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IGNORED

Nachweis der sicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition mit Vermerk auf zukünftiger Biometrischer Sicherung


houzetear

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Oktober, nicht Frühjahrsansprache auf der IWA!

Was hat die denn "geritten" zu der Verschärfung gegenüber dem ursprünglich geplanten Vorhaben?

Da war m.W. noch ein recht weitgehender Bestandsschutz vorgesehen.

Die Begründung, insbesondere zum "Sicherheitsgewinn" der Neu-Anforderungen, muss dann ja ziemlich gut und triftig sein - denn wir reden beim Ersatz/Austausch vieler Schränke (Einbausituation, Anschaffungskosten) von einem erklecklichen Aufwand für die Betroffenen...

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Was hat die denn "geritten" zu der Verschärfung gegenüber dem ursprünglich geplanten Vorhaben?

[...]

von einem erklecklichen Aufwand für die Betroffenen...

Genau deshalb, genau deshalb...

Bei der Aufbewahrung und dem Transport von Waffen ging es noch nie um Diebstahlschutz, sondern immer um Verhinderung des Zugriffs durch den rechtmäßigen Besitzer/Eigentümer und um Kostenverursachung als Vergrämungstaktik. Um nichts anderes.

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Leider ist gerade dort die Begründung aber auch sehr einfach: Die Tresorpflicht an sich besteht schon und muß daher nicht begründet werden (Status Quo), aber der Stand der Technik hat sich in den letzten 20 Jahren verändert. Ist ohnehin die beliebteste Begründung: Zur Anpassung an geänderte Umstände.

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Die Erfordernis ist immer auch zu begründen.

Dazu würde insbesondere gehören, die Notwendigkeit (Relevanz/Entwendungsfälle aus Behältnissen bisheriger Anforderungen) darzulegen.

Weiterhin die Geeignetheit.

Dazu gehört insbesondere, darzulegen, inwieweit sich die Öffnungs-/Entwendungssicherheit in Bezug auf Unbefugte durch die neuen Anforderungen im Vergleich zur bisherigen Schrank- und Schlosstechnik steigert.

Eine Anpassung an den "Stand der Technik" darf nie nur Selbstzweck sein.

Bearbeitet von karlyman
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Als sichersten biometrischen Öffnungsmechanismus sehe ich eine Kombination aus einem Handabdruckscanner und einem Irisscanner, jedoch beide in getrennten Räumen.

Das Verwahrgelass ließe sich allerdings nur dann öffnen, wenn beide Scanner vom gespeicherten Zugangsberechtigten synchron bedient werden.

Ich glaube, ich sollte meinen Verbesserungsvorschlag mal an die Innenministerkonferenz schicken.

CM :rolleyes:

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Die Erfordernis ist immer auch zu begründen.

Dazu würde insbesondere gehören, die Notwendigkeit (Relevanz/Entwendungsfälle aus Behältnissen bisheriger Anforderungen) darzulegen.

Weiterhin die Geeignetheit.

Dazu gehört insbesondere, darzulegen, inwieweit sich die Öffnungs-/Entwendungssicherheit in Bezug auf Unbefugte durch die neuen Anforderungen im Vergleich zur bisherigen Schrank- und Schlosstechnik steigert.

Eine Anpassung an den "Stand der Technik" darf nie nur Selbstzweck sein.

Oder einfach mal aufstehen und nein sagen.

Klappt anscheinend nur wenns richtig aufgebauscht aus der Euro - Ecke kommt.

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Leider ist gerade dort die Begründung aber auch sehr einfach: Die Tresorpflicht an sich besteht schon und muß daher nicht begründet werden (Status Quo), aber der Stand der Technik hat sich in den letzten 20 Jahren verändert. Ist ohnehin die beliebteste Begründung: Zur Anpassung an geänderte Umstände.

Nach der Auffassung müsste man alle 10 Jahre alle Auto, Häuser, Maschinen verschrotten weil sich der Stand der Technik geändert hat. Sollte sich was ändern wirds auch Bestandschutz geben.

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Als sichersten biometrischen Öffnungsmechanismus sehe ich eine Kombination aus einem Handabdruckscanner und einem Irisscanner, jedoch beide in getrennten Räumen.

Das Verwahrgelass ließe sich allerdings nur dann öffnen, wenn beide Scanner vom gespeicherten Zugangsberechtigten synchron bedient werden.

Würde zumindest dazu führen, dass Einbrecher ab sofort immer zu zweit sind und ein professionelles Metzger-Hackbeil zum Abtrennen der Hand mit nehmen. Ob die Sicherheit dadurch erhöht wird bezweifle ich stark aber darum geht es ja auch nicht.

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Das hat nichts mit träumen zu tun, sondern schlicht mit grundsätzlchen staatsbürgerlichen Rechten.

Wer das in den Bereich der Träume verortet, hat schon aufgegeben.

Natürlich. Das ist die Staatsbürgerlehre. Die Realität sieht anders aus. Glaubst du etwa, die Grünen würden belastbare Zahlen der Kriminalstatistik zur Grundlage ihrer Forderungen nach Entwaffnung machen?

Weil ich mich ein bisschen auskenne und weiß, dass "der Gesetzgeber", in diesem Falle nicht der BT, sondern diejenigen, die die Entwürfe drechseln, nämlich das BMI, Berater haben, die von biometrischen Sicherungen für Waffenschränke abraten (siehe u.a.VISIER Heftnummer hab ich grad nicht zur Hand) glaube ich zunächst, blauäugig wie ich bin, noch nicht an eine entsprechende Regelung. Sollte sie dennoch kommen, siehe oben unter "Träumen".

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In meiner Ausbildungszeit zum Schmied wurden Gerüchte erzählt, das die damaligen Hersteller der Keuschheitsgürtel sich immer Zweitschlüssel anfertigten. Wenn der Gemahl und Auftraggeber der Gürtels außer Haus war, konnt somit aktiv zur genetischen Vielfalt der seinerzeitigen Herrscherhäuser beigetragen werden. :-)

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