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IGNORED

Erschossene 11-jährige - Tatverdächtiger gefasst


Scube

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Das scheint grade wieder allgemein in Mode zu sein.

Es gibt auch Leute hier in WO, die machen für die Verfehlungen einzelner Asylanten alle Flüchtlinge verantwortlich ...

Stimmt, leider stellt sich kein Innenminister oder weitere Politiker hin und sagen "Keine allgemeine Verurteilung von Sportschützen, nur weil einer völlig idiotisch austickt.". Beim Thema Asylanten bzw. Migranten ist die Politik da viel schneller mit dem "Nicht verallgemeinern".

PS: Auch die Grünen werden wohl im Bereich Waffenrechtsverschärfung eher nicht fordern "Erst prüfen, ob eine Gesetztesänderung notwendig bzw. sinnvoll ist.".

Mich stört es, wenn hier von den Politikern so massiv mit unterschiedlichem Maß gemessen wird.

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Ach, ich glaub', der Hermann hat das sogar mal getan.

carcano hat vor kurzem darauf hingewiesen, daß hier einige mit ihrem fremdenfeindlichen Postings ihre Zuverlässigkeit aufs Spiel setzen.

Darüberhinaus macht es einen selbst unglaubwürdig, wenn man beklagt, Sportschützen würden unter Generalverdacht gestellt, und man selbst äußert dann 5 Minuten später selbst einen Generalverdacht.

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Was läßt Dich daran zweifeln, daß er die gerechte Strafe bekommt?

Eigentlich nichts. Wobei es ja durchaus Fälle gibt, wo z.B. Alkoholeinfluss oder Anderes schuldmildernd berücksichtigt wird - wäre das der Fall, würde ich das als ungerecht empfinden.

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Es gibt auch Leute hier in WO, die machen für die Verfehlungen einzelner Asylanten alle Flüchtlinge verantwortlich ...

Und damit haben sie überwiegend auch Recht, denn bis auf wenige Ausnahmen verhalten die sich hier so wie bei sich zu Hause ... Wo man heilfroh ist, das die soziale Unterschicht endlich WEG ist ...

Bearbeitet von EkelAlfred
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Und damit haben sie überwiegend auch Recht, denn bis auf wenige Ausnahmen verhalten die sich hier so wie bei sich zu Hause ... Wo man heilfroh ist, das die soziale Unterschicht endlich WEG ist ...

Ich glaube nicht,daß die soziale Unterschicht mehrere Tausend Euro für die Schlepper aufbringen kann.

Das hier könnte allerdings eine Erklärung sein:http://www.info-direkt.eu/insider-die-usa-bezahlen-die-schlepper-nach-europa/

Bearbeitet von Rubberduck70
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Ich glaube nicht,daß die soziale Unterschicht mehrere Tausend Euro für die Schlepper aufbringen kann.

Das hier könnte allerdings eine Erklärung sein:http://www.info-direkt.eu/insider-die-usa-bezahlen-die-schlepper-nach-europa/

Es kann auch später zurückgezahlt werden, gerade die untere Schicht arbeitet nicht gerade auf Lohnsteuerkarte.

Gesendet von meinem iPad mit Tapatalk

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Und damit haben sie überwiegend auch Recht, denn bis auf wenige Ausnahmen verhalten die sich hier so wie bei sich zu Hause ... Wo man heilfroh ist, das die soziale Unterschicht endlich WEG ist ...

Keine "Sorge" weg ist vor Ort noch lange nichts. :-/

Da hat man noch viel mehr von. Heute irgendwo Zahlen über Algerien gelesen. Anteil <30 Jahre und arm + ohne Alternative steht ein Riesenheer bereit. Und das nur in Algerien.

Da braucht es zwanzig Deutschlands mit jeweils einer einladenden Mutti und es wäre trotzdem keine nennenswerte Verbesserung vor Ort zu beobachten. Aber darum geht es hiesigen Jublern ja auch gar nicht...

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"Mordmerkmale" ist ein juristischer Fachausdruck, welcher der Abgrenzung zum Totschlag dient, und die wären hier kein Problem, weil sogar multipel vorhanden. Der enstcheidende Punkt - an dem sinnvollerweise auch die Verteidigung ansetzen wird - ist hier der Tötungsvorsatz, und der muss nicht in Form der "Absicht" ( = dolus directus ersten Grades) bestehen.
Ich verweise auch noch einmal auf den Autobahnschützenfall, ganz aktuelle BGH-Rechtsprechung.

Carcano

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Bei uns in Nürnberg wurde ein Rechtsanwalt wegen "versuchten Mordes" zu 7 1/2 Jahren Haft verurteilt, weil er auf vobeifahrende Autos mit einem Luftgewehr (über 7,5 Joule) schoss. Verletzt wurde niemand, die Autos waren leicht beschädigt.

Mordanklage, weil möglicher Unfalltod der betroffenen Insassen billigend in Kauf genommen wurde.

Das gilt, meine ich auch, wenn jemand wahllos auf eine Menschengruppe mit Munition schießt, die gegebenenfalls tödliche Verletzungen hervorrufen kann.

Servus Emil.

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...

Das gilt, meine ich auch, wenn jemand wahllos auf eine Menschengruppe mit Munition schießt, die gegebenenfalls tödliche Verletzungen hervorrufen kann.

Servus Emil.

An der Startbahn West hat einer eine komplette Magazinfüllung aus einer geklauten Polizeipistole in eine 200m entfernt stehende Hundertschaft entleert. Das zuständige Gericht konnte keine Mordmerkmale erkennen.

http://m.faz.net/aktuell/rhein-main/polizistenmord-an-der-startbahn-west-blutiges-ende-eines-verlorenen-kampfs-11946906.html

Bearbeitet von erstezw
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An der Startbahn West hat einer eine komplette Magazinfüllung aus einer geklauten Polizeipistole in eine 200m entfernt stehende Hundertschaft entleert. Das zuständige Gericht konnte keine Tötungsabsicht erkennen.

Das ist unwahr.

Der Täter Andreas E. wurde wegen Totschlags, versuchten Totschlags und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt.

Carcano

Bearbeitet von carcano
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Seit den 90zigern hat sich die Würdigung der Mordmerkmale sehr verändert. Heutzutage wird eher auf Mord plädiert.

Zitat:

"Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Arg-und Wehrlosigkeit
(BGH Beschluss vom 06.11.2014- 4 StR 416/14)

Der Unterschied zwischen Totschlag und Mord ist das Vorliegen eines Mordmerkmals.
Ein solches Mordmerkmal stellt die Heimtücke dar, worunter man das bewusste und zweckgerichtete Ausnutzen der Arg-und Wehrlosigkeit des Opfers in feindseliger Willensrichtung versteht. (Kurz gesagt, bedeutet das so viel, dass das Opfer keinen Angriff auf sich erwartet und daher in seiner Abwehr sehr eingeschränkt ist. Aufgrund des „Überrumpelungseffektes“ ist das Opfer daran gehindert, dem Anschlag auf sein Leben zu begegnen oder diesen wenigstens zu erschweren-wie es z.B. bei einem Schlafenden oder bei einem Angriff von hinten der Fall ist)."

Ich meine, dass diese Arg- und Wehrlosigkeit bei dem 11 jährigen Mädchen nicht "wegzudiskutieren" ist.

Servus Emil.

Bearbeitet von Steelworker
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Steelworker: die Überlegung von Tissi bezieht sich möglicherweise auf BGH 4 StR 433/14 - Urteil vom 29. Januar 2015. Das Mordmerkmal der "Heimtücke" fordert ein bewusstes Ausnutzen gerade der für den Täter erkennbaren Arg- und Wehrlosigkeit.

Die Verteidigung wird da sicherlich ansetzen. Andererseits zeigen die Autoschützenfälle (bin ich der einzige, daer an Hermann Hesses "Hochjagd auf Automobile" im Steppenwolf denkt?), dass die Gerichtre da auch ziemlich flexibel sein können. Jedenfalls liegen hier zwei andere Mordmerkmale vor (gemeingefährliches Mittel und niedere Beweggründe), besonders gut sieht es für den geständigen Täter also nicht aus.

Carcano

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