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Unser Landratsamt Neuigkeiten im Umgang mit Sportschützen


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Neuigkeiten im Umgang mit Sportschützen seiten unseres Landratsamtes (Landkreis Leipzig) sind folgende:

Sachkunde nur mit beisitzenden Amtsperson

keine neuen WBKs, außer man ist schon Besitzer einer solchen

Training und Wettkämpfe müssen in der Schießklatte und Schießbuch mit Waffe und Kaliber eingetragen werden Kurzwaffe Großkaliber reicht nicht mehr aus. Fürs Ordonanzschießen müsste jetzt da stehen: Ordonanzgewehr nach Sportordnung Nr. 1.58 im Kaliber 6,5x55 (schwedisch).

juno

Bearbeitet von juno
Geschrieben

die amtsperson war schon immer pflicht bei der sachkunde....sonst könnte ausbilder xy die dinger ja ausstellen und verkaufen z.b.

wbk müssen sie ausstellen wenn alles ok ist,aber wer es mit sich machen lässt...........

Geschrieben

die amtsperson war schon immer pflicht bei der sachkunde....sonst könnte ausbilder xy die dinger ja ausstellen und verkaufen z.b.

wbk müssen sie ausstellen wenn alles ok ist,aber wer es mit sich machen lässt...........

Bei der Prüfung ja, nun aber auch im Unterricht.

juno

Keine neuen WBK´s, außer man ist schon Besitzer einer solchen ?

Da hätte ich gerne die Begründung von so einem Sesselfurzer !

Kann ich nicht sagen, aber seit der Flüchtlingskriese haben unsere Vereine regen Zulauf.

juno

Geschrieben

Neuigkeiten im Umgang mit Sportschützen seiten unseres Landratsamtes (Landkreis Leipzig) sind folgende:

Sachkunde nur mit beisitzenden Amtsperson

keine neuen WBKs, außer man ist schon Besitzer einer solchen

Kann das jmd verifizieren?

Geschrieben

Wenn ich den scheiss mit Flüchtlingskrise schon lese weiss ich welches Geistes Kind dieses posting ist....

Geschrieben

Wenn ich den scheiss mit Flüchtlingskrise schon lese weiss ich welches Geistes Kind dieses posting ist....

Denkst du der Ersteller will nur unseren Blutdruck in die Höhe treiben und hat das erfunden?

Geschrieben

Bei der WSK-Prüfung gibt es keinen Pflichtbeisitz der Behörde. Jedoch muss der Lehrgangsträger das zulassen, wenn die Behörde den Beisitz verlangt.

Allerdings hat bei der FKS die Behörde den Pflichtbeisitz und ist somit immer anwesend. Allerdings gilt das immer nur für die Prüfung selbst und nicht für die Schulung.

AWaff:

§ 3 Anderweitiger Nachweis der Sachkunde

...

(4) Der Lehrgang ist mit einer theoretischen und einer praktischen Prüfung abzuschließen. Sie ist vor einem
Prüfungsausschuss abzulegen, der von dem Lehrgangsträger gebildet wird. Im Übrigen gilt § 2 entsprechend mit
der Maßgabe, dass der Lehrgangsträger verpflichtet ist,
1. die Durchführung der Prüfung und die Namen der Prüfungsteilnehmer der für den Ort der
Lehrgangsveranstaltung zuständigen Behörde zwei Wochen vor dem Tag der Prüfung anzuzeigen und
2. einem Vertreter der Behörde die Teilnahme an der Prüfung zu gestatten. Im Falle seiner Teilnahme hat der
Vertreter der Behörde die Stellung eines weiteren Beisitzers im Prüfungsausschuss; bei Stimmengleichheit
gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.

(5) Schießsportliche Vereine, die einem nach § 15 Abs. 3 des Waffengesetzes anerkannten Schießsportverband
angehören, können Sachkundeprüfungen für ihre Mitglieder abnehmen. Absatz 2, zweiter Halbsatz und
die Absätze 3 und 4 finden hierfür entsprechende Anwendung. Zur Durchführung der Prüfung bilden die
schießsportlichen Vereine eigene Prüfungsausschüsse.
Abschnitt 2

Anm.: Obige Regelung betrifft Prüfungen von Lehrgangsträgern mit staatl. Anerkennung, sowie die von schießsportlichen Vereinen.

Geschrieben

die amtsperson war schon immer pflicht bei der sachkunde....

Quark, jeder akkreditierte Lehrgangsträger kann das auch ohne einen Behördenheinz durchführen und das auch überall in der BRD. Was wollen die denn machen, wenn du die WSK bei einem gewerblichen Anbieter während des Urlaubs in Bayern oder an der Nordsee machst, das Ding zählt, überall, auch in LE.

Geschrieben

Denkst du der Ersteller will nur unseren Blutdruck in die Höhe treiben und hat das erfunden?

Ich denke garnichts, nur hat das eine rein garnichts mit dem anderen zu tun.

Wenn es so wäre könnte ich das LRA allerdings durchaus verstehen.

Geschrieben (bearbeitet)

Ich habe gerade mal beim Sächsischen Schützenbund (Sitz in Leipzig) angeklingelt...die sollten es ja wissen.

Und? Die wissen von so einem Vorgang gar nichts!

Bearbeitet von 762
Geschrieben

Quark, jeder akkreditierte Lehrgangsträger kann das auch ohne einen Behördenheinz durchführen und das auch überall in der BRD. Was wollen die denn machen, wenn du die WSK bei einem gewerblichen Anbieter während des Urlaubs in Bayern oder an der Nordsee machst, das Ding zählt, überall, auch in LE.

ich habe damals meine prüfung im urlaub beim gewerblichen gemacht,und bei der prüfung war einer von der behörde anwesend

Geschrieben

ich habe damals meine prüfung im urlaub beim gewerblichen gemacht,und bei der prüfung war einer von der behörde anwesend

War bei mir auch so.

Die Anwesenheit eines Behördenvertreters ist wirklich nichts Besonderes.

Geschrieben

die amtsperson war schon immer pflicht bei der sachkunden....

Nö war es nicht.....

1986 eben nicht.........

Geschrieben (bearbeitet)

Wie es sich genau verhält kann ich nicht sagen. Ich habe ja alles seit Jahren, jedoch haben wir neue Mtglieder, und die sind auch schon ein reichliches Jahr Mitglied, und haben die WBK beantragt. In einem Gespräch über den neuen EU Verordnungswunsch mit Idiotentest wurde mir von unserem Vorsitzenden mitgeteilt, dass es momentan keine neuen WBK ausgestellt werden. Nun muss auch bei einer grünen die Wettkampfnummer in den Antrag, dass die Waffe für eine Disziplin benötigt wird (vom Antragsteller eingetragen). Laut Tagespresse haben Schützenvereine in Sachsen einen zulauf von + 300% als der Schnitt der letzten Jahre.

Unser Vorsitzender ist Justizfachangestellter (beamter) in eine JVA, das Neumitglied mit der WBK war sein Kollege.

juno

Bearbeitet von juno
Geschrieben

Man kann aber die Ausstellung einer WBK verlangen und notfalls einklagen, wenn man die Bedingungen zum Antrag erfüllt. ich denke, man hat darauf auch einen Rechtsanspruch, wie auch auf die zeitgemäße Bearbeitung des Antrages.

Wie soll sonst die Behörde die Versagung der Ausstellung einer WBK begründen, wenn der Antrag gemäß den gesetzlichen Vorgaben ordnungsgemäß ist?

Geschrieben

@ Juno

Wenn der Vorsitzende und sein Kollege aus dem Justizkreis stammen, dann sollten sie wissen, was sie jetzt zu tun haben.

Zur Sachkunde:

Wenn das über den Verein geht, habe ich bei uns auch noch nie einen Behördenmitarbeiter gesehen. Bei einem rein gewerblichen Anbieter mag das vll. aus den genannten Gründen des "Erkaufens" der Sachkunde behördenintern anders gehandhabt werden.

Geschrieben

In einem Gespräch über den neuen EU Verordnungswunsch mit Idiotentest wurde mir von unserem Vorsitzenden mitgeteilt, dass es momentan keine neuen WBK ausgestellt werden. Nun muss auch bei einer grünen die Wettkampfnummer in den Antrag, dass die Waffe für eine Disziplin benötigt wird (vom Antragsteller eingetragen).

Na, wenn der Vorsitzende es doch sag, muss das bei seiner beruflichen Laufbahn auch stimmen.

Der Vorsitzend stellt keine WBK aus und beim Antrag auf Befürwortung vom Landesverband gehört halt die Disziplinnummer drauf'!

Geschrieben (bearbeitet)

Vieleicht sind es ja momentan zu viele Anträge? Weiß es ja nicht. Es wurde mir nur erzählt, aufgrund der hohen Nachfrage, und durch die ich nenne jetzt dieses böse Wort nicht, werden momentan keine neuen WBK ausgestellt. Bei uns wurde ja auch im Fernsehen erwähnt, dass nicht nur Reizgas und Pfefferspray ausverkauft sind. Oder sie prüfen, dass es sich nicht um Nazi´s handelt, blos weil man zu gewissen Demos geht. Unser Vorsizender geht recht oft hin, privat.

juno

Bearbeitet von juno

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