/72/EU_127241/index.shtml

 

EU-Vorlage Tagesordnung

2610th meeting of the PERMANENT REPRESENTATIVES COMMITTEE (Part 2) Date: 20 December 2016 Time: 11.00 Venue: COUNCIL EUROPA BUILDING Rue de la Loi, 155 1048 BRUSSELS

Gruppe: Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) - 2. Teil

Sitzung am 20.12.2016

Erstellt am 16.12.2016 von: Vorbereitung Rat und Vorsitz

Eingelangt am 16.12.2016, U32 Übermittlung

 

https://www.parlament.gv.at/PAKT/EU/XXV/EU/12/72/EU_127241/imfname_10681463.pdf

 

Zitat

 

Council of the European Union
General Secretariat
Brussels, 16 December 2016

...

COMMUNICATION
NOTICE OF MEETING AND PROVISIONAL AGENDA

...

Date: 20 December 2016

...

Weapons: Proposal for a Directive of the European Parliament and of the Council amending Council Directive 91/477/EEC on control of the acquisition and possession of weapons (First reading)
= Confirmation of the final compromise text with a view to Agreement

[...]

In the margins of Coreper
MIXED COMMITTEE (11.00)

...

Weapons: Proposal for a Directive of the European Parliament and of the Council amending Council Directive 91/477/EEC on control of the acquisition and possession of weapons (First reading)
= Exchange of views

...

 

 

Bearbeitet von horidoman
Geschrieben

Da ist heute was neues reingekommen aber ohne Dokumentenanhang. Mal sehen, vielleicht morgen.

https://www.parlament.gv.at/PAKT/EU/XXV/EU/12/71/EU_127186/index.shtml#I_127444

 

Zitat

 

EU-Vorlage: U32 Offizielles Ratsdokument

Proposal for a Directive of the European Parliament and of the Council amending Council Directive 91/477/EEC on control of the acquisition and possession of weapons (First reading) - Confirmation of the final compromise text with a view to agreement

Eingelangt am 20.12.2016, U32 Übermittlung

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 12 Stunden schrieb Blaze:

 

Leute, zum wiederholten Male: Ey, das ist der Newsticker, Diskussionen bitte draußen im anderen Thread! Sack Zement!

 

Zum Thema:

 

Das hier habe ich gerade als Infoblatt in den Facebookgruppen gepostet, da steht alles wichtige drin:

 

Zitat

Liebe Leutchen,

 

bitte mal kurz aufgemerkt, eine WICHTIGE Klarstellung zur EU-Gesetzgebung! Hier kursieren Gerüchte und mit platzt die INBOX vor Rückfragen.

Auch wenn Spiegel, n-tv und Co. aktuell groß über die angeblich BESCHLOSSENE EU-Feuerwaffenrichtlinie berichten, ist das NICHT korrekt!!!

Was beschlossen/angenommen wurde, ist der Kompromiss zwischen Kommission, IMCO und dem Ministerrat, also das was Vicky Ford vor ca. einer Woche auf ihrer Facebookseite veröffentlicht hatte. Zugestimmt haben die Verhandlungsführer der drei beteiligten Gremien, sowie der Rat der ständigen Mitglieder COREPER.

 

Das ganze ist also NOCH NICHT beschlossen!!!

 

Im Januar geht das zur Abstimmung in den IMCO. Da könnt ihr gleich schon mal vorratsweise ein paar Mail aufsetzen und das Adressbuch durchstöbern.
Am 14. März geht das ganze dann als Gesetzesvorschlag in das EU-Parlament, das muss ebenfalls zustimmen. Auch hier muss es noch mal eine Mailflut geben.
Ich bin mir sicher, dass die German Rifle Association und Firearms United entsprechende Melungen rausgeben werden und dann ein Absenden der Mail koordinieren.

Dann muss das ganze auch noch national umgesetzt werden, also vom deutschen Bundestag. Wir haben durch die Wahl nochmal massiv Eingriffsmöglichkeiten. Die Umsetzung wird so dicht vor oder nach dem Wahltermin sein, dass wir nochmals massiv Druck machen können...

 

Noch ist NICHTS verloren! Seht das positive: Wir das geplante Verbot von bösen Halbautomaten oder AR15 oder AKs nahezu komplett verhindert. Das ist ein wichtiger Schritt. Für alles weitere müssen wir kämpfen.

 

Kurz als Abschluss noch, was aktuell in dem Entwurf drinsteht (Text ist leider noch nicht verfügbar):

- ALLE zivil gefertigten Halbautomaten bleiben in Kat. B, damit LEGAL. Einziges Kriterium ist das aktuell eingesetzte Magazin, das darf nur maximal 10 Schuss bei Langwaffen und 20 Schuss bei Kurzwaffen fassen. Aussehen ist KEIN Verbotskriterium. Es gibt KEIN spezifisches Verbot von AR15 oder AK-Klonen.

- Auf Halbautomatik umgebaute Vollautomaten wandern in Kat.A6, also VERBOTEN (also in D sind betroffen: Stechkin- und Mauser Reihenfeuer Pistolen, alte G3-Umbauten, PPSh41 und andere Maschinenpistolen-Konversionen). Altbesitz soll geschützt sein.

- Magazine über 10 Schuss für Langwaffen und über 20 Schuss für Kurzwaffen wandern in Kat.A9, also VERBOTEN (unklar, ob nur Halbautomaten oder alle LW/KW). Man kann theoretisch eine Ausnahmegenehmigung beantragen, das wird für deutsche Sportschützen wegen §6 AwaffV wohl schwierig, da für größere Magazine kein Bedürfnis besteht. Es ist völlig unklar, wie die technischen Regeln sein werden (also in Bezug auf begrenzte Magazine, Art der Begrenzung, Magazine mit Kompatibilität für mehrere Waffen etc.)

- Neue Regeln zur Waffenbeschriftung: Höchstwahrscheinlich werden auch Lower, Upper und andere Gehäuseteile in Zukunft EWB-pflichtig.

- Salutwaffen bleiben in Zukunft in der ursprünglichen Kategorie, also effektiv ein VERBOT von Salutwaffenumbauten auf Basis einer AK47 etc.

- Onlinehandel habe ich keine Informationen, aber vermutlich wird in Zukunft ein direkter Versand nicht merh möglich sein, sondern nur noch über Drittpartei wie einen Waffenhändler.

 

Das ist mein aktueller Informationsstand nach bestem Wissen und Gewissen. Der finale Gesetzestext ist noch nicht veröffentlicht, wird aber seziert, sobald er verfügbar ist.

Danke für’s Lesen, beste Grüße

 

Bearbeitet von Empty8sh
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